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§ 6 Klimarisiken / 2.3 C4-Aspekt 2: Potenzielle negative Auswirkungen von Klimarisiken (VSME.58)

Jonas Dickel, Prof. Dr. Jens Schütte
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Rz. 28

VSME.58 stellt eine freiwillige Ergänzung dar, die Unternehmen nutzen können, um über die potenziellen negativen Auswirkungen von Klimarisiken zu berichten, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf ihre Ertragslage oder Geschäftstätigkeit auswirken können. Zusätzlich können Unternehmen eine Risikobewertung mit den Kategorien hoch, mittel oder niedrig vornehmen, was eine Priorisierung und strategische Fokussierung ermöglicht.

Obwohl diese Berichterstattung optional ist, bietet sie erheblichen strategischen Mehrwert, der über die reine Compliance hinausgeht. Die Stakeholder-Transparenz durch detaillierte Quantifizierung ermöglicht es Investoren und Finanzpartnern, tiefere Einblicke in die Risikolandschaft zu erhalten und fundierte Entscheidungen zu treffen. Diese Transparenz kann sich direkt in verbesserten Finanzierungskonditionen und erhöhtem Stakeholder-Vertrauen niederschlagen.

Die strategische Planung profitiert erheblich von der systematischen Quantifizierung, da sie interne Entscheidungsprozesse unterstützt und eine objektive Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen ermöglicht. Unternehmen können auf Basis quantifizierter Risiken fundierte Kosten-Nutzen-Analysen für Anpassungsinvestitionen durchführen und ihre Ressourcen optimal allokieren.

Die ESRS-Vorbereitung durch freiwillige C4-Berichterstattung schafft wichtige Grundlagen für eine künftige ESRS-Compliance, da die quantitative Risikobewertung ein zentraler Bestandteil der ESRS E1-Anforderungen ist.[1] Unternehmen, die heute bereits quantitative Analysen durchführen, sind besser auf eine spätere Ausweitung ihrer Berichtspflichten vorbereitet.

Der Wettbewerbsvorteil durch proaktive Risikotransparenz kann Vertrauen bei Stakeholdern schaffen und das Unternehmen als vorausschauend und verantwortungsbewusst posi...

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