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Nachhaltigkeit: Risiken und Chancen unternehmensbezogener Berichterstattung im Bereich HR

Dr. Manuel Schütt , Ass. jur. David von Varendorff
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Zusammenfassung

 
Überblick

Das Ziel der europäischen "Nachhaltigkeitsrichtlinie" oder Corporate Social Sustainability Directive (CSRD) war es, den Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten auf große Teile der europäischen Unternehmen auszudehnen. Zur Erreichung dieses Ziels wurden die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung nicht nur auf eine Vielzahl von Sozial- und Umweltbelange erweitert, sondern auch durch einheitliche Standards europaweit vereinheitlicht. Die Durchsetzung der neuen Regelungen scheitert aber gegenwärtig noch an der Diskrepanz zwischen zu hohen Ansprüchen in der Europäischen Union und den Schwierigkeiten bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten sollten die CSRD bis spätestens zum 6.7.2024 umsetzen. Die meisten europäischen Mitgliedstaaten haben die europäische Nachhaltigkeitsrichtlinie bis jetzt jedoch (noch) nicht in nationales Recht umgesetzt. Das gilt auch für Deutschland.

Durch die Komplikationen bei der Umsetzung der Richtlinie hat in den Mitgliedstaaten ein Perspektivwechsel stattgefunden, der die politische Gewichtung in der Europäischen Union verschoben hat: Inzwischen werden nicht nur die Vorteile und Chancen einer ausgedehnten Nachhaltigkeitsberichterstattung gesehen. In den letzten Jahren gerieten auch immer mehr der erhebliche Aufwand und die Kosten ins Blickfeld. Der europäische Kontinent steht heute vor ganz anderen Herausforderungen als noch vor wenigen Jahren. Im Moment bemüht sich die Europäische Union darum, sowohl den Umfang als auch den Detailgrad der neuen Berichtspflichten zu reduzieren. Unternehmen sollten gerade wegen der unsicheren Rechtslage vorsichtig sein und sich auf alle möglichen Eventualitäten vorbereiten.

Die Europäische Kommission arbeitet seit Anfang des Jahres ...

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