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§ 5 Energie und Treibhausgasemissionen / 2.2.4 C3-Aspekt 3: Nichtvorhandensein eines Übergangsplans (VSME.56)

Jonas Dickel, Prof. Dr. Jens Schütte
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Rz. 218

Transparenzerfordernis und strategische Signalwirkung

VSME.56 adressiert die Situation von Unternehmen in klimaintensiven Sektoren, die noch keinen Übergangsplan entwickelt haben. Diese Anforderung hat erhebliche strategische Implikationen, da sie Unternehmen zu einer expliziten Positionierung bzgl. ihrer Klimastrategie-Entwicklung zwingt.

Kernfrage nach VSME.56: "Falls Sie in einem klimaintensiven Sektor tätig sind und keinen Übergangsplan für den Klimaschutz haben, werden Sie einen solchen Plan einführen und wenn ja, wann werden Sie diesen einführen?"

Die geforderte Angabe, ob und wann ein Übergangsplan eingeführt wird, schafft Transparenz über die Klimaambitionen und ermöglicht Stakeholdern eine fundierte Bewertung der unternehmerischen Zukunftsfähigkeit. Die praktische Umsetzung erfordert oft eine strategische Grundsatzentscheidung über die Rolle des Klimaschutzes in der Unternehmensstrategie. Unternehmen stehen vor der Wahl zwischen einer defensiven Haltung mit minimaler Compliance und einer proaktiven Positionierung als klimabewusster Marktteilnehmer.

 

Rz. 219

 

Praxis-Beispiel Trianel GmbH zur Aufstellung eines Transitionsplans[1]

"Als Energieunternehmen ist Trianel in einem klimaintensiven Sektor tätig, auch wenn die Tätigkeiten von Trianel dienstleistend sind und mehr zur wirtschaftlichen und technischen Optimierung der Energieversorgung beitragen, als dass aktiv CO2-Emissionen ausgestoßen werden. Trianel trägt mit ihren Dienstleistungen dazu bei, die Energiewende zu gestalten, Versorgungssicherheit zu ermöglichen, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen und damit den Strommix positiv zu beeinflussen sowie Strom und Gas wirtschaftlich für Dritte zu beschaffen und die Belieferung wirtschaftlich abzuwickeln. Auf Basis der Klimabilanz der Trianel GmbH...

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