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§ 5 Energie und Treibhausgasemissionen / 2.2.3 C3-Aspekt 2: Übergangsplan für klimaintensive Sektoren (VSME.55)

Jonas Dickel, Prof. Dr. Jens Schütte
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Rz. 207

Ein glaubwürdiger Übergangsplan für den Klimaschutz ist eine Liste von Maßnahmen, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg umgesetzt werden sollen, wobei die Finanzplanung berücksichtigt wird. Dieser Übergangsplan muss regelmäßig aktualisiert werden, da möglicherweise nicht alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, insbes. solche, die von ungewissen zukünftigen Entwicklungen abhängen.

Ein Übergangsplan zur Eindämmung des Klimawandels kann alle seine Emissionen (Offenlegung B3; Rz 1 ff.) und Ziele (Offenlegung C3) oder nur einen Teil davon abdecken. Nach der Messung seiner Emissionen kann ein Unternehmen aus strategischen Gründen beschließen, den Umfang des Plans bspw. auf bestimmte emissionsintensive Aktivitäten oder einen bestimmten Zeithorizont zu beschränken.

Die Übergangsplanung ist keine einmalige Angelegenheit, sondern ein fortlaufender Prozess. Es ist davon auszugehen, dass sich der Plan mit den sich ändernden Marktbedingungen, Richtlinien und Risiken weiterentwickeln wird. Für Unternehmen mit einem Übergangsplan sieht der VSME-Standard nicht vor, dass der vollständige Plan offengelegt wird. Eine zusammenfassende Darstellung der Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen ist ausreichend, solange sie es den Nutzern des VSME-Berichts ermöglicht, die Ambition und Robustheit des Übergangsplans zu beurteilen.

 

Rz. 208

VSME.55 richtet sich spezifisch an Unternehmen in klimaintensiven Sektoren – d. h. Wirtschaftszweige mit typischerweise hohen direkten oder indirekten Treibhausgasemissionen –, die bereits einen Übergangsplan für den Klimaschutz implementiert haben. Diese Unternehmen legen zusätzliche Informationen darüber offen, wie der Übergangsplan zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beiträgt. Die Definition klimaintensiver Sektoren folgt der D...

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