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§ 1 Einführung in den Voluntary Sustainability Reporting ... / 3 EFRAG als Dreh- und Angelpunkt in der VSME-Entwicklung

Georg Lanfermann
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Rz. 7

Bei der Abfassung der Empfehlung zur KMU-Berichterstattung hat sich die EU-Kommission im Vorfeld auf die Arbeiten der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) gestützt. Die EFRAG ist eine private Organisation mit Sitz in Brüssel, die von der EU-Kommission ursprünglich genutzt wurde, um sie bei der verbindlichen Annahme internationaler Finanzberichterstattungsstandards (IFRS) zu unterstützen. Im Zug der Sustainable-Finance-Initiative der EU-Kommission wurde EFRAG mit der fachlichen Ausarbeitung von Nachhaltigkeitsstandards beauftragt. In dieser Rolle entwickelte sich EFRAG zur zentralen Fachinstitution für Nachhaltigkeitsberichtsfragen i. R.d. CSRD-Vorschriften.[1] Auf Grundlage des Handlungsauftrags der CSRD hatte EFRAG neben ihren Tätigkeiten zum sektoragnostischen Set 1 der ESRS auch die Grundlagen für die KMU-Berichterstattung vorangetrieben. Die vorbereitenden Arbeiten des EFRAG-Sekretariats begannen bereits im Jahr 2022 und befassten sich zunächst mit 2 Entwürfen. Zum einen wurde ein freiwilliger Standard für nicht kapitalmarktorientierte KMU entwickelt – dies ist im Endprodukt der nunmehr von der EU-Kommission empfohlene VSME-Standard. Zum anderen arbeitete EFRAG an einem verpflichtenden Berichtsstandard für kapitalmarktorientierte KMUs, dem ESRS LSME (ESRS for Listed SMEs). Beide verfolgten letztlich verschiedene Ansätze. Der LSME erschien als erleichterte ESRS Set 1 Berichterstattung; der VSME wurde im Lauf der Ausarbeitung bottom-up klar auf die Informationsbedürfnisse der Nutzer der VSME-Berichterstattung ausgerichtet. Mit der Omnibus-Diskussion und den vorgesehenen Änderungen an der CSRD erscheint der ESRS LSME aufgrund der Erhöhung der Schwellenwerte obsolet.

Abb. 1: Zeitliche Meilensteine der VSME-Erarbeitung bei EFRAG

 

Rz. 8

Der EFRAG VSME-St...

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