Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.5 Insolvenzanfechtung

Rz. 66 Die Anfechtung von Rechtshandlungen aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist in §§ 129ff. InsO geregelt,[1] wobei die Regelungen in 2017 in Teilbereichen neu gefasst wurden.[2] Die Bestimmungen zur Insolvenzanfechtung gelten hierbei grundsätzlich auch gegenüber der Finanzbehörde. Die Anfechtung übt der Insolvenzverwalter aus, indem er Klage vor den o...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / 1. Ehegatten

Rz. 13 Eine Sondersituation stellt die Beratung von Ehegatten dar, insbesondere dann, wenn diese – im Rahmen der Absicherung der Nachfolge – die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments wünschen.[7] Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments kommt i.d.R. nur dann in Betracht, wenn die Ehegatten übereinstimmend den Willen haben, gemeinsam zu testieren. Somit sche...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / III. Einbeziehung von Beratern

Rz. 66 Viele Unternehmen verfügen zumeist über eine langjährig gewachsene juristische und steuerliche Beratung. Es ist durchaus üblich, dass die Kontaktaufnahme zum Mediator bei Unternehmensnachfolgen über eine beteiligte Partei oder auch über einen Berater einer der Parteien geschieht. Eine genaue Rechtskenntnis des Feldes, in dem sich die Beteiligten bewegen, und eine Über...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Historie und Anbieter

Rz. 10 Im Zuge der prosperierenden Kapitalmärkte der 1990er Jahre wurden seitens der Banken die ersten Financial Planning Angebote am Markt platziert. Als ein Wegbereiter zeichnete sich insbesondere die CFM (CommerzFinanzmanagement GmbH) der Commerzbank aus. Als eigenständige Tochtergesellschaft sollte diese in Kooperation mit den Bankfilialen unter Einbindung eines jeweilig...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Steuerberater

Rz. 12 Die Rechte und Pflichten des Steuerberaters sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG), in der Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB) und in der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) geregelt. Neben dem einzelnen Steuerberater existieren Steuerberatersozietäten (BGB-Gesellschaften), Partnerschaftsgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / C. Gegenstand des Auftrags

Rz. 19 Was genau Gegenstand des Auftrages ist, bestimmt zum einen den Umfang der zu erbringenden Leistungen, zum anderen aber auch die Verantwortlichkeit des Beraters und damit – wenigstens mittelbar – den Umfang des Haftungsrisikos.[15] Die Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge stellt sich – wie bereits erwähnt – oftmals nicht als reine Rechts-, Steuer-/oder Unterne...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / D. Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Rz. 23 Dass bzw. warum eine interdisziplinäre Kooperation im Rahmen der Beratung zur Unternehmensnachfolge sinnvoll bzw. erforderlich ist, wurde bereits ausgeführt. Vor diesem Hintergrund stellt sich nunmehr die Frage, wie diese Zusammenarbeit ausgestaltet werden kann. I. Grundlage der Zusammenarbeit: Informationsaustausch Rz. 24 Sollen mehrere Berater gemeinsam bzw. Hand in H...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / 2. Mehrere Übergeber/mehrere Übernehmer

Rz. 14 Ähnlich wie beim Ehegattentestament stellt sich die Ausgangssituation oft auch bei einer Mehrheit von Übergebern bzw. Übernehmern dar. Haben sich bspw. Eheleute, die gemeinsam Gesellschafter der ihr Unternehmen tragenden Gesellschaft sind, dazu entschlossen, ihre Beteiligungen gemeinsam (zu denselben Bedingungen) auf die nächste Generation zu übertragen, steht einer g...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / G. Zusammenfassung

Rz. 58 Welche Vorteile bietet nun die strategische Vermögensplanung dem Unternehmer, der sich mit dem Thema Altersvorsorge inkl. einer möglichen Veräußerung/Übertragung der Unternehmensanteile widmet?mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / I. Grundsatz: Nur ein einziger Mandant

Rz. 5 Bereits die exakte Bestimmung des Auftraggebers kann in vielen Fällen die erste Herausforderung im Rahmen bzw. im Vorfeld der Annahme eines Unternehmensnachfolge-Mandats darstellen. Denn oft erfolgt die Ansprache des Beraters gar nicht durch den bzw. die (einzige) unmittelbar Betroffene. Wenigsten ebenso häufig erscheinen zum Erstgespräche Senior und Junior gemeinsam u...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / V. Beirat und Beratertätigkeit für die Gesellschaft

Rz. 23 In der Praxis häufig anzutreffen ist die Situation, dass ein Mitglied eines Unternehmensbeirats auch als Berater für das Unternehmen tätig ist. Es stellt sich dabei die Frage, ob im Einzelnen den Berater besondere Pflichten treffen. Die Frage, ob die Gesellschaft, die mit einem Berater, der auch Mitglied des Beirats ist, einen Beratungsvertrag abschließt, bedarf dabei...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / 3. Mediation/Familienstrategie

Rz. 18 Unproblematisch ist die Tätigkeit für mehrere Mandanten gleichzeitig im Falle der Mediation.[13] Denn der Mediator ist kein Parteivertreter, sondern unparteiisch (bzw. allparteilich) tätig. Allerdings ist eine spätere Beratung bzw. Vertretung eines der Medianden in derselben Angelegenheit ausgeschlossen (§ 43a BRAO).[14] Dieselben Grundsätze gelten in der Regel auch, ...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / IV. Rechtsanwälte

Rz. 14 Bei der Beratung des Verkäufers liegt der Fokus der anwaltlichen Tätigkeit zunächst auf der Überprüfung der für die Due Diligence zur Verfügung zu stellenden Unterlagen. Dies betrifft insbesondere die Dokumente für die Legal Due Diligence, ggf. aber auch den gesamten Inhalt der DD bzw. des Datenraums. Rz. 15 Daneben haben die Rechtsanwälte auch die Aufgabe, sämtliche m...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Qualifikation als Auswahlkriterium

Rz. 15 Wer eine solch komplexe Dienstleistung erbringen muss, der muss in der Lage sein, Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Bereichen zu erkennen. Hierzu zählen neben volks-, betriebs- und finanzwirtschaftlichen Kenntnissen auch Expertisen in den Segmenten Steuern und Recht. Auf Basis eines Hochschulstudiums verfügen entsprechend ausgebildete Berat...mehr

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / G. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 40 Verfahrensrechtlich entspricht das Schiedsverfahren im Wesentlichen dem prozessualen Streitverfahren, kennt also auch eine Schiedsklage, die im Wesentlichen den Formalitäten der Klage nach der ZPO entspricht. Auch im Schiedsgerichtsverfahren werden Anträge gestellt, es kann Beweis erhoben werden, wobei das Schiedsgericht natürlich nicht die Mittel eines staatlichen Ge...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / H. Ausblick

Rz. 79 Das Mediationsgesetz vom 21.7.2012 wurde am 25.7.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 26.7.2012 in Kraft getreten.[43] Anwälte und Anwältinnen sind verpflichtet, ihre Mandanten in geeigneten Fällen rechtzeitig über die Mediation als eine Möglichkeit der Streitbeilegung zu informieren und das Für und Wider einer Mediation zu erörtern. Auch aufgrund der Be...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Ausgangssachverhalt

Rz. 21 Die meisten Unternehmer oder vermögende Privatleute können zunächst den Nutzen einer Finanzplanung nicht erkennen, da Sie selber bisher keine Planung erstellt haben oder auch noch nicht auf diese Dienstleistung aufmerksam gemacht wurden. Im Folgenden wird ein Praxisfall dargestellt, um einige Besonderheiten diesbezüglich aufzuzeigen. Praxisbeispiel Der Vermögensinhaber...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / IV. Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 89 Für die Erbschaftsteuer erweitert § 4 AStG die beschränkte Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, wenn der Erblasser oder Schenker zur Zeit der Steuerentstehung der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht gem. § 2 AStG unterlag. Ein Erwerber kann nur dann mit seinem Erwerb der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen, wenn er selbst nic...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 1. Allgemeines

Rz. 51 Das eheliche Güterrecht ist bei der Nachfolgeplanung ein gewichtiger zu beachtender Punkt, der sehr oft bei der Betrachtung außer Acht gelassen wird. Insbesondere bei internationalen Sachverhalten sollte der Bearbeiter diesem Punkt jedoch besondere Aufmerksamkeit schenken, da neben dem güterrechtlichen Ausgleich in aller Regel noch Ehegattenerbrechte bestehen. Das Ehe...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / 1. Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft, § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 Buchst. a EStG

Rz. 20 Das Gesetz lässt nicht jeden Anteil an einer Personengesellschaft genügen. Es muss sich vielmehr um einen Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft handeln, die eine Tätigkeit i.S.d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 18 Abs. 1 EStG ausübt. Die Personengesellschaft muss daher im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft, originär gewerblich oder selbstständig tätig sein...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / I. Unternehmensnachfolge

Rz. 6 Die Unternehmensnachfolge als eine der größten Herausforderungen im Leben eines Unternehmers ist sehr häufig geprägt von einer großen Unsicherheit darüber, ob der vermeintlich als bestens geeignete Nachfolger tatsächlich in der Praxis bestehen wird. Die Anforderungen an einen Geschäftsführer wie auch Gesellschafter eines Unternehmens sind sehr vielfältig. Neben den fac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.6 Höhe der Förderung bzw. Steuerermäßigung

Rz. 19 Die Steuerermäßigung ist über drei Jahre gestaffelt (§ 35c Abs. 1 S. 1 a. E. EStG). Zu den förderfähigen Kosten für die Staffelung zählen die Aufwendungen für die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen gem. § 35c Abs. 1 S. 3 EStG [1] und auch die Ausgaben für die Erteilung der Bescheinigung (Rz. 15) nach § 35c Abs. 1 S. 7 EStG. Berechnung der jährlichen maximalen Abzugsbeträ...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / A. Allgemeines

Rz. 1 Soweit eine "klassische" Unternehmensnachfolge im landläufigen Sinne – aus welchen Gründen auch immer – nicht in Betracht kommt, erscheint es unter Gesichtspunkten der Vermögenserhaltung sinnvoll, den Verkauf des Unternehmens in Erwägung zu ziehen. Der Eigentümerwechsel ist in derartigen Situationen auch unter volks- und betriebswirtschaftlichem Aspekt oftmals die sinnv...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / c) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 69 Mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser den Vermögensfluss von Todes wegen über Generationen hinweg steuern. Man spricht mitunter auch von einer "Familienbindung des Vermögens". Die rechtliche Konstruktion bietet sich vor allem bei Patchwork-Testamenten oder bei der Gestaltung von behindertengerechten Testamenten an. Rz. 70 Gleichwohl sollte d...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / G. Vollmachten

Rz. 42 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann nur von Todes wegen im Rahmen einer letztwilligen Verfügung erfolgen. Der Erblasser kann daneben aber auch per transmortal (also über den Tod hinauswirkender) oder postmortal (also ab Eintritt des Erbfalles) wirkender Vollmacht eine Person seines Vertrauens benennen, die die Geschicke des im Nachlass befindlichen Untern...mehr

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Die Kommunikation mit Finan... / 3. Der finanzgerichtliche Erörterungstermin (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 FGO)

Versuch einer einvernehmlichen Streitbeilegung: § 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 FGO gibt dem Vorsitzenden oder dem Berichterstatter die Möglichkeit, die Beteiligten zur Erörterung des Sach- und Streitstandes und zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits laden. Neben der Klärung von Sachverhaltsfragen und der Darlegung der Rechtslage wird der Vorsitzende/Berichterstatter i.d.R. auch a...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / 5. Bildung des Vorstandes und weitergehende Organisationsregelungen

Rz. 35 Dass die Satzung Regelungen über den Vorstand zu enthalten hat, ergibt sich bereits aus § 81 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 BGB. Der Vorstand ist gesetzlicher Vertreter der Stiftung (§ 86 S. 1 BGB i.V.m. § 26 Abs. 2 S. 1 BGB).[53] Der Stiftungsvorstand ist dabei sowohl zur Vertretung der Stiftung im Außenverhältnis berufen als auch zur Geschäftsführung,[54] also zur Entscheidung ü...mehr

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§ 26 Klagearten / 7. Wegfall des Feststellungsinteresses

Rz. 115 Maßgebender Zeitpunkt für das Bestehen des Feststellungsinteresses ist der Schluss der mündlichen Verhandlung, auch noch in der Revision.[329] Rz. 116 Die erst nach Erhebung der Klage im Laufe des Rechtsstreits – gegebenenfalls durch sachverständige Beratung – gewonnene Erkenntnis, dass weitere Folgeschäden nicht mehr zu gewärtigen sind (siehe hierzu oben Rdn 101 f.),...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 3. Ausschließlicher Gerichtsstand der Umwelteinwirkung (§ 32a ZPO)

Rz. 71 Für Klagen gegen den Inhaber bestimmter – im Anhang 1 des Umwelthaftungsgesetzes genannter – Anlagen, mit denen der Ersatz eines durch eine Umwelteinwirkung verursachten Schadens geltend gemacht wird, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk die Umwelteinwirkung von der Anlage ausgegangen ist (§ 32a S. 1 ZPO). Die damit verbundene Konzentration bewir...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Fahrlässigkeit

Rz. 142 Nach § 276 Abs. 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Damit ist das auch für das Deliktsrecht maßgebliche Verschuldensprogramm gesetzlich umschrieben. Da schon fahrlässiges Verhalten meist die deliktische Haftung begründet, spielt die Differenzierung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit im Deliktsrecht nicht die gleiche ...mehr

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§ 24 Vergleich / F. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung

Rz. 29 Ein Vergleich kann auch wegen Täuschung oder Drohung gem. § 123 BGB angefochten werden. In Betracht kommen z.B. falsche Angaben eines Geschädigten oder wider besseres Wissen abgegebene Erklärungen eines Regulierungsbeauftragten einer Versicherungsgesellschaft. Das Verschweigen von Tat­sachen stellt nur dann eine Täuschung dar, wenn hinsichtlich der verschwiegenen Tats...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / E. Haftung des Binnenlotsen

Rz. 41 Der Lotse übt eine selbständige Tätigkeit aus[136] und wird weder durch Eintragung in das Bordbuch noch durch die Übernahme von Befehl und Ruder (vgl. etwa § 14 Abs. 3 RheinLotsO – Lotsenordnung für den Rhein zwischen Basel und Mannheim/Ludwigshafen) zum Besatzungsmitglied.[137] Als Lotse schuldet er die Beratung des Schiffsführers. In Sonderfällen – vgl. § 14 RheinLo...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / B. Überblick

Rz. 5 Die besondere Gerichtsbarkeit in Binnenschifffahrtssachen besteht aus drei unterschiedlichen Gerichten mit eigenen Rechtszügen:mehr

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§ 24 Vergleich / C. Verantwortung und Haftung des Rechtsanwalts beim Vergleichsabschluss

Rz. 13 Wegen des oft hohen Einschätzungsrisikos,[45] das sich in der Regel auch finanziell auswirkt, trägt ein Anwalt eine gesteigerte Verantwortung bei einem Abfindungsvergleich.[46] Dies gilt insbesondere bei einem Abfindungsvergleich, in dem alle gegenseitigen Forderungen für erledigt erklärt werden. Hier ist sehr sorgfältig zu überlegen, welche Forderungen vielleicht in ...mehr

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§ 14 Sachschaden / II. Naturalrestitution und Geldersatz, § 249 Abs. 1, 2 BGB

Rz. 2 Hinsichtlich der grundlegenden Voraussetzungen der die Haftungsausfüllung regelnden §§ 249 ff. BGB wird zunächst auf § 12 Rdn 9 ff. verwiesen. Ergänzend ist Folgendes auszuführen. Rz. 3 Terminologisch ist Folgendes zu beachten: Naturalrestitution ist eigentlich nur die Herstellung in Natur, während der Geldersatzanspruch "statt" der Herstellung besteht. Gleichwohl finde...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 4. Mangelhafte Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde

Rz. 57 Das Nichterheben gebotener Diagnose- und Kontrollbefunde stellt zwar einen Unterfall des Behandlungsfehlers dar. Die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Beweislastverteilung beim Verstoß gegen die Befunderhebungs- und Sicherungspflicht, die der Gesetzgeber in § 630h Abs. 5 S. 2 BGB übernommen hat, weisen aber Besonderheiten auf. Rz. 5...mehr

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§ 11 Arzthaftung / A. Allgemeines

Rz. 1 Unfall- und Arzthaftpflichtrecht haben enge Berührungspunkte. Im weiteren Sinne beruht auch der Körperschaden infolge fehlgeschlagener ärztlicher Behandlung auf einem Unfall, nämlich auf einem von außen einwirkenden unfreiwilligen Ereignis. Vor allem aber haben sich Ärzte mit den Folgen vielfältiger Unfälle zu befassen, um die Gesundheit des Unfallopfers möglichst weit...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VI. Kausalität

Rz. 538 Der geschädigte Anspruchsteller trägt die Darlegungs- und Beweislast für den Verstoß des Anspruchsgegners gegen das Schutzgesetz,[1638] den Schaden und die Kausalität. Stützt sich der Anspruchsteller auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes, hat er somit grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich die Verwirklichun...mehr

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§ 14 Sachschaden / I. Nutzungsausfallentschädigung

Rz. 213 Seit der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen ist anerkannt, dass die Zahlung einer Nutzungsentschädigung nicht auf Kraftfahrzeuge beschränkt ist.[444] Die Rechtsprechung greift bei dieser Schadensart nicht auf den Gedanken der Naturalrestitution zurück.[445] Die Nutzungsausfallentschädigung stellt keine aufgrund der Differenzhypothese abzurechnende Vermöge...mehr

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§ 21 Verjährung / I. Anspruchsentstehung

Rz. 44 Anspruchsentstehung im vorgenannten Sinne ist anzunehmen, sobald ein Anspruch klageweise, sei es im Wege einer Leistungs-, Stufen- oder auch Feststellungsklage, geltend gemacht werden kann, was regelmäßig dessen Fälligkeit voraussetzt.[84] Ein Schaden entsteht, wenn sich die Vermögenslage des Betroffenen im Vergleich zu seinem früheren Vermögensstand objektiv verschle...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 1. Diagnose- und Befunderhebungsfehler

Rz. 25 Die Erfolgschancen einer ärztlichen Behandlung hängen zunächst entscheidend von Richtigkeit und Genauigkeit der Diagnose ab. Der Arzt muss daher vor der Therapie stets das Krankheitsbild abklären. Erst auf der Grundlage einer möglichst exakten und umfassenden Befunderhebung darf er mit der Behandlung beginnen (Pflicht zur Diagnosestellung).[52] Andererseits hat er Übe...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 5. Einzelfälle

Rz. 79 Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB wegen Pflichtverletzung trotz ansonsten mangelfreier Hauptleistung können entstehen, wenn der Gläubiger Schaden erleidet, weil der Schuldner leistungsbezogene Nebenpflichten, beispielsweise zur ordnungsgemäßen Aufklärung, Beratung, Verpackung, Lieferung verletzt.[205] Ferner besteht – wie oben ausgeführt (Rdn 72) – die Pflicht, si...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 3. Haftpflichtversicherungen

Rz. 99 Besondere Regelungen sind – insbesondere – für Haftpflichtversicherungen vorgesehen. So kann der Versicherer hier – und bei der Versicherung von unbeweglichen Sachen – auch vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (Art. 12 S. 1 EuGVVO; Art. 10 S. 1 LugÜ II). Dieser Ort ist ebenso zu bestimmen wie beim Gerichtsstand der...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / B. Allgemeines

Rz. 2 Das Gesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt (BinSchG) vom 15.6.1895 in der Fassung der der Bekanntmachung vom 20.5.1898 enthält u.a. Regelungen über den Schiffseigner, den Ausrüster, den Schiffer, die Schiffsmannschaft, die Haverei, den Zusammenstoß von Schiffen, die Bergung und Hilfeleistung, die Schiffsgläubiger und die Verjährung. ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Pflichtverletzung und Beweislast

Rz. 72 Der Tatbestand der Pflichtverletzung ist der zentrale Ausgangspunkt für die Schadensersatzverpflichtung. Das jeweilige "Pflichtenprogramm" ergibt sich aus den für das jeweilige Schuldverhältnis maßgebenden Normen. Von Bedeutung sind Leistungspflichten, Nebenleistungspflichten und Verhaltenspflichten. Nach der Art der Leistungsstörung werden drei Typen von Pflichtverle...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / III. Kauf

Rz. 116 § 433 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.4 Beispielsfall

Die steuerliche Behandlung der Einbringungskosten soll abschließend an einem Beispielsfall dargestellt werden. Praxis-Beispiel Einbringungskosten Der Einzelunternehmer E bringt zum 31.12.2021 seinen Betrieb, zu dem auch ein unbebautes Grundstück mit einem Buchwert von 300.000 EUR gehört, nach § 20 UmwStG unter Fortführung der Buchwerte in die X-GmbH ein. Im Zusammenhang mit d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go: Steuerberatung im Gesellschafterstreit – oder: Beratung zwischen allen Stühlen (Teil 3) (GmbHStB 2021, Heft 7, S. 227)

Selbstanzeige und Berichtigungserklärung Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*] Im Gesellschafterstreit haben Selbstanzeige und Steuerstrafrecht hohe Praxisrevelanz. Gerade der steuerliche Berater, der Gesellschafter und/oder die Gesellschaft im Rahmen einer Auseinandersetzung betreut, sollte daher der rechtlichen und strategischen Bedeutung des Steuerstrafrechts Gewahr sein und in...mehr

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GmbH 2 Go: Steuerberatung i... / 4. Fazit und Ausblick

Regelmäßig werden im Gesellschafterstreit Fragen der steuerlichen Bereinigung, aber auch der eigenen steuerlichen Angreifbarkeit virulent. Hier sollte der Berater sein Rüstzeug für die Vorbereitung und Abgabe einer Selbstanzeige ohne eigenes berufsrechtliches und zivilrechtliches Haftungsrisiko kennen. Der nächste Beitrag der GmbH 2 Go-Reihe wird die ertrag- und schenkungsteu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen und Entstehung der Vorschrift

Rz. 9 Bereits am 29.10.2004 hatte die Europäische Kommission im Rahmen der Arbeiten zum sog. Mehrwertsteuerpaket auch einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten vorgelegt, der einen allgemeinen "One-Stop-Shop" als Vorschlag zur Vereinfachung der steuerlichen Pflichten ...mehr