Rz. 14

Bei der Beratung des Verkäufers liegt der Fokus der anwaltlichen Tätigkeit zunächst auf der Überprüfung der für die Due Diligence zur Verfügung zu stellenden Unterlagen. Dies betrifft insbesondere die Dokumente für die Legal Due Diligence, ggf. aber auch den gesamten Inhalt der DD bzw. des Datenraums.

 

Rz. 15

Daneben haben die Rechtsanwälte auch die Aufgabe, sämtliche mit dem Verkauf in Zusammenhang stehende Vereinbarungen (Letter of Intent, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Kaufverträge etc.) zu erstellen bzw. zu prüfen. In diesem Zusammenhang müssen sie auch darauf hinwirken, dass etwaige gesetzliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Transaktion (z.B. Fusionskontrollverfahren, Außenwirtschaftsgesetz, Mitteilungspflichten nach dem WpHG und WpÜG, Einhaltung von ad-hoc-Pflichten, Einhaltung gesellschaftsvertraglicher Beschränkungen etc.) beachtet werden.

Auch in der Führung der Vertragsverhandlungen sowie bei der Vorbereitung einer etwa erforderlichen notariellen Beurkundung und des abschließenden "Closing" sind die Anwälte regelmäßig beteiligt. In diesem Zusammenhang haben sie auch den Eintritt sämtlicher sog. Closing Conditions zu überwachen.

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