Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.13 Vertraulichkeit

Rz. 50 Nach § 22 der Geschäftsordnung sind die Beratungen und Beschlussfassungen des Innovationsausschusses nicht öffentlich. Der Hergang der nicht-öffentlichen Beratungen einschließlich der Abstimmung ist von allen Beteiligten vertraulich zu behandeln. Die für die Beratung im Innovationsausschuss zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben vertraulich. Jede Sitzungsteilnehm...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.12 Offenlegungspflichten des Innovationsausschusses

Rz. 74 Nach § 14 Abs. 1 der Verfahrensordnung haben Teilnehmer an mündlichen Beratungen und Anhörungen im Innovationsausschuss oder in seinen Untergliederungen nach Maßgabe dieses Abschnitts Tatsachen offen zu legen, die ihre Unabhängigkeit potenziell beeinflussen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien und Bundesoberbehörden sowie der oder des Bundesbeauftragten f...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.6 Beratungsangebot an jüngere Leistungsberechtigte (Abs. 6)

Rz. 155 Abs. 6 verpflichtet das Jobcenter für den Regelfall, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren innerhalb von 4 Wochen nach der Feststellung einer Leistungsminderung ein Beratungsangebot zu machen, in dessen Verlauf die Inhalte des Kooperationsplans überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden. Von dieser gesetzlichen Vorgabe darf das Jobcenter nur in at...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.6 Sitzungsteilnahme

Rz. 28 Die Mitglieder des Innovationsausschusses sind nach § 5 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen oder bei Verhinderung ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter rechtzeitig zu benachrichtigen. Dies gilt sinngemäß für die Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Der Innovationsausschuss tagt grundsätzlich in der Besetzung der Mit...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.11 Empfehlungen zur Überführung in die Regelversorgung

Rz. 73 Nach § 13 Abs. 1 der Verfahrensordnung berät der Innovationsausschuss bei geförderten Vorhaben zu neuen Versorgungsformen den jeweiligen Bericht über die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Vorhaben (Evaluationsbericht) und berücksichtigt dabei den jeweiligen Schluss- und Ergebnisbericht. Er beschließt jeweils spätestens 3 Monate nach Eingang der jeweilige...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.4 Leistungsverbot an Arbeitslosengeld-Aufstocker

Rz. 27f Abs. 4 bestimmt die Agenturen für Arbeit als die vermittlerisch betreuenden Einrichtungen für die Alg-Aufstocker. Leistungen zum Lebensunterhalt an die Bedarfsgemeinschaft werden weiterhin durch die Jobcenter erbracht. Das gilt auch für weitere Leistungen an nicht erwerbsfähige Personen in der Bedarfsgemeinschaft (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2). Das Vorhaben, ab 2025 ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 13... / 2.3 Grenzen der Aufklärung

Rz. 16 § 13 selbst begrenzt die Aufklärungspflicht der Leistungsträger auf ihren Zuständigkeitsbereich. Dabei wird insbesondere der sachliche Zuständigkeitsbereich eine wichtige Rolle spielen. Ein Leistungsträger wird Aufklärung über Rechtsfragen, die ein anderer Leistungsträger zu entscheiden hat, zu vermeiden suchen. Aufklärung ist insbesondere auch darauf ausgelegt, den B...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 2.4 Geförderte Altersvorsorge

Rz. 13 Abs. 4 erlegt den Rentenversicherungsträgern die Pflicht auf, Auskünfte über die gesamte geförderte zusätzliche Altersvorsorge zu erteilen. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. nur in atypischen Fällen darf die Auskunft verweigert werden. Das könnte der Fall sein, wenn im Einzelfall einmal die fachliche Kompetenz zur Auskunftserteilung nicht verfügbar ist, o...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 6.1 Wo wollen Sie mit Ihrem LBB in drei bis fünf Jahren stehen?

Das ist die erste mehreren zentralen Fragen, die Sie im Rahmen Ihrer strategischen Planung beantworten müssen. Darüber hinaus müssen Sie sich klar werden, welche Produkte für welche Kunden Sie dann anbieten möchten. Bleiben Sie beim aktuellen Angebot? Wollen Sie Ihre Dienstleistungen (im Rahmen der erlaubten Tätigkeiten) ausweiten und Ihren Mandanten z. B. betriebswirtschaft...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.9 Einsetzung und Besetzung sowie Arbeitsweise der Arbeitsausschüsse

Rz. 36 Nach der Gesetzesbegründung soll die Vorbereitung und Umsetzung der Entscheidungen des Innovationsausschusses nicht in den Gremienstrukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses (Unterausschüsse, Arbeitsgruppen) erfolgen. Dies unterstreicht die Unabhängigkeit bzw. Selbständigkeit des Innovationsausschusses gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Gleichwohl kann der Inn...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.5 Verfahren der Antragsbewertung und Förderentscheidung

Rz. 58 Anträge auf Förderung sind nach § 9 Abs. 1 der Verfahrensordnung gemäß der jeweiligen Förderbekanntmachung einzureichen. Nach Eingang der Anträge werden diese durch die Geschäftsstelle des Innovationsausschusses auf Vollständigkeit entsprechend der formalen Anforderungen der Förderbekanntmachung geprüft. Bei formaler Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit kann ein An...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.7 Sitzungen, Beratungsunterlagen, Stimmrechte und Abstimmung

Rz. 29 Nach § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung beruft die oder der Vorsitzende den Innovationsausschuss unter Festsetzung von Ort und Termin ein, eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen. Zu Beginn des Jahres sollen regelmäßige Sitzungstermine für das gesamte Kalenderjahr festgelegt werden; die Möglichkeit zur Anberaumung der Sitzung an Tagen, an denen das Plenum des Gemeins...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.12 Finanzausschuss

Rz. 49 Nach § 20 der Geschäftsordnung wird zur Aufstellung des Teilhaushaltsplans, der in den Gesamthaushalt des Gemeinsamen Bundesausschusses eingeht, sowie zur Beratung der Jahresrechnung ein Finanzausschuss errichtet. Nach Abs. 1 besteht der Finanzausschuss aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin der KBV, der KZBV, und der DKG, 3 Vertreterinnen oder Vertreter des GK...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.1 Minderung des Auszahlungsanspruchs

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 regelt weiterhin ausdrücklich den Beginn der Rechtsfolgen wegen einer Pflichtverletzung nach § 31, die in § 31a geregelt ist. Die Vorschrift bestimmt in Abs. 2 dagegen allein die gestaffelte Dauer der Leistungsminderung in Monaten. Die Vorschrift gilt nicht für Meldeversäumnisse nach § 32, dort wird die Dauer der Leistungsminderung in Abs. 2 Satz 2 eigen...mehr

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Gutschrift als Rechnungsersatz / 7.5 Unzureichende Leistungsbeschreibung

Ist eine Leistungsbeschreibung gänzlich unkorrekt, kann diese nicht berichtigt werden.[1] Es entsteht eine Steuerschuld nach § 14c UStG,[2] ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich.[3] Ist die Leistungsbeschreibung nur ungenau (z. B. Beratung, Bauarbeiten) kann diese berichtigt werden. Eine noch oberflächlichere Leistungsbeschreibung (z. B. Produktverkäufe) ist nicht berichtigung...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.3 Patientenvertreterinnen/Patientenvertreter

Rz. 25 Die Patientenvertreterinnen oder Patientenvertreter sind nach § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung von den nach der PatBeteiligungsV anerkannten Organisationen einvernehmlich und schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses zu benennen. Einvernehmlich bedeutet, dass die vier anerkannten Organisationen (Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.1 Überblick

Rz. 21 Nach Abs. 2 Satz 13 beschließt der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss eine eigenständige Geschäftsordnung; die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie weitere für ihn geltende Regelungen sind nur dann auf den Innovationsausschuss anwendbar, wenn die Geschäftsordnung des Innovationsausschusses dies ausdrücklich bestimmt. In der konsti...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.5 Klare, sachdienliche und vollständige Anträge

Rz. 20 Abs. 3 ergänzt die Regelungen über die Betreuungspflichten der Leistungsträger nach den §§ 13 bis 15. Durch eine Antragstellung nimmt der Bürger sein Recht wahr, eine Sozialleistung in Anspruch zu nehmen. In aller Regel setzt er dadurch ein Verwaltungsverfahren in Gang, an dessen Ende die Bewilligung oder Ablehnung der begehrten Sozialleistung steht, je nachdem, ob di...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.3 Terminservicestellen (Abs. 1a)

Rz. 24 Der Absatz ergänzt den Sicherstellungsauftrag des Abs. 1. Der Sicherstellungsauftrag umfasst auch die angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung der fachärztlichen Versorgung (Satz 1). Im Ansatz war diese Regelung bereits in § 75 Abs. 1 Satz 2 und 4 i. d. F. des GKV-VStG enthalten, ohne dass diese Regelung praktische Bedeutung erlangt hätte (Rademacker, in: BeckOGK...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.10 Beteiligung des Expertenpools und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

Rz. 41 In § 15 der Geschäftsordnung sind zunächst die in Abs. 6 und 7 der Vorschrift genannten gesetzlichen Vorgaben für den Expertenpool und die Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften übernommen worden. Abs. 6 bezieht sich insbesondere auf die Bildung des Expertenpools und die Benennung der Mitglieder durch den Innovation...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt grundlegend und unabhängig von einem materiell-rechtlichen oder verfahrensrechtlichen Erfordernis der Antragstellung für eine Sozialleistung, dass spezifische, hauptsächlich vom Bürger unabhängige verwaltungsökonomische Gegebenheiten, insbesondere das gegliederte Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland, dem Zugang zu Sozialleistungen nicht ent...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und gilt mit Wirkung zum 1.1.1989. Der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1, soweit er sich auf die Sicherstellung und die damit verbundene Gewährleistung der vertragsärztlichen Versorgung bezieht, entspricht dem § 3...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Auskunftspflichten zum Sozialgesetzbuch und ergänzt damit die Betreuungspflichten nach den §§ 13 und 14 über die Aufklärung über Sozialleistungen und die Beratungspflicht der Leistungsträger. Während sich Aufklärung an die Bevölkerung insgesamt richtet und die Beratung sich mit den individuellen Sach- und Rechtsfragen im Einzelfall auseinandersetz...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.8 Expertenpool (Abs. 6)

Rz. 20 Nach Abs. 6 der Vorschrift i. d. F. des DVG wird zur Erbringung wissenschaftlichen und versorgungspraktischen Sachverstands in die Beratungsverfahren des Innovationsausschusses ein Expertenpool gebildet. Die Mitglieder des Expertenpools sind Vertreter aus Wissenschaft und Versorgungspraxis. Sie werden nach Abs. 6 Satz 3 auf der Basis eines Vorschlagsverfahrens vom Inn...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.3 Unzuständiger Leistungsträger

Rz. 10 Abs. 1 Satz 2 verpflichtet die dort genannten Stellen zur Entgegennahme von Anträgen unabhängig von der Form der Antragstellung. Im Zweifel kann der Antrag also auch mündlich oder konkludent gestellt werden, jedenfalls elektronisch, wenn der Antragsteller den Leistungsträger auf diesem Wege erreicht. Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 verbietet anderen Trägern nicht, Anträge entgege...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.8 Niederschrift und Information der Öffentlichkeit

Rz. 35 Über die Beratungen des Innovationsausschusses ist nach § 11 der Geschäftsordnung eine Niederschrift zu fertigen. Sie hat Ort, Tag, Beginn und Ende der Sitzung sowie die Namen der Anwesenden unter Angabe der Eigenschaft, in der sie mitwirken, zu enthalten. Sie hat ferner das wesentliche Ergebnis der Beratungen wiederzugeben. Beschlüsse sind im Wortlaut aufzuführen; da...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.3 Förderbekanntmachungen neuer Versorgungsformen

Rz. 14 Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hatte zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Zeit vom 8.4.2016 bis 19.10.2018 insgesamt 8 Förderbekanntmachungen herausgegeben, die jeweils im BAnz veröffentlicht sind. Alle Förderbekanntm...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. § 31a konkretisiert den Nachranggrundsatz des § 2 und knüpft dazu an Verletzungen der auf Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in Erwerbstätigkeit zielenden Obliegenheiten und weiteren Pflichtverl...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.8 Sicherstellung im Rahmen des Notdienstes (Abs. 1b)

Rz. 67 Mit Wirkung zum 23.7.2015 sind durch Abs. 1b die Bedingungen der ambulanten Notfallversorgung weiter entwickelt worden. Damit ist die vertragsärztliche Versorgung auch außerhalb der Sprechstundenzeiten gewährleistet. Die Weiterentwicklung basierte zunächst auf den aufgehobenen Sätzen 2 und 3 des Abs. 1. Der Text des Abs. 1b Satz 1 entspricht hinsichtlich des Notdienst...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 regelt das Verhältnis der Leistungen nach dem SGB II zu anderen Leistungen i. S. eines Nachrangverhältnisses von staatlichen Fürsorgeleistungen. Einerseits soll die Verwirklichung von Ansprüchen auf andere Leistungen gewährleistet, andererseits sollen Doppelleistungen vermieden werden. Die Vorschrift stellt die erforderlichen Rangfolgen auf. Die Änderungen der Vors...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 7 Zusammenfassung wichtiger (Änderungs-)Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (29.12.2003-31.12.2022)

Rz. 220 Der Gesetzgeber hat sich beim Gesetz zur Einführung des SGB II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) davon leiten lassen, dass – wie auch das SGB III – der gesetzliche Handlungsrahmen allein den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit nicht bewirken kann. Wir...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.3 Nahtloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Verlängerung des Arbeitsunfähigkeitszeitraums (Satz 2)

Rz. 13 § 46 Satz 1 befasst sich mit dem Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld, Satz 2 dagegen mit dem Fortbestehen des Krankengeldanspruchs, wenn sich der Arbeitsunfähigkeitszeitraum nach dem Ende der zunächst nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitsdauer verlängert. Voraussetzung für einen ununterbrochenen Fortbestand des einmal entstandenen Anspruchs ist gemäß Satz 2, dass die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16j Bürgerg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte eine spezielle, nur auf die Leistungsberechtigten nach dem SGB II ausgerichtete Zahlung als Instrument zur Eingliederung in Arbeit. Sie stellte eine Art Belohnungsmodell für die Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit dar. Mangels anderweitiger Regelung im Zusammenhang mit der Aufhebung des § 16j gilt in Übergangsfällen § 66. Bis zu...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 5.1 Verbesserungs- und Steuerungsmaßnahmen umsetzen

Überschreiten die Abweichungen die von Ihnen festgelegten Bandbreiten, müssen Sie kurzfristig aktiv werden. Schließlich wollen Sie Ihr zuvor formuliertes Ziel, den von Ihnen geplanten Gewinn, möglichst noch erreichen. Können Sie weniger Umsatz erzielen als geplant und/oder fallen die Kosten höher aus als von Ihnen vorgesehen, gerät dieses Ziel in Gefahr. Fast immer kommt es ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.6 Anlage 28 zum BMV-Ä

Rz. 34 Die Vereinbarung auf Bundesebene (Stand: 1.4.2017) findet nach § 1 – Zweck des Vertrages – keine Anwendung, soweit es um die Vermittlung von Terminen für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen geht. Damit wurde Abs. 1a Satz 12 der Vorschrift umgesetzt, der zugleich deutlich macht, dass die vertragszahnärztliche Versorgung von den zusätzlichen Maßnahmen zur...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 2 Das Bürgergeld-Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023

Rz. 3 Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld-Gesetz führt aus, dass im Sommer 2022 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs und sodann des Regierungsentwurfs zum 12. SGB II u. a.-ÄndG) rd. 5,2 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen nach dem SGB II erhielten. 405 Jobcenter beraten und fördern erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.15 Freiwillige Aufgaben einer KV/KZV (Abs. 6)

Rz. 107 Neben diesen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben können die KVen/KBV mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden weitere ärztliche Versorgungsaufgaben insbesondere für andere Sozialversicherungsträger übernehmen. In Betracht kommen insbesondere Verträge mit den Rentenversicherungsträgern und den Berufsgenossenschaften, aber auch mit anderen Institutionen, wie Trägern der Sozia...mehr

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A / 1 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 1]

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A / 7 Ablehnungszeitpunkt [Rdn 60]

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F / 5 Fahrerlaubnis auf Probe [Rdn 1281]

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F / 4 Fahreignungsregister, Übergangsvorschriften [Rdn 1259]

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P / 2 Punktsystem [Rdn 2913]

Rdn 2914 Literaturhinweise: Brock, Zur umfangreichen rechtlichen Einordnung des Punktehandels im Internet, DAR 2003, 484 Dauer, Verkehrszentralregister: Wann entstehen Punkte?, NZV 2007 593 Fromm, Geltung des Tattagprinzips nach dem Mehrfachtäter-Punktesystem auch zugunsten des Fahrerlaubnisinhabers?, VRR 2011, 208 Geiger, Auswirkungen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts a...mehr

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U / 1 Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren [Rdn 3651]

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Vorwort

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für viele 100.000 Autofahrer Ärger mit Polizei und Gerichten. Nicht selten ist der zumindest zeitweise Verlust der Fahrerlaubnis mit möglicherweise weitreichenden Folgen für den Verkehrsteilnehmer zu befürchten, dem häufig dann der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Diese – mitunter existenziellen – Rechtsfolgen, aber a...mehr

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K / 3 Konkurrenzen [Rdn 2654]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 14 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Verfahren und Kosten [Rdn 1039]

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W / 3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4245]

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F / 3 Fahreignungsregister, Allgemeines [Rdn 1229]

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