Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sommer, SGB V § 75 Inhalt und Umfang der Sicherstellung / 0 Rechtsentwicklung

Prof. Dr. Volker Wahrendorf
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 1

Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und gilt mit Wirkung zum 1.1.1989. Der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1, soweit er sich auf die Sicherstellung und die damit verbundene Gewährleistung der vertragsärztlichen Versorgung bezieht, entspricht dem § 368n Abs. 1 Satz 1 der bis 31.12.1988 gültigen Reichsversicherungsordnung (RVO). Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 7 und Abs. 8 mit Wirkung zum 1.1.1993 geändert worden. Das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) v. 21.8.1995 (BGBl. I S. 1050) hat die Vorschrift um den Abs. 9 ergänzt. Abs. 1 Satz 2 ist durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-Neuordnungsgesetz – 2.GKV-NOG) v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) neu gefasst worden.

Aufgrund des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) ist mit Wirkung zum 1.1.2000 der Abs. 10 gestrichen worden. In Abs. 10 war die Regelung enthalten, nach der die Vertragsärzte umfassend über verordnungsfähige Leistungen, deren Preise, Indikationen und den therapeutischen Nutzen dieser Leistungen informiert werden konnten. Diese Regelung ist mit Wirkung ab 1.1.2000 an dieser Stelle entfallen und in den § 305a (Beratung der Vertragsärzte) übernommen worden. Das Beratungsrecht steht dabei sowohl der KV als auch den Krankenkassen zu. Das ABAG v. 19.12.2001 (BGBl. I S. 3773) hat mit § 73 Abs. 8 eine zusätzliche Rechtsgrundlage geschaffen, die Vertragsärzte über verordnungsfähige Leistungen umfassend zu informieren. Die Informationen setzen die KV und die KBV, aber auch die Krankenkassen und ihre Verbände, wobei eine inhaltliche Abstimmung zwischen den Informanten unerlässlich erscheint.

Mit dem Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte v. 11.12.2001 (BGBl. I S. 3526) ist Abs. 7 mit Wirkung zum 1.1.2002 neu gefasst worden. Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetzes – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) sind in Abs. 1 die Sätze 3 und 4 mit Wirkung zum 1.1.2004 angefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – VÄndG) v. 22.12.2006 (BGBl. I S. 3439) ist Abs. 7 um Satz 3 mit Wirkung zum 1.1.2007 ergänzt worden.

Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) sind mit Wirkung zum 1.7.2007 Abs. 1 Satz 3 geändert sowie die Abs. 3a bis 3c eingefügt worden. Die Einführung der Abs. 3a bis 3c erweitert die Sicherstellungspflicht der KVen/KZVen und der KBV bzw. der KZBV auf die ärztliche und zahnärztliche Versorgung der Versicherten, die in der privaten Krankenversicherung nach dem brancheneinheitlichen Standardtarif (vgl. § 257a Abs. 2a i. V.m. § 314 sowie ab 1.7.2007 nach § 315) bzw. nach dem Basistarif nach dem damaligen § 12 Abs. 1a VAG krankenversichert sind; außerdem enthält Abs. 3a den Regelungsrahmen für die Vergütung der ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen, die diese Personenkreise nach dem jeweiligen Tarif der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Der zum 1.4.2007 eingefügte Abs. 7a sieht für die Richtlinie über den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) vor, dass vom 1.1.2009 an die Leistungserbringer-KV von der Wohnort-KV die Vergütung nach der Euro-Gebührenordnung erhält, die für die Leistungserbringer-KV gilt. Mit Wirkung zum 1.7.2008 sind in Abs. 7a Satz 2 die Spitzenverbände der Krankenkassen durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen ersetzt worden (vgl. Art. 2 Nr. 8a Buchst. b i. V. m. Art. 46 Abs. 9 GKV-WSG). Mit Wirkung zum 1.1.2009 ist durch Abs. 3a Satz 1 der Sicherstellungsauftrag auf den in der privaten Krankenversicherung gültigen brancheneinheitlichen Basistarif ausgedehnt worden.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) sind mit Wirkung zum 1.1.2012 Abs. 1 Satz 2 geändert und die Sätze 3 und 4 eingefügt worden; außerdem sind Abs. 7 Satz 1 geändert sowie in Abs. 7a Satz 1 die Wörter "ab dem 1. Januar 2009" gestrichen worden. Mit Wirkung zum 1.1. 2012 ist klargestellt worden, dass die KVen/KZVen bei der Gestaltung des vertrags(zahn)ärztlichen Notdienstes einen großen Spielraum haben, der es ihnen ermöglicht, den Notdienst so zu regeln, wie es den Versorgungsbedürfnissen vor Ort am besten entspricht. Dazu zählt auch die verbindlich vorgeschriebene Aufstellung einer Richtlinie für die Umsetzung ei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    262
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    170
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    129
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    125
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    119
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    113
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    111
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    111
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    109
  • Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler
    105
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    95
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    93
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    93
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    93
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von ... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens
    92
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    85
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
    73
  • Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim
    71
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 172–177 / 3.1 Formelle Bestandskraft als Unanfechtbarkeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Ärzte im Notdienst: Versicherungsrechtliche Statusbeurteilung von Ärzten im Notdienst
Zwei Rettungssanitäter stehen vor einem Rettungswagen
Bild: Corbis

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich auf Voraussetzungen verständigt, unter denen der vertragsärztliche Notdienst im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit erbracht werden kann.


Krankenversicherung: Bundesrat billigt GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Regeln Restriktion Gesetze
Bild: AdobeStock

Der Bundesrat hat am Freitag, den 28. Oktober, grünes Licht für das – im Vorfeld viel kritisierte – GKV-Finanzstabilisierungsgesetz gegeben. Mit dem Gesetz soll einem Milliardendefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung entgegengewirkt werden.


Haufe Shop: Gemeinnützigkeit im Ertragsteuerrecht
Gemeinnützigkeit im Ertragsteuerrecht
Bild: Haufe Shop

Der neue Kommentar beleuchtet die gemeinnützigkeitsrechtlichen und ertragsteuerlichen Aspekte von Non-Profit-Organisationen. Damit können Sie sicher und souverän mit den praktischen Fragen zum Gemeinnützigkeitsrecht umgehen und Steuerfallen erkennen und vermeiden.


Sommer, SGB V § 75 Inhalt und Umfang der Sicherstellung
Sommer, SGB V § 75 Inhalt und Umfang der Sicherstellung

0 Rechtsentwicklung  Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und gilt mit Wirkung zum 1.1.1989. Der Wortlaut des Abs. 1 ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren