Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / (1) Zahlungsverbote

Rz. 40 Die bisher in §§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 6 AktG angeordnete Haftung der Organmitglieder für Vermögensabflüsse in der Krise der Gesellschaft ist nunmehr rechtsformübergreifend in den Vorschriften des am 1.1.2021 in Kraft getretenen § 15b InsO geregelt. Auf die obigen Erläuterungen (siehe Rdn 29 ff.) wird verwiesen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _____, Flur _____, Flurstück _____, Gebäude- und Freifläche _____, mit einer Größe von _____, eingetragen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 2. SanInsFoG

Rz. 3 Bedeutende Änderungen hat das deutsche Insolvenz- und Sanierungsrecht zuletzt durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG[1] erfahren. Kernstück der Reform ist das am 1.1.2021 in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und -Restrukturierungsgesetz – StaRUG,[2] welches Unternehmen insolvenzabwendende Sanierungen auf der Grundlage ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Maklerrecht / b) Alleinauftrag

Rz. 10 Beim Alleinauftrag räumt der Auftraggeber dem Makler während der Vertragslaufzeit das alleinige Nachweis-/Vermittlungsrecht ein. Der Auftraggeber verzichtet während der Vertragslaufzeit auf die Einschaltung weiterer Makler, wobei der Makler zu einem Tätigwerden verpflichtet wird und sich von dieser Verpflichtung nicht einseitig lösen kann.[9] Insb. beim Alleinauftrag ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / VIII. Muster: IHK-Anfrage bezüglich der Firma der GmbH

Rz. 53 Muster 17.3: IHK-Anfrage bezüglich der Firma der GmbH Muster 17.3: IHK-Anfrage bezüglich der Firma der GmbH Industrie- und Handelskammer 60000 Frankfurt am Main Firmierung (Neugründung) – Taxelex GmbH Wir vertreten Herrn Tobias Trakel, der eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Taxelex GmbH zu gründen beabsichtigt. Gegenstand der Gesellschaft ist die E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / a) Muster: Antrag in Verfahren ohne Forderungsanmeldung gem. § 300 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 InsO

Rz. 207 Muster 21.34: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung: Antrag in Verfahren ohne Forderungsanmeldung gem. § 300 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 InsO Muster 21.34: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung: Antrag in Verfahren ohne Forderungsanmeldung gem. § 300 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 InsO An das Amtsgericht – Insolvenzgericht –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: Softwareentwicklungsvertrag

Rz. 6 Im ersten Mandantengespräch sind insb. die folgenden Informationen einzuholen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG n.F.

Rz. 41 Muster 56.9: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG n.F. Muster 56.9: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG n.F. An das Amtsgericht Abt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG des Wohnungseigentümers _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 1. Muster: Ankündigung der Auskunftserteilung

Rz. 77 Muster 21.17: Ankündigung der Auskunftserteilung Muster 21.17: Ankündigung der Auskunftserteilung An den vorläufigen Insolvenzverwalter der Fa. _____ GmbH In dem obigen vorläufigen Insolvenzverfahren zeige ich an, dass ich den Geschäftsführer _____ der _____ GmbH vertrete. Selbstverständlich wird mein Mandant seiner Auskunftspflicht nachkommen. Die Androhung von Zwangsmaß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Antrag bei vollständiger Gläubigerbefriedigung, § 300 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 InsO

Rz. 209 Muster 21.35: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung: Antrag bei vollständiger Gläubigerbefriedigung, § 300 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 InsO Muster 21.35: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung: Antrag bei vollständiger Gläubigerbefriedigung, § 300 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 InsO An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – ___...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Mandant M ist Geschäftsführer der A-GmbH. Geschäftsgegenstand ist der Handel mit Baustoffen. Zu dem firmeneigenen Fuhrpark gehören vier Kraftfahrzeuge. Außerdem sind drei Fahrzeuge geleast. Der Betriebssitz befindet sich auf einem Grundstück, welches M kurz vor der Geschäftsgründung geerbt und in die Gesellschaft eingebracht hat. Vor fünf Jahren hat die A-GmbH zusätzli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 5. Antragsrücknahme, Erledigungserklärung

Rz. 20 Gem. § 13 Abs. 2 InsO kann der Insolvenzantrag bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der rechtskräftigen Abweisung des Antrags zurückgenommen werden. Ist das Verfahren eröffnet, kann es nur noch auf Antrag des Schuldners nur noch wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes gem. § 212 InsO oder mit Zustimmung der Gläubiger nach § 213 InsO eingestellt werden. Das Verfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Erledigungserklärung des Antragstellers

Rz. 22 Muster 21.8: Erledigungserklärung des Antragstellers Muster 21.8: Erledigungserklärung des Antragstellers An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _____ Geschäfts-Nr. _____ In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des _____ erkläre ich namens und in Vollmacht des Antragstellers den Insolvenzantrag in der Hauptsache für erledigt und beantrage, die Kosten des Verf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / aa) Vorteile eines Insolvenzverfahrens

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / c) OHG und KG

Rz. 28 Die Haftung bei den Personengesellschaften OHG und KG richtet sich nach §§ 128, 161 Abs. 2 HGB. Das betrifft im Wesentlichen die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung wird in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft von dem Insolvenzverwalter als Gesamtschaden (§ 92 InsO) geltend gemacht. Ko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / d) Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / b) Rechtsmittel gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung

Rz. 259 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gem. § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung haben. In der Praxis verbindet die Verwaltungsbehörde in der Regel jedoch eine Entziehungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO muss diese Anordnung der sofortigen Vollziehung im öffentlichen Interesse od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Stellungnahme des Schuldners zum Erledigungsantrag

Rz. 23 Muster 21.9: Stellungnahme zum Erledigungsantrag und Kostenantrag des Schuldners Muster 21.9: Stellungnahme zum Erledigungsantrag und Kostenantrag des Schuldners An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _____ Geschäfts-Nr. _____ In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des _____ hat der Antragsteller den Insolvenzantrag für erledigt erklärt. Der Schuldner schlie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / III. Entwicklung eines spezifischen Stiftungsmodells

Rz. 111 (selbstständige gemeinnützige Stiftung, unselbstständige Stiftung, Familienstiftung, Zustiftungen, Spenden etc.)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 163 Offline-Situation: Der Reiseinteressierte R besucht ein Reisebüro, um sich einen Überblick für eine Wochenendreise zu verschaffen. Im Zuge der Beratung durch das Reisebüro werden verschiedene Optionen vorgestellt. Am Ende sagt dem R ein Boutique-Hotel an der Nordseeküste sehr zu. Er bittet das Reisebüro, für ihn eine Buchung für das Wochenende in sechs Wochen zu verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / XIX. Pflichten des Notars

Rz. 43 Das Formerfordernis des § 311b Abs. 1 BGB, das den Beurkundungszwang für Grundstücksübertragungen und Belastungen begründet, hat den Zweck, die Parteien der Geschäfte vor übereilten Verpflichtungen zu schützen, den Beweis der getroffenen Vereinbarungen zu sichern und die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes zu gewährleisten. Gleichzeitig soll eine sachgerechte Beratung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / d) Insolvenzgrund drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 11 Ein weiterer Insolvenzgrund ist die drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO, die den Schuldner (nicht den Gläubiger) zu einem Insolvenzantrag berechtigt, nicht jedoch verpflichtet. Dadurch soll bereits im Vorfeld einer akuten Krise die rechtzeitige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ermöglicht werden. Um weitere Anreize für eine frühzeitige Antragstellung zu setzen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / (1) Grundsatz

Rz. 29 Ein erhebliches und häufig unterschätztes Haftungsrisiko für Geschäftsführer/Vorstände einer juristischen Person stellen die an die ab Insolvenzreife zu beachtenden Zahlungsverbote verbundenen Erstattungsansprüche dar. Gem. § 15b Abs. 4 S. 1 InsO haben die gem. § 15a InsO antragspflichtigen Personen im Rahmen der Innenhaftung die Zahlungen zu erstatten, die nach Eintr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 9. Hinweise für den Schuldner nach Verfahrenseröffnung

Rz. 217 Der Schuldner sollte sich zunächst nach Abgabe seines Insolvenzantrages für evtl. Rückfragen des Gerichtes und auch für ein erstes Gespräch mit dem für ihn sodann bestellten Insolvenzverwalter bereithalten. Sind alle wesentlichen Verfahrensfragen geklärt, findet i.d.R. die weitere Kommunikation mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter schriftlich statt. Sollten Glä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 3. Muster: Ersuchen um ein Beratungsschreiben

Rz. 96 Muster 26.7: Ersuchen um ein Beratungsschreiben Muster 26.7: Ersuchen um ein Beratungsschreiben Europäische Kommission GD Wettbewerb, Antitrust-Kanzlei B – 1049 – Brüssel Ersuchen um ein Beratungsschreiben Wir bestellen uns unter Beifügung von Vollmachten für die A-GmbH und die X-AG und ersuchen um informelle Beratung im Wege eines Beratungsschreibens über Auslegungsfragen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Tätigkeit des Anwalts[1] im Bereich des Sozialrechts ist typische Dienstleistung. Beratung und Vertretung des Mandanten heißt häufig auch Mitgestaltung an seiner Zukunft: Welche soziale Absicherung ist zweckmäßig? Empfiehlt es sich, eine Teilzeitarbeit aufzunehmen, in Altersteilzeit überzuwechseln, Teilrente in Anspruch zu nehmen, kommt eine Erwerbstätigkeit neben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / E. Flugverkehr

Rz. 196 Der typische Berührungspunkt in der Beratung von Mandanten ist die Fluggastrechte-VO.[204] Daher beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf diesen Punkt. Im Rahmen der Fluggastrechte-VO sind wiederum in der Praxis des nicht spezialisierten Anwalts allein die finanziellen Ausgleichsansprüche bei sog. großen Verspätungen, bei Nichtbeförderung und bei Annullier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / (5) Zahlungen an Gesellschafter

Rz. 33 Verboten und entsprechend ersatzpflichtig sind Zahlungen an Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit führen müssen, es sei denn, dies war auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht erkennbar, § 15b Abs. 5 InsO. Die rechtsformübergreifende Regelung entspricht den bisherigen Kodifizierungen im Gesellschaftsrecht (§ 64...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 8. Gebührenanspruch des anwaltlichen Schuldnerberaters

Rz. 216 Mit der Einreichung des Insolvenzantrages endet i.d.R. das Mandat für den anwaltlichen Schuldnerberater. Wünscht der Schuldner eine weitere Vertretung im Insolvenzverfahren, werden neue Gebühren fällig. Der Schuldner ist hierauf hinzuweisen und hat diese Gebühren sodann aus seinem unpfändbaren Einkommen zu entrichten. Für den Schuldner besteht auch die Möglichkeit, s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / a) Checkliste: Insolvenzantrag

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 42 Transportrecht / 4. Illegale Beschäftigung – Verladerverantwortung

Rz. 9 Im Rahmen der anwaltlichen Beratung ist darauf zu achten, dass das GüKG den Auftraggeber eines Frachtführers oder Spediteurs gem. § 7c GüKG verpflichtet, darauf zu achten, dassmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / (4) Kein Haftungsausschluss durch Vereinbarung im Innenverhältnis

Rz. 32 Die an die Verletzung der Zahlungsverbote knüpfende Ersatzpflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Zahlung in Befolgung eines Beschlusses der Gesellschaft erfolgte, § 15b Abs. 4 S. 3 InsO. Ein Verzicht der Gesellschaft ist ebenfalls nicht möglich. Ein Vergleich mit der juristischen Person ist in den engen Grenzen des § 15b Abs. 4 S. 5 InsO möglich, nämlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / bb) Insolvenzverschleppungshaftung, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO

Rz. 34 § 15a InsO ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB.[28] Eine verspätete oder unterlassene Antragstellung führt daher u.U. zu einer zivilrechtlichen Haftung wegen Insolvenzverschleppung, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO. Die Haftung setzt einen sog. Insolvenzverschleppungsschaden voraus, welcher nach der Differenzhypothese ermittelt wird.[29] Zu ersetzen ist zum ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / aa) Adressaten des außergerichtlichen Einigungsversuchs

Rz. 200 Das außergerichtliche Einigungsverfahren sollte alle Gläubiger umfassen, die eine Forderung gegen den Schuldner geltend machen. Daher besteht ein großer Teil der anwaltlichen Arbeit in dem Sortieren von Unterlagen des Schuldners, der häufig den Überblick über die gegen ihn gerichteten Forderungen verloren hat. Empfehlenswert ist das Einholen von Auskünften aus Schuld...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / II. Rechtliche Grundlagen des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Rz. 197 Alle natürlichen Personen, die einen Insolvenzantrag über ihr Vermögen stellen, haben die Möglichkeit, zugleich einen Antrag nach den Vorschriften der §§ 287 ff. InsO zu stellen und Restschuldbefreiung zu erlangen. Dies gilt nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmer. Restschuldbefreiung wird dem Schuldner selbst dann erteilt, wenn er in der gesamten Lau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 5. Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte

Rz. 118 Beschlüsse der Gesellschafter oder Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag können die im Grundsatz allumfassende Geschäftsführungsbefugnis (vgl. Rdn 107) beschränken und bestimmte (Arten von) Geschäfte(n) an die Zustimmung der Gesellschafter oder eines anderen Organs binden.[411] So können die Gesellschafter in ihnen wichtig erscheinenden Fragen unmittelbaren Einfluss a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 4. Muster: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung

Rz. 53 Hinweis: Eine allgemeine Prozessvollmacht berechtigt nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Ggf. ist eine ergänzende Bevollmächtigung einzuholen. Muster 21.11: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung Muster 21.11: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung An das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Hiermit wird bea...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / b) Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs

Rz. 202 Da im Gegensatz zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren für das Zustandekommen des außergerichtlichen Vergleichs eine Zustimmung aller beteiligten Gläubiger erforderlich ist und überdies keine Mitwirkungspflicht der Gläubiger in dem außergerichtlichen Einigungsversuch besteht, scheitern die Einigungsversuche in der Mehrzahl der Fälle. Hierüber ist dem Schuldn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / f) Sonderwünsche

Rz. 31 Soweit der Reisende spezielle Vereinbarungen hinsichtlich der Reise wünscht, werden diese "Sonderwunsch" genannt. Hierbei ist zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / c) Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Rz. 203 Nach dem Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens wird das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren mit den Anträgen des Schuldners auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und auf Erteilung der Restschuldbefreiung eingeleitet. Das mit dem Eröffnungsantrag eingeleitete Insolvenz(eröffnungs)verfahren ruht während dieses Zeitraums (§ 306 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / 1. Eignungsbegriff

Rz. 213 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 StVG ist die Fahrerlaubnis dem jeweiligen Fahrerlaubnisbewerber nur dann zu erteilen, wenn dieser zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Nach § 2 Abs. 4 S. 1 StVG ist geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und zudem nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / c) Muster: Tagesordnungsergänzung, hilfsweise Neuladung (Einladung bereits versandt)

Rz. 36 Muster 56.8: Tagesordnungsergänzung, hilfsweise Neuladung (Einladung bereits versandt) Muster 56.8: Tagesordnungsergänzung, hilfsweise Neuladung (Einladung bereits versandt) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Eilt! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf einstweilige Verfügung gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG, §§ 935, 940 ZPO des Wohnungseigentümers _____, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / a) Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren gem. § 305 InsO

Rz. 199 Die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beginnt zwingend mit der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans. Ist eine Einigung mit sämtlichen Gläubigern möglich, so erübrigt sich die Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Kommt ein solcher außergerichtlicher Vergleich jedoch nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / III. Checkliste Haftung geschäftsleitender Organe

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 3. Muster: Aufhebung des Mietverhältnisses

Rz. 59 Muster 21.12: Aufhebung des Mietverhältnisses Muster 21.12: Aufhebung des Mietverhältnisses Aufhebung des Mietverhältnisses An den vorläufigen Insolvenzverwalter der Fa. A-GmbH In dem obigen Insolvenzeröffnungsverfahren bitte ich um einverständliche Aufhebung des Mietvertrages vom _____ über die Geschäftsräume der Schuldnerin in _____ zum nächstmöglichen Termin. Zwischen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / (5) Inhabilität gem. § 6 Abs. 2 GmbHG

Rz. 39 Die Verurteilung wegen vorsätzlich begangener Insolvenzverschleppung oder anderer Insolvenzstraftaten gem. § 6 Abs. 2 GmbHG führt für die Dauer von fünf Jahren seit Rechtskraft der Verurteilung zur Inhabilität als Geschäftsführer. Entgegen dem insoweit missverständlichen Wortlaut erfüllt nicht nur die Verurteilung wegen unterlassener, sondern auch wegen verspäteter od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Insolvenzantrag einer GmbH

Rz. 16 Hinweis: Eine allgemeine Prozessvollmacht berechtigt nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Ggf. ist eine ergänzende Bevollmächtigung einzuholen. Muster 21.1: Insolvenzantrag einer GmbH Muster 21.1: Insolvenzantrag einer GmbH An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Namens und mit Vollmacht der Fa. A-GmbH, e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 277 Der Kraftfahrer K, der unter einer BAK von 1,2 ‰ steht, stößt in einem durch LZA gesicherten Kreuzungsbereich mit einem links abbiegenden Fahrzeug, das vom Gegner G gelenkt wird, zusammen. Beide Fahrer sowie die im Fahrzeug des K mitfahrende Ehefrau F werden verletzt, an beiden Fahrzeugen entsteht erheblicher Sachschaden. G behauptet, er habe abbiegen können und darau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / 2. Auswahl und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Rz. 33 Zum Datenschutzbeauftragten kann nur bestellt werden, wer fachlich und charakterlich in der Lage ist, die in Art. 39 DSGVO genannten Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehören die Unterrichtung des Verantwortlichen hinsichtlich der Pflichten nach der DSGVO bzw. dem BDSG, die Überwachung der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen sowie eine Beratung im Hinblick auf die Daten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / b) Antragsrücknahme nach Zahlung oder Stehenlassen des Insolvenzantrages, § 14 InsO

Rz. 51 Wird der zulässige Antrag des Gläubigers nach Zahlung durch den Schuldner mangels Zahlungsunfähigkeit als unbegründet abgewiesen, hat der Schuldner gem. § 14 Abs. 3 InsO die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Alternativ kann der Gläubiger den Antrag zurücknehmen oder für erledigt erklären. Die Kostenfolge richtet sich hierzu grundsätzlich nach den allgemeinen Rege...mehr