Rz. 163

Offline-Situation: Der Reiseinteressierte R besucht ein Reisebüro, um sich einen Überblick für eine Wochenendreise zu verschaffen. Im Zuge der Beratung durch das Reisebüro werden verschiedene Optionen vorgestellt. Am Ende sagt dem R ein Boutique-Hotel an der Nordseeküste sehr zu. Er bittet das Reisebüro, für ihn eine Buchung für das Wochenende in sechs Wochen zu vermitteln. Noch bevor R das Reisebüro verlassen hat, fällt ihm ein, dass er nicht mit dem Fahrzeug fahren möchte, deshalb bittet er auch um Buchung eines Bahnfahrscheins. Er bezahlt die Leistungen getrennt und verlässt das Reisebüro.

Online-Situation: Der Reisende R bucht auf der Internetseite eines Online-Travelagents einen Flug nach Palma de Mallorca. In der Reisebestätigung des Online-Buchungsportals sind Sonderangebote, die über einen direkten Link aus der E-Mail direkt buchbar sind, für das Wochenende des Flugs in Mallorca angegeben. Eines der dort beworbenen Hotels sagt dem R so zu, dass er nach Durchsicht der Buchungsbestätigung über die ihm zugesandte E-Mail innerhalb von 24 Stunden einen Hotelaufenthalt in einem der beworbenen Hotels bucht.

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