Fachbeiträge & Kommentare zu Baugenehmigung

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Gaststätten, Biergärten und... / 2.3 Bindungswirkung der Baugenehmigung für die Gaststättenerlaubnis

Die Verwirklichung der baurechtlichen Anforderungen an Schank- und Speisewirtschaften sowie Vergnügungsstätten aus Gründen des Schutzes der Wohnnachbarschaft vor Lärm- und Geruchsbelästigungen wird im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren sichergestellt, da für die Beurteilung der typischerweise mit der bestimmungsgemäßen Nutzung einer Gast- oder Vergnügungsstätte in einer...mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 2.2 Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist für die Errichtung, die bauliche Änderung und die Nutzungsänderung von Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentlichen Vergnügungsstätten nach § 29 Abs. 1 BauGB schon deshalb erforderlich, weil hierbei die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu berücksichtigen sind. Dies gilt insbesondere für die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Baun...mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 4.2.1 Baunachbarklage

Mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sollten Sie als Nachbar die Baugenehmigung für den Neu-, Um- oder Erweiterungsbau sowie die Nutzungsänderung einer Gast- oder Vergnügungsstätte genau prüfen und im Zweifel mit der Baunachbarklage in Form der Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Ihre Rechte wahrnehmen. Von dem Bau...mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 2.1 Gaststättenerlaubnis

Die Gaststättenerlaubnis ist eine sog. Personalerlaubnis, die für eine bestimmte Betriebsart und für bestimmte Räume erteilt wird (§ 3 Abs. 1 GastG). Wird die Betriebsart etwa durch die Umwandlung einer Dorfwirtschaft in eine Diskothek geändert, ist eine neue Erlaubnis erforderlich. Das gilt nur dann nicht, wenn die Betriebsart lediglich eingeschränkt wird. Zu den Räumen, au...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 6 Rechtsbehelfe gegen den Anlagenbetrieb bei Richtwertüberschreitungen

Ist die Baugenehmigung für eine genehmigungspflichtige Freizeitanlage bestandskräftig geworden oder handelt es sich um eine genehmigungsfreie Anlage, stehen als Rechtsbehelfe der Antrag auf nachträgliche Anordnungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde und dessen verwaltungsgerichtliche Durchsetzung sowie die öffentlich-rechtliche und die zivilrechtliche Unterlassungskl...mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 4.2.2 Anfechtung der Gaststättenerlaubnis

Die Gaststättenerlaubnis ist unter anderem nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG dann zu versagen, wenn der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG befürchten lässt. Als Nachbar können Sie sich wegen der nachbarschützenden Wirkung von § ...mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 4 Rechtsbehelfe der Nachbarn

Die Rechtsbehelfe der Nachbarn gegen Lärm- und Geruchsbelästigungen durch Gast- und Vergnügungsstättenbetriebe bemessen sich wie oben in Kap. 2 ausgeführt zum einen nach den Vorschriften des Gaststättenrechts und dem Inhalt der Gaststättenerlaubnis, zum anderen nach dem Verhältnis der Gaststättenerlaubnis zur Baugenehmigung und der Bindungswirkung der Baugenehmigung für Erster...mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 4.2 Nachbarschutz bei der Neuerrichtung oder Nutzungsänderung von Gaststätten und Vergnügungsstätten

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[1] entfaltete die Baugenehmigung Bindungswirkung für die Gaststättenerlaubnis insoweit, als mit der Baugenehmigung über die typischerweise mit der bestimmungsgemäßen Nutzung einer Gast- oder Vergnügungsstätte in ihrer konkreten baulichen Lage verbundenen Lärm- und Geruchsbelästigungen für die Nachbarschaft entschieden wir...mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 4.3.2.1 Nachträgliche Auflagen

Bei Schank- und Speisewirtschaften kommen sowohl nachträgliche Auflagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG zum Schutz der Wohnnachbarschaft vor Lärm- und Geruchsbelästigungen als auch Sperrzeitregelungen in Form von Sperrzeitverlängerungen nach § 18 GastG zum Schutz vor Lärmbelästigungen in Betracht. Beide Handlungsmöglichkeiten stehen nach der Rechtsprechung alternativ zur Verfügu...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 5.1 Lärmrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie

Die Freizeitlärmrichtlinie orientiert sich an dem gleichen grundlegenden Konzept, wie die Sportanlagenlärmschutzverordnung, sodass auf die dortigen Erläuterungen verwiesen werden kann.[1] Unter Berücksichtigung dieses Konzepts sind in der Freizeitlärmrichtlinie die folgenden Lärmrichtwerte festgelegt. Lärmrichtwerte "Außen" der Freizeitlärmrichtliniemehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 3.1 Das Baurecht

Wenn Sie Ihr Grundstück mit einer Gartenmauer oder einem Gartenzaun einfrieden wollen, müssen Sie in erster Linie an das Baurecht denken, unabhängig davon, ob Ihr Grundstück im Innenbereich (Innenortslage) oder im Außenbereich (freie Landschaft) liegt. Denn, wie bereits oben unter Kap. 2.1 erwähnt, sind Gartenmauern und Gartenzäune bauliche Anlagen, die im Allgemeinen baugen...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 2.2 Die Abgrenzung zum Sichtschutzzaun

Sichtschutzzäune und -wände sollen die Einsicht in ein Grundstück verhindern und haben so gesehen eine Funktion, wie sie teilweise auch Einfriedungen wahrnehmen. Gleichwohl sind sie wegen ihrer massiven Bauart den Einfriedungen nicht gleichzusetzen, sondern als bauliche Anlagen baugenehmigungspflichtig, es sei denn, sie sind in den Bauordnungen der Bundesländer ausdrücklich v...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / 1. Rechtsnachfolge in dingliche Verwaltungsakte

Rz. 25 Die Bauordnungen der Länder bestimmen, dass bauaufsichtliche Genehmigungen, Vorbescheide und sonstige Maßnahmen (bauordnungsrechtliche Verfügungen, soweit sie grundstücks- bzw. vorhabenbezogen sind) für und gegen den Rechtsnachfolger gelten.[49] Dabei übernimmt der Rechtsnachfolger die Rechte und Pflichten des Erblassers so, wie sie zum Zeitpunkt seines Todes bestande...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Angemessenheit des Kaufpreises

Tz. 980 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei Grundstücksveräußerungen zwischen einer Kap-Ges und ihrem Gesellschafter kann es vor allem dann zu einer vGA kommen, wenn der Kaufpreis für ein von der Gesellschaft an den Gesellschafter veräußertes Grundstück zu niedrig ist oder der Kaufpreis für ein vom Gesellschafter an die Gesellschaft veräußertes Grundstück zu hoch ist. Als angemessene...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / 1. Widerspruchs- und Klagebefugnis

Rz. 18 Um im Widerspruchs- und Klageverfahren erfolgreich den Erlass eines Verwaltungsaktes zu erwirken oder gegen einen belastenden Verwaltungsakt vorzugehen, bedarf es gem. § 42 Abs. 2 VwGO der Widerspruchs- bzw. Klagebefugnis des Widerspruchsführers bzw. Klägers. Dieser muss geltend machen können, durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in eigenen ...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / VIII. Muster Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht durch Vorratsteilung nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG; Muster Erbbaurechtsbegründung und Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht in einer Urkunde

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Formulierungsvorschlag Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, §§ 30 Abs. 2, 8 WEG UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ AUFTEILUNG EINES ERBBAURECHTS IN WOHNUNGS- UND TEILERBBAURECHTE GEM. §§ 30 ABS. 2, 8 WEG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_...mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / H. Muster Untererbbaurechtsvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.3: Formulierungsvorschlag Untererbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ BESTELLUNG EINES UNTERERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind gleichzeitig vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / 2. Bekanntgabe gegenüber einem Betroffenen

Rz. 13 Gemäß § 41 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VwVfG ist der Verwaltungsakt auch demjenigen bekannt zu geben, der von ihm betroffen ist. Betroffen ist derjenige, dem gegenüber der Verwaltungsakt ebenfalls eine rechtliche Wirkung entfaltet. Gemeint ist der Drittbetroffene eines Verwaltungsaktes mit Doppelwirkung. Sind die einzelnen Miterben Drittbetroffene, muss der Verwaltungsakt jede...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 1. Errichtung des Bauwerks

Rz. 48 Die Gefahr eines gegenstandslosen Rechts, eines Erbbaurechts ohne Bauwerk, dürfte in Zeiten knappen Wohnraums nicht besonders ausgeprägt sein. Dennoch liegt es im elementaren Interesse[405] des Grundstückseigentümers und des Erbbauberechtigten, Vereinbarungen über die Errichtung des Bauwerks zu treffen. Schließlich konkretisieren sich darin die Primärvorstellungen der...mehr

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§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / D. Muster: Vereinigung von Erbbaurechten

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Formulierungsvorschlag Vereinigung von Erbbaurechten „UVZ-Nr./ VEREINIGUNG VON ERBBAURECHTEN UND GRUNDSTÜCKEN; ÄNDERUNG DES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in ________________________...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 53 Der Begriff der "Verwaltung" (des Nachlasses) ist im BGB nicht definiert. Über die Reichweite des Begriffes in § 2038 BGB herrscht keine Einigkeit. Insbesondere ist es schwierig zu beurteilen, welche Verfügungen die Rechtsprechung abweichend von § 2040 (gemeinschaftliche Verfügung) im Rahmen der Mehrheits- oder sogar Einzelverwaltung für möglich hält. Einigkeit besteh...mehr

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§ 7 Verlängerung eines Erbb... / C. Weitere Klärung der Rechtsnatur

Rz. 8 Frühzeitig[17] erfolgte eine Thematisierung der Erbbaurechtsverlängerung in § 27 Abs. 3 ErbbauRG, im Rahmen der Abwendung der Entschädigungspflicht, die den Grundstückseigentümer nach § 27 Abs. 1 und Abs. 2 ErbbauRG trifft.[18] Als Wesensmerkmal lässt sich der Regelung entnehmen, dass eine Verlängerung des Erbbaurechts nur "vor dessen Ablauf" in Betracht kommt.[19] Das...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / V. Vertragliche Heimfallbestimmungen, § 2 Nr. 4 ErbbauRG

Rz. 73 Ferner können Bestimmungen über den Heimfall getroffen werden. Nach § 2 Nr. 4 ErbbauRG [559] kann die Verpflichtung des Erbbauberechtigten, das Erbbaurecht beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen,[560] vertragsmäßiger Inhalt des Erbbaurechts werden. Der Grundstückseigentümer kann auch verlangen, dass das Erbbaurecht auf eine...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 1 Die Baugenehmigung

1.1 Die Landesbauordnungen der Bundesländer Sie können sich bei Ihrer örtlichen Baugenehmigungsbehörde erkundigen, ob Ihr Nachbar für sein Bauvorhaben eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung braucht. Ob und wie er bauen darf, ergibt sich meist aus dem Bebauungsplan, den die Gemeinde als Satzung beschließt. Baut er ohne die erforderliche Genehmigung, kann die Gemeinde sp...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 1.1 Die Landesbauordnungen der Bundesländer

Sie können sich bei Ihrer örtlichen Baugenehmigungsbehörde erkundigen, ob Ihr Nachbar für sein Bauvorhaben eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung braucht. Ob und wie er bauen darf, ergibt sich meist aus dem Bebauungsplan, den die Gemeinde als Satzung beschließt. Baut er ohne die erforderliche Genehmigung, kann die Gemeinde später den Rückbau verlangen. Der Nachbar kan...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 1.4 Zustimmung heißt Verzicht

Ihr Nachbar sollte schon während der Planungsphase auf Sie zukommen und Sie fragen, ob Sie mit dem Bauvorhaben einverstanden sind. Vor allem dann, wenn kein Bebauungsplan vorliegt und der Bauherr von der Nachbarschaftsbebauung abweichen will, braucht er Ihre Zustimmung. Doch wenn Sie die Baupläne unterschreiben, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, was das bedeutet – näm...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 2 Das Widerspruchsrecht des Nachbarn

Haben Sie die Baupläne Ihres Nachbarn nicht unterschrieben, unterrichtet Sie die Baugenehmigungsbehörde, wenn ein Bauantrag Ihres Nachbarn vorliegt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen können Sie den Antrag bei der Baubehörde einsehen und gegebenenfalls gegen die Baugenehmigung Widerspruch einlegen und klagen. Gegen den Bauvorbescheid beziehungsweise gegen die Baugenehmigu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 4.3 Der rechtmäßige Überbau

Haben Sie dem Grenzüberbau vorher zugestimmt, spricht man nicht mehr von einem Überbau. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Zustimmung in einem notariellen Vertrag mit dem Nachbarn regeln. Stimmen Sie dem Überbau zu, wird der überbauende Nachbar Eigentümer des gesamten Bauwerks. Haben Sie dem Überbau nicht zugestimmt und hat der Bauherr ohne Vorsatz oder grobe Fahrl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 1.3 Der Bauvorbescheid

Der Bauherr kann auch zunächst einen Bauvorbescheid bei der Baugenehmigungsbehörde beantragen um zu klären, ob sein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist. Dieser Bauvorbescheid bindet die Beteiligten. So muss sich die Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren an ihre im Vorbescheid getroffene Beurteilung des Bauvorhabens halten. Die im Bauvorbescheid getroffenen Regelungen werden ohn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 3 Nachbarschützende Vorschriften

Die unter dem Oberbegriff "nachbarschützende Vorschriften" zusammengefassten Regelungen decken verschiedenste Bereiche ab, die zum Teil schon behandelt wurden. Dazu zählen: Vorschriften über die Einhaltung von Abstandsflächen zu Gebäudeaußenwänden, Vorschriften über die Standfestigkeit baulicher Anlagen, Vorschriften über den Brandschutz, Vorschriften über die Lage von Stellplät...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baulast / 1 Arten und Inhalte

Ein Grundstückseigentümer kann sich durch schriftliche Erklärung freiwillig gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden und Unterlassen verpflichten. Solche als Baulasten bezeichneten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen sind in den Bauordnungen der Bundesländer mit Ausnahme von Bayern vorgesehen. Sie werden nicht ins Grundbuch, aber...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich benötigt derjenige, der eine bauliche Anlage auf seinem Grundstück errichten will, eine Baugenehmigung. Allerdings enthalten die Bauordnungen der Länder unterschiedliche Anforderungen. So sieht etwa die Bayerische Bauordnung vor, dass eine Reihe von Bauvorhaben gar keiner Genehmigung mehr bedarf. Ohne Genehmigung dürfen in Bayern gemäß Art. 57 BayBO b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumschutz in Städten und G... / 6.1.1 Baubeschränkungen

Ein bebaubares und baumbestandenes Grundstück kann wegen des aus den §§ 30 und 34 BauGB folgenden Rechtsanspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung und der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG durch eine Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung nicht zum unbebaubaren Grundstück gemacht werden, es sei denn, es wird eine Entschädigung geleis...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 1.5 Abstandsflächen

Während manche Landesbauordnungen vorsehen, dass die Baugenehmigungsbehörde im Baugenehmigungsverfahren überprüft, ob der Abstand zum Nachbargrundstück durch die geplante Bebauung eingehalten wird, ist dies beispielsweise in der Bayerischen Bauordnung nicht der Fall. Dies ist Sache des Architekten beziehungsweise des Bauherrn. Ist dem Bauherrn bekannt, dass er die Abstandsfl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 1.2 Bauplanungsrecht und Nachbarschutz

Die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan hat nachbarschützende Funktion. So haben Sie auf die Bewahrung der festgesetzten Gebietsart, etwa als reines oder allgemeines Wohngebiet, als Nachbar auch dann einen Anspruch, wenn das Vorhaben noch nicht zu einer tatsächlich spürbaren Beeinträchtigung für Sie führt. Der Abwehranspruch entsteht bereits durch die baube...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baulast / 2.2 Rechtsprechung

Missverständnis – Vereinbaren Nachbarn, dass der eine Nachbar auf seinem Grundstück eine "Baulast" für den Bau einer Windkraftanlage auf dem Grundstück des anderen Nachbarn übernehmen soll, ist die Vereinbarung unwirksam, wenn die Nachbarn den Begriff der "Baulast" unterschiedlich verstanden haben und die Auslegung ihrer Erklärungen auf kein gemeinsames Verständnis schließen...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.19 Kosten der Gartenpflege

Rz. 175 § 2 Nr. 10 BetrKV Die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen. Zu den Kosten der Pflege von Gärten z...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 3.1 Wo der Nachbarschutz nicht gilt

Wenn sich der Nachbar durch ein Bauvorhaben auf einem angrenzenden Grundstück subjektiv beeinträchtigt fühlt, kann er sich nicht in jedem Fall dagegen wehren. Soweit Baurechtsvorschriften keine nachbarschützende Wirkung zukommt, weil sie im öffentlichen Interesse bestehen, muss er die Baumaßnahme dulden. Dies können zum Beispiel Vorschriften des Natur- und Denkmalschutzes se...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mobilfunkantenne / 2.1 Die Personenschutzgrenzwerte nach Immissionsschutzrecht

Seit dem 1.1.1997 ist die von der Bundesregierung auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassene Verordnung über elektromagnetische Felder [1] in Kraft. In dieser Verordnung sind für den Hochfrequenzbereich Personenschutzgrenzwerte für ortsfeste Mobilfunkantennenstandorte (sog. Basisstationen) festgelegt, die auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlens...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mobilfunkantenne / 2.2 Anforderungen nach Baurecht

Mobilfunkanlagen (sog. Mobilfunkbasisstationen) bestehen konstruktiv aus den Antennenträgern, der Antennenanlage zum Senden und Empfangen der Funksignale einschließlich Richtfunk zum Vernetzen mehrerer Basisstationen, dem Technik- oder Betriebsraum auf dem Dach oder in einem Kellerraum, den notwendigen Kabelverbindungen und der Stromversorgung mit Anschluss an das Stromnetz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wärmesektor und Energiewende / 2 Politische Ziele

Energiewende bedeutet daher in jedem Fall auch Wärmewende – und die ist überfällig. Die Dekarbonisierung im Wärmebereich ist Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende als Ganzes. Darum ist es wichtig, sich bei der Energiewende neben dem Stromsektor im gleichen Ausmaß auch auf eine Wärmewende zu konzentrieren. Gebäude haben einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedar...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 4.3 Berechnung der Grundsteuer

Im letzten Schritt wird die festzusetzende Grundsteuer durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem kommunalen Grundsteuerhebesatz berechnet. Hinweis Einführung einer optionalen Grundsteuer C für baureife Grundstücke Im Hamburgischen Grundsteuergesetz wurde durch die Einführung des § 5 HmbGrStG die Möglichkeit geschaffen, dass zwecks Baulandmobilisierung für unbebau...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 2.3 Berechnung der Grundsteuer

Im finalen Schritt wird der Grundsteuermessbetrag mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die festzusetzende Grundsteuer. Hinweis Einführung einer Grundsteuer C für die Baulandmobilisierung Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzrechts zur Mobilisierung von Bauland (ÄndGLGrStG) und der Schaff...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 6.5 Trendforschung

Mittels einer Trendforschung können Entwicklungen erkannt werden, die sich erst mittelfristig auf die Liquidität auswirken werden. Größere Unternehmen verfügen zu diesem Zweck über Marktforschungsabteilungen oder beauftragen Marktforschungsunternehmen. Für kleinere und mittlere Unternehmen ist dies aufgrund der hohen Kosten meist nicht möglich. Allerdings müssen auch kleiner...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 3.3 Beobachtung der Markt- und Branchenverhältnisse

Unternehmen arbeiten nicht isoliert, sondern in (Teil-)Märkten und treten mit anderen Unternehmen der Branche in Konkurrenz um Bestands- und Neukunden. Daher gilt es für jedes Unternehmen, sich laufend mit den Markt- und Branchenverhältnissen auseinanderzusetzen. Werden zukünftige Entwicklungen nicht rechtzeitig erkannt, hat dies mittelfristig Auswirkungen auf den Absatz und...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / G. Muster: Bauträgerkaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Bauträgervertrag einer Eigentumswohnung UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen:mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / F. Bürgschaft nach § 7 MaBV

Rz. 12 Ohne Vorliegen einer mindestens schriftlichen Bürgschaft nach § 7 MaBV darf der Bauträger Zahlungen vom Erwerber erst dann fordern und entgegennehmen, wenn die Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit nach § 3 Abs. 1 MaBV vorliegen. Somit muss zuvormehr

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§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete...mehr