Fachbeiträge & Kommentare zu Baugenehmigung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Bauliche Veränderung... / 10.2 Nicht privilegierte Maßnahmen

Beschlussmuster: Bauliche Veränderung – Einzelgestattung eines nicht privilegierten Bauvorhabens TOP XX: Verglasung des Balkons der Sondereigentumseinheit Nr. 8 Die Wohnungseigentümer genehmigen dem jeweiligen Sondereigentümer der Einheit Nr. 8 der Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan die Verglasung seines Balkons gemäß der beigefügten Planskizze des Architekten, Herrn Dip...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 1.5 Erstmalige Herstellung entsprechend öffentlich-rechtlicher Vorgaben

Auch Maßnahmen der erstmaligen Herstellung zur Anpassung an öffentlich-rechtliche Vorschriften werden unter den Begriff der "Erhaltung" subsumiert. Praxis-Beispiel Erstmalige Herstellung wegen öffentlich-rechtlicher Vorgaben Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis im Rahmen der erstmaligen Herstellung des Gemeinschaftseigentums ist Aufg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 6 Rechtsprechungsübersicht

Vorbemerkung: Die vor Inkrafttreten des WEMoG ergangenen Entscheidungen gelten überwiegend auch nach neuer Rechtslage weiter. Gekennzeichnet ist die Fortgeltung nachfolgend mit (+). Ist die Rechtslage in Ermangelung aktueller Rechtsprechung nicht sicher zu beurteilen, wird die Entscheidung mit (?) gekennzeichnet. Scheint ihre Fortgeltung eher unwahrscheinlich, erfolgt die Ken...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 4.1 Zuordnung der Vorsteuerbeträge

Verwendet ein Unternehmer ein Grundstück sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (z. B. eigene Wohnzwecke), oder für den privaten Bedarf seines Personals, ist die Vorsteuer im Zusammenhang mit diesem Grundstück vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Unterne...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 3.1.2 Begründung einer Baulast

Begründet wird die Baulast durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung des Grundstückseigentümers. Diese bedarf der Schriftform. Die Unterschrift des Eigentümers muss notariell beglaubigt sein, es sei denn, die Erklärung wird vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet. Die Erklärung wird stets freiwillig abgegeben, die Baubehörde kann den Eigentümer hierzu nicht zwingen. Allerdin...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.2.1 Aktivprozesse

Entscheidung zur Aktivklage Ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Klage erhebt, müssen nach § 19 Abs. 1 WEG die Wohnungseigentümer beschließen. Die Verwaltung ist nach § 27 Abs. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, die Entscheidung selbst zu treffen, wenn die Klageerhebung eine untergeordnete Bedeutung hat und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führt oder zur Wahrung ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dokumentation (ZertVerwV) / 1 Gebäude- und Grundstücksdokumentation

Die Gebäudedokumentation, auch als "Objektdokumentation" bezeichnet, wird von Facility Managern und Verwaltungen häufig als lästige Pflicht empfunden. Rechtliche Vorschriften oder verbindliche Rahmenbedingungen für ausreichend umfangreiche, dabei wirtschaftlich zu erstellende Dokumentationen existieren nicht. In Bereichen wie dem Brandschutz oder dem Betrieb technischer Anla...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 1.1.5 Erstmalige Herstellung entsprechend öffentlich-rechtlicher Vorgaben

Auch Maßnahmen der erstmaligen Herstellung zur Anpassung an öffentlich-rechtliche Vorschriften werden unter den Begriff der "Erhaltung" subsumiert. Erstmalige Herstellung wegen öffentlich-rechtlicher Vorgaben Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis im Rahmen der erstmaligen Herstellung des Gemeinschaftseigentums ist Aufgabe aller Wohnu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Verwendungsabsicht

Rz. 5 Die Kündigung ist einmal zulässig, wenn der Vermieter Wohnraum zum Zwecke der Vermietung schaffen will. Neben dem bereits früher zulässigen Dachgeschoss- ausbau fällt darunter auch die Aufstockung von Gebäuden und der Anbau (Blank/Börstinghaus, § 573b Rn. 9; Blank, WuM 1993, 579; Franke/Geldmacher, ZMR 1993, 548). Die Vergrößerung einer vorhandenen Mietwohnung rechtfer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 20 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei einem Beamten führen die Kosten eines Dienststrafverfahrens vor dem Verwaltungsgericht zu WK (BFH 73, 591 = BStBl 1961 III, 482; BFH/NV 2004, 42); anders die Kosten der Strafverteidigung (BFH 176, 564 = BStBl 1995 II, 457; ergänzend > Rz 5 ff). Das gilt allerdings nur, wenn die zugrunde liegende schuldhafte Handlung im Rahmen beruflicher...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Die private La... / 7 Photovoltaik-Carports

Eine Photovoltaikanlage nutzt mit der Sonne eine erneuerbare Energiequelle und trägt somit zum Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland bei. Die Integration von Photovoltaik (PV) in eine Ladestation ist naheliegend. Auf diese Weise kann der selbst erzeugte Strom nicht nur direkt zum Betanken des Fahrzeugs genutzt, sondern zugleich ungenutzter Strom ins Netz eingespeist we...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Einzelfälle

Rz. 118 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG fallen auch [1]: die Bestellung eines Erbbaurechts an einem Erbbaugrundstück[2] sowie der Anspruch auf Abtretung eines Anspruchs auf Bestellung eines Erbbaurechts[3], die Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück (bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum ist der jeweilige Miteigentümer Leistungs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1.1 Kaufvertrag (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 102 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG sind ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet, grunderwerbsteuerbare Rechtsvorgänge. Der Kaufvertrag ist der wichtigste grunderwerbsteuerliche Erwerbstatbestand. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer eines Grundstücks verpflichtet, dem Käufer dieses zu üb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Nach dem GrEStG und UStG steuerbare Transaktionen – Spannungsverhältnis

Rz. 62 Die grunderwerbsteuerbaren Vorgänge sind in § 1 GrEStG erschöpfend aufgezählt. Diese Vorgänge sind – handelt es sich um umsatzsteuerbare Transaktionen – nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG von der USt befreit. Von daher sollte man davon ausgehen, dass GrESt und USt nicht ein und dieselbe Transaktion betreffen und doppelt besteuern können. Komplikationen kommen dennoch dadur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachanlagen / 2.5 Grundstücksgleiche Rechte

Unter grundstücksgleichen Rechten werden Rechte verstanden, die im bürgerlichen Recht wie Grundstücke behandelt werden. Hierzu gehört z. B. das Erbbaurecht.[1] Ein Erbbaurechtsverhältnis begründet im Rahmen mit Mitunternehmerschaften eine (sonstige) Nutzungsüberlassung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach zu den gewerblichen Einkünften eines Mitunternehmers auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baugenehmigung: Vorgehen eines Wohnungseigentümers?

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann die Verletzung seiner Rechte als Sondereigentümer geltend machen, wenn seine Wohnung einem Bauvorhaben unmittelbar gegenüberliegt und diese durch von den vorgesehenen Parkplatzflächen verursachten Lärm stärker als das gemeinschaftliche Eigentum oder das Sondereigentum anderer Wohnungseigentümer betroffen ist. 2 Normenkette § 42 Abs. 2 VwGO...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümerin K wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine der X von der Baubehörde B erteilte Baugenehmigung für den Teilabbruch eines Bürogebäudes sowie den Neubau eines Apartment-Hotels. Es geht um ein Allgemeines Wohngebiet. Das VG lehnt den Antrag ab. Der Antrag sei zwar zulässig. K sei analog § 42 Abs. 2 VwGO zwar nicht in ihrer Eigenschaft al...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 6 Entscheidung

VGH Mannheim, Beschluss v. 4.4.2022, 5 S 395/22mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wohnungseigentümerin K geht gegen eine Baugenehmigung für das Nachbargrundstück vor. K befürchtet u. a. Lärm, der von den geplanten Stellplätzen ausgeht. Klagebefugnis: Gemeinschaftliches Eigentum In Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum ist nach § 9a Abs. 2 WEG nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klagebefugt. Diese Klage muss gem. §§ 18 Abs. 1, 27 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Das VG habe K's Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Baugenehmigung zu Unrecht abgelehnt. K sei, wie vom VG ausgeführt, analog § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt. Nach § 37 Abs. 8 Satz 2 LBO-BW dürfe die Nutzung von Kfz-Stellplätzen und Garagen die Gesundheit nicht schädigen. Auf dieses Recht könne sich K berufen, da ihre Wohnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann die Verletzung seiner Rechte als Sondereigentümer geltend machen, wenn seine Wohnung einem Bauvorhaben unmittelbar gegenüberliegt und diese durch von den vorgesehenen Parkplatzflächen verursachten Lärm stärker als das gemeinschaftliche Eigentum oder das Sondereigentum anderer Wohnungseigentümer betroffen ist.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 5 Bedeutung für das Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Bedeutung für das Wohnungseigentum Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist die Baugenehmigung verbindlich und Ände...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 3.1 Lageplan

Als Beilage zu einem Antrag auf Baugenehmigung wird in der Regel ein beglaubigter Auszug aus der amtlichen Katasterkarte in bestimmtem Maßstab gefordert, damit die Baugenehmigungsbehörde sich ein Bild über den Verlauf der Grundstücksgrenzen und die vorhandenen Gebäude machen kann.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 1 Einführung

Die Immobilienwirtschaft wird durch das Wirtschaftsgut "Immobilie" in vielfältiger Art und Weise geprägt und nimmt in der Volkswirtschaft einen sehr bedeutenden und wichtigen Bereich ein. Das Wirtschaftsgut "Immobilie" unterscheidet sich von anderen Wirtschaftsgütern insbesondere durch die Standortgebundenheit, eine lange Produktions- und Nutzungsdauer, hohe Kapitalbindung, Einm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.4.3 Systematik des "Wohnlagemodells"

Rz. 134 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des hamburgischen "Wohnlagemodells" nach §§ 1-5 HambGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Grundsteuerwerte Rz. 135 Auf der ersten Stufe des hamburgischen "Wohnlagemodells...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzgefahren: Erkennen... / 3.3 Beobachtung der Markt- und Branchenverhältnisse

Unternehmen arbeiten nicht isoliert, sondern in (Teil-)Märkten und treten mit anderen Unternehmen der Branche in Konkurrenz um Bestands- und Neukunden. Daher gilt es für jedes Unternehmen, sich laufend mit den Markt- und Branchenverhältnissen auseinanderzusetzen. Werden zukünftige Entwicklungen nicht rechtzeitig erkannt, hat dies mittelfristig Auswirkungen auf den Absatz und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzgefahren: Erkennen... / 6.5 Trendforschung

Mittels einer Trendforschung können Entwicklungen erkannt werden, die sich erst mittelfristig auf die Liquidität auswirken werden. Größere Unternehmen verfügen zu diesem Zweck über Marktforschungsabteilungen oder beauftragen Marktforschungsunternehmen. Für kleinere und mittlere Unternehmen ist dies aufgrund der hohen Kosten meist nicht möglich. Allerdings müssen auch kleiner...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die erfassten Tätigkeiten

Rn. 102 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Unter den Begriff der "Bauleistung" fallen nicht alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Bauwerk erbracht werden können. In § 48 Abs 1 S 3 EStG wird ausdrücklich auf die Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung des Bauwerks abgestellt. Kennzeichnend für diese Tätigkeiten ist, dass sie jeweils auf die Su...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vermutungsregel (Satz 1)

"Sind wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung ..." Rz. 19 [Autor/Stand] § 1a betrifft Güter immaterieller Art. Die Werte oder Vorteile, die Gegenstand der Geschäftsbeziehung sind, auf die § 1a Anwendung findet, müssen zunächst immaterieller Art sein. Zur Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen kann dabei eine Au...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 1 Die Baugenehmigung

Grundsätzlich braucht derjenige, der eine bauliche Anlage auf seinem Grundstück errichten will, dafür eine Baugenehmigung. Allerdings enthalten die Bauordnungen der Länder unterschiedliche Anforderungen. So sieht etwa die Bayerische Bauordnung vor, dass eine Reihe von Bauvorhaben gar keiner Genehmigung mehr bedarf. Ohne Genehmigung dürfen in Bayern gemäß Art. 57 BayBO beispi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 1.1 Die Landesbauordnungen der Bundesländer

Sie können sich bei Ihrer örtlichen Baugenehmigungsbehörde erkundigen, ob Ihr Nachbar für sein Bauvorhaben eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung braucht. Ob und wie er bauen darf, ergibt sich meist aus dem Bebauungsplan, den die Gemeinde als Satzung beschließt. Baut er ohne die erforderliche Genehmigung, kann die Gemeinde später den Rückbau verlangen. Der Nachbar kan...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 1.4 Zustimmung heißt Verzicht

Ihr Nachbar sollte schon während der Planungsphase auf Sie zukommen und Sie fragen, ob Sie mit dem Bauvorhaben einverstanden sind. Vor allem dann, wenn kein Bebauungsplan vorliegt und der Bauherr von der Nachbarschaftsbebauung abweichen will, braucht er Ihre Zustimmung. Doch wenn Sie die Baupläne unterschreiben, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, was das bedeutet – näm...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 2 Das Widerspruchsrecht des Nachbarn

Haben Sie die Baupläne Ihres Nachbarn nicht unterschrieben, unterrichtet Sie die Baugenehmigungsbehörde, wenn ein Bauantrag Ihres Nachbarn vorliegt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen können Sie den Antrag bei der Baubehörde einsehen und gegebenenfalls gegen die Baugenehmigung Widerspruch einlegen und klagen. Gegen den Bauvorbescheid beziehungsweise gegen die Baugenehmigu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 4.3 Der rechtmäßige Überbau

Haben Sie dem Grenzüberbau vorher zugestimmt, spricht man nicht mehr von einem Überbau. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Zustimmung in einem notariellen Vertrag mit dem Nachbarn regeln. Stimmen Sie dem Überbau zu, wird der überbauende Nachbar Eigentümer des gesamten Bauwerks. Haben Sie dem Überbau nicht zugestimmt und hat der Bauherr ohne Vorsatz oder grobe Fahrl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 1.3 Der Bauvorbescheid

Der Bauherr kann auch zunächst einen Bauvorbescheid bei der Baugenehmigungsbehörde beantragen um zu klären, ob sein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist. Dieser Bauvorbescheid bindet die Beteiligten. So muss sich die Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren an ihre im Vorbescheid getroffene Beurteilung des Bauvorhabens halten. Die im Bauvorbescheid getroffenen Regelungen werden ohn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 3 Nachbarschützende Vorschriften

Die unter dem Oberbegriff "nachbarschützende Vorschriften" zusammengefassten Regelungen decken verschiedenste Bereiche ab, die zum Teil schon behandelt wurden. Dazu zählen: Vorschriften über die Einhaltung von Abstandsflächen zu Gebäudeaußenwänden, Vorschriften über die Standfestigkeit baulicher Anlagen, Vorschriften über den Brandschutz, Vorschriften über die Lage von Stellplät...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 1.2 Bauplanungsrecht und Nachbarschutz

Die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan hat nachbarschützende Funktion. So haben Sie auf die Bewahrung der festgesetzten Gebietsart, etwa als reines oder allgemeines Wohngebiet, als Nachbar auch dann einen Anspruch, wenn das Vorhaben noch nicht zu einer tatsächlich spürbaren Beeinträchtigung für Sie führt. Der Abwehranspruch entsteht bereits durch die baube...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / Zusammenfassung

Überblick Dieses Szenario darf es nicht geben: Sie erwachen eines Morgens und blicken auf eine Baugrube auf dem Nachbargrundstück. Darüber hätte Sie Ihr Nachbar vorher informieren müssen. Es sollte im Interesse einer guten Nachbarschaft liegen, dass derjenige, der bauen will, seinen Nachbarn darüber unterrichtet – möglichst schon, bevor die fertigen Pläne vorliegen. Im Ideal...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 1.5 Abstandsflächen

Während manche Landesbauordnungen vorsehen, dass die Baugenehmigungsbehörde im Baugenehmigungsverfahren überprüft, ob der Abstand zum Nachbargrundstück durch die geplante Bebauung eingehalten wird, ist dies beispielsweise in der Bayerischen Bauordnung nicht der Fall. Dies ist Sache des Architekten beziehungsweise des Bauherrn. Ist dem Bauherrn bekannt, dass er die Abstandsfl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 3.1 Wo der Nachbarschutz nicht gilt

Wenn sich der Nachbar durch ein Bauvorhaben auf einem angrenzenden Grundstück subjektiv beeinträchtigt fühlt, kann er sich nicht in jedem Fall dagegen wehren. Soweit Baurechtsvorschriften keine nachbarschützende Wirkung zukommt, weil sie im öffentlichen Interesse bestehen, muss er die Baumaßnahme dulden. Dies können zum Beispiel Vorschriften des Natur- und Denkmalschutzes se...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude im Abschluss nach H... / 5.5 Anschaffungsnahe Aufwendungen als Herstellungskosten

Rz. 328 Im Gegensatz zu den vorstehenden Grundsätzen können Herstellungskosten als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung vorliegen, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung – in der Regel innerhalb von 3 Jahren – im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen. Auch bei im Verhält...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Basic
Rückstellung, öffentlich-re... / 5.1 Rückstellung für Abbruchverpflichtung

Erteilt die Baubehörde eine Baugenehmigung unter der Auflage, dass das errichtete Gebäude zu einem bestimmten Zeitpunkt abgerissen werden muss, ist eine Rückstellung zu bilden, die über den Zeitraum bis zum Abriss ratierlich erhöht wird.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 4. Baureife Grundstücke (Abs. 2)

Rz. 137 [Autor/Stand] Der gesonderte Hebesatz gilt nur für bestimmte, nicht für sämtliche Grundstücke einer Gemeinde. Die erste Eingrenzung bezieht sich auf den Status als unbebaute Grundstücke. Da das LGrStG BW aufgrund des Bodenwertmodells nicht zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken unterscheidet und in § 37 Abs. 1 Satz 1 LGrStG BW als wirtschaftliche Einheit (nur)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 132 [Autor/Stand] (1) Die Gemeinde kann aus städtebaulichen Gründen baureife Grundstücke bestimmen und abweichend von § 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 für die Grundstücksgruppe der baureifen Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festsetzen. (2) Baureife Grundstücke sind unbebaute Grundstücke, die nach Lage, Form und Größe und ihrem sonstigen tatsächlichen Zustand sowie nach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 7.2 Pflichten des Eigentümers

Verpflichtung verneint Wurde das im Rahmen der Dienstbarkeit zur Benutzung überlassene Gebäude (z. B. eine Gaststätte) durch Brand zerstört, so ist der Eigentümer zum Wiederaufbau eines gleichartigen Gebäudes nicht verpflichtet.[1] Zusätzliche Baulast Aufgrund der Grunddienstbarkeit kann der Eigentümer des dienenden Grundstücks zur Übernahme einer inhaltsgleichen Baulast verpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Vergleich des § 50a LGrStG BW mit § 25 Abs. 5 GrStG

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze

Rz. 85 [Autor/Stand] Jeder Verwaltungsakt und mithin auch jeder Grundsteuerwertbescheid, muss erkennen lassen, an wen er sich zur Klärung eines Einzelfalles richtet.[2] Lässt sich der Inhaltsadressat nicht genau bestimmen, ist der Bescheid nach § 125 Abs. 1 AO unheilbar nichtig. Das gleiche gilt, wenn die Behörde zwar einen bestimmten Inhaltsadressaten bezeichnet, dieser abe...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 52 EStG Anwendungsvorschriften

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 (1)[1] 1Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022 anzuwenden. 2Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass diese Fassung erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden ist, der für einen nach dem 31. Dezember 2021 endenden Lohnzah...mehr