Fachbeiträge & Kommentare zu Baugenehmigung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die erfassten Tätigkeiten

Rn. 102 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Unter den Begriff der "Bauleistung" fallen nicht alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Bauwerk erbracht werden können. In § 48 Abs 1 S 3 EStG wird ausdrücklich auf die Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung des Bauwerks abgestellt. Kennzeichnend für diese Tätigkeiten ist, dass sie jeweils auf die Su...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vermutungsregel (Satz 1)

"Sind wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung ..." Rz. 19 [Autor/Stand] § 1a betrifft Güter immaterieller Art. Die Werte oder Vorteile, die Gegenstand der Geschäftsbeziehung sind, auf die § 1a Anwendung findet, müssen zunächst immaterieller Art sein. Zur Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen kann dabei eine Au...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Vergleich des § 50a LGrStG BW mit § 25 Abs. 5 GrStG

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 4. Baureife Grundstücke (Abs. 2)

Rz. 137 [Autor/Stand] Der gesonderte Hebesatz gilt nur für bestimmte, nicht für sämtliche Grundstücke einer Gemeinde. Die erste Eingrenzung bezieht sich auf den Status als unbebaute Grundstücke. Da das LGrStG BW aufgrund des Bodenwertmodells nicht zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken unterscheidet und in § 37 Abs. 1 Satz 1 LGrStG BW als wirtschaftliche Einheit (nur)...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 132 [Autor/Stand] (1) Die Gemeinde kann aus städtebaulichen Gründen baureife Grundstücke bestimmen und abweichend von § 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 für die Grundstücksgruppe der baureifen Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festsetzen. (2) Baureife Grundstücke sind unbebaute Grundstücke, die nach Lage, Form und Größe und ihrem sonstigen tatsächlichen Zustand sowie nach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze

Rz. 85 [Autor/Stand] Jeder Verwaltungsakt und mithin auch jeder Grundsteuerwertbescheid, muss erkennen lassen, an wen er sich zur Klärung eines Einzelfalles richtet.[2] Lässt sich der Inhaltsadressat nicht genau bestimmen, ist der Bescheid nach § 125 Abs. 1 AO unheilbar nichtig. Das gleiche gilt, wenn die Behörde zwar einen bestimmten Inhaltsadressaten bezeichnet, dieser abe...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / III. Vorbehalt der Verwalterzustimmung oder der Baugenehmigung

Rz. 12 Oft wird in der Gemeinschaftsordnung eine bestimmte Nutzung an die Zustimmung des Verwalters geknüpft. Beispiel Nach der Gemeinschaftsordnung ist die Ausübung eines Berufs oder Gewerbes in der Wohnung nur mit Zustimmung des Verwalters zulässig, die widerruflich und unter Auflagen erteilt und nur aus wichtigem Grund verweigert werden kann. Miteigentümer A betreibt mit Z...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / II. Bauliche Maßnahmen auf dem Nachbargrundstück

Rz. 171 Nachbarn im Sinne der Landesbauordnungen sind die Miteigentümer und nicht die Gemeinschaft. Nachbarbezogene Zustellungen (z.B. die Nachbaranhörung oder die Genehmigung des nachbarlichen Bauvorhabens) sind deshalb (zumindest auch) an die Miteigentümer zu richten. Anders als nach dem alten Recht ist der Verwalter insoweit nicht zur Entgegennahme von Erklärungen und Zus...mehr

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§ 12 Verschiedenes / H. Verkauf einer Wohnung und Haftung des Verkäufers

Rz. 105 Ausgebautes Dachgeschoss. Beispiel A verkauft seine Wohnung nach Durchführung einer Besichtigung unter Ausschluss der Gewährleistung an B. Das Dachgeschoss ist als Wohnraum ausgebaut; nach der Teilungserklärung handelt es sich um aber um eine "Bühne". Als B den Widerspruch zur Teilungserklärung bemerkt, verlangt er Schadensersatz und die Rückabwicklung des Kaufvertrag...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / I. Bauliche Maßnahmen innerhalb der WEG

Rz. 169 Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts (konkret: die Landesbauordnungen, insbesondere die Vorschriften über die Abstandsflächen) gelten nicht für Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Daher steht weder den Miteigentümern, noch der Gemeinschaft gegen die einem Wohnungseigentümer erteilte Baugenehmigung öffentlich-rechtlicher...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 1. Allgemeines

Rz. 24 Gem. § 633 Abs. 1 BGB hat der Bauträger den Erwerbern das Werk frei von Sachmängeln zu verschaffen. Der Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an der gekauften Wohnung (Auflassung) wurde oben (→ § 5 Rdn 4) schon erörtert. In diesem Abschnitt geht es um die Mängel. Was unter einem (Sach- bzw. Bau-)Mangel zu verstehen ist, ergibt sich aus § 633 Abs. 2 BGB: "Das Werk is...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Herausgabe von Verwaltungsunterlagen

Rz. 194 Die herauszugebenden Gegenstände und Unterlagen muss der Ex-Verwalter an seinem Geschäftssitz zur Abholung bereithalten. Es handelt sich um eine Holschuld der Gemeinschaft. Die nachfolgende Liste dient der Orientierung, welche Unterlagen der Verwalter normalerweise herauszugeben hat. Rz. 195 Checkliste Verwaltungsunterlagenmehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 3. Der nachträgliche Ausbau von Dachgeschossen

Rz. 64 Der Ausbau von Dachgeschossen betrifft normalerweise nicht nur das Sonder-, sondern auch das Gemeinschaftseigentum. Es handelt sich somit genau genommen nicht (nur) um eine bauliche Maßnahme am Sondereigentum, sondern um bauliche Maßnahmen "im räumlichen Bereich des Sondereigentums". Das Thema wird hier aber wegen des Sachzusammenhangs im Abschnitt über "bauliche Maßn...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 3. Digitalisierung und Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen

Rz. 14 Beschlüsse, die den Weg zum papierlosen Verwalterbüro ebnen, also die Digitalisierung fördern, entsprechen ordnungsmäßiger Verwaltung. Soweit das LG Düsseldorf urteilte, "untrennbar mit einer solchen Regelung verbunden sein müsste jedoch auch der Ablauf des Rechts eines jeden Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme und Erstellung von Kopien und Abschriften festgelegt we...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / II. Zahlungspflichten der Erwerber und Schutzvorschriften

Rz. 7 Zum Schutz der Erwerber muss der Bauträger die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) beachten und darf Zahlungen nur unter den in § 3 oder § 7 MaBV aufgeführten Voraussetzungen entgegennehmen. Die Bestimmungen der MaBV gelten zwar nicht unmittelbar für den (zivilrechtlichen) Bauträgervertrag; die im Bauträgervertrag vereinbarten...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / I. Die Begründung von Wohnungseigentum

Rz. 1 Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Anteil am Gemeinschaftseigentum (§ 1 Abs. 2 WEG). Sondereigentum kann nicht nur an Wohnräumen bestehen, sondern auch an Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, bspw. Büro- oder Gewerbeflächen. In diesen Fällen spricht das Gesetz von Teileigentum (§ 1 Abs. 3 WEG). Für das Teileigentum gelten ...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / I. Allgemeines zum Bauträgervertrag

Rz. 1 Der Neubau durch einen Bauträger ist der "Normalfall" der Entstehung einer Eigentümergemeinschaft. Dabei kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Erwerbern und dem Bauträger. Geht es anfangs vielfach um das Problem einer Verzögerung der Fertigstellung, steht in den ersten Jahren nach dem Bezug des Hauses das Thema "Baumängel" immer wieder auf der Tagesordnu...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 1. Allgemeines

Rz. 303 Gem. § 9b Abs. 1 S. 1 WEG wird die Gemeinschaft durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten, beim Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags aber nur aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer. Die beiden vom Vertretungsrecht ausgenommenen Geschäfte werden gesondert erörtert (Grundstückskauf → § 6 Rdn 23, Darlehensvertrag → § 6 ...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 1. Der Gestattungsbeschluss

Rz. 82 Wie sich aus § 20 Abs. 3 WEG ergibt, bedürfen bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums durch einzelne Eigentümer stets eines Gestattungsbeschlusses. Das gilt auch dann, wenn die bauliche Veränderung unbedeutend erscheint und niemanden stört ("über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt"); in diesem Fall besteht aber ei...mehr

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§ 12 Verschiedenes / a) Öffentlich-rechtliche Gebühren

Rz. 33 Die hier interessierenden öffentlich-rechtlichen Abgaben (Gebühren und Beiträge) werden auf der Grundlage der Kommunalabgabengesetze der Länder und der darauf beruhenden kommunalen Satzungen erhoben. Nach dem Kommunalabgabenrecht können die Kommunen für die Benutzung ihrer Einrichtungen Gebühren erheben. Die Kommunen könnten die WEG als solche, obwohl sie sachenrechtl...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 1. Allgemeines

Rz. 99 Gem. § 20 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer bestimmte "privilegierte" bauliche Veränderungen (Ladestationen usw.) verlangen; diese werden in einen eigenen Abschnitt behandelt (→ § 4 Rdn 150). Darüber hinaus kann gem. § 20 Abs. 3 WEG "jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass ihm eine bauliche Veränderung gestattet wird, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / III. Bauordnungsrecht

Rz. 75 Während die Bestimmungen des BauGB und der BauNVO die Voraussetzung für die Zulässigkeit von Vorhaben generell regeln, bestimmen die Landesbauordnungen, in welchen Verfahren die Zulässigkeit zu prüfen und ggf. eine Baugenehmigung zu erteilen ist. Die Verfahrensregeln sind in den Bundesländern in der Regel gleich. Danach ist eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem Vo...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 1. Bebauungsplan

Rz. 63 Bei den Bebauungsplänen handelt es sich um satzungsgemäßes Ortsrecht der jeweiligen Gemeinde mit der diese sowohl durch zeichnerische als auch durch textliche Festsetzungen die Rahmenbedingungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken festlegt. Die Bebauungspläne sind aus den in der Regel das gesamte Gemeindegebiet erfassenden Flächennutzungsplänen herzuleiten (vorberei...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Bauplanungsrecht

Rz. 61 Das Bauplanungsrecht erfasst all die öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, auf deren Grundlage die Frage beurteilt wird, ob an einer bestimmten Stelle bestimmte bauliche Anlagen sowohl nach Art als auch nach dem Maß der baulichen Nutzung zulässig sind. Auf dieser Grundlage erteilt die Baubehörde Baugenehmigungen. Diese sind Bestandteil des vom Bauplanungsrecht zu trenn...mehr

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Grundsteuerreform: Glossar ... / Grundsteuer C

Ab 1.1.2025 dürfen Gemeinden für unbebaute Grundstücke einen eigenen Hebesatz verwenden, die Grundsteuer C. Die Eigentümer sollen damit dazu gebracht werden, ihre unbebauten Grundstücke zu bebauen, idealerweise mit Wohnungen. Die Voraussetzungen für die Grundsteuer C:[1] Es liegen städtebauliche Gründe vor. Die betroffenen Grundstücke sind baureif. Als städtebauliche Gründe komm...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Errichtung in Bauabschnitten (§ 180 Abs. 1 Satz 2 BewG)

Rz. 9 Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der fertiggestellte Teil als benutzbares Gebäude anzusehen. Bei Errichtung eines Gebäudes in Bauabschnitten ist die Entscheidung, ob ein bezugsfertiges Gebäude anzunehmen ist, nach der Verkehrsanschauung zu treffen. Eine solche Art der Errichtung ist gegeben, wenn ein Gebäude nicht in einem Zuge in planmäßig vorgesehene...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.6 Übergang von öffentlich-rechtlichen Positionen, insb. von Steuerschulden und von Steuerrechtspositionen

Rz. 30 Die Vererbung bzw. der Übergang von öffentlich-rechtlichen Rechtspositionen (inkl. Pflichten) im Erbfall ist erst seit zwei Jahrzehnten auf eine gesicherte Basis gestellt worden. Im (Einkommen-)Steuerrecht findet bis zum heutigen Tag eine heftige Kontroverse um den Anwendungsbereich und um die Tragweite des Steuerübergangs (insb. der Einkommensteuerverluste des Erblas...mehr

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Zulässigkeit der Berufung: ... / 3 Das Problem

Teileigentümer K wendet sich gegen 2 Baugenehmigungen, die Teileigentümer B für das in Teileigentum aufgeteilte Grundstück erteilt wurden (Neubau eines Hotels bzw. eines Bürogebäudes). K ist der Auffassung, die Baugenehmigungen seien rechtswidrig, weil sie ihn aufgrund unzureichender Erschließung der im Sondereigentum von B stehenden Räume und einer Fläche, an der B ein Sond...mehr

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Zulässigkeit der Berufung: ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die von K als grundsätzlich erachtete Frage sei jedenfalls nicht entscheidungserheblich. Denn das VG habe nicht nur auf einen Vorrang des Zivilrechts erkannt und deutliche Zweifel geäußert, ob die Einräumung eines Notwegerechts zugunsten des B (und damit die Duldung dieses Rechts durch K) überhaupt erforderlich sei. Es habe darüber hinaus in einer weiteren Begrü...mehr

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Zulässigkeit der Berufung: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hat die zuständige Baubehörde einem Teileigentümer 2 Baugenehmigungen erteilt, auf dem in Teileigentum aufgeteilten Grundstück zu bauen. Gegen diese Baugenehmigungen geht ein anderer Teileigentümer vor. Er meint, die Baugenehmigungen würden seine Rechte verletzen. Fraglich ist, ob der Kläger die von ihm angenommene Rechtsverletzung im Verwaltungsrecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Baugenehmigung

Sämtliche Zahlungen zur Erlangung der Baugenehmigung sind HK (BFH BFH/NV 1991, 34).mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Beklagte habe die Baugenehmigung öffentlich bekanntmachen dürfen (Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Hs. 1 BayBO). Mit den Sondereigentümern sei eine hinreichende Anzahl von 20 Nachbarn (i. S. d. Art. 66 Abs. 1 Satz 4 BayBO) und damit von Beteiligten gem. Art. 13 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG (Art. 66 Abs. 2 Satz 1 BayBO) im gleichen Interesse beteiligt. Der Einwand der K, nur si...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO muss die Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts erhoben werden. Fraglich kann insoweit sein, ob die von der Beklagten gewählte öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung zulässig war. Öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung Den Eigentümern der benachbarten Grundstücke sind vom Bauherrn oder seinem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K wendet sich mit einer Klage vom 23.10.2017 gegen eine Baugenehmigung vom 9.8.2017 für eine Nutzungsänderung auf einem benachbarten Grundstück (hier: eine neue Einrichtung für eine schulische Mittagsbetreuung). Das VG weist die Klage wegen Nichteinhaltung der Klagefrist des § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO als unzulässig ab. Der Antrag auf Wie...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 1 Leitsatz

Wohnungseigentümer zählen zu den Nachbarn i. S. d. Art. 66 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 1 BayBO, wenn sie baurechtliche Nachbarrechte aus eigenem Recht geltend machen können, weil der Behörde bei ihrer Entscheidung über die Baugenehmigung auch der Schutz der nachbarlichen Interessen des Sondereigentums aufgetragen ist.mehr

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Roscher, GrStG § 25 Festset... / 6 Hebesatz für baureife Grundstücke – sog. Grundsteuer C (Abs. 5)

Rz. 22 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung vom 30. November 2019[1] wird den Gemeinden für KJ. ab 2025 in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG i. V. m. § 25 Abs. 5 GrStG zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, aus städtebaulichen Gründen für baureife Grundstücke einen gesonderten – erhöhten – Hebesatz festzusetze...mehr

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Baugenehmigung: Klagebefugnis von Sondereigentümern

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann als Sondereigentümer baurechtliche Nachbarrechte nur geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchtigung seines Sondereigentums in Frage steht. 2 Normenkette § 42 Abs. 2 VwGO 3 Das Problem Wohnungseigentümer K geht gegen eine Baugenehmigung für den Grundstücksnachbarn N vor. K ist der Ansicht, es liege ein Verstoß gegen das Gebot der gegense...mehr

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Baugenehmigung: Klagebefugn... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gegen eine Baugenehmigung für den Grundstücksnachbarn N vor. K ist der Ansicht, es liege ein Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme vor. Die von N geplante Bebauung füge sich nicht ein. Außerdem seien die Abstandsflächen nicht eingehalten. Fraglich ist, ob K Rechte auch wegen des Schutzes des gemeinschaftlichen Eigentums geltend mac...mehr

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Baugenehmigung: Klagebefugn... / 6 Entscheidung

VG München, Beschluss v. 31.8.2021, M 9 SN 21.976mehr

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Baugenehmigung: Klagebefugn... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann als Sondereigentümer baurechtliche Nachbarrechte nur geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchtigung seines Sondereigentums in Frage steht.mehr

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Baugenehmigung: Klagebefugn... / 2 Normenkette

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Baugenehmigung: Klagebefugn... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht ein Wohnungseigentümer gegen eine seinem Grundstücksnachbarn erteilte Baugenehmigung vor. Für seine Klagebefugnis wird fraglich, ob er auch wegen einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums Rechte geltend machen kann. Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bei Nachbarbauvorhaben Nach § 18 Abs. 1 WEG ist es die Aufgabe der Gemeinsch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baugenehmigung: Klagebefugn... / 4 Die Entscheidung

Das VG verneint die Frage! Die Anfechtungsklage sei unzulässig, soweit eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme aufgrund der Tiefgaragenzufahrt und eine Verletzung von Abstandflächen geltend gemacht werden, die nicht an das Sondereigentum des K grenzen. Insoweit fehle K die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO. K könne als Sondereigentümer gem. § 13...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des unbebauten Grundstücks (Abs. 1)

Rz. 17 [Autor/Stand] Die in § 178 Abs. 1 BewG enthaltene Formulierung entspricht wörtlich dem § 72 Abs. 1 BewG. Danach sind unbebaute Grundstücke solche Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Rz. 18 [Autor/Stand] Den unbebauten Grundstücken sind somit alle Grundstücke zuzurechnen, auf denen sich keine (benutzbaren) Gebäude befinden. Das sind zum einen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anwendung der Störfall-Vero... / 6.3 Anzeige einer störfallrelevanten Anlagenerrichtung oder -änderung

Die störfallrelevante Errichtung oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, ist der zuständigen Immissionsschutzbehörde vor ihrer Durchführung nach § 23a Abs. 1 BImSchG schriftlich anzuzeigen. Die der Behörde vorzulegenden Unterlagen müssen so aussagekräftig sein, dass der B...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss außerhalb der Ver... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen am 12.1.2021 zu einem TOP 1 wie folgt: "Die Eigentümerversammlung beschließt – unter Vorbehalt der positiven Prüfung – dass an allen Einheiten Balkone Richtung Hinterhof angebaut werden. Im Rahmen der Dachsanierung soll geprüft werden, ob Balkone angebaut werden können. Soweit ein Anbau von Balkonen möglich ist und eine entsprechende Baugen...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 2. Umfang des Ausbaurechtes

Rz. 16 Das Ausbaurecht muss zur Vermeidung von Streitigkeiten so präzise wie irgend möglich beschrieben werden. Am besten lässt sich dies durch die Beifügung von Bauzeichnungen und Baubeschreibungen, auch des Baugenehmigungsantrages, eines Vorbescheides oder einer bereits erteilten Baugenehmigung umsetzen. Sofern die Baugenehmigung bereits erteilt ist, kommt auch schon vor B...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 10. Unmögliche Bauausführung

Rz. 44 Kann die Tiefgarage auf Grundstück I mangels Baugenehmigung nicht errichtet werden, kann auch kein Sondereigentum begründet werden. Die Urkunde muss dann insgesamt angepasst werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Großaufteilung (reines ... / IV. Checkliste

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen und Einführung / III. Allgemeine Checkliste

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