Fachbeiträge & Kommentare zu Baugenehmigung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _____, Flur _____, Flurstück _____, Gebäude- und Freifläche _____, mit einer Größe von _____, eingetragen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / IV. Muster: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag)

Rz. 107 Muster 54.30: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag) Muster 54.30: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag) Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Landesdenkmalamt Berlin, nachfolgend "Landesdenkmalamt", und durch die Untere Denkmalschutzbehörde _____, nachfolgend "Untere Denkmalschutzbehörde", und der _____-GmbH, nachfolgend "_____-Gmb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / X. Muster: Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung

Rz. 68 Muster 54.19: Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung Muster 54.19: Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung Verwaltungsgericht _____ Im Namen und mit beigefügter Vollmacht der _____ GmbH – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ stellen wir gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt _____ – Antragsgegner – beizul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / d) Schranken

Rz. 38 § 11 BauGB sowie die zur bisherigen Rechtspraxis der städtebaulichen Verträge ergangene Rechtsprechung setzen dem Abschluss städtebaulicher Verträge Schranken in verschiedener Hinsicht. Dies sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / VI. Muster: Verpflichtungsklage

Rz. 39 Muster 54.8: Verpflichtungsklage Muster 54.8: Verpflichtungsklage Verwaltungsgericht _____ Im Namen von Frau/Herrn _____ – Kläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ erheben wir gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt _____ – Beklagter – wegen _____ Streitwert (§ 61 GKG): _____ Klage mit dem Antragmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 22 Die – weitgefasst – typische Sachverhaltskonstellation besteht bei verwaltungsrechtlichen Klageverfahren darin, dass eine einvernehmliche Lösung einer Problemlage zwischen Verwaltung und Bürger nicht gelungen oder bereits schon nicht versucht wurde. Angesichts der Vielfältigkeit der denkbaren Streitigkeiten auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts sei hier typisierend gena...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / XI. Anmerkungen zum Muster

Rz. 69 Gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 212a BauGB hat der Widerspruch eines Dritten keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der erteilten Baugenehmigung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Dritte gem. § 80a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 80 Abs. 4 VwGO erfolgreich die Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde beantragt oder diese von Amts wegen die Vollziehung ausgeset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag – Leistungseinschränkung

Rz. 62 Muster 10.12: Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag – Leistungseinschränkung Muster 10.12: Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag – Leistungseinschränkung Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag vom _____ § 1 Der Auftraggeber wird die Bauleistungen für die Errichtung der Produktions- und Lagerhalle an einen GU übertragen. Aus diesem Grund werden h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / VIII. Muster: Berufungsbegründung (samt Antrag)

Rz. 92 Muster 54.26: Berufungsbegründung (samt Antrag) Muster 54.26: Berufungsbegründung (samt Antrag) Bayerischer Verwaltungsgerichtshof In der Verwaltungsstreitsache _____ – Kläger – – Berufungskläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt _____ – Beklagter – – Berufungsbeklagter – Aktenzeichen: _____ stellen wir i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Bauträgerrecht / 1. Anerkannte Regeln der Baukunst (zu § 4 Abs. 1 des Mustervertrags)

Rz. 17 Bei der vertraglichen Verpflichtung des Herstellers, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten, ist ohne besondere Vereinbarung auf die bei Abnahme der Werkleistung anerkannten Regeln abzustellen, nicht hingegen auf diejenigen, die bei Abschluss des Vertrags galten.[30] Die sich hieraus für den Verkäufer im Bauträgervertrag ergebenden Planungsunsicherheiten und d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / 5. Stellplatzablöseverträge

Rz. 51 Die Zulässigkeit von sog. Stellplatzablöseverträgen ist schon seit langem anerkannt.[48] Sie sind nunmehr in den Landesbauordnungen positivrechtlich geregelt.[49] Sowohl Stellplatzschlüssel und damit Ausgangspunkt der Ablöseverpflichtung, als auch Höhe der Ablösebeträge werden von den Gemeinden in Satzungen oder Verwaltungsrichtlinien geregelt. Zu beachten ist dabei, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / XI. Muster: Revisionsbegründung (samt Antrag)

Rz. 95 Muster 54.28: Revisionsbegründung (samt Antrag) Muster 54.28: Revisionsbegründung (samt Antrag) An das Bundesverwaltungsgericht In der Verwaltungsstreitsache _____ – Kläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt _____ – Beklagter – Aktenzeichen: _____ stellen wir im Namen des Klägers den Antragmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 2. Checkliste: Bauvertrag

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / VIII. Sachmängelhaftung

Rz. 24 Bei dem Verkauf fertig gestellter Neubauten (kein Bauträgervertrag) stellt sich die Frage der Anwendbarkeit von Kauf-oder Werkvertragsrecht. Die wohl überwiegende Meinung in der Literatur plädierte auch nach der Angleichung der Verjährungsfristen (438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) BGB) für die Anwendbarkeit von Werkrecht. Der BGH[20] entschied sich jedenfalls im Fall von ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 1. Muster: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot

Rz. 17 Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot der _____ (Anbieter und möglicher Unternehmer – im Folgenden: AN) an die _____ (Adressat und möglicher Auftraggeber – im Folgenden: AG) Bauvorhaben: _____ Gewerk: _____ Verhandlungsort: _____ Datum: _____ Anwesende mit Verhandlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 5. Musterbogen Architektenvertrag

Rz. 59 Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag Architektenvertrag zwischen _____ – nachfolgend Auftraggeber – und _____ – nachfolgend Auftragnehmer – § 1 Planungszielemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 6. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Bauträgerrecht / 2. Sicherheit für Leistungen/Vorleistungen des Erwerbers

Rz. 5 Der Bauträger ist prinzipiell vorleistungspflichtig, da auch nach der MaBV das gesetzliche Leitbild des Werkvertragsrechts gilt. Die MaBV regelt in § 3 MaBV die besonderen Voraussetzungen, die zwingend vorliegen müssen, bevor der Bauträger berechtigt ist, Vermögenswerte oder Zahlungen des Erwerbers entgegenzunehmen. Unabdingbare Grundvoraussetzungen sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / V. Anmerkungen zum Muster

Rz. 63 Siehe § 80 Abs. 5 VwGO. Der Antrag ist in den Fällen erforderlich, in denen dem Widerspruch kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung zukommt (§ 80 Abs. 2 Nr. 1–3 VwGO; z.B. § 212a Abs. 1 BauGB für Nachbarwidersprüche bzw. -klagen gegen Baugenehmigungen).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / 2. Vorverfahren/Klage

Rz. 6 Gegen Verwaltungsakte der Bauaufsichtsbehörden[13] bedarf es gem. § 68 VwGO grds. – mit Ausnahme der Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO – eines Vorverfahrens (vgl. § 54 Rdn 1). Einer solchen Nachprüfung durch Widerspruchsverfahren bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn der VA von einer obersten Bundes- oder Landesbehörde erlassen wurde oder gegen eine e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.5 Erstmalige Gewährung der Steuerermäßigung

Rz. 17 § 35c EStG ist gem. § 52 Abs. 35a EStG erstmals auf energetische Maßnahmen anzuwenden, mit deren Durchführung nach dem 31.12.2019 begonnen wurde und die vor dem 1.1.2030 abgeschlossen sind. Als Beginn gilt bei energetischen Maßnahmen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird. Bei nicht genehmigungsbedürftigen Vorh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Drittbezogenheit

Rz. 872 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG besteht nach dem Wortlaut nur dann, wenn die einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt wurde. Rz. 873 Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht hat sowohl haftungsbegründende als auch -begrenzende Funktionen: Begründend, soweit klargestellt wird, gegenüber welchem Geschädigten die Verantwortlichkeit des Staates...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Begriff des Gesetzes im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB

Rz. 520 Gesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB ist jede Rechtsnorm, Art. 2 EGBGB. Hierunter fallen daher nicht nur Gesetze im formellen Sinn – Bundes- und Landesgesetze – sondern auch:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Einführung und Anwendbarkeit in den neuen Bundesländern

Rz. 951 Anders als in der Bundesrepublik Deutschland war das Staatshaftungsrecht der Deutschen Demokratischen Republik in einem besonderen Staatshaftungsgesetz (StHG) geregelt (Gesetz vom 12.5.1969, BGBl I, 34, geändert durch Gesetz vom 14.12.1988, BGBl I, 329). Dass dieses Gesetz in der Rechtswirklichkeit der DDR keine Rolle gespielt hat und nichts an dem Unrechtscharakter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Sonstiger Ausschluss der Rechtswidrigkeit

Rz. 123 Die Rechtswidrigkeit ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das zur Verletzung eines absoluten Rechtsguts führende Handeln sozialadäquat ist.[252] Rz. 124 Die nachbarrechtlichen Vorschriften (z.B. § 906 BGB) sind in dem davon erfassten Regelungsbereich maßgebend dafür, ob eine widerrechtliche Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB vorliegt.[253] Ob im Einzelfal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Behördliche und gesetzliche Vorschriften, private Regelwerke

Rz. 280 Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht wird nicht allein durch gesetzliche Vorgaben bestimmt. Der zur Verkehrssicherung Verpflichtete hat vielmehr selbstständig zu prüfen, ob und welche Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schädigungen notwendig sind; er hat die erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu treffen, auch wenn gesetzliche oder andere Anordnungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Beweislastverteilung

Rz. 823 Die Hauptbedeutung des § 836 BGB liegt in der Beweislastumkehr zugunsten des Geschädigten.[2546] Dieser muss zunächst beweisen, dass ihm infolge eines Gebäudeeinsturzes oder der Lösung von Gebäudeteilen ein Schaden entstanden ist; ferner den früheren oder gegenwärtigen Eigenbesitz des Inanspruchgenommenen. Für den ihm ebenfalls obliegenden Nachweis, dass das Gebäude ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines (Bedeutung/Verhältnis zu Abs. 1/Funktionen/­Schutzgesetzvoraussetzungen)

Rz. 511 Die Vorschrift des § 823 Abs. 2 BGB schafft eine besondere Schadensersatzpflicht für den Fall der Verletzung eines Schutzgesetzes. Diese Voraussetzung tritt an die Stelle der Verletzung eines der in § 823 Abs. 1 BGB aufgezählten Rechtsgüter; grundsätzlich kann daher nach Abs. 2 auch dann auf Schadensersatz gehaftet werden, wenn keines der besonderen Rechtsgüter verle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Unmittelbarer, rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in eine eigentumsrechtlich geschützte Rechtsposition

Rz. 1061 Ein Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition unmittelbar eingegriffen wird, die hoheitliche Maßnahme also unmittelbar eine Beeinträchtigung des Eigentums herbeiführt und dem Berechtigten dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemutetes Opfer für die Allgemeinheit aufer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bergschadensrecht / B. Die Bergschadensvermutung des § 120 BBergG

Rz. 12 Nach allgemeinen Grundsätzen ist der Geschädigte gem. § 286 ZPO verpflichtet, die haftungsbegründende Kausalität zwischen dem Bergbaubetrieb und der Rechtsgutsverletzung darzulegen und zu beweisen. Lediglich für die haftungsausfüllende Kausalität, d.h. den Ursachenzusammenhang zwischen Rechtsgutsverletzung und Schaden, kommt ihm die Beweiserleichterung des § 287 ZPO z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 955 Die Begriffe "Mitarbeiter" und "Beauftragter" dürften weitgehend dem Begriff des Beamten im haftungsrechtlichen Sinne entsprechen. Offengelassen hat der BGH, ob auch Kollegialorgane, wie der Gemeinderat oder Ausschüsse, unter den Begriff "Mitarbeiter" oder "Beauftragte" subsumiert werden können.[2961] Rz. 956 Die Teilnahme öffentlich Bediensteter am allgemeinen Straße...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 6. Hypothetische Kausalität, rechtmäßiges Alternativverhalten

Rz. 166 Häufig beruft sich der Schädiger darauf, dass der Schaden ganz oder teilweise sowieso aufgrund anderer Ursachen als seiner Schädigungshandlung eingetreten wäre. Begrifflich stellt sich dann die Frage nach der sog. hypothetischen oder überholenden Kausalität.[335] Dass der durch das haftungsbegründende Ereignis real bewirkte Schaden gleichzeitig oder später durch eine...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 7 Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Liebhaberei

Was passiert, wenn ein gewerblicher Grundstückshändler ein für eine Bebauung und Veräußerung erworbenes Grundstück erwirbt, die Bebauungsabsicht oder die Weiterveräußerung sich aber zerschlägt, weil z. B. keine Baugenehmigung erteilt wird oder das Grundstück sich als ungeeignet erweist? Wie lange können die Schuldzinsen für die Finanzierung des Grundstückserwerbs als Betrieb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 8 Grundstücke im Umlaufvermögen und 6b-Rücklage

Ist es möglich, für Veräußerungsgewinne bei einem Grundstücksverkauf eines zunächst im Umlaufvermögen bilanzierten Grundstücks eine Rücklage nach § 6b EStG zu bilden, wenn das Grundstück nach einigen Jahren in das Anlagevermögen überführt wird? Auch zu dieser Frage liefert ein BFH-Beschluss praktisches Anschauungsmaterial.[1] Im Streitfall hatte ein gewerblicher Grundstückshä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.21 Selbsthilfe beim öffentlich geförderten Wohnungsbau (Nr. 16)

Rz. 162 Der Gesetzeszweck der Regelung nach Nr. 16 besteht in der versicherungsrechtlichen Absicherung der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums, da diese Tätigkeit auch öffentlichen Interessen dient. Die Selbsthilfe wird als schutzwürdig angesehen, da Personen, die geförderten Wohnraum schaffen, zur Durchführung eigener Bauvorhaben typischerweise auf fremde Hilfe angew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 3.2 Modernisierung in unbedingter Veräußerungsabsicht

Veräußerer schafft ein "Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit" Auch wenn ein bebautes Grundstück erworben wird und der Erwerber das Gebäude saniert oder umbaut mit der Absicht, es anschließend zu verkaufen, kann ein gewerblicher Grundstückshandel begründet sein, ohne dass es auf die Voraussetzungen der "3-Objekt-Grenze" ankommt. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wohnungsbegriff

Rz. 201 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz definiert trotz Verwendung an verschiedener Stelle den Begriff der Wohnung nicht. Auch aus den allgemeinen Vorschriften des Bewertungsgesetzes lässt sich keine Definition des Begriffs der Wohnung entnehmen. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Tatbestandsmerkmals Wohnung ist nicht von der Einheitlichkeit der Rechtsordnung auszuge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Voraussetzungen zur Erhebung einer Grundsteuer C

Rz. 51 [Autor/Stand] Der Begriff der baureifen Grundstücke wird in § 25 Abs. 5 Satz 2 GrStG definiert als unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG, die nach Lage, Form und Größe und ihrem sonstigen tatsächlichen Zustand sowie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden könnten. Eine erforderliche, aber noch nicht erteilte Baugenehmigung ist ebenso unbeachtli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erledigung durch Aufhebung oder Änderung

Rz. 13 Eine Erledigung i.S.d. VV 1002 liegt vor, wenn eine abschließende streitige gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache ganz oder auch nur teilweise nicht mehr notwendig ist.[17] Eine Erledigung ist daher auch noch im Rechtsmittelverfahren möglich.[18] Hat das Gericht allerdings rechtskräftig zur Hauptsache entschieden, kommt eine Erledigung i.S.v. VV 1002 nicht in Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerermäßigung für energe... / V. Alter des Objekts

§ 35c Abs. 1 S. 2 EStG verlangt für die Förderung, dass das begünstigte Objekt bei Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre sein muss. Die Frist ist auf den Tag genau und nicht nach vollen KJ zu berechnen (Rz. 20). Berechnung des Zehn-Jahreszeitraums: Das BMF verweist – im Ergebnis in entsprechender Anwendung von § 52 Abs. 35a S. 2, 3 EStG [33] – darauf, da...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Wie die Grunderwerbsteuer berechnet und gebucht wird

Unternehmer Hans Groß erwirbt für sein Unternehmen in Nürnberg ein Grundstück von Privatmann Wolfgang Müller für 150.000 EUR, auf dem er eine Produktionshalle errichten will. Der Zeitpunkt der Errichtung der Halle steht allerdings noch nicht fest. Es sind weder Pläne gefertigt, noch ist ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Folge: Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Nicht vom Versicherungsschutz umfasste Bereiche

Rz. 78 Der Versicherungsschutz umfasst erst die notwendigen Kosten nach Eintritt des Rechtsschutzfalls. Vorsorgliche Beratungen, Vertragskontrollen oder das Entwerfen von Verträgen sind in der Regel nicht erfasst. Erforderlich sind vielmehr ein Rechtsverstoß des Gegners oder der Vorwurf eines Rechtsverstoßes gegen den Versicherten. Damit ist die Beratung über den Inhalt eines...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 27 Die Anerkennung von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten setzt einen ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart voraus, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.[1] Dieser Zusammenhang besteht von dem Augenblick an, zu dem sich – etwa anhand objektiver Umstände – feststellen lässt, dass ein Stpfl. end...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Jennifer Witte, Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – Die Änderungen zum 1.1.2021 im Überblick, BRAK-Mitt. 2021, 2 In ihrem Beitrag gibt die als Referentin bei der BRAK u.a. für den Bereich der Anwaltsvergütung zuständige Autorin einen kurzen Überblick über die zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Neuerungen. Zunächst weist Witte darauf hin, dass sich die Gebühren des...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Brandschutzb... / 1 Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aus dem Arbeitsschutzrecht, insbesondere aber aus dem Baurecht erforderlich sein. Folgende Vorgaben können die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten notwendig machen: Bauordnung für Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) Insbesondere bei folgenden Sonderbauten werden Brandschutzbeauftragte gefordert: Industriebaut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werbungskosten-ABC (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Überblick Aufwendungen für vermietete Immobilien, die vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt werden, bedeuten für den Steuerzahler bares Geld, denn sie mindern die Einkommensteuerschuld. Damit Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung keine Werbungskosten vergessen und auch das Finanzamt besser überzeugen können, sind nachfolgend die wichtigsten Werbungskosten bei den Einkü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.3 Rechtliche Einordnung der vom Bauherrn aufzubringenden Kosten

Rz. 251 Die Kosten, die der Bauherr im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes oder der Eigentumswohnung aufzubringen hat, können Anschaffungskosten des Grund und Bodens, bei Eintritt nach Baubeginn auch des bereits erstellten Teils des Gebäudes, Herstellungskosten des Gebäudes oder der Eigentumswohnung oder Werbungskosten sein. Dabei betreffen die verschiedenen Kosten ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.6 ABC der Werbungskosten

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.2 Abgrenzung Bauherren – Erwerberfonds

Rz. 255 Ein geschlossener Immobilienfonds ist regelmäßig Erwerber, wenn der Initiator der Gesellschaft ein einheitliches Vertragswerk vorgibt und die Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine Möglichkeit haben, hierauf Einfluss zu nehmen. Ein einheitliches Vertragswerk besteht i. d. R. aus mehreren aufeinander abgestimmten Verträgen, die der Sicher...mehr