Fachbeiträge & Kommentare zu Baugenehmigung

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EH55-Neubauförderung kommt im Dezember zurück

Die Bundesregierung reaktiviert die beliebte Neubauförderung für Effizienzhäuser mit dem Standard EH55. Die war im Jahr 2022 eingestampft worden. Ab Mitte Dezember 2025 soll es wieder Geld geben. Das sind die Bedingungen. Die Bundesregierung will den Wohnungsbau ankurbeln und reaktiviert dafür eine vor Jahren abgeschaffte Neubauförderung. 800 Mio. Euro sollen nach Information...mehr

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Abwasserbeseitigung / 4.1 Restriktive Handhabung durch Behörden und Gerichte

Als Folge der gesetzgeberischen Entscheidung zugunsten der öffentlichen Träger der Abwasserbeseitigung wird von den Behörden und Gerichten die Zulässigkeit von privaten Kleinkläranlagen sehr restriktiv beurteilt. Lediglich übergangsweise oder in ländlichen Gemeinden ohne nennenswerte Siedlungstätigkeit, wo eine öffentliche Kanalisation in absehbarer Zeit nicht zu erwarten is...mehr

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C. Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes

Abgeschlossenheitsbescheinigung vom 19. März 1974, BAnz. Nr. 58 vom 23. März 1974 Aufgrund des Artikels 84 Abs. 2 des Grundgesetzes werden mit Zustimmung des Bundesrates folgende Richtlinien für die Baubehörden über die Bescheinigung gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 bzw. § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes vom 15. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 175, 209), zuletzt geändert d...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Allgemeine Eigentumsrechte

Rz. 2 Jeder Wohnungseigentümer ist in Bezug auf sein Sondereigentum Alleineigentümer. Daher übernimmt § 13 Abs. 1 fast wörtlich § 903 BGB. Hiernach kann jeder Wohnungseigentümer (positiver Inhalt der Regel) mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren. Er kann grundsätzlich (zu Einschränkungen siehe Rdn 4) rechtlich Gebrauch machen durch Übereignung, Belastung mit dingl...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Anwendung

Rz. 148 Ob eine bauliche Veränderung die Wohnanlage grundlegend umgestaltet, kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände entschieden werden.[480] Dabei ist wie schon unter Geltung des früheren § 22 Abs. 2 S. 1 auf die Wohnanlage als Ganzes und nicht nur auf das von der Veränderung betroffene Bauteil abzustellen.[481] Diese Grenzen kann bei den schon in der B...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Maßnahmen nicht ordnungsmäßiger Verwaltung

Rz. 20 Ein Beschluss, der eine in der Teilungserklärung enthaltene Regelung lediglich wiederholt, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, weil er nur geeignet ist, Unsicherheit in die durch die Teilungserklärung getroffene Rechtslage zu tragen.[65] Ein Beschluss über die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht er...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands

Rz. 55 Die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums umfasst auch die erstmalige Herstellung des ordnungsmäßigen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums.[242] Deshalb kann jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 Abs. Nr. 1 von der GdWE grundsätzlich verlangen, dass das gemeinschaftliche Eigentum plangerecht hergestellt wird.[243] Rz. 56 Der Vergleichsmaßstab für den plan...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Ansprüche

Rz. 162 Ist eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums weder durch Beschluss noch durch Vereinbarung legitimiert, besteht ein verschuldensunabhängiger Anspruch wegen Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums auf Beseitigung gemäß § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB, den aber nach § 9a Abs. 2 allein die GdWE geltend machen kann.[535] Die Auswahl unter den geeigneten Maßn...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Ausbaurechtsvereinbarung

Rz. 124 § 20 schließt nicht aus, dass die Zulässigkeit einer baulichen Veränderung Gegenstand einer Vereinbarung ist (sog. Ausbaurecht).[355] Liegt eine Vereinbarung vor, ist ein Mehrheitsbeschluss für die Legitimation der baulichen Veränderung ("Ob") nicht mehr erforderlich.[356] Die Reichweite der baulichen Gestattung, mit anderen Worten: in welchem Umfang § 20 Abs. 1 WEG ...mehr

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Teilungserklärung: Genehmigung / 3 Das Problem

Der aufteilende Eigentümer X beantragt am 12.2.2024, seine Teilungserklärung vom 29.1.2024 zu vollziehen. Eine im Aufteilungsplan in Bezug genommene Baugenehmigung vom 26.7.2023 legt X nicht vor. Er meint, eine Genehmigung nach § 250 BauGB i. V. m. der BayGBestV-Bau sei nicht erforderlich, weil sich in der Anlage weniger als 10 Wohnungen befänden. Das Grundbuchamt weist noch ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Allgemeines

Rz. 81 Öffentlich-rechtliche Positionen, die durch Verwaltungsakt dem Erblasser zugesprochen wurden, unterliegen nur teilweise erbrechtlichen Regelungen. Bspw. sind dies § 8 GüKG, § 19 PBefG, § 46 GewO, § 4 HandwO, § 10 GastG, § 28 FahrlG. Diese durch Verwaltungsakt zugesprochenen Erlaubnisse gehen grundsätzlich nicht auf die Erben über. Vielmehr besteht die Berechtigung der...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Zur Erhaltung notwendige Maßregeln

Rz. 25 "Zur Erhaltung notwendig" ist eine Maßregel, wenn ohne sie der Nachlass insgesamt oder Teile hiervon Schaden nehmen würde.[73] Notwendige Maßregeln sind zwangsläufig gleichzeitig Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung.[74] Entspricht eine Maßnahme nach billigem Ermessen schon nicht der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes oder/und nicht dem Interesse all...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Ordnungsmäßige Verwaltung

Rz. 15 "Ordnungsgemäße" Verwaltung umfasst gem. §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 BGB alle Maßnahmen, die der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes (vgl. § 745 Abs. 1 S 1 BGB) und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen entsprechen (vgl. § 745 Abs. 2 BGB). Die Frage der Ordnungsmäßigkeit ist nach dem Verhalten einer verständigen Person in der gleichen Situa...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Grundsätzliches

Rz. 123 Gebäude gehören grundsätzlich zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks (§ 94 Abs. 1 S. 1 BGB). Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind auch die zur Herstellung desselben eingefügten Sachen (§ 94 Abs. 2 BGB), so dass deren Wert auch Teil des Grundstückswerts ist. Jedoch sind auch hier Ausnahmen zu beachten: Nach § 95 Abs. 1 BGB sind Scheinbestandteile ...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VI. Muster: Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung (Innenbereich – Außenbereich)

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.2: Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung (Innenbereich – Außenbereich) An das Verwaltungsgericht _________________________ Im Namen von _________________________ – Kläger – erheben wir gegen das Land Baden-Württemberg, hier handelnd durch das Landratsamt _________________________ – Beklagter – wegen: Baugenehmigung S...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Muster: Untätigkeits-/Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung (großflächiger Einzelhandel im unbeplanten Innenbereich)

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.3: Untätigkeits-/Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung (großflächiger Einzelhandel im unbeplanten Innenbereich) An das Verwaltungsgericht _________________________ Im Namen von Firma _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ erheben wir wegen...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / XI. Muster: Anfechtungswiderspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.5: Anfechtungswiderspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung An das Landratsamt _________________________ Ihr Zeichen: _________________________ hier: Widerspruch gegen die Baugenehmigung vom _________________________ und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs Im Namen und mit hi...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / VIII. Muster: Untätigkeitsklage

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.10: Untätigkeitsklage An das Verwaltungsgericht _________________________ Im Namen von Frau/Herrn _________________________ – Kläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ erheben wir gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt _________________________ – Beklagte...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / X. Muster: Stellplatzablösungsvertrag

Rz. 61 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.10: Stellplatzablösungsvertrag Zwischen der Stadt/Gemeinde _________________________, vertreten durch den Oberbürgermeister/1. Bürgermeister, dieser vertreten durch _________________________, – nachstehend "Stadt/Gemeinde" genannt – und Herrn/Frau/Firma _________________________, vertreten durch _________________...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / X. Muster: Klageabweisungsantrag des Beigeladenen

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.11: Klageabweisungsantrag des Beigeladenen Verwaltungsgericht _________________________ In der Verwaltungsstreitsache _________________________ – Kläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt _________________________ – ...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / III. Checkliste: Bauaufsichtliches Verfahren

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 49 Die erste Sachverhaltskonstellation, die dem verwaltungsprozessualen Eilverfahren zugrunde liegt, besteht darin, dass die Verwaltung Maßnahmen ergriffen hat, die gegenüber dem davon Betroffenen sofortige Beachtung verlangen. Beispiele Die Polizei gibt dem Bürger A auf, den Ort einer aufgelösten Versammlung zu verlassen. Bürger B wurde eine wegen § 212a BauGB vollziehba...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / VI. Muster: Verpflichtungsklage

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.8: Verpflichtungsklage Verwaltungsgericht _________________________ Im Namen von Frau/Herrn _________________________ – Kläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ erheben wir gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt _________________________ – Beklagter – weg...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 1. Verwaltungsverfahren

Rz. 2 Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen in der Regel einer bauaufsichtlichen Genehmigung. Diese bedarf eines Antrags, dessen inhaltliche Anforderungen in den Landesbauordnungen in Verbindung mit den Landesbauvorlagenverordnungen geregelt sind. Für das Verfahren samt Zuständigkeit sind die Landesbauordnungen maßgebend.[1] In den neueren ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Personen oder e...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VI. Muster: Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.8: Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB Zwischen der Stadt _________________________, vertreten durch ihren Bürgermeister – nachfolgend "Stadt" genannt – und Fa. _________________________ – nachfolgend "Vorhabenträger" genannt – wird folgender Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 1 S. 1 BauGB geschlossen. Präambel Der...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus I. Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _________________________, Flur _________________________, Flurstü...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / IV. Muster: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag)

Rz. 107 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.30: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag) Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Landesdenkmalamt Berlin, nachfolgend "Landesdenkmalamt", und durch die Untere Denkmalschutzbehörde _________________________, nachfolgend "Untere Denkmalschutzbehörde", und der ________________...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 5. Stellplatzablöseverträge

Rz. 51 Die Zulässigkeit von sog. Stellplatzablöseverträgen ist schon seit langem anerkannt.[50] Sie sind nunmehr in den Landesbauordnungen positivrechtlich geregelt.[51] Sowohl Stellplatzschlüssel und damit Ausgangspunkt der Ablöseverpflichtung als auch Höhe der Ablösebeträge werden von den Gemeinden in Satzungen oder Verwaltungsrichtlinien geregelt. Zu beachten ist dabei, da...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / XI. Muster: Revisionsbegründung (samt Antrag)

Rz. 95 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.28: Revisionsbegründung (samt Antrag) An das Bundesverwaltungsgericht In der Verwaltungsstreitsache _________________________ – Kläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt _________________________ – Beklagter – Aktenzeichen:...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / X. Muster: Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung

Rz. 68 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.19: Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung Verwaltungsgericht _________________________ Im Namen und mit beigefügter Vollmacht der _________________________ GmbH – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ stellen wir gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten d...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Anerkannte Regeln der Baukunst (zu § 4 Abs. 1 des Mustervertrags)

Rz. 22 Bei der vertraglichen Verpflichtung des Herstellers, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten, ist ohne besondere Vereinbarung auf die bei Abnahme der Werkleistung anerkannten Regeln abzustellen, nicht hingegen auf diejenigen, die bei Abschluss des Vertrags galten.[48] Die sich hieraus für den Verkäufer im Bauträgervertrag ergebenden Planungsunsicherheiten und d...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Checkliste: Bauvertrag

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 22 Die – weitgefasst – typische Sachverhaltskonstellation besteht bei verwaltungsrechtlichen Klageverfahren darin, dass eine einvernehmliche Lösung einer Problemlage zwischen Verwaltung und Bürger nicht gelungen oder bereits schon nicht versucht wurde. Angesichts der Vielfältigkeit der denkbaren Streitigkeiten auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts sei hier typisierend gena...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / VIII. Muster: Berufungsbegründung (samt Antrag)

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.26: Berufungsbegründung (samt Antrag) Bayerischer Verwaltungsgerichtshof In der Verwaltungsstreitsache _________________________ – Kläger – – Berufungskläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt _________________________ – Be...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag – Leistungseinschränkung

Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.12: Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag – Leistungseinschränkung Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag vom _________________________ § 1 Der Auftraggeber wird die Bauleistungen für die Errichtung der Produktions- und Lagerhalle an einen GU übertragen. Aus diesem Grund werden hiermit die Leis...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / XI. Anmerkungen zum Muster

Rz. 69 Gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 212a BauGB hat der Widerspruch eines Dritten keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der erteilten Baugenehmigung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Dritte gem. § 80a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 80 Abs. 4 VwGO erfolgreich die Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde beantragt oder diese von Amts wegen die Vollziehung ausgeset...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / d) Schranken

Rz. 38 § 11 BauGB sowie die zur bisherigen Rechtspraxis der städtebaulichen Verträge ergangene Rechtsprechung setzen dem Abschluss städtebaulicher Verträge Schranken in verschiedener Hinsicht. Dies sind:mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / 5. Musterbogen Architektenvertrag

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag Architektenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend Auftraggeber – und _________________________ – nachfolgend Auftragnehmer – § 1 Planungszielemehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VIII. Sachmängelhaftung

Rz. 24 Bei dem Verkauf fertig gestellter Neubauten (kein Bauträgervertrag) stellt sich die Frage der Anwendbarkeit von Kauf- oder Werkvertragsrecht. Die wohl überwiegende Meinung in der Literatur plädierte auch nach der Angleichung der Verjährungsfristen (438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) BGB) für die Anwendbarkeit von Werkrecht. Der BGH[18] entschied sich jedenfalls im Fall von e...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Muster: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot der _________________________ (Anbieter und möglicher Unternehmer – im Folgenden: AN) an die _________________________ (Adressat und möglicher Auftraggeber – im Folgenden: AG) Bauvorhaben: _________________________ Gewerk: ______...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Sicherheit für Leistungen/Vorleistungen des Erwerbers

Rz. 6 Der Bauträger ist prinzipiell vorleistungspflichtig, da auch nach der MaBV das gesetzliche Leitbild des Werkvertragsrechts gilt. Die MaBV regelt in § 3 MaBV die besonderen Voraussetzungen, die zwingend vorliegen müssen, bevor der Bauträger berechtigt ist, Vermögenswerte oder Zahlungen des Erwerbers entgegenzunehmen. Unabdingbare Grundvoraussetzungen sind:mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / V. Anmerkungen zum Muster

Rz. 63 Siehe § 80 Abs. 5 VwGO. Der Antrag ist in den Fällen erforderlich, in denen dem Widerspruch kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung zukommt (§ 80 Abs. 2 Nr. 1–3a VwGO; z.B. nach Nr. 3 i.V.m. § 212a Abs. 1 BauGB für Nachbarwidersprüche bzw. -klagen gegen Baugenehmigungen oder nach Nr. 3a gegen nicht unter Nr. 3 fallende Zulassungen von Vorhaben betreffend Bundesverk...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 2. Vorverfahren/Klage

Rz. 6 Gegen Verwaltungsakte der Bauaufsichtsbehörden[13] bedarf es gem. § 68 VwGO grds. – mit Ausnahme der Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO – eines Vorverfahrens (vgl. § 54 Rdn 1 ff.). Einer solchen Nachprüfung durch Widerspruchsverfahren bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn der VA von einer obersten Bundes- oder Landesbehörde erlassen wurde oder gegen ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 6.1 Bekanntwerden der Voraussetzungen für eine Fortschreibung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 58 In § 222 Abs. 4 S. 1 BewG wird angeordnet, dass eine Fortschreibung vorzunehmen ist, wenn dem FA bekannt wird, dass die Voraussetzungen für eine Wert-, Art- oder Zurechnungsfortschreibung i. S. d. § 222 Abs. 1 oder 2 BewG oder eine fehlerbeseitigende Fortschreibung i. S. d. § 222 Abs. 3 BewG vorliegen. Wenn dem FA bekannt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für...mehr

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Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.4 Wirksamkeit der Kündigung

Praxis-Beispiel Abriss 2-Fam.-Haus und Neubau 6-Fam.-Haus Nach Auffassung des LG Mannheim[1] kann der Vermieter ein Miet­verhältnis wegen Hinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung kündigen, wenn er ein sanierungsbedürftiges 2-Familien-Haus abreißen und auf dem Grundstück ein 6-Familien-Haus errichten will, weil er die bereits bestehenden Hypotheken in Höhe von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Der Grundstückskauf / E. Begriffe

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Der Grundstückskauf / B. Informationsschrift

Rz. 2 Allgemeine Zusammenfassungen sind nützliche Mittel und können viel Arbeit im Einzelnen ersparen, beantworten sie doch viele Fragen im Vorfeld. Wir können das als Handreichung für Mandanten oder als Menüpunkt/Download auf der Internetseite des Notariats vorhalten. Visualisierungen machen es für unsere Mandanten noch schöner: Rz. 3 Den Text können wir dann entsprechend au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen/Ergänzungen Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweise über jeweilige Einlageleistung der Gesellschafter und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeld...mehr