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Schneller-Bauen-Gesetz für Berlin soll ab Dezember gelten

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In Berlin fehlen Wohnungen. Das soll sich ändern. Der Senat hat den Entwurf für das Schneller-Bauen-Gesetz beschlossen und ans Abgeordnetenhaus zur abschließenden Beratung weitergeleitet. Im Dezember 2024 soll das Gesetz in Kraft treten.

Der Wohnungsbau in Berlin ist gebremst. Der Senat will gegensteuern und hat dazu am 20.8.2024 den Entwurf für das sog. Schneller-Bauen-Gesetz mit mehreren Dutzend Maßnahmen beschlossen. Bislang dauern die Vorbereitung und Umsetzung von Bauprojekten nicht selten mehrere Jahre.

Das Gesetzespaket wird nun im Abgeordnetenhaus weiter beraten und danach dort endgültig beschlossen. Laut Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) soll das Gesetz im Dezember 2024 in Kraft treten.

Wohnungsbau per Gesetz beschleunigen: Das ist geplant

Unter anderem sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren gestrafft und standardisiert, Prüf- und Bearbeitungsfristen eingeführt und Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bezirksebene klarer geregelt werden. Das Land soll mehr Einfluss auf bestimmte Verfahren bekommen. Ein weiteres Ziel der neuen Regelungen ist es, dass Bauherren verlässlicher Auskunft darüber erhalten, wann mit einer Baugenehmigung zu rechnen ist, damit sie besser planen können.

Bei großen Projekten sollen sich alle Beteiligten frühzeitig an einem Tisch abstimmen und Hindernisse aus dem Weg räumen. Ebenfalls geplant ist mehr Digitalisierung. Insgesamt umfasst das Paket 41 Änderungen in 9 Landesgesetzen und einer Rechtsverordnung. Hinzu kommen weitere 69 Maßnahmen unterhalb der Gesetzesebene.

Gaebler sprach von einem Meilenstein für die Beschleunigung des Bauens in Berlin. Naturschützer, Grüne und Linke kritisierten das Gesetz, mehrere Bezirksbürgermeister äußerten sich unter anderem skeptisch, dass die neuen Regelungen die Probleme werden beheben können.

Zustimmung kam aus der Bauwirtschaft und vom BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen."Wir hoffen sehr, dass dieses Tempo und diese Entschlossenheit auch im jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren beibehalten werden", sagte Vorständin Maren Kern.

Schneller-Bauen-Gesetz im Koalitionsvertrag

Das Gesetz ist im Koalitionsvertrag 2023 bis 2026 festgeschrieben. Die Koalition aus SPD und CDU ist seit Ende April 2023 im Amt, die Regierung nahm Anfang Mai 2023 die Arbeit auf.

Mitte Dezember 2023 hat das Landesparlament bereits eine Novellierung der Bauordnung beschlossen, die z. B. Geschossaufstockungen, Dachausbauten und das Bauen mit Holz erleichtern soll.

Der 136-seitige Koalitionsvertrag steht unter dem Motto "Das Beste für Berlin" und hat neben dem Thema Bauen u. a. auch den Mieter- und den Klimaschutz im Blick. Ein Überblick.

Ziel: 20.000 neue Wohnungen pro Jahr

CDU und SPD haben sich auf das Neubauziel von durchschnittlich bis zu 20.000 neuen Wohnungen pro Jahr geeinigt, davon bis zu 5.000 Sozialwohnungen. Rund 6.500 Wohneinheiten sollen die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) bauen. Das "Bündnis für Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen" soll mit Anreizinstrumenten ausgebaut werden.

Planen und Genehmigen: schnellere Verwaltung

Ein zentrales Projekt ist die umfassende Reform der in Berlin oft von Ineffizienz und Kompetenz-Wirrwarr geprägten Verwaltung. Der Wohnungsbau soll mit einem Schneller-Bauen-Gesetz beschleunigt werden: Geplant sind verkürzte Fristen, schnellere Verfahren, die Nutzung von Baugenehmigungen nach § 34 BauGB und die Prüfung einer Genehmigungsfiktion für Bauvorhaben. Nachverdichtung hat Vorrang.

Großprojekte: Tempelhofer Feld für Wohnungen fit machen

Mit einem städtebaulichen Wettbewerb will die Berliner Regierung die Möglichkeiten einer behutsamen Bebauung am Tempelhofer Feld ausloten. Geplant sind Wohnquartiere mit sozialen Angeboten. Bauen sollen ausschließlich LWU und gemeinwohlorientierte Genossenschaften.

Berlin: Mietspiegel, Kündigungsschutz & Co.

Auch der Mieterschutz soll laut Koalitionsvertrag verbessert werden. Zur Schlichtung von Mietstreitigkeiten soll eine unabhängige Ombudsstelle installiert werden.

Neuer qualifizierter Mietspiegel und Gewerbemietspiegel

Möglichst schnell soll es einen neuen qualifizierten Mietspiegel geben. Als Übergangslösung wird ein einfacher Mietspiegel erstellt. "Es soll ein Gewerbemietspiegel über eine Bundesratsinitiative und die Verbesserung eines angemessenen Kündigungsschutzes geprüft werden", schreiben die Parteien in ihrem Vertrag.

Milieuschutz und Mietenkataster

Die Bezirke sollen bei der Ausweisung neuer sozialer Erhaltungsgebiete unterstützt werden. In einer AG Milieuschutz werden einheitliche Kriterien für deren Anwendung erarbeitet. Falls nötig, will sich die Landesregierung für eine Reform auf Bundesebene einsetzen. Außerdem soll ein digitales Mieten- und Wohnungskataster her.

Zweckentfremdungsverbot: Zwangsgelder verstärkt einsetzen

Das Zweckentfremdungsverbot soll gestärkt werden. Bestehende Zwangsmittel etwa könnten effektiver eingesetzt und Zwangsgelder wirksamer erhoben werden.

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