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Versicherungen im Wohnungseigentum / 13 Anforderungen an Tankanlagen zur Lagerung z. B. von Heizöl

Alexander C. Blankenstein
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Anforderungen an Tankanlagen zur Lagerung z. B. von Heizöl

Anforderungen an Tankanlagen Oberirdisch und Kellertanks Unterirdisch
Anforderungen an den Bauherrn

Der Einbau einer Tankanlage darf nicht in Eigenarbeit vorgenommen werden. Gemäß § 45 Abs. 1 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) dürfen Heizöltanks von mehr als 1.000 Litern Volumen nur von zugelassenen Fachbetrieben eingebaut werden.

Diese seit dem 1.8.2017 bundeseinheitlich geltende Verordnung löste die vormals geltenden Länderverordnungen ab und regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit sowie die technischen Anforderungen von Anlagen, die mit diesen Stoffen und Gemischen umgehen. Außerdem sind darin die Betreiberpflichten festgelegt. Im Besonderen ist dort auch klargestellt, wer seit dem 1.8.2017 als Fachbetrieb sicherheitstechnisch bedeutsame Arbeiten an diesen Anlagen ausführen darf.

Nur zugelassene Fachbetriebe kennen die erforderlichen baulichen Anforderungen, die an Tankanlagen vom Gesetzgeber gestellt werden und besitzen die technischen und personellen Voraussetzungen zur Umsetzung dieser Vorgaben.
Bauliche Anforderungen

Standortgefertigte einwandige Behälter

Standortgefertigte Stahltanks (= Rechteck- oder Kellertanks) müssen in einem Auffangraum aus Stahlbeton stehen. Die Wände des Behälters können aus Mauerwerk mit Zementputz hergestellt sein, sofern nicht mehr als 10.000 Liter gelagert werden. Dann genügt ein Bodenbelag aus Zementestrich. Der Auffangraum muss zusätzlich durch mehrmaligen Schutzanstrich oder durch Auskleiden mit dicht verschweißten Kunststoffbahnen, Arbeiten, die nur ein anerkannter Fachbetrieb vornehmen darf, abgedichtet werden.

Batterietanks aus Stahl

Bis zu 5 werkmäßig hergestellte Stahlbehälter (in unterschiedlichen Größen ...

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