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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 2.2 Risiken / 1.8.1 ESG-Faktoren und ESG-Risiken

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 34

Unter "ESG-Faktoren" werden Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("Environmental, Social and Governance", ESG) verstanden, die sich positiv oder negativ auf die finanzielle Leistung oder Solvenz eines Unternehmens, Staates oder einer Person auswirken können. Insofern können ESG-Faktoren auch bei der Bewertung von Chancen und Risiken für finanzielle oder nichtfinanzielle Unternehmen im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft verwendet werden. Dies steht im Einklang mit der Notwendigkeit für die Institute, einen umfassenden, langfristigen und strategischen Ansatz für ESG-Faktoren zu wählen. Dieser Ansatz wurde auch für die EU-Taxonomie-Verordnung verwendet, die spezifische Merkmale und Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten definiert. Die ESG-Faktoren können sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit von Instituten auswirken, indem sie sich über finanzielle Risikokategorien wie Kredit-, Markt-, operationelle, Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken materialisieren, die in erster Linie durch das Engagement eines Institutes gegenüber seinen Gegenparteien und investierten Vermögenswerten beeinflusst werden. In Abhängigkeit von der betrachteten Geschäftstätigkeit kann der Begriff der "Gegenpartei" als Kunde (z. B. ein Unternehmen oder eine Person) oder als Emittent (z. B. ein Staat oder ein Unternehmen) verstanden werden. Während ESG-Faktoren positive oder negative Auswirkungen haben können, werden die ESG-Risiken aus aufsichtsrechtlicher Sicht als die negative Materialisierung von ESG-Faktoren durch ihre Gegenparteien oder investierten Vermögenswerte definiert. Zusammengefasst bezeichnet die EBA die "ESG-Risiken" als Risiken jeglicher negativen finanziellen Auswirkungen auf das Institut, die ...

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