Spindler, Zur steuerlichen Behandlung nachträglicher Erschließungskosten, DB 1996, 444;

Schoor, Bilanzierung von Erschließungsbeiträgen, StBp 1997, 239;

Kupfer, Erschließungsbeiträge…, KÖSDI 2001, 12 914;

Rade/Stobbe in H/H/R, § 6 EStG Rz 305f (Mai 2017).

 

Rn. 648

Stand: EL 150 – ET: 04/2021

Einen ständigen Streitpunkt in der Rspr stellt die bilanzmäßige Behandlung der sog Erschließungskosten dar, die an öffentliche Hände und andere Institutionen, die sich mit der Ver- und Entsorgung im Grundstücksbereich befassen, zu entrichten sind. Bilanzrechtlich wird eine Aktivierung als AK häufig mit der durch die Erschließung verbundenen Werterhöhung des Grundstückes begründet. Diese Begründung ist indes systematisch unzutreffend, da es sich beim Anschaffungsvorgang ja gerade nicht um eine werterhöhende, sondern um eine wertneutrale Maßnahme handelt (s Rn 151 sowie die AK-Definition in § 255 Abs 1 HGB). Das Vorliegen von AK kann in diesen Fällen nach der Gesetzesdefinition nur in der Versetzung in den betriebsbereiten Zustand gefunden werden. Mindestens ebenso gut lassen sich diese Erschließungsmaßnahmen unter den HK-Begriff (s Rn 256f) subsumieren. Differenzierend hierzu der BFH BStBl II 1994, 842, der die erstmals durchgeführte Erschließungsmaßnahme den AK und eine spätere Ersetzung oder Modernisierung dieser Erschließung (Veränderung des Straßenbelages und Schaffung von Gehwegen) Erhaltungsaufwendungen zuordnet und damit indirekt an den Gegensatz zu den HK argumentativ anschließt (s Rn 276ff).

 

Rn. 649

Stand: EL 150 – ET: 04/2021

Die einschlägige BFH-Rspr ist für Grundstücke im BV (Bilanzierung) genauso heranzuziehen wie für solche im PV (Einkünfte aus VuV).

 

Rn. 650

Stand: EL 150 – ET: 04/2021

Spindler, DB 1996, 444 hat die seinerzeit gültige Rechtslage nach Maßgabe der BFH-Rspr systematisiert zusammengefasst. Danach gilt: Erstmalige Erschließungsmaßnahmen sind als Kosten der Versetzung in die Betriebsbereitschaft nachträgliche AK des Grund und Bodens. Bei weiteren Erschließungsmaßnahmen (Zweiterschließung) gleicher Zielrichtung ist zu differenzieren, ob diese Maßnahmen das Grundstück in der Substanz oder im Wesen verändern (dann HK) oder nicht (dann Erhaltungsaufwand). Die mit der Maßnahme verbundene Werterhöhung des Grundstücks ist nur bedingt Maßstab für die Bilanzierung (BFH BStBl II 1996, 134; 1991, 448: nicht entscheidend; BFH BStBl II 1996, 190: doch entscheidend).

 

Rn. 651

Stand: EL 150 – ET: 04/2021

vorläufig frei

 

Rn. 652

Stand: EL 150 – ET: 04/2021

Bsp aus der BFH-Rspr zu aktivierungspflichtigen (bei Grund und Boden) Ersterschließungen:

  • Straßenerstanlage, BFH BStBl III 1965, 85 (Anliegerbeitrag), BFH BStBl II 1997, 811; BFH/NV 2000, 1094;
  • entsprechender Aufwand beim Erbbauberechtigten (BFH BStBl III 1967, 417); beim Erbbauverpflichteten passiver Abgrenzungsposten (BFH BStBl II 1989, 407);
  • Erschließungskosten einer Privatstraße einschließlich Entgelt für ein Wegerecht, BFH BStBl III 1960, 491; s auch BFH BStBl II 2000, 257 (Privatstraße, eigenes WG);
  • Flächenbeiträge nach BauGB, BFH BStBl II 1990, 126;
  • Fußgängerzone, soweit vom Eigentümer erhoben (BFH BStBl II 1983, 111); anders bei Erhebung vom Gewerbetreibenden: Erhaltungsaufwand (BFH BStBl II 1984, 489);
  • Gebühren, Beiträge und Zuschüsse zur Energie- und Wasserversorgung, BFH BStBl II 1997, 811; BFH/NV 1989, 494; 1989, 633;
  • Wasserver- und -entsorgung, BFH BStBl II 1987, 383;
  • Anschluss an Versorgungsnetze (Strom, Gas, Fernwärme) BFH BStBl III 1965, 227, bestätigt durch FinVerw in H 6.4 EStR 2012, die das gegenläufige Urt des BFH BFH/NV 1989, 633 nicht anwendet;
  • Kanalbaubeitrag (Kanalanschlussgebühr), BFH BStBl II 1968, 178; 1997, 811;
  • Zuschüsse für Baukosten an Versorgungsunternehmen BFH BFH/NV 1989, 633; 1992, 488; anders, wenn es sich um Aufwendungen für Anlagen auf dem Grundstück des StPfl handelt, dann HK des Gebäudes, BFH BStBl II 1968, 178; BFH/NV 1992, 488;
  • Zweiterschließung, wenn diese zur Erweiterung der baulichen Nutzbarkeit oder einer günstigeren Zugangsmöglichkeit führt (BFH BStBl II 1995, 632; 1996, 190für Zugang erstmaliger Anschluss an öffentliche Straße).
  • Anschluss an die Kanalisation auch bei vorhandener Sickergrube, wenn dadurch angrenzendes Weideland bebaubar wird (BFH v 11.12.2003, IV R 40/02, BStBl II 2004, 282).

Zu den HK des Gebäudes zählen:

  • Hausanschlusskosten einschließlich Kanalanstichgebühr, BFH BStBl II 1968, 178, (anders Kanalbaubeitrag);
  • Sielanschlusskosten, EFG 1996, 135;
  • Ansiedlungsbeiträge als "Ersatz" der Baugenehmigung, BFH BStBl II 1976, 449;
  • Garagenplatzablösebeitrag, BFH BStBl II 1984, 702;
  • Nachfolgelastenbeiträge;
  • Kinderspielplatz, wenn dem StPfl Aufwendungen für die Anlage eines Kinderspielplatzes im Zusammenhang mit der Errichtung eines Wohngebäudes entstehen, weil die Gemeinde als Eigentümerin den Kinderspielplatz angelegt und dafür Beiträge von den Grundstückseigentümern erhoben hat; ansonsten selbstständiges WG (R 6.4 Abs 2 EStR 2012);

In Sonderfällen wird vom BFH ein immaterielles WG angenommen oder abgelehnt:

  • Gebühren für besond...

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