Fördervoraussetzungen

Um den Zuschuss erhalten zu können, muss

  • das Gebäude in Deutschland belegen sein,
  • der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens 10 Jahre zurückliegen,
  • das Gebäude überwiegend dem Wohnen dienen.

Zudem

  • darf der umbaute Raum eines Wohngebäudes nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert werden.

Der Zuschuss wird auch für geheizte Nichtwohngebäude gewährt, wenn eine Umwidmung zu einem Wohngebäude geplant ist.

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