Die Förderung wird nur gewährt, wenn der notarielle Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn dem Käufer für den Fall ein Rücktrittsrecht eingeräumt ist, dass eine Förderung nicht erfolgt und ihm im Fall des Rücktritts keine weiteren Kosten entstehen.

Der Antrag ist auf dem vorgesehenen Antragsformular an die SIKB zu richten. Diese entscheidet dann gemeinsam mit dem Landesamt für Zentrale Dienste – Amt für Bau und Liegenschaften – über die Zusage.

Antragsunterlagen

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Einkommensnachweis und Vermögensübersicht
  • Eigenmittelnachweis
  • Eigentumsnachweis für das Baugrundstück
  • Grundstückskaufvertrag
  • aktueller Grundbuchauszug
  • Baupläne, Lageplan, Baubeschreibung
  • Baugenehmigung (falls erforderlich)
  • Bauzahlenberechnung
  • Bestätigung eines vereidigten Sachverständigen, dass die Wohnung ohne wesentliche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten bewohnt werden kann
  • Wertermittlung
  • Kostenzusammenstellung des Architekten
  • Nachweis der Bauherrenhaftpflicht-/Feuerversicherung
  • Finanzierungsplan und ggf. Nachweis der Selbsthilfe
  • Bestätigung der Gemeinde, dass das Vorhaben zur "Besonderen Gebietskulisse" gehört

Nach Abschluss der Maßnahme wird ein Verwendungsnachweis verlangt. Dieser erfolgt durch Vorlage der Schlussrechnungen, dem Nachweis der Bezugsfertigkeit.

Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

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