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Außergewöhnliche Belastungen




































Praxis-Tipp

Selbstbehalte bei Krankenversicherungen geltend machen

Private Krankenversicherungsverträge sehen oft Selbstbehalte vor. Damit wird festgelegt, wie hoch die Eigenbeteiligung bei der Kostenübernahme von vereinbarten ambulanten oder stationären Leistungen ist. Hierbei gilt fast immer: Je höher der vereinbarte Selbstbehalt ist, desto günstiger fällt der Beitrag für den entsprechenden Tarif der Krankenversicherung aus. Streitig ist, ob der in einem privaten Krankenversicherungsvertrag vereinbarte, zu geringeren Versicherungsbeiträgen führende Selbstbehalt einkommensteuerrechtlich als Sonderausgabe abziehbar ist.












Neuregelung im EStG

Anwaltskosten für Unterhaltsprozess jetzt steuerlich abzugsfähig

Die in § 33 Abs. 2 Einkommensteuergesetz eingeführte Neuregelung sieht vor, dass Prozesskosten vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen sind, wenn es sich nicht um Aufwendungen handelt, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Diese Änderung gilt aber erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2013.


Anwalts- und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastung

Kosten für einen Zivilprozess sind nach Änderung der BFH-Rechtsprechung in wesentlich größerem Umfang als bisher als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Dies hat zu zahlreichen Entscheidungen der Finanzgerichte geführt, die sich mit der neuen Rechtslage auseinandergesetzt haben.