Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Selbstanzeige bei welchem Anlass?

Rz. 862 [Autor/Stand] Besonders dringlich erscheint die Prüfung der Notwendigkeit einer Selbstanzeige bspw., wenn das FA eine Außenprüfung ankündigt, eine Prüfung bei einem Geschäftspartner stattfindet, das FA im Veranlagungsverfahren Auskunft verlangt (z.B. bei einem Grundstückskauf nach der Herkunft des Geldes für die Zahlung des Kaufpreises fragt oder bei Anfragen aufgrun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Bekanntgabe der Einleitung

Rz. 568 [Autor/Stand] Die Ausschlusswirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO wird nicht bereits durch die Einleitung des Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens, sondern erst durch die Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung ausgelöst. Beispiel Die Steufa hat gegen den Stpfl. S per Aktenvermerk das Strafverfahren wegen des Verdachts der Zinssteuerhinterziehung eingeleitet,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Überlassung von Buchführungsunterlagen

Rz. 184 [Autor/Stand] Die bereitwillige Überlassung von Buchführungsunterlagen zur Außenprüfung soll grundsätzlich nicht als Selbstanzeige ausreichen[2]. Hier wird man zu Recht eine Einschränkung anerkennen müssen für den Fall, dass dem Stpfl. nach seinen persönlichen und finanziellen Möglichkeiten eine Selbstberechnung der verkürzten Steuern nicht möglich oder zuzumuten ist[...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Wirkung der Fremdanzeige

Rz. 851 [Autor/Stand] Das Strafverfolgungshindernis des § 371 Abs. 4 AO kommt nach dem Gesetzeswortlaut einem Dritten zugute, der "die in § 153 bezeichneten Erklärungen abzugeben unterlassen oder unrichtig oder unvollständig abgegeben hat". Der Bedeutungsgehalt dieser Bezugnahme auf § 153 AO und damit der persönliche und sachliche Umfang der strafbefreienden Wirkung ist äuße...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Täter/Teilnehmer

Rz. 478 [Autor/Stand] Grundsätzlich tritt die Wirkung des Erscheinens bei einer von mehreren Beteiligten begangenen Steuerhinterziehung nur gegenüber dem Beteiligten ein, bei dem der Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erschienen ist[2]. Beispiel Prüfer P erscheint beim Stpfl. A, der mit wissentlicher Mitwirkung seines Steuerberaters S falsche Steuererklärungen abgegeben hat....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Wirkung der Tatentdeckung

Rz. 749 [Autor/Stand] Die objektive Tatentdeckung und die Kenntnis des Täters bzw. das Kennen-Müssen hiervon haben den Ausschluss der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige zur Folge. a) Sachlicher Umfang der Sperrwirkung Rz. 750 [Autor/Stand] Für den Stpfl., der erfährt, dass eine der von ihm begangenen Steuerverkürzungen aufgedeckt worden ist, kann die Frage, ob er wegen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Steueramnestie nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Schrifttum: Bergmann/Eickmann, Die Ausschlussgründe der strafbefreienden Erklärung und Selbstanzeige im Vergleich, 2004; Götzenberger, Steueramnestie und neue Zinsbesteuerung, 2004; Gotzens/Kindshofer, Die Steueramnestie, 2004; Joecks/Randt, Steueramnestie 2004/2005, Erläuterungen, Checklisten, Materialien, 2004; Kaligin, Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG, Praktikerko...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Amtsträger der Finanzbehörde

Rz. 448 [Autor/Stand] Mit dem Begriff "Amtsträger" nimmt § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO auf die Legaldefinition des § 7 AO Bezug. Bei der Umschreibung "der Finanzbehörde" ist zu differenzieren, ob der Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erscheint (dann gilt der Behördenbegriff des § 6 Abs. 2 AO, s. dazu Rz. 270 f.), oder zur Ermittlung von Steuerstrafsachen (das sind...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Begriff des Erscheinens

Rz. 451 [Autor/Stand]"Erschienen" ist der Amtsträger zur steuerlichen Prüfung oder Ermittlung, wenn er an dem Ort ankommt, an dem die Prüfung durchgeführt werden soll [2]. Darunter ist nach h.M. ein physisches Erscheinen zu verstehen. Die bloße (telefonische oder schriftliche) Ankündigung des Besuchs des Betriebsprüfers oder der Erhalt der Prüfungsanordnung (vgl. §§ 196, 197 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Berichtigung gem. § 153 AO

Schrifttum: Beyer, Anwendungserlass zu § 153 AO – Praktische Bedeutung für Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen, NZWiSt 2016, 234; Cordes/Stürzl-Friedlein, Die zeitlichen Anforderungen an die Anzeige- und die Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO und strafrechtliche Risiken bei verspäteter oder unterlassener Berichtigung (§ 153 AO), wistra 2020, 498; Höll/Hinghaus, Beric...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. "Kampf um Leichtfertigkeit"

Rz. 428 [Autor/Stand] Der Sperrgrund der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung schließt jedoch nur die Korrektur vorsätzlich unrichtiger Angaben vor Erscheinen des Betriebsprüfers aus. Für den Fall der leichtfertigen Steuerverkürzung sieht § 378 Abs. 3 AO dagegen keinen entsprechenden Sperrgrund vor. Bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung kann daher auch weiterhin nach Bekann...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Erfordernis der eigenen Wahrnehmung

Rz. 633 [Autor/Stand] Bereits vom Wortsinn her setzt der Begriff des "Entdeckens" mehr voraus als die bloße Verdachtsschöpfung[2]. Eine Tat kann i.S.d. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO erst dann als entdeckt angesehen werden, wenn der Entdecker zumindest einen Teil des wirklichen Tatgeschehens oder der Tatfolgen unmittelbar selbst wahrgenommen hat [3]. Durch das Erfordernis der u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Selbstanzeige bei Geschäften ohne Rechnung

Rz. 166 [Autor/Stand] Die Berichtigung und damit das beizubringende Material braucht sich nur auf die eigenen unrichtigen Angaben zu beziehen. Rz. 167 [Autor/Stand] Seinen Geschäftspartner braucht der Anzeigende hierbei nicht anzugeben[3]. Dies gilt jedoch nicht, soweit der Anzeigende an der Steuerstraftat des Partners selbst als Mittäter oder Teilnehmer mitgewirkt hat. In di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ausschlussgründe

a) Keine anderweitige Anhängigkeit oder Rechtshängigkeit Rz. 34 [Autor/Stand] Ist wegen derselben Tat i.S.d. § 264 StPO (s. dazu § 385 Rz. 1315 ff.) bereits anderweitig Anklage erhoben (§ 151 StPO) oder der Erlass eines Strafbefehls beantragt worden (§ 407 Abs. 1 StPO), ist das Strafverfahren in dieser Sache bei Gericht anhängig mit der Folge des Übergangs der Verfahrensherrs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Bekanntgabeadressat

Rz. 435 [Autor/Stand] Durch § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a AO n.F. wurde zum 1.1.2015 der Begriff des "Täters" durch den Begriff des "an der Tat Beteiligten" ersetzt und somit der Adressatenkreis der zur Sperrwirkung führenden Prüfungsanordnung erweitert. Damit ist nunmehr gesetzlich kodifiziert, dass neben dem Täter nun auch Anstifter und Gehilfen erfasst sind[2]. Wurd...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Vor- und Nachteile

Rz. 17 [Autor/Stand] Zu den unbestreitbaren Vorzügen des Strafbefehlsverfahrens gehört, dass in vielen Strafsachen, die tatsächlich und rechtlich einfach gelagert sind, eine richterliche Entscheidung schnell und mit geringem Kostenaufwand herbeigeführt werden kann. Dies entspricht in der Regel auch dem "Interesse des Staatsbürgers, dem daran gelegen ist, einfachere Straffäll...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 19 Seit Inkrafttreten des § 32c AO sind in einer Vielzahl von Fällen Rechtstreitigkeiten über Auskunftsanträge geführt worden. Eine Übersicht zu ausgewählten – abgeschlossenen oder noch anhängigen – Verfahren gibt die nachfolgende Zusammenstellung wieder.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2 Begriffsdefinitionen

Rz. 11 Die in § 32a AO verwendeten Begriffe entsprechen denen des Art. 4 DSGVO. Sie sind im Einzelnen wie folgt definiert: Rz. 12 "Personenbezogene Daten" werden nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO als Informationen definiert, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare (lebende) natürliche Person (= "betroffene Person") beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Perso...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 2 Vornahme von Verfahrenshandlungen

Rz. 10 Verfahrenshandlungen i. d. S. sind, wie aus der Formulierung des § 80 Abs. 1 S. 2 AO zu entnehmen ist, alle das Verwaltungsverfahren der Finanzbehörde in jedem Abschnitt betreffenden Handlungen. Handlungen sind alle Maßnahmen jeglichen Inhalts, wie Willenserklärungen, Wissenserklärungen oder Realakte, an die Rechtsfolgen geknüpft sind.[1] Diese Maßnahmen müssen in Zus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.1 Übermittlungserfordernis (Abs. 1 S. 1)

Rz. 20 § 88c Abs. 1 S. 1 AO begründet Meldepflichten von für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden über dienstliche Erkenntnisse im Bereich der Kapitalertragsteuer. Den Begriff der Finanzbehörden definiert § 6 Abs. 2 AO. Dazu zählen insbesondere das BZSt[1] und die FÄ[2], in denen Erkenntnisse über steuerbezogene Gestaltungen im Bereich des Kapitalmarkts dienstlich rele...mehr

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Praxisfall: Anpassung von F... / 2. Sachverhalt

A ist selbständig tätiger Allgemeinmediziner und ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Überschussrechnung. Außerdem ist er als Kommanditist zu 20 % an der D-KG beteiligt. Ehefrau B betreibt eine Modeboutique und ist zu ¼ an einer Erbengemeinschaft beteiligt, die ein Mehrfamilienhaus vermietet. In ihrer Einkommensteuererklärung 2014 erklären die Eheleute folgende ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung

Nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StPO ist die Bestellung des Pflichtverteidigers aufzuheben und ein neuer Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Beschuldigtem endgültig zerstört oder aus einem sonstigen Grund keine angemessene Verteidigung des Beschuldigten gewährleistet ist. Insofern kann für die Frage, wann im Einzelnen eine en...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Tatvollendung bei Veranlagungssteuern

Bei Veranlagungssteuern wie der KSt und der GewSt ist die Steuerhinterziehung durch aktives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) vollendet, wenn auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben zu niedrige Festsetzungen vorgenommen worden sind. Im Fall der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) ist die Tat in dem Zeitpunkt vollendet, in welchem ein Schätzungs...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Gerichtliche Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

a) Das Strafgericht darf die Besteuerungsgrundlagen im Falle einer Steuerhinterziehung schätzen, wenn die Angeklagte keine Angaben macht und bei einer Durchsuchung auch keine Buchführungsunterlagen sichergestellt werden konnten. Dies ist der Fall, wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Verhältnisse, die für die B...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Steuerhinterziehung als gewerbsmäßiger Bandenbetrug

Die Angeklagten haben den von einem Mitangeklagten entwickelten Tatplan in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken in bandenmäßiger Organisation umgesetzt, dass in den Jahren 2006 bis 2008 eine GmbH mit einer Depotbank Aktienleerkäufe um den Dividendenstichtag (sog. "Cum-/Ex"-Geschäfte) tätigte. Ein in Großbritannien ansässiges Broker-Unternehmen verkaufte Aktien deutscher DA...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.5 Abweichungen bei den Aufbewahrungsfristen

Rz. 71 Die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsunterlagen und Buchungsbelege 10 Jahre; dies entspricht § 257 Abs. 4 HGB. Andere Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren. Ein Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2013, die Aufbewahrungsfristen auf 8 bzw. 6 Jahre zu verkürzen,[1] ist bislang nicht umgesetzt worden.[2] Rz....mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.4 Aufbewahrung in elektronischer Form

Rz. 59 Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht lassen es zu, dass nahezu alle Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten „mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Steuer (formelle Voraussetzung)

Tz. 9 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zum Begriff der Rechnung s. Abschn. 14.1–14.11 UStAE. Tz. 10 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Grundsätzlich ist der Vorsteuerabzug nur dann möglich, wenn die Steuer in den Rechnungen, die von anderen Unternehmern erteilt werden, gesondert ausgewiesen ist. D.h. im Grundsatz ist das Vorliegen einer Rechnung erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sachliche Voraussetzungen

Tz. 5 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Für den Vorsteuerabzug im unternehmerischen Bereich müssen darüber hinaus auch die sachlichen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (s. Anhang 5) fordert, erfüllt sein: An den Verein/Verband muss eine Leistung (Lieferungen oder sonstige Leistungen, sog. Eingangsleistung oder Eingangsumsatz) erbracht werden; die Lieferun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.6 Berichtigung von Rechnungen

Tz. 30 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG (Anhang 5; s. § 31 Abs. 5 UStDV, Anhang 6) kann eine Rechnung berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben die § 14 Abs. 4 UStG (Anhang 5) und § 14a UStG (Anhang 5) fordert enthält oder wenn Angaben in der Rechnung unzutreffend sind. Dabei müssen nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben ergänzt oder bericht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts; Steuersatz

Leitsatz 1. Verkauft eine Bäckerei in Filialen, die sich teilweise in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts befinden, Speisen zum Verzehr vor Ort auf Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck, das es nach dem Verzehr der Speisen zurücknimmt und reinigt, führt sie damit (ebenso wie ein Partyservice) sonstige Leistungen aus, die vor Inkrafttreten des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Rege...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Leistungen von anderen Unternehmern

Tz. 38 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Lieferungen und sonstige Leistungen müssen zwecks Erfüllung aller sachlichen Voraussetzungen von anderen Unternehmern erfolgen. Im Regelfall kann aus dem Abrechnungspapier (Rechnung, Fahrausweis, Transportschein usw.) geschlossen werden, dass die andere Person die Unternehmereigenschaft besitzt. D. h., der Unternehmer muss seinen wirklichen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verwertung von Markenrechten und Internetdomains als Gewerbebetrieb

Leitsatz Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains, die mit Gewinnerzielungsabsicht und unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgeübt wird, ist eine gewerbliche Tätigkeit, die über eine bloße Vermögensverwaltung hinausgeht. Sachverhalt Der Kläger ließ sich seit 1998 Markenrechte auf Vorrat gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr eintragen, en...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Allgemeines

Tz. 99 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ändern sich wie bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.7 Rechnungen in der Form von Gutschriften

Tz. 33 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird (s. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, Anhang 5 und s. Abschn. 14.3 UStAE). Hintergrund hierfür ist, dass in bestimmten Fällen der Leistende keine genaue Kenntnis des von ihm Geleisteten hat. Diese Kenntnis hat nur der Leistungsempfänger. Beispielhaft kann etwa das Einricht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.5 Verhältnis zum Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)

Rz. 16a Das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) [1] v. 25.6.2021 ist am 1.7.2021 in Kraft getreten und hinsichtlich der Rechtsfolgen teilweise mit Inkrafttreten und teilweise erst ab dem 1.1.2022 anwendbar (§ 13 Abs. 1 StAbwG). Das StAbwG nimmt teilweise Bezug auf die internationalen Grundlagen des § 50j ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 744 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31, 32] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen ESt unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.9 Steuerberatungskosten

Rz. 445 Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Rz. 446 Betriebsausgaben und Werbungskoste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Zulässigkeit von Außenprüfungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Buchna/Koopmann, Die Prüfung gemeinnütziger Kö – Aufzeichnungspflichten, Mittelverwendung und deren Überprüfung, StBP 1998, 225, 253; Teufel, Außenprüfung bei gemeinnützigen Organisationen, DB 1999, 874; Apitz, BP bei gemeinnützigen Kö, StBP 2004, 89, 125. Tz. 260 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Frage der Zulässigkeit einer Außenprüfung bei stfreien...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Buchna/Koopmann, Die Prüfung gemeinnütziger Kö – Aufzeichnungspflichten, Mittelverwendung und deren Überprüfung, StBP 1998, 225, 253; Teufel, Außenprüfung bei gemeinnützigen Organisationen, DB 1999, 874; Apitz, BP bei gemeinnützigen Kö, StBP 2004, 89, 125. Tz. 260 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Frage der Zulässigkeit einer Außenprüfung bei stfreien Kö vertritt die Fin-Verw (s B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Einzelfälle

a) Kontrollmitteilungen Rz. 25 Beispiel Im Rahmen einer Außenprüfung bei der Fa. S KG werden die steuerlichen Verhältnisse des Gesellschafters G festgestellt und eine entsprechende Kontrollmitteilung an dessen Veranlagungs-FA übersandt. Des Weiteren wurde für ein von der S KG an G verkauftes Betriebsgrundstück ein erheblich unter dem vom Prüfer veranschlagten Verkehrswert lieg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Kenntniserlangung

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Anzeige von Steuerstraftaten nach § 116 AO und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ZRP 1997, 137; Birmanns, Informationsaustausch zwischen Zoll und Steuerverwaltung, NWB Fach 13, 769; Bisle, "Chi-Quadrat-Test" und Zeitreihenvergleich: Keine Schätzung bei ordnungsgemäßer Buchführung, PStR 2012, 15; Blenkers, Chi-Test – oder "Jeder Mensch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 397 Einleitung eines Strafverfahrens

Schrifttum: Zur Einleitung des Strafverfahrens allgemein wird auf die im Schrifttumsverzeichnis in Band I genannten Lehr- und Handbücher sowie die StPO-Kommentare zu § 152 Abs. 2, §§ 158, 160 StPO verwiesen. 1. Älteres Schrifttum (bis 1999): Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen, in Festgabe Felix, 1989, S. 1; Beulke, Die Vernehmung des Beschul...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Finanzbehörde

Rz. 15 [Autor/Stand] Zuständig für die Einleitung des Strafverfahrens sind die in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO bezeichneten Behörden: das HZA (§ 12 Abs. 2 FVG), das FA, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse[2] (s. dazu § 386 Rz. 7 f.). Den HZÄ steht die Einleitungskompetenz vor allem bei Zoll- und Verbrauchsteuerdelikten sowie der zollamtlichen Überwachung des Ware...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verdacht einer Steuerstraftat

Schrifttum: Ebert, Der Tatverdacht im Strafverfahren, 2000; Kammann, Der Anfangsverdacht, 2003; Schulz, Normiertes Misstrauen, 2001; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003. Ergänzender Hinweis: Nr. 14, 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 14, 26) Rz. 5 [Autor/Stand] Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Anfangsverdachts. Es genügt ein "einfacher" Verdacht, der von dem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Doppeldeutige Maßnahmen

Rz. 24 [Autor/Stand] Wann eine doppeldeutige, äußerlich neutrale Maßnahme objektiv erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen eines Steuervergehens strafrechtlich vorzugehen, lässt sich allgemein verbindlich kaum sagen. Bei zweifelhaften Sachgestaltungen kommt es maßgeblich auf die objektive Deutung von Sinn und Zweck der Maßnahme aus der Sicht eines außenstehenden Dritte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Amtliche Wahrnehmung

Ergänzender Hinweis: Nr. 12, 13 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 12, 13) Rz. 12 [Autor/Stand] Bereits im allgemeinen Strafverfahren besteht die Notwendigkeit, dass die StA auch ohne Veranlassung eines Anzeige erstattenden Dritten auf Basis ihr aus anderen Gründen bekannt gewordener Umstände sog. Initiativermittlungen (RiStBV Nr. 6.1 f. Anlage E) ergreift[2]. Dies gilt erst recht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Form, Inhalt und Zeitpunkt

Rz. 40 [Autor/Stand] Eine besondere Form ist für die Einleitungsmitteilung nicht vorgeschrieben[2]. Sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Auch durch tatsächliches Verhalten kann die Verfahrenseinleitung bekannt gegeben werden, z.B. durch eine Durchsuchung oder durch Akteneinsichtsgewährung an den Verteidiger[3]. Rz. 40.1 [Autor/Stand] Dem Inhalt nach muss die Bekanntga...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Verjährung

Rz. 718 [Autor/Stand] Für die Verjährung der Steuergefährdung gilt § 384 AO. Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt – abweichend von § 31 OWiG (zwei Jahre) – fünf Jahre. Zu den Einzelheiten und zu den gesetzgeberischen Motiven für die Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist (Entdeckung der Steuerordnungswidrigkeiten während einer Außenprüfung) vgl. im Einzelnen...mehr