Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Verwendungsverbot bzgl. Nichtsteuerstraftaten (§ 393 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Aue, Steuergeheimnis im Strafverfahren?, PStR 2011, 29; Baum, Änderung des AO-Anwendungserlasses, Mitteilungspflicht des Finanzamts zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs, NWB 2005, 2933; Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Braun, Praxisfragen zum Abzugsverbot bei ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Gesetzliche Lösung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Steuerrechts stehen daher in einem erheblichen Spannungsverhältnis zu dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit. Zur Lösung dieser Konfliktsituation bieten sich grds. mehrere Möglichkeiten an[2]. Denkbar ist es, die steuerlichen Mitwirkungspflichten gänzlich außer Kraft zu setzen, wenn das Ermittl... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Lösungsansätze in Literatur und Rechtsprechung

Rz. 106 [Autor/Stand] Nach dem Nemo-tenetur-Prinzip braucht der Stpfl. keine ihn belastenden Angaben bzgl. bereits "begangener" Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten zu machen, die Gegenstand der Steuerprüfung bzw. des eingeleiteten Strafverfahrens sind. Bei wahrheitswidrigen Angaben macht er sich nicht nach § 370 AO strafbar, denn dadurch werden lediglich erlangte Vort... mehr

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ZErb 03/2024, Anwendung des... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erwarb von ihrem Vater durch notariell beurkundeten Vertrag v. 7.3.2017 schenkweise alle Anteile an der GmbH, einem pharmazeutischen Handelsunternehmen mit Tätigkeit in Vertrieb und Forschung. Das zuständige FA stellte mit Bescheid v. 19.4.2018 gem. § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BewG den Wert des Anteils der GmbH mit 555.975 EUR und g... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zweck der Regelung

Rz. 85 [Autor/Stand] Darin, dass die Verjährung ruht, solange das Verfahren nach § 396 AO ausgesetzt ist, unterscheidet sich die Vorschrift von anderen Aussetzungsregelungen (s. Rz. 32 ff.). Zweckmäßig ist diese Ausnahmeregelung deshalb, weil Taten nach § 370 AO häufig erst später (z.B. anlässlich der Jahre nach dem Tatgeschehen stattfindenden Betriebsprüfung) entdeckt werde... mehr

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Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung; vGA

Leitsatz 1. Der Ansatz einer Pensionsrückstellung ist zugelassen, "wenn und soweit" die in § 6a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes angeführten Voraussetzungen erfüllt sind; dazu muss die schriftlich erteilte Zusage eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten (Nr. 3). Fehlt es an dieser Eindeutigkeit der ... mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage WA / 7 Vertragliche Vereinbarungen mit Anteilseignern und diesen nahe stehenden Personen

Vor Zeilen 15–19 In die Zeilen 15–19 sind vertragliche Vereinbarungen (Anstellungs-, Miet-, Darlehensverträge, Pensionszusagen) und hierauf beruhende Vergütungen an Anteilseigner und ihnen nahestehende Personen (insbesondere Ehegatten und Kinder) einzutragen, die im Vz abgeschlossen oder geändert wurden.[1] Anzugeben ist, ob Verträge abgeschlossen oder geändert wurden. Die Ve... mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 12.1 Neutralisierung der im bilanziellen Ergebnis des Organträgers aufgrund der Organschaft berücksichtigten Werte

Vor Zeilen 270–271 In den vom Organträger auszufüllenden Zeilen 270 und 271wird der Bilanzgewinn um die handelsrechtliche Gewinnabführung korrigiert. Handelsrechtlich werden die Ergebnisse der Organgesellschaften an den Organträger abgeführt, der handelsrechtliche Bilanzgewinn des Organträgers enthält also bereits die Organergebnisse. Steuerrechtlich wird die Ergebnisabführun... mehr

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Lkw-Maut: Buchung der unter... / 7 Steuerliche Verwertung von Mautdaten

Eine steuerliche Verwertung von Mautdaten ist ausgeschlossen. § 7 Abs. 2 BFStrMG lässt ausschließlich eine Nutzung bzw. Verarbeitung der gewonnenen Daten zu Mautzwecken zu. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig. Damit entfällt auch eine steuerliche Auswertung zur Feststellung von Fahrtstrecken, Kilometerleis... mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 1 Grundsätzliches zur Umsatzsteuerverprobung

Fehler in der Buchhaltung – dem Datenmaterial für die Erstellung des Jahresabschlusses und damit auch der Jahressteuererklärung – sollten vom Unternehmer und/oder dessen Berater vermieden werden. Aber: Auch bei sorgfältiger Bearbeitung und Einsatz von professioneller Software lassen sich Fehler in der Buchhaltung nicht ausschließen. Wichtig Basis der korrekten Umsatzsteuererk... mehr

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Zugriff der Fahndung auf Co... / 5. Abgrenzung zum Datenzugriff durch die Außenprüfung

Normalfall Datenträgerüberlassung: Der sog. Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO gibt der Finanzverwaltung die Möglichkeit, die im Rahmen einer Außenprüfung vorzulegenden Unterlagen über die Hard- und Software des Datenverarbeitungssystems des Steuerpflichtigen einzusehen, zu nutzen, Daten auszuwerten oder sich auswerten bzw. übertragen oder in Form eines Datenträgers aushändig... mehr

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Was ist neu an den neuen AS... / XIV. Nr. 125 Zusammenarbeit mit der Außenprüfung (nachteilig)

Nach Nr. 125 Abs. 2 AStBV (St) soll in den Fällen, in denen die Steuerfahndung mit einem Fall befasst ist, der neben den straf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen umfangreiche Feststellungen in steuerlicher Hinsicht erfordert, eine Teilnahme der Betriebsprüfung veranlasst werden. Der neue Abs. 3 der Nr. 125 bestimmt nun, dass in diesen Fällen sichergestellte Gegenstände au... mehr

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Zugriff der Fahndung auf Co... / 4. Maßnahmen nach § 100j StPO

Abfragen von Bestandsdaten nach § 100j StPO unterliegen, soweit das Gericht sie angeordnet hat, lediglich dem nachträglichen Rechtsschutz in Form der Beschwerde nach § 304 StPO, da § 100j StPO in § 101 StPO nicht aufgeführt ist. Soweit die Staatsanwaltschaft, BuStra, Steufa oder die Zollfahndung die Anordnung getroffen hat, ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung analog... mehr

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Zugriff der Fahndung auf Co... / 1. Durchsuchung und Beschlagnahme von Computer, Handy bzw. entsprechender Daten

Da Fahndungsbeamte der Steufa und des Zollfahndungsdienstes Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind (§ 404 S. 2 AO), haben sie das Recht zur Durchsuchung der EDV-Anlagen, der Software bzw. von Datenträgern und den gespeicherten Daten nach Maßgabe des jeweiligen richterlichen Durchsuchungsbeschlusses nach §§ 102 ff. StPO, das Recht zur Durchsicht der Unterlagen und Sich... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 29 Rechtsfolge ist, dass ein Steuerbescheid gegen den Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, erlassen, aufgehoben oder geändert werden kann. Gleiches gilt für einen Feststellungsbescheid, also insbesondere für den Gewinnfeststellungsbescheid einer Personengesellschaft, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Körperschaft im Gesamthandsve... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 1.2 Problematik und Inhalt der Vorschrift

Rz. 4 Regelungsgrund des § 32a KStG waren verfahrensrechtliche Probleme bei der Korrektur von verdeckten Gewinnausschüttungen. Werden verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen steuerlich auf der Ebene der Kapitalgesellschaft unabhängig von der Ebene des Gesellschafters beurteilt, können sich Probleme aus materiell einander widersprechenden Entscheidungen ergeben,... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.1 Tatbestand

Rz. 20 Als Tatbestand setzt Abs. 1 voraus, dass gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird und dies auf der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung beruht.[1] Unter "Erlass" eines Steuerbescheids ist das erstmalige Ergehen einer Steuerfestsetzung i. S. d. §§ 155, 157 AO zu verstehen. Das Gesetz regelt nicht, um was fü... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.1 Regelfall

Rz. 329 Dem Begriff der Gewinnausschüttung, der auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (offene Gewinnausschüttung), kommt bei der Einkommensermittlung nur sekundäre Bedeutung zu, weil eine Gewinnausschüttung, gleich in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie gewährt wird, nie das Einkommen mindern darf. Jed... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.3 Dauerverlustgeschäfte bei Eigengesellschaften (Abs. 7 S. 1 Nr. 2)

Rz. 589 Nach Nr. 2 treten auch bei Kapitalgesellschaften, die von der öffentlichen Hand stimmrechtsmäßig beherrscht werden, die Folgen der verdeckten Gewinnausschüttung nicht ein, wenn sie ein Dauerverlustgeschäft betreiben. Die inhaltliche Beschränkung auf sog. Eigengesellschaften soll eine wertungsmäßige Vergleichbarkeit zu Nr. 1 erzeugen. Rz. 590 Die Regelung betrifft nur ... mehr

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FG Köln zur Anwendung des O... / III. Organschaft und OSS-Verfahren

Nachteile bei Organschaft: Das BMF berücksichtigt die deutschen Regelungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft, was sich in besonderen Fallkonstellationen nachteilig für die Unternehmer auswirkt, die am OSS-Verfahren teilnehmen möchten. In Abschn. 18j.1 Abs. 1 S. 3 und 4 UStAE wird bestimmt, dass nur der Organträger das Wahlrecht zur Teilnahme am OSS-Verfahren ausüben kann, n... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.1 Zu Lebzeiten des Erblassers entstandene Verbindlichkeiten

Rz. 133 Die vom Erblasser herrührenden Schulden sind zunächst solche, die schon zu seinen Lebzeiten entstanden sind. Dazu gehören alle gesetzlichen, vertraglichen und außervertraglichen Verpflichtungen des Erblassers, z. B. aus Kauf, Miete oder unerlaubten Handlungen. Die Verbindlichkeiten müssen dabei zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein. Zu de... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.3.2 Endpreis des nächstansässigen Abnehmers

Rz. 216 Bietet der Arbeitgeber (Hersteller, Großhändler) die Waren oder Dienstleistungen nicht fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr an, sind die Letztverbraucherpreise des dem Abgabeort nächstansässigen Abnehmers im allgemeinen Geschäftsverkehr maßgebend. Abgabeort ist dort, wo die Vorkehrungen für die Rabattgewährung getroffen werden.[1] Entscheidend is... mehr

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Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers für erweiterte Führungszeugnisse kein Arbeitslohn

Leitsatz Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse, zu deren Einholung der Arbeitgeber zum Zwecke der Prävention gegen sexualisierte Gewalt kirchenrechtlich verpflichtet ist, führen nicht zu Arbeitslohn. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 38 Abs. 3 Satz 2, § 40 Abs. 1 Satz 1... mehr

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Betriebsrevisionen durch Ge... / 1 Wichtige Begriffsklärungen

Bevor der Beitrag sich den einzelnen Themenfeldern zuwendet, sollen grundlegende Begriffe erläutert werden. Betriebsrevisionen: Umgangssprachlich werden die Inspektionen durch die Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft entweder als Betriebsprüfung, Betriebsbesichtigung, Betriebskontrolle oder Betriebsbegehung bezeichnet – oft auch von den Prüfern selbst. Im Amtsdeutsch dage... mehr

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Digitalisierung als Basis n... / 1.3 Digitalen und automatisierten Datenfluss beratend begleiten

Der Daten- und Informationenaustausch zwischen Steuerberater und Unternehmen sollte strukturiert und kontrolliert stattfinden. Um das zu gewährleisten, kann man sich bildlich am Straßen- und Schienenverkehr orientieren. Damit diese Verkehrsmittel optimal funktionieren, müssen gewisse Grundvoraussetzungen geschaffen werden, wie z. B. der Bau von Autobahnen oder Gleisen sowie ... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 2.3 Betriebsprüfung oder abgekürzte Außenprüfung?

Abb. 1: Wer bei den unterschiedlichen Prüfungsarten geprüft wird Wer und was werden durch eine abgekürzte Außenprüfung überprüft? Geprüft werden können: Gewerbebetriebe und Freiberufler Privatpersonen Land- und Forstwirte Die Prüfung kann sich erstrecken auf: Punktuell bestimmte Einkunftsarten wie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte und sonstig... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.1 Begrenzung der Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Abs. 4 AO)

§ 171 Abs. 4 Satz 3 AO sieht nunmehr vor, dass die an den Beginn einer Außenprüfung anknüpfende Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO künftig spätestens fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs endet, in dem die Prüfungsanordnung bekanntgegeben wurde. Damit wird die bislang fehlende zeitliche Begrenzung aufgehoben. Wird auf Antrag des Steuerpflichtigen der Beginn der Auße... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 4.1 Diese Angaben muss die Prüfungsanordnung enthalten

Die Prüfungsanordnung muss diese Angaben zwingend enthalten; das gilt analog auch für die Lohnsteuer- und Umsatzsteuerprüfung: Die erlassende Behörde; dies ist das Finanzamt, von dem der Prüfer kommt. Dies ist häufig ein anderes Finanzamt als das, bei dem Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Das hängt damit zusammen, dass zentrale Betriebsprüfungsstellen für mehrere Ämter zustän... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.2 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung (§ 197 AO)

In einem neuen Abs. 3 des § 197 AO wird geregelt, dass mit der Prüfungsanordnung künftig die Vorlage von aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtigen Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist verlangt werden kann. Sind diese Unterlagen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden, sind die Daten in einem maschinell auswertbaren Format an die Finanzbehörde zu... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.7 Verbindliche Zusage (§ 204 Abs. 2 AO)

Verbindliche Zusagen können bereits vor dem Abschluss der Außenprüfung erteilt werden, soweit ein Teilabschussbescheid erlassen wurde. Die Rechtssicherheit, die ein Teilabschlussbescheid für die Vergangenheit ermöglicht, wirkt damit auch für die Zukunft. Zugesagt werden kann, wie dieser Sachverhalt in Zukunft steuerlich behandelt wird. Die Erteilung der Zusage steht im Ermess... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 15 Checkliste Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung und Umsatzsteuerprüfung

Diese Checkliste soll Ihnen als Gedächtnisstütze dienen, damit Sie beruhigt einer Prüfung entgegensehen können. Praxis-Checkliste: Soforthelfer Betriebsprüfung mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 12 Wie läuft eine Betriebsprüfung im Allgemeinen ab?

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / Zusammenfassung

Überblick Es gibt kaum einen Betriebsinhaber, der einer Betriebsprüfung nicht mit gemischten Gefühlen entgegensieht. Richtig ist: In den meisten Prüfungen wird der eine oder andere Tatbestand aufgegriffen, der dann tatsächlich zu einer höheren Steuer führt. Das kann durchaus auch ein Thema sein, das bei einer früheren Betriebsprüfung vom Prüfer "ausgelassen" wurde. Dieser Be... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 8 Ihre Rechte und Pflichten während einer Betriebsprüfung

8.1 Ihre Rechte oder die Pflichten des Prüfers Der Prüfer hat sich an Recht und Gesetz und damit an bestimmte Gesetzmäßigkeiten und Abläufe zu halten. Im Einzelnen muss er beachten: Er muss sich bei seinem Fragen und seinem Handeln an Recht und Gesetz halten. Er muss nicht nur zu Ihren Ungunsten, sondern auch zu Ihren Gunsten prüfen. Er sollte Sie während der Prüfung über getrof... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.11 Anzeigepflicht nach § 153 AO

Nach § 153 AO trifft den Steuerpflichtigen in den in der Vorschrift genannten Fällen eine Anzeige- und Berichtigungspflicht. Diese Anzeige- und Berichtigungspflicht besteht nach einem neuen Abs. 4 des § 153 AO künftig auch dann, wenn Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Feststellungsbescheid nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO o... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.8 Vorlage von Aufzeichnungen (§ 90 Abs. 3 und 4 AO)

§ 90 AO wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit neu gegliedert. Der neue Abs. 4 regelt die Modalitäten zur Vorlage der Aufzeichnungen nach § 90 Abs. 3 AO. Im Falle einer Außenprüfung sind Aufzeichnungen zur Verrechnungspreisdokumentation ohne vorherige Aufforderung vorzulegen. Nach wie vor können jedoch Dokumentationen auch außerhalb von Außenprüfungen angefordert werden, z.... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 14.1.3 Datenzugriff

Die Finanzbehörde hat gem. § 147 Abs. 6 AO das Recht, die elektronisch erstellten und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen. Grundsätzlich steht das Recht auf Datenzugriff jedoch nur im Rahmen einer Außenprüfung oder einer Nachschau zu (gesetzliche Regelung). Als aufbewahrungspflichtige Unterlagen gelten insbesondere die Finanzbuchhaltung, die Anla... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 2 Prüfdienste der Finanzämter

Die Finanzbehörden sichern den Steueranspruch durch die verschiedensten Prüfarten bzw. -dienste. Der reguläre Prüfdienst ist die Betriebsprüfung. Sie prüft in einem bestimmten Turnus. Alle anderen Prüfdienste zählen zu den Sonderprüfungen. Sie werden in der Regel nur dann tätig, wenn ein konkreter Bedarf besteht. Eine Ausnahme wiederum ist hier die Lohnsteuerprüfung. Sie übe... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer

Zusammenfassung Überblick Es gibt kaum einen Betriebsinhaber, der einer Betriebsprüfung nicht mit gemischten Gefühlen entgegensieht. Richtig ist: In den meisten Prüfungen wird der eine oder andere Tatbestand aufgegriffen, der dann tatsächlich zu einer höheren Steuer führt. Das kann durchaus auch ein Thema sein, das bei einer früheren Betriebsprüfung vom Prüfer "ausgelassen" w... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 3 Gründe für eine Betriebsprüfung

Das Finanzamt sucht sich die zu prüfenden Betriebe i. d. R. nach folgenden 9 Kriterien aus: Der persönliche Prüfungsturnus überschreitet den durchschnittlichen Prüfungsturnus erheblich. Der Betrieb wurde noch nie geprüft. Nach dem Zufallsprinzip. Auffällige Sachverhalte der Steuererklärung bedürfen der Aufklärung. Bestimmte Sachverhalte wurden in der Steuererklärung nicht ausreic... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 13.1 Umsatzsteuernachschau – ohne Vorwarnung möglich

Aufgrund des § 27b UStG können mit der Umsatzsteuer betraute Amtsträger (in der Regel Umsatzsteuerprüfer) bei Ihnen ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer regulären Prüfung eine sog. Umsatzsteuernachschau durchführen. Die Umsatzsteuernachschau kann zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer vorgenommen werden. Sie erfolgt ohne vor... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.3 Vereinbarung von Rahmenbedingungen der Mitwirkung des Steuerpflichtigen (§ 199 AO)

Nach dem neuen Satz 2 des § 199 Abs. 2 AO kann die Finanzbehörde mit dem Steuerpflichtigen vereinbaren, in regelmäßigen Abständen Gespräche über die im Rahmen der Außenprüfung festgestellten Sachverhalte und deren mögliche steuerliche Auswirkungen zu führen. Nach dem neuen Satz 3 in § 199 Abs. 2 AO können im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen Rahmenbedingungen für dessen... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.5 Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO)

Mit der neu in die AO aufgenommenen Regelung des § 180 Abs. 1a AO können im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen durch einen Teilabschlussbescheid gesondert festgestellt werden. Teilabschlussbescheide entwickeln nach § 182 AO Bindungswirkung für den Steuer- oder Feststellungsbescheid, für den die im Teilabschluss... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 13.2 Lohnsteuernachschau – ohne Vorankündigung möglich

Auch im Bereich der Lohnsteuer kann es zu einer Nachschau kommen. Die Nachschau im Bereich der Lohnsteuer dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Geprüft werden können alle, die als lohnsteuerlicher Arbeitgeber gelten. Der Gesetzgeber spricht von gewerblich oder beruflich Tätigen. Praxis-Tipp Durchführung einer Nachschau Die Vo... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 14.1 Grundsätze zum Datenzugriff

Die Vorschrift des § 147 Abs. 6 AO räumt der Finanzbehörde das Recht ein, Ihre elektronische Buchführung (inkl. aller relevanten Unterlagen und Belege) durch Datenzugriff zu prüfen. Diese Prüfungsmethode löst die herkömmlichen Prüfungen ab. Dabei ist zu beachten, dass das Recht auf Datenzugriff der Finanzbehörde nur im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen zusteht. 14.1.1 Umfang... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 13.3 Kassennachschau – Überprüfung ohne vorherige Ankündigung möglich

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 wurden weitere Maßnahmen zum Schutz vor Manipulationen bei elektronischen Aufzeichnungssystemen in Gesetzes-Form gefasst. Geändert wurden § 146 Abs. 1, § 147 Abs. 6 und § 379 Abs. 1 Satz 1 AO sowie neu eingefügt die §§ 146a und 146b AO sowie die Kassensicherungsverordnung, Stand 30... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 5.3 Prüfungsgrundsätze: Was die Betriebsprüferordnung vorschreibt

Die Betriebsprüfungsordnung (BpO) schreibt vor, dass die Außenprüfung auf das Wesentliche abzustellen ist. Der Prüfer sollte ihre Dauer auf das notwendige Maß beschränken. In der Regel hat sie sich auf solche Sachverhalte zu erstrecken, die endgültige Steuerausfälle, Steuererstattungen oder -vergütungen beinhalten. Gewinnverlagerungen sollten danach nur aufgegriffen werden, ... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10 Lohnsteuerprüfung

Die Lohnsteuerprüfung kann dann ins Haus stehen, wenn in Lohnsteueranmeldungen oder anderen lohnsteuerlich relevanten Unterlagen vom Finanzamt "Ungereimtheiten" entdeckt werden. Eine Lohnsteuerprüfung kann aber auch dann stattfinden, wenn der Betrieb schon längere Zeit nicht geprüft wurde. Ab einer bestimmten Betriebsgröße sollten die Prüfungen lückenlos sein. Zur Anmeldung, ... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11 Umsatzsteuerprüfung

Abb. 3: Umsatzsteuerprüfung Die Anmeldung, die Terminvereinbarung und die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgt analog der Betriebsprüfung. 11.1 Was führt zu einer Umsatzsteuerprüfung? Eine Umsatzsteuerprüfung wird nie "zufällig" angeordnet. Einer Prüfung liegen immer gewisse Merkmale und Gegebenheiten zugrunde. Fallen die Daten bei diesen Kriterien aus dem üblichen betrieb... mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.2.1 Diese Zeiträume werden bei der Umsatzsteuerprüfung geprüft

Umsatzsteuerprüfungen können einzelne Voranmeldungszeiträume (z. B. der Monat oder das Quartal) oder ganze Besteuerungszeiträume (Jahre) umfassen. Im Extremfall können Umsatzsteuerprüfungen bis zu 10 Jahre umfassen. Die Umsatzsteuerprüfung ist an keine festen Prüfungszeiträume wie die Betriebsprüfung (3 Jahre) gebunden. mehr