Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 4. Elektronische Übermittlung der Veräußerungsanzeige nach Maßgabe des § 93c AO: Chancen und Risiken?

Mit der geplanten Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Veräußerungsanzeige nach Maßgabe des § 93c AO gehen sowohl Chancen als auch Risiken einher, die die Notare bei der zukünftigen Wahl des Übertragungswegs (schriftlich in Papierform oder elektronisch) zu beachten und ggf. abzuwägen hat. Chancen: Begrüßenswert ist zunächst, dass die Wahl zur elektronischen Übermit... mehr

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§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 6. Lösungsmöglichkeiten

Möchte der Gesetzgeber somit den aufgezeigten Widersprüchen und Friktionen durch den Verweis in § 18 Abs. 1 S. 2 – neu – GrEStG-E auf die Regelungen des § 93c AO entgehen und die elektronische Übermittlung von Veräußerungsanzeigen, Mitteilungen etc. somit auch im Bereich der Verkehrsteuern etablieren, bliebe es ihm zunächst unbenommen, die bestehenden Regelungen des § 93c AO... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.4 Werkstudenten (Nr. 3)

Rz. 29 Die Versicherungsfreiheit von während des Studiums beschäftigten Studenten (Werkstudenten) und Schülern einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule knüpft an die frühere Regelung des § 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO an. Ausgangspunkt für die Versicherungsfreiheit von Studenten, die gegen Entgelt beschäftigt sind, war die Überlegung, dass einerseits die Erwerbstätigkeit zur... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Wegfall der Antragsvoraussetzungen nach der Option zum Teileinkünfteverfahren

Leitsatz 1. Ein Antrag gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Halbsatz 1 i.V.m. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann für denjenigen Veranlagungszeitraum, in dem eine Beteiligung veräußert wird, als erstes Antragsjahr gestellt werden, wenn der Antragsteller in diesem Veranlagungszeitraum bis zur Veräußerung zu irgendeinem Zeitpunkt in ausreiche... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Leitsatz Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung (Anschluss an das EuGH-Urteil Luxury Trust Automobil vom 08.12.2022 – C‐247/21, EU:C:2022:966). Normenkette § 25b, § 3d Sätze 1 und 2, § 14a Abs. 7 UStG, Art. 41, Art. 42 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt In den Jahren 2008 bis 2013 (... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Ort der Lieferung / 2.1.3 Kurzhinweise zur Versandhandelslieferung (bis 30.6.2021)

Hinweis Gilt nur für Lieferungen bis 30.6.2021 Die bis 30.6.2021 geltende Regelung des § 3c UStG (sog. Versandhandelsregelung) war die Vorgängerregelung zu den innergemeinschaftlichen Fernverkäufen. Auch unter Anwendung dieser Regelung kam es zu einer Verlagerung des Orts der Lieferung an den Ort, an dem sich die Ware am Ende der Beförderung oder Versendung befunden hatte. Au... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Spenden – was ist zu beachten? / 8.4 Haftung wegen Spendenfehlverwendung

Der gemeinnützige Verein hat den Nachweis zu erbringen, dass eingegangene Spendenmittel ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wurden. Die – auch teilweise – Verwendung von erhaltenen Spendengeldern, etwa für Anschaffungen/Reparaturen im Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (z. B. Vereinsgaststätte), führt zur Spendenhaftung. Dies gilt z. B. auch, we... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens

Rz. 9 Die voranschreitende Digitalisierung zentraler Bereiche des Wirtschaftens und Lebens hat bereits seit Jahren spürbare Auswirkungen auf das Steuerrecht und somit auch das Steuerverfahrensrecht. Die Digitalisierung umfasst hierbei inzwischen den gesamten Besteuerungsprozess von der Steuerdeklaration bis hin zur Betriebsprüfung sowie die außergerichtliche oder gerichtlich... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse

Leitsatz 1. Eine inländische öffentliche Kasse ist die Kasse einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie jede Kasse, die einer Institution angehört, die der Dienstaufsicht und der Prüfung ihres Finanzgebarens durch die öffentliche Hand unterliegt. 2. Die Kasse einer inländischen, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ist eine öffentliche Kasse... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ablaufhemmung wegen Betriebsprüfung und Unterbrechung der Betriebsprüfung

Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO tritt nur ein, wenn ernsthaft mit der Betriebsprüfung begonnen wurde. Nach § 171 Abs. 4 S. 2 AO tritt die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO nicht ein, wenn eine Außenprüfung unmittelbar nach ihrem Beginn für die Dauer von mehr als sechs Monaten aus Gründen unterbrochen wird, die die Finanzbehörde zu vertreten hat. Auf ein Vers... mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.8 Anordnungsfreier Übergang zur Außenprüfung

Rz. 96 Ergänzend zu den bereits vorhandenen steuerlichen Kontrollverfahren wurde im Rahmen des sog. "Kassengesetzes" mit der Kassen-Nachschau (§ 146b AO) ein neues Prüfungsinstrument eingeführt. Dieses berechtigt die Finanzverwaltung dazu, während der üblichen Geschäftszeiten ohne vorherige Ankündigung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen die Ordnungsgemäßheit der Au... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 10. Betriebsprüfung

a) Anspruch auf Einsicht in die Betriebsprüfungsakte Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO: Das FA ist nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO verpflichtet, dem Steuerpflichtigen Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu erteilen, die es bei dessen Außenprüfung erhoben hat. Dies gilt auch für die von dem Steuerpflichtigen selbst überlassenen Daten. Anspruch auf Einsicht i... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Anspruch auf Einsicht in die Betriebsprüfungsakte

Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO: Das FA ist nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO verpflichtet, dem Steuerpflichtigen Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu erteilen, die es bei dessen Außenprüfung erhoben hat. Dies gilt auch für die von dem Steuerpflichtigen selbst überlassenen Daten. Anspruch auf Einsicht in die Betriebsprüfungsakte: Ein darüber hinaus gehen... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.6.3 Etablierung eines Feststellungsverfahrens zur Wirksamkeit der Option

Rz. 53 Derzeit sieht § 1a KStG kein Feststellungsverfahren zur Wirksamkeit der Optionsausübung vor. Wegen dieses nicht durchzuführenden Feststellungsverfahrens wohnt jeder Optionsausübung die Gefahr einer unwirksamen Antragstellung inne. Diese kann mitunter erst Jahre später bspw. im Rahmen einer Außenprüfung auffallen und dann weitreichende Folgen auslösen. Der optierenden ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.5 Lohnsteuerrechtliche Fragen, Abs. 3 S. 7

Rz. 330 § 1a Abs. 3 S. 7 knüpft an die Klassifizierung der Tätigkeit des Gesellschafters im Dienst der optierenden Gesellschaft in Abs. 3 S. 2 Nr. 2 an. Danach gilt die optierende Gesellschaft als Arbeitgeber, der Gesellschafter als Arbeitnehmer. Die optierende Gesellschaft hat alle lohnsteuerrechtlichen Pflichten der §§ 38ff. EStG zu erfüllen. Sie hat insbesondere Lohnkonte... mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.5 Verzögerungsgeld

Rz. 91 Die in diesem Zusammenhang vom Gesetzgeber beabsichtigte primäre Sanktion ist hingegen die Festsetzung eines sog. Verzögerungsgeldes [1] nach § 146 Abs. 2c AO. Kommt das deutsche Unternehmen der Aufforderung durch die Finanzbehörde zur Rückverlagerung seiner ins Ausland verlegten Buchführung, der Mitteilungsverpflichtung bzgl. eines geänderten Standorts oder Beauftragt... mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.1 Berichtigung der Steuerbilanz

Rz. 263 Erkennt der Steuerpflichtige nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass die von ihm eingereichte Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist, so ist er nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen. § 15... mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.3 Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rz. 5 Der Begriff "Buchführungspflicht" wird überwiegend als weiter Oberbegriff verwandt, der sowohl die Buchführungs-, Aufzeichnungs- als auch die Aufbewahrungspflichten[1] umfasst. Rz. 6 Die Buchführungspflicht nach HGB ergibt sich aus § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB. Danach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines V... mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.9 Neuregelungen durch das Gesetz zur Umsetzung der "DAC 7"

Im Hinblick auf die Dokumentation von Verrechnungspreisen hat das Gesetz zur Umsetzung der DAC-7-Richtlinie v. 20.12.2022[1] eine weitere Verschärfung mit sich gebracht. § 90 AO wurde dahingehend geändert, dass bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen eine zeitnahe Aufzeichnung zu erstellen ist und auf Aufforderung der Behörde eine Ergänzung zu erfolgen hat. Zudem kann die F... mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.6 Absprachen über Verrechnungspreismethoden

Es ist angesichts der Unsicherheiten, die oftmals über den zutreffenden Verrechnungspreis bestehen, offensichtlich, dass Unternehmen ein Bedürfnis nach Absprachen über Verrechnungspreise haben, um nicht vielleicht nach Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung unliebsame Überraschungen zu erleben. Dieses Bedürfnis hat auch die Finanzverwaltung erkannt und – in Anlehnung an ents... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 198 Au... / 4 Abschluss der Außenprüfung

Rz. 16 Die Außenprüfung ist abgeschlossen, wenn die prüfende Behörde den Abschluss ausdrücklich oder konkludent erklärt.[1] Mit dem Abschluss der Außenprüfung endet die sich aus der Prüfungsanordnung ergebende Duldungspflicht des Stpfl., sodass sich der entsprechende Verwaltungsakt in der Hauptsache erledigt und seine Rechtswidrigkeit nicht mehr durch Anfechtungsklage, sonde... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 198 Au... / 3 Beginn der Außenprüfung (Satz 2)

3.1 Begriff des Prüfungsbeginns Rz. 9 Der Beginn der Außenprüfung fällt zeitlich zumeist mit dem Erscheinen des Prüfers am Prüfungsort zusammen. Begrifflich ist er von diesem aber zu unterscheiden.[1] Es reicht nicht aus, dass der Prüfer erscheint, um die Prüfungsanordnung zu übergeben[2] oder den zeitlichen Ablauf der Prüfung zu besprechen[3], sich sodann aber wieder vom Prü... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 198 Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung

1 Allgemeines 1.1 Inhalt und Bedeutung Rz. 1 S. 1 begründet für den Prüfer die Pflicht, sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen. Hierdurch soll es dem Stpfl. ermöglicht werden, die Identität des Erschienenen festzustellen und sich zu vergewissern, dass es sich dabei um den nach § 197 Abs. 1 S. 1 AO benannten, zur Durchführung der Prüfung befugten Amtsträger handelt.[1] S. ... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 198 Au... / 3.1 Begriff des Prüfungsbeginns

Rz. 9 Der Beginn der Außenprüfung fällt zeitlich zumeist mit dem Erscheinen des Prüfers am Prüfungsort zusammen. Begrifflich ist er von diesem aber zu unterscheiden.[1] Es reicht nicht aus, dass der Prüfer erscheint, um die Prüfungsanordnung zu übergeben[2] oder den zeitlichen Ablauf der Prüfung zu besprechen[3], sich sodann aber wieder vom Prüfungsort entfernt. Voraussetzun... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 198 Au... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die in S. 1 geregelte Ausweispflicht gilt für alle Arten von Außenprüfungen, soweit sie nicht gem. § 6 S. 3 BpO an Amtsstelle stattfinden.[1] Bei Steuernachschauen[2] hat sich der Prüfer auszuweisen, sobald er den Zutritt zu den der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Geschäftsräumen, die Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen oder anderen Unterlagen oder die Erteilung von ... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 198 Au... / 3.2 Dokumentation des Prüfungsbeginns

Rz. 14 Aktenkundig gemacht wird der Beginn der Außenprüfung regelmäßig dadurch, dass der Prüfer einen entsprechenden Aktenvermerk anfertigt, der Bestandteil seiner Handakte und damit der Steuerakten wird.[1] Bei diesem Vermerk handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um ein reines Verwaltungsinternum[2], von dem der Stpfl. regelmäßig erst durch die von der Verw... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 198 Au... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 S. 1 begründet für den Prüfer die Pflicht, sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen. Hierdurch soll es dem Stpfl. ermöglicht werden, die Identität des Erschienenen festzustellen und sich zu vergewissern, dass es sich dabei um den nach § 197 Abs. 1 S. 1 AO benannten, zur Durchführung der Prüfung befugten Amtsträger handelt.[1] S. 2 schreibt vor, dass der Beginn der A... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 198 Au... / 2 Ausweispflicht (Satz 1)

Rz. 4 Nach dem Wortlaut des S. 1 gilt die Ausweispflicht nur für Prüfer. Darunter sind die von der zuständigen Finanzbehörde mit der Durchführung der Außenprüfung betrauten und dem Stpfl. gem. § 197 Abs. 1 S. 1 AO benannten Amtsträger zu verstehen.[1] Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus ist die Ausweispflicht aber auch auf alle anderen Amtsträger zu beziehen, die an der A... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4 Übergang zu einer steuerlichen Außenprüfung

Rz. 16 Wie bei der Lohnsteuer-Nachschau[1] oder der Umsatzsteuer-Nachschau[2] darf ohne eine vorherige Prüfungsanordnung zu einer steuerlichen Außenprüfung nach § 193 AO übergegangen werden. Allerdings ist auf den Übergang zur Außenprüfung schriftlich hinzuweisen.[3] Entsprechende Möglichkeiten gibt es auch bei der Umsatzsteuer- und der Lohnsteuer-Nachschau. Aber auch die Na... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Duldung des Betretens

Rz. 10 § 146b Abs. 1 AO normiert zunächst die Pflicht des betroffenen Stpfl., bei Vorliegen der oben dargestellten Voraussetzungen, das Betreten seiner Geschäftsgrundstücke und Geschäftsräume zu dulden. Wie oben dargestellt, gilt dies für Wohnräume des Stpfl. nur sehr eingeschränkt (Rz. 9). Rz. 11 Zu beachten ist, dass ein Betreten keinesfalls eine allgemeine Durchsuchung erm... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Sinn und Zwecke der Bestimmung

Rz. 1 § 147b AO wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] neu in die AO eingefügt. Wegen des kaum praktikablen Namens des Gesetzes findet sich in der Literatur au... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 146b AO normiert die sog. Kassen-Nachschau. Die Regelung wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] in die AO eingefügt. Anwendbar ist die Regelung dabei seit dem Ablauf des 31.12.2017.[2] Die Finanzverwaltung ist damit seit 2018 berechtigt, Kassen-Nachschauen durchzuführen.[3] Die Kassen-Nachschau ist keine... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.2 Aufbau der §§ 140–148

Rz. 4 Durch die §§ 140–148 AO wird die dem Stpfl. nach § 90 Abs. 1 AO obliegende allgemeine Mitwirkungspflicht inhaltlich konkretisiert. Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sollen der Finanzbehörde die Ermittlung und Kontrolle der Besteuerungsgrundlagen ermöglichen. Die Buchführung und die Aufzeichnungen können im Rahmen der finanzbehördlichen Ermittlungen überprüft... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung

Rz. 5 Zulässig ist eine Kassen-Nachschau nach § 146b Abs. 1 S. 1 AO zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben.[1] In den Anwendungsbereich fallen dabei alle Kassen eines Stpfl.[2], die sich im Inland befinden.[3] Dabei unterliegt nach § 146b Abs. 1 S. 2 AO ausdrücklich auch der ordnungsgemäße Einsatz des elektro... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Vorlage von Unterlagen und Erteilung von Auskünften

Rz. 13 Als weitere Pflicht des Stpfl., der von einer Kassen-Nachschau betroffen ist, normiert § 146b Abs. 2 AO eine Vorlagepflicht für Aufzeichnungen, Bücher sowie für die Kassenführung erhebliche sonstige Organisationsunterlagen über die der Kassen-Nachschau unterliegenden Sachverhalte und Zeiträume.[1] Ferner ist der Stpfl. zur Auskunftserteilung verpflichtet, wenn dies fü... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Rechtsbehelfe und verfahrensrechtliche Folgen

Rz. 17 Gegen sämtliche Verwaltungsakte, die im Zusammenhang mit der Kassen-Nachschau ergehen, kann Einspruch erhoben werden.[1] Vorläufiger Rechtsschutz ist durch Aussetzung der Vollziehung zu erlangen. Dringt der Stpfl. nicht durch, hat er Anfechtungsklage zu erheben. Rz. 18 Fraglich ist, welche sonstigen verfahrensrechtlichen Folgen sich aus einer Kassen-Nachschau ergeben k... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.2.2 Art und Weise der Feststellung

Rz. 36 Wie die Feststellung getroffen wird oder zu treffen ist, wird im Gesetz nicht normiert. Die "Feststellung" der Finanzbehörde kann deshalb aufgrund aller bekannten Umstände getroffen werden. Anders als nach § 161 Abs. 1 RAO ist es nicht mehr erforderlich, dass ein Steuerbescheid zuvor erlassen worden ist, aus dem sich das Erreichen der Wertgrenzen ergibt.[1] Die Festst... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 9 Folgen eines Pflichtenverstoßes

Rz. 66 Wegen der rechtlichen Folgen der pflichtgemäßen Erfüllung bzw. der Nichterfüllung der Buchführungspflicht s. Vor §§ 140–148 AO Rz. 22ff. Pflichtwidriges Verhalten des Stpfl. begründet für die Finanzbehörde insbesondere die Befugnis zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 Abs. 2 S. 2 AO.[1] Diese Schätzungsbefugnis ist auch dann gegeben, wenn der Stpfl. wis... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.4 Folgen eines Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht

Rz. 30 Wie im Fall des § 147a Abs. 1 AO gibt es keine direkte strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Sanktion eines Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht nach § 147a Abs. 2 AO, da es auch insoweit an einer gesetzlichen Regelung fehlt.[1] Allein aufgrund der Verletzung der Aufbewahrungspflicht kann keinesfalls von einer Steuerhinterziehung ausgegangen werden. Rz. 31 Das Feh... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2 Örtliche und zeitliche Beschränkungen

Rz. 8 Die Kassen-Nachschau darf außerhalb einer Außenprüfung und ohne eine vorherige Ankündigung erfolgen.[1] Allerdings darf sie nur bei Geschäftsgrundstücken und Geschäftsräumen des Stpfl. erfolgen und auch nur während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten.[2] Welches die üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten sind, wird man dabei nach der jeweiligen Branche zu bemessen... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.5 Form und Ort der Aufbewahrung

Rz. 9 § 147a Abs. 1 S. 5 AO i. V. m. § 147 Abs. 2 AO bestimmt für die Form der Aufbewahrung, dass die Unterlagen grundsätzlich im Original aufzubewahren sind.[1] Die Unterlagen können aber unter den Voraussetzungen des § 147 Abs. 2 AO auch als Wiedergabe auf einem Bild- oder anderen Datenträger aufbewahrt werden.[2] Nach § 147a Abs. 1 S. 5 AO i. V. m. § 147 Abs. 5 AO ist der... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.3 Aufbewahrungspflicht und Dauer der Aufbewahrung

Rz. 25 Sind die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, sind alle Aufzeichnungen und Unterlagen über die Beziehung zu der Drittstaat-Gesellschaft und alle damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben aufzubewahren. Dies dürften neben gesellschaftsrechlichen Unterlagen vor allem Kontounterlagen sein.[1] Eine Konkretisierung, welche Aufzeichnungen und Unterlagen aufzubewahren sind, ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Zertifizierte technische Sicherungseinrichtung

Rz. 4 § 146a Abs. 1 S. 1 AO stellt zunächst allgemein fest, dass bei Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems dieses so ausgestaltet sein muss, dass jeder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall und andere Vorgänge einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden. Unter den Begriff des elektronischen Aufzeichnungssystems fallen hierbe... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.7.1 Steuerrechtliche Folgen

Rz. 22 Nur eine ordnungsgemäße Buchführung kann eine Beweiswirkung (s. Rz. 11) erreichen. Kommt der Stpfl. seinen Verpflichtungen zur Buchführung, Aufzeichnung, Aufbewahrung und Vorlage nicht oder nur so fehlerhaft nach, dass die Beweisfunktion (s. Rz. 11) entfällt, kann die Finanzbehörde eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 Abs. 2 S. 2 AO vornehmen.[1] Beste... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 99 AO ergänzt § 98 AO und ist weitere Ausführungsnorm zu § 92 S. 2 Nr. 4 AO. Die Vorschrift regelt das Betreten von Grundstücken und Räumen zum Zweck der Einnahme des Augenscheins (Beweismittelvorschrift). Für andere Zwecke als eine Augenscheinseinnahme räumt § 99 AO kein Betretungsrecht ein. Die Norm gewährt auch kein Durchsuchungsrecht. [1] Mit anderen Worten ist v... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, eingefügt durch Art. 3 Nr. 3 des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes v. 29.7.2009[1], begründet in Abs. 1 S. 1 erstmalig eine eigenständige Aufbewahrungspflicht für diejenigen Stpfl., die höhere Überschusseinkünfte beziehen (s. Rz. 4). In diesen Fällen ist die allgemeine Bestimmung des § 147 AO zur Aufbewahrung deshalb nicht anwendbar, da keine kodi... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Aufbewahrungspflicht gem. § 147a Abs. 1 S. 6 AO bei Verletzung der Mitwirkungspflicht

Rz. 12 Ohne dass ein Überschreiten der Grenze von 500.000 EUR erforderlich ist, kann die Finanzverwaltung gem. § 147a Abs. 1 S. 6 AO für die Zukunft eine Aufbewahrungspflicht anordnen.[1] Unter den in § 12 Abs. 3 StAbwG (bzw. bis 30.6.2021: § 90 Abs. 2 S. 3 AO) genannten Voraussetzungen hat der Stpfl. nach Aufforderung der Finanzbehörde die Richtigkeit und Vollständigkeit sei... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Pflichtwidriges Verhalten

Rz. 24 Eine Verletzung der über § 140 AO begründeten Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflicht kann steuerliche und ggf. auch bußgeldrechtliche bzw. strafrechtliche Folgen auslösen.[1] Steuerlich kommt hierbei insbesondere eine Schätzung nach § 162 AO in Betracht, wenn gegen die gesetzlichen Pflichten verstoßen wird[2], da dann die Buchführung nicht als ordnungsgemäß anzusehe... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 146a AO normiert besondere Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Die Regelung wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] in die AO eingefügt. Die Norm ist anzuwenden auf Kalenderjahre nach dem 31.12.2019.[2] Sinn und Zweck der Norm ist da... mehr

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Zur Anwendung abkommensrechtlicher Aktivitätsvorbehalte auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte

Leitsatz 1. Sieht eine abkommensrechtliche "Switch over" Klausel vor, dass die Anwendung der Freistellungsmethode bei Betriebsstätteneinkünften unter einem Aktivitätsvorbehalt steht und wird hierfür auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 des Außensteuergesetzes (AStG) verwiesen, erfüllen ausländische Betriebsstätten das dortige Tatbestandsmerkmal "ausländische Gesellschaft". Die Verweis... mehr