Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 3.2 Sonstige Handlungen

Rz. 8 Sonstige Handlungen sind alle Handlungen, die nicht auf die Zahlung eines Geldbetrags durch den Verpflichteten gerichtet sind. Im Steuerrecht, das von seiner Natur her auf die Erzielung von Einnahmen für den Staat ausgerichtet ist, spielen diese sonstigen Handlungen von ihrer Anzahl her eine eher untergeordnete Rolle. Gleichwohl sind in der Praxis eine Vielzahl von Sit... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 6 Ermittlungsmöglichkeiten vor der Vollstreckung

Rz. 13 Den Vollstreckungsbehörden i. S. d. § 249 Abs. 2 AO steht die Befugnis zu, die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners zur Vorbereitung der Vollstreckung zu ermitteln. Dabei hat die Vollstreckungsbehörde insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, sie muss also von mehreren zur Verfügung stehenden, gleichermaßen geeignete... mehr

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Betriebsstättenbegriff im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

Leitsatz Der Begriff der Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG ist weiter zu fassen, als im Rahmen des § 12 AO. Eine eigene Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige zwar nicht über eine eigene Betriebsstätte nach § 12 AO verfügt, er seine Leistungen aber im Betrieb des Auftraggebers zu erbringen hat. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 1. Halbsatz EStG ist bei Anwendung der 1-%-Regelung... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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§ 35 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt auch für die phG einer KGaA

Leitsatz 1. Für die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 des Einkommensteuergesetzes – EStG –) ist bei Mitunternehmerschaften im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG oder bei KGaA im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG der Betrag des Gewerbesteuermessbetrages, die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und der auf die einzelnen Mitunternehmer oder a... mehr

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Jansen, SGB VI § 201 Beiträ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind wirksam, wenn die Beitragszahlung zulässig (= Zugehörigkeit des Versicherten zu dem nach §§ 1 bis 4, 8 Abs. 2, 229, 229a versicherten Personenkreis bzw. Berechtigung zur freiwilligen Versicherung gemäß §§ 7, 204 bis 207, 232, 282 bis 285), fristgerecht (= Einhaltung der Verjährungsfrist bei Zahlung von Pflichtbeiträgen ge... mehr

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Jansen, SGB VI § 202 Irrtüm... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bezieht sich auf Sachverhalte, in denen Beiträge in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind. Die Voraussetzungen für das Eintreten von Versicherungspflicht ergeben sich für abhängig Beschäftigte aus § 1, für selbständig Tätige aus § 2, für sonstige Versicherte aus § 3 und für Antragspflich... mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.2 Voraussetzungen für die Meldung durch Datenübertragung

Rz. 44 Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger dürfen die Meldungen seit dem 1.1.2006 nur durch Datenübertragung mittels zugelassener systemgeprüfter Programme oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen übermitteln. Nach § 17 Abs. 1 DEÜV sind die Daten durch https in dem Standard zu übertragen, der in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 95 SGB IV festgelegt ist. Für den E... mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.6 Meldungen in der Unfallversicherung (§ 28a Abs. 2a)

Rz. 94 Der Arbeitgeber hat für jeden in einem Kalenderjahr Beschäftigten, der in der Unfallversicherung versichert ist, zum 16.2. des Folgejahres eine besondere Jahresmeldung zur Unfallversicherung zu erstatten (§ 28a Abs. 2a Satz 1). Zu unterscheiden sind insoweit die allgemeinen Meldepflichten nach § 28a Abs. 1 Satz 1 und die besonderen Meldepflichten nach § 28a Abs. 2a (z... mehr

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Das "Zeugnis" im FG-Prozess... / b) Ausgangsfall

Der Kläger veräußert einen Teil seines Betriebs an eine GmbH. Dabei handelt es sich neben dem Kundenstamm dieses Handelsgeschäfts auch um die dazu gehörenden bestehenden Lieferverträge und den Warenbestand. Nicht veräußert werden die Firma des Klägers wie auch Sachanlagen, Forderungen, Verbindlichkeiten und sonstige Vermögensgegenstände. Nach einer Außenprüfung streiten sich... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Versiegelung eines sichergestellten Datenträgers (§ 110 Abs. 2 S. 2 StPO)

Das Recht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG wird verletzt, wenn ein Eilantrag auf sofortige Versiegelung eines Umschlags, in dem sich ein bei einer Durchsuchung sichergestellter USB-Stick befindet, nach ca. acht Monaten vom Ermittlungsrichter des AG noch nicht beschieden worden ist (zur Versiegelung vgl. auch Hadamitzky in Satzger/Schluckebier/Widmaier,... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Umsatzsteuerhinterziehung

Umsatzsteuerlicher Unternehmer ist derjenige, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im eigenen Namen gegenüber einem anderen selbst oder durch einen Beauftragten ausgeführt hat. Wenn im Rahmen betrügerischer USt-Kettengeschäfte auf einer vorgelagerten Stufe der Lieferkette als sog. missing trader (vgl. hierzu Grötsch in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl. ... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Bandenmäßige Steuerhinterziehung

Der Begriff der Bande setzt auch in den Fällen des § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 AO den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen. Ein gefestigter Bandenwille oder ein Tätigwerden in einem übe... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / IV. Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Wenn durch notariellen Vertrag GmbH-Anteile übertragen werden und zum Gesellschaftsvermögen ein Grundstück gehört, müssen der beurkundende Notar und der Steuerschuldner der GrESt-Stelle des zuständigen FA entsprechende schuldrechtliche Geschäfte anzeigen. Die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO endet drei Jahre nach dem Ende des Jahres der Steuerentstehung. Die dann... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.6 Betriebsprüfung

Rz. 134b Die Anordnung einer Außenprüfung kann auch gegen Freiberufler, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und Auskünfte verweigern dürfen (Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer etc.), angeordnet werden. Zwischen der Frage der Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung und der Frage nach der Rechtmäßigkeit einzelner Vorlageverlangen im Zuge der Auße... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.1 Abgrenzung zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 12 Eine Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit nach dem Inhalt der Tätigkeit ist nicht möglich, weil diese regelmäßig sowohl in der einen als auch in der anderen Form ausgeübt werden kann. Ebenso wenig kann es auf die Dauer der Tätigkeit ankommen, da vorübergehende und kurzfristige Tätigkeiten bei beiden Tätigkeitsformen ebenso wie regelmäßig... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe

Zusammenfassung Überblick Im Steuerrecht sind Einnahmen aus heilberuflicher Tätigkeit begünstigt: Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer und sind i. d. R. von der Umsatzsteuer befreit. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Betriebsprüfung bei Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Hebammen und ähnlichen Berufen. Abgedeckt werden hierbei di... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 1 Heilberufe

1.1 Einkommensteuer In die Gruppe der Heilberufe fallen sog. Katalogberufe und diesen ähnliche Berufe. Grundsätzlich werden mit diesen Berufen einkommensteuerlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt.[1] Wird ein sog. Katalogberuf (Arzt, Zahnarzt usw.) ausgeübt, ist die Zuordnung zu dieser Gruppe eindeutig. Der Berufsträger muss aufgrund eigener Fachkenntnisse leite... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 2.4 Das Chefarzt-Krankenhaus

Der Chefarzt im Krankenhaus erzielt dort grundsätzlich aufgrund seines Anstellungsvertrags Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.[1] Die Privatliquidationen außerhalb seiner dienstvertraglichen Pflichten stellen Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit dar.[2] Prüfungsansatz Das Finanzamt wird sein Augenmerk bei einer Außenprüfung beim Chefarzt auf Betriebsausgaben und e... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.1 Durchlaufende Posten

Beträge, die im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt oder verausgabt werden, werden als sog. "durchlaufende Posten" bezeichnet. Diese durchlaufenden Posten werden nicht als Betriebseinnahmen oder -ausgaben erfasst.[1] Prüfungsansatz Es wird bei einer Außenprüfung versucht, zu ermitteln, ob Zahlungen vorgenommen worden sind, die nicht in den steuerlichen Aufzeichnun... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 2.2.1 Berufsträger

Jeder Gesellschafter muss "Heilberufler" sein. Ist ein Gesellschafter "Nichtberufsträger", erzielt die gesamte Gemeinschaft gewerbliche Einkünfte. mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 2.1 Einzelunternehmen

Bei Einzelunternehmern sind nur die freiberuflichen Bereiche (z. B. Zahnarzttätigkeit) von der Gewerbesteuer befreit. Daneben können weitere gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden (z. B. Verkauf von Mundhygieneartikeln). Die freiberuflichen Einkünfte bleiben gewerbesteuerfrei! Geprüft wird dann die sachgerechte Zuordnung der Betriebsausgaben zum freiberuflichen bzw. gewerbl... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 2.3 Arztvertreter

In der Regel sind Arztvertreter selbstständig tätig und damit steuerlich unproblematisch. Prüfungsansatz Der Prüfer wird Kontrollmaterial über Zeit der Tätigkeit und Honorar anfertigen, um die Versteuerung der Vergütung beim Arztvertreter sicherzustellen.[1] mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.1 Einkommensteuer

4.1.1 Durchlaufende Posten Beträge, die im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt oder verausgabt werden, werden als sog. "durchlaufende Posten" bezeichnet. Diese durchlaufenden Posten werden nicht als Betriebseinnahmen oder -ausgaben erfasst.[1] Prüfungsansatz Es wird bei einer Außenprüfung versucht, zu ermitteln, ob Zahlungen vorgenommen worden sind, die nicht in de... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.6 Sonstige Vergütungen

Erhält ein "Heilberufler" weitere Vergütungen, z. B. in Form von Incentive-Reisen, Gutscheinen oder sonstigen Gutschriften, gehören diese zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen. Prüfungsansatz Der Betriebsprüfer wird nach diesen Sachverhalten suchen und fragen und ggf. Kontrollmaterial auswerten. mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 2.2 Gesellschaften / Gemeinschaften

Bei Personengesellschaften (einkommensteuerlich Mitunternehmerschaften) sind mehrere Punkte zu beachten: 2.2.1 Berufsträger Jeder Gesellschafter muss "Heilberufler" sein. Ist ein Gesellschafter "Nichtberufsträger", erzielt die gesamte Gemeinschaft gewerbliche Einkünfte. 2.2.2 Gemischte Tätigkeiten Wird neben der freiberuflichen Tätigkeit auch eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt ... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 2 Betriebsformen

Je nachdem, in welcher Form der Betrieb geführt wird, kann eine gemischte Tätigkeit zu unterschiedlichen ertragsteuerlichen Würdigungen führen. Wenn sowohl eine freiberufliche wie auch eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, ist die Frage, ob die gewerbliche Tätigkeit die freiberufliche Tätigkeit infiziert, sodass insgesamt (nur) gewerbliche Einkünfte erzielt werden. Prüfun... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4 Steuerliche Besonderheiten

4.1 Einkommensteuer 4.1.1 Durchlaufende Posten Beträge, die im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt oder verausgabt werden, werden als sog. "durchlaufende Posten" bezeichnet. Diese durchlaufenden Posten werden nicht als Betriebseinnahmen oder -ausgaben erfasst.[1] Prüfungsansatz Es wird bei einer Außenprüfung versucht, zu ermitteln, ob Zahlungen vorgenommen worden si... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 2.2.3 Gewerbesteuerfalle?

Durch die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld[1] werden die Folgen einer gewerblichen "Infizierung" gemindert bzw. neutralisiert. Das "Mehr" an Gewerbesteuer wird u. U. durch ein gleich hohes "Weniger" an Einkommensteuer kompensiert. Praxis-Beispiel Infizierung mit Gewerbesteuer Die Betriebsprüfung beurteilt die Tätigkeit der ABC-Ärztegemeinschaft insges... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.2 Umsatzsteuer

Die Umsätze der Heilberufe sind zum größten Teil von der Umsatzsteuer befreit.[1] In diesem Fall ist kein Vorsteuerabzug möglich.[2] Werden daneben ermäßigt besteuerte oder voll umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht, ist der Vorsteuerabzug möglich, soweit er mit diesen Umsätzen zusammenhängt und der Unternehmer insoweit nicht Kleinunternehmer ist.[3] Die Voraussetzungen f... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.2.4 Umsatzsteuerpflichtige Leistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) Gem. den Ausführungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind "individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)" Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören, aber dennoch ärztlich empfehlenswert oder vertretbar sind. Aus umsatzsteuerlicher Sicht dienen diese Leistungen nicht direkt der Heilung, sondern... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.2.2 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – "13b-Falle"

Systematisch gleichgelagert wie die o. g. EU-Erwerbe sind Leistungen, für die die sog. "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" gem. § 13b UStG gilt. Unterliegen die Umsätze beim deutschen oder ausländischen Auftragnehmer der Umsatzsteuer (Regelfall) rechnet dieser die Umsätze zum Nettopreis ab. Für die Abführung der Umsatzsteuer ist der Auftraggeber (hier "Heilberufl... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.2.6 Kleinunternehmerregelung

Werden neben den umsatzsteuerfreien Hauptleistungen weitere umsatzsteuerpflichtige Leistungen (z. B. Gutachten) erbracht, kann bei geringen Umsätzen eine Umsatzsteuerpflicht entfallen. Einschlägig ist hier die "Kleinunternehmerregelung" gem. § 19 UStG: Erzielte der "Heilberufler "im jeweiligen Vorjahr umsatzsteuerpflichtige Umsätze bis 22.000 EUR, und liegt der voraussichtli... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 5 Checkliste: Prüfungsansätze

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Außenprüfung: Heilberufe / 3 Gewinnermittlung

Ärzte und sonstige "Heilberufler" erzielen aus freiberuflicher Tätigkeit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.[1] Sie sind grundsätzlich weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich zur Buchführung verpflichtet.[2] Umsatz- oder Gewinngrenzen sind hierfür nicht zu beachten.[3] Ärzte und sonstige "Heilberufler"können daher den Gewinn nach der sog. "Einnahmen-Überschussrechnung"... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.2 Zufluss

Grundsätzlich fließen Honorare der kassenärztlichen Vereinigung erst mit Überweisung auf das Bankkonto des Arztes zu.[1] Dies gilt auch für vom Arzt selbst abgerechnete Privatliquidationen. Bedient sich der Arzt hier jedoch einer privatärztlichen Verrechnungsstelle, gelten die Einnahmen bereits mit Eingang bei der Verrechnungsstelle als bei ihm zugeflossen. Grund ist, dass d... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.2.1 Einkäufe aus EU-Staaten

Legt ein "Heilberufler" seinem Lieferanten eine Umsatzsteueridentifikationsnummer vor, werden Einkäufe aus den Ländern der Europäischen Union (sog. "übriges Gemeinschaftsgebiet") vom Lieferanten netto, d. h. ohne Umsatzsteuer abgerechnet. Nach den Vorschriften des Umsatzsteuerrechts liegt ein sog. "innergemeinschaftlicher Erwerb" vor,[1] der im Inland steuerpflichtig ist. Ei... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.2.5 Vorsteuerabzug

Werden nur steuerfreie Umsätze erzielt, ist kein Vorsteuerabzug möglich.[1] Gleiches gilt, wenn der "Heilberufler" Kleinunternehmer ist.[2] Vorsteueraufteilung Werden neben den steuerfreien auch ermäßigt bzw. voll besteuerte Umsätze erzielt, kann insoweit Vorsteuer abgezogen werden, als vorsteuerbelastete Aufwendungen oder Investitionen mit diesen Umsätzen zusammenhängen. Einze... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.2.3 Ermäßigt besteuerte Umsätze

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen folgende Leistungen im Gesundheitswesen: Unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundene Umsätze sowie die Verabreichung von Heilbädern und die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist.[1] Umsätze der Zahntechniker;[2] Hilfsgeschäfte, wie z. B. der Verkauf von Anlagegegenständen, Bohrer... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.3 Berufsgeheimnis / Datenzugriff

Grundsätzlich kann der Betriebsprüfer Einsicht in alle Betriebsunterlagen verlangen.[1] Ein Mediziner hat jedoch das Recht die Einsichtnahme insoweit zu verweigern, als Informationen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen offenbart würden.[2] Problematisch sind hier z. B. die Privatliquidationen: Sie stellen einerseits Rechnungen dar, so dass insoweit ein Zugriffsre... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 6 Checkliste: Individuelle Gesundheitsleistungen

Beispielhafte IGeL-Liste: Vorsorge-Untersuchungen Zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung ("Intervall-Check") Ergänzung der Gesundheitsuntersuchung um Belastungs- und / oder Ruhe-EKG sowie weitere Laboruntersuchungen ("Check up-Ergänzung") Ergänzungsuntersuchungen zu den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen bis zum 18. Lebensjahr ("Kinder-Intervall-Check") Fachbezogene Gesun... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 2.2.2 Gemischte Tätigkeiten

Wird neben der freiberuflichen Tätigkeit auch eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt (z. B. Verkauf von Mundhygieneartikeln durch eine Zahnarztpraxis oder Verkauf von Kontaktlinsen und Pflegemitteln durch eine Augenarztpraxis), werden die Einkünfte insgesamt als solche aus Gewerbebetrieb erfasst und es unterliegt die gesamte Praxis der Gewerbesteuer. Die gewerbliche Tätigkeit i... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.3 Drittaufwand

Werden Ausgaben nicht vom selbstständig tätigen "Heilberufler", sondern von dritter Seite übernommen, können sie grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe des "Heilberuflers "geltend gemacht werden. Es handelt sich um sog. "Drittaufwand".[1] Dies gilt z. B. für Zinsen für Betriebsdarlehen, die der "Heilberufler-Ehegatte" aufgenommen hat, um die Tätigkeit des "Heilberuflers "zu ... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.5 Darlehen

Auch bei Darlehen stellt sich die Frage inwieweit diese betrieblich oder privat veranlasst sind bzw. auf einem Kontokorrentkonto betriebliche und private Vorgänge abgewickelt werden. Vorrangig sind die Erhöhungen des Schuldstandes nach betrieblicher und privater Veranlassung einzustufen. Soweit eine Erhöhung privat veranlasst ist (durch Entnahmen), sind die entsprechenden ant... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / Zusammenfassung

Überblick Im Steuerrecht sind Einnahmen aus heilberuflicher Tätigkeit begünstigt: Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer und sind i. d. R. von der Umsatzsteuer befreit. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Betriebsprüfung bei Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Hebammen und ähnlichen Berufen. Abgedeckt werden hierbei die Vorschriften ... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 1.2 Umsatzsteuer

Umsatzsteuerfrei sind nur ärztliche Heilbehandlungen und Tätigkeiten zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, Heilung von Krankheiten bei Menschen.[1] Dazu muss eine ärztliche Verordnung oder eine Verordnung eines Heilpraktikers vorliegen bzw. die Leistung im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden. Umsatzsteuerlich wird... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.4 Gemischte Aufwendungen

Selbstverständlich sind rein betrieblich veranlasste Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Schwieriger wird es, wenn die Kosten nicht nur fachliche / betriebliche, sondern auch nicht fachliche / nicht betriebliche, also gesellschaftliche bzw. private Inhalte betreffen. Man spricht hier von sog. "gemischten Aufwendungen". Derartige Aufwendungen können unter bestimmten Vorau... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 2.2.4 Rechtsform

Schließen sich mehrere "Heilberufler" zusammen, stehen ihnen verschiedene Rechtformen zur Auswahl: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handelt es sich um die einfachste Form des Zusammenschlusses mehrerer Personen. Handelt es sich hierbei um Berufsträger mit heilberuflicher Tätigkeit, erzielt die Gesellschaft Einkünfte aus freibe... mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 1.1 Einkommensteuer

In die Gruppe der Heilberufe fallen sog. Katalogberufe und diesen ähnliche Berufe. Grundsätzlich werden mit diesen Berufen einkommensteuerlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt.[1] Wird ein sog. Katalogberuf (Arzt, Zahnarzt usw.) ausgeübt, ist die Zuordnung zu dieser Gruppe eindeutig. Der Berufsträger muss aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantw... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.6 Verluste durch Veränderung der Marktverhältnisse

Eine "Teileliminierung" eines Verlustes ist auch bei einer nicht absehbaren Veränderung der Marktverhältnisse anzuerkennen. Zu denken ist hierbei z. B. an außerordentliche Kosten durch Verdrängungswettbewerb, Preisverfall, Marktsättigung oder Konkurrenzabwehr. Die Betriebsprüfung fordert diesbezüglich, dass eine nachprüfbare Darlegung erfolgt und Preiszugeständnisse von frem... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.1 Überblick

Der BFH lässt allerdings nach der sog. Dokumentations-Rechtsprechung [1] einen Gegenbeweis hinischtlich der vorgenannten Grundsätze der Verlustzuordnung zu. Hierbei muss nach BFH im Rahmen einer Beweislastumkehr der Steuerpflichtige die Ursachen darlegen. Hinzu kommen ab 2003 die Vorgaben der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung.[2] Dies sind: § 2 Abs. 4 GAufzV: Bei wesentlic... mehr