Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.2.7 Übertragung von Wirtschaftsgütern

Rz. 127 Als schädliches Ereignis wird (vorbehaltlich stiller Reserven) ebenfalls angesehen, wenn auf die Körperschaft Wirtschaftsgüter zu einem geringeren als ihrem gemeinen Wert übertragen werden. Die Vorschrift soll verhindern, dass stille Reserven auf den Stpfl. übertragen werden und diese dann durch Veräußerung des fraglichen Wirtschaftsguts realisiert und damit die Verl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umstellung einer vorbeugenden Unterlassungsklage in eine Feststellungsklage; Androhung eines Auskunftsersuchens nach § 93 Abs. 1 AO

Leitsatz 1. Eine vorbeugende Unterlassungsklage kann nach ihrer Erledigung als Feststellungsklage zulässig bleiben, wenn es prozessökonomisch sinnvoll ist, die maßgebliche Rechtsfrage in dem bereits anhängigen und aufwändig betriebenen Verfahren zu klären. Der Kläger ist trotz Schaffung vollendeter Tatsachen in dem noch nicht rechtskräftig entschiedenen Verfahren zu halten. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 3.2.1 Verdeckte Gewinnausschüttung

Während im Einkommensteuerrecht Abflüsse aus dem Betriebsvermögen an die Inhaber (= Entnahmen) mit dem Teilwert zu bewerten sind,[1] sind verdeckte Gewinnausschüttungen der Kapitalgesellschafter an ihre Anteilseigner mit dem gemeinen Wert zu bemessen.[2] Praxis-Beispiel Verdeckte Gewinnausschüttung X ist Gesellschafter-Geschäftsführer der Autohaus-X-GmbH. Zu Weihnachten schenk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2.2 Vereinfachte Zollanmeldung (Art. 166ff. UZK; Art. 145ff. DelVO; Art. 223ff. DVO)

Rz. 98 Das vereinfachte Anmeldeverfahren nach Art. 166 UZK und Art. 145ff. DelVO betrifft nur Waren, die gestellt werden. Die Zulassung zum vereinfachten Anmeldeverfahren ist bewilligungspflichtig (Art. 166 Abs. 2 UZK). Die Bewilligung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, wenn die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Bewilligung wird grundsätzlich ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Berichtigung fehlerhafter EUSt-Bescheide

Rz. 349 Nach Art. 117 und Art. 119 UZK sind fehlerhafte Bescheide zu korrigieren, auch EUSt-Bescheide (§ 21 Abs. 2 UStG). Eine entsprechende nationale Regelung ist in § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO enthalten, der durch das Unionsrecht für Einfuhrabgaben i. S. v. Art. 5 Nr. 20 UZK verdrängt worden ist. In Erlass- und Erstattungsfällen ist nach dem Unionszollrecht eine Korrektur – auch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Allgemeines

Rz. 343 Da die Zollschuld stets in der gesetzlichen, d. h. zutreffenden Höhe entsteht, handelt es sich um den zu entrichtenden Betrag, der u. U. ursprünglich nicht in der richtigen Höhe mitgeteilt worden ist. In diesem Fall prüft die Zollbehörde von Amts wegen oder auf Antrag des Zollschuldners, ob der noch zu entrichtende Betrag erlassen oder der bereits entrichtete Betrag ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Der Grund für die Regelung in § 21 Abs. 1 UStG liegt in der unterschiedlichen Erhebungsweise von USt und Einfuhrumsatzsteuer sowie in der Eigenart des jeweiligen St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Mitbestrafte Vor-/Nachtat

Rz. 119 [Autor/Stand] Eine mitbestrafte Nachtat ist anzunehmen, wenn durch die neue Tat die durch die Vortat erlangten Vorteile lediglich verwertet oder gesichert werden sollen (s. § 370 Rz. 885 ff.)[2]. Bei derartigen Konstellationen liegt innerhalb des Gesamtgeschehens der Schwerpunkt des Unrechts bei der ursprünglichen Rechtsgutverletzung, so dass es keiner Strafe für die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerhinterziehung durch positives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der tatbestandsmäßige Erfolg im Rahmen des § 370 Abs. 1 AO konkretisiert sich durch die Verkürzung von Steuern oder durch die Erlangung des ungerechtfertigten Steuervorteils (s. § 370 Rz. 376 ff., 424 ff.). Hinsichtlich der einzelnen Steuerarten ergeben sich folgende Besonderheiten: a) Veranlagungssteuern Rz. 71 [Autor/Stand] Zu den Veranlagungssteuern zäh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 376 Verfolgungsverjährung

Schrifttum: Baumhöfener/Madauß, Besondere Aspekte der Verjährung § 376 AO, NZWiSt 2017, 27; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität, wistra 1990, 285; Bender, Die Verfolgungsverjährung für Steuerhinterziehung nach dem JahressteuerG 2009, wistra 2009, 215; Berger, Die Vollendung und die Beendigung insbesondere bei der Unterlassung im Steuerstraf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7 Gesonderte Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags (Abs. 4)

Rz. 172 Der Zinsvortrag und der EBITDA-Vortrag sind nach § 4h Abs. 4 EStG gesondert festzustellen. Festgestellt werden nur die nicht abgezogenen und damit vortragsfähigen Zinsaufwendungen. Die im laufenden Jahr abziehbaren Zinsaufwendungen werden nicht gesondert festgestellt, sondern gehen als unselbstständige Besteuerungsgrundlagen in den Steuerbescheid des laufenden Jahrs ...mehr

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Kryptowährungen: "Steuerberater können sich positionieren" ( Interview)

Zusammenfassung Elon Musk sorgte im Februar 2021 wieder einmal für Furore: Tesla investierte 1,5 Milliarden Dollar in Bitcoins. Spätestens jetzt wird das Thema auch für andere Unternehmen interessant, denn Musk gibt den Takt vor. Für Steuerberater heißt das, dass sie sich mit Kryptowährungen auseinandersetzen sollten. Warum das Wissen darum für Steuerberater lohnend sein kan...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbetriebseinnahmen bei Stipendiengewährung an die Mitunternehmer einer GbR

Leitsatz 1. Das einem Mitunternehmer gewährte Stipendium ist als Sonderbetriebseinnahme i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG zu erfassen, wenn die durch das Stipendium geförderte Tätigkeit des Mitunternehmers im Rahmen der Mitunternehmerschaft mit deren Mitteln betrieben wird. 2. Der Grundsatz von Treu und Glauben hindert das FA nicht daran, Stipen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.2.1 Bundeszentralamt für Steuern

Rz. 14 Das Bundeszentralamt für Steuern mit Sitz in Bonn-Bad Godesberg ist ebenfalls eine Bundesoberbehörde.[1] Es hat zur Aufgabe die Mitwirkung an Außenprüfungen, die durch die Landesfinanzbehörden durchgeführt werden.[2] Außerdem hat es zahlreiche Aufgaben in Steuerfällen, die sich über die Grenzen des Bundesgebiets hinaus erstrecken, nicht im Geltungsbereich des GG ansäs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.6.3 Finanzämter

Rz. 23 Die FÄ sind nach § 17 Abs. 1 und 2 FVG als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern sowie mit Ausnahme der auf Bundesfinanzbehörden[1] oder auf Gemeindebehörden[2] übertragenen Aufgaben zuständig. Bezirk und Sitz der FÄ bestimmt die oberste Landesbehörde. Das kann durch einzelne ...mehr

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Beurteilung von Sachspenden (zu § 10 Abs. 4 UStG)

Kommentar Die unentgeltliche Abgabe von Gegenständen kann nach § 3 Abs. 1b UStG zu einem steuerbaren Umsatz führen, der dann mit den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Wiederbeschaffungskosten zu einer Umsatzsteuer führt. Dies kann insbesondere bei Sachspenden – insbesondere für karitative Zwecke – zu einer nicht eingeplanten Umsatzsteuerbelastung führen. Die Finanzverwaltung h...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Feststellung der Summen der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens; Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Leitsatz 1. Beteiligter am Verfahren der gesonderten Feststellung der Summen der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens und des jungen Verwaltungsvermögens ist der Erwerber, der die Steuerbegünstigung für das Betriebsvermögen in Anspruch nehmen könnte. Dies kann auch ein Vermächtnisnehmer sein, wenn der Erbe aufgrund einer letztwilligen Verfügung verpfl...mehr

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Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Kommentar Ein Schreiben des BMF stellt Fälle dar, in denen eine Nichtbesteuerung von Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen aus Billigkeitsgründen in Betracht kommt. Der Anwendungsbereich des Schreibens ist indes eng. Billigkeitsregelung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Zinsen Erhält ein Steuerpflichtiger Zinsen auf Steuererstattungen gemäß § 233a AO sind...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.5 Feststellungsverfahren

Rz. 132 Ein einheitliches und gesondertes Feststellungsverfahren ist gem. § 14 Abs. 5 KStG für das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft einschließlich der damit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen eingeführt worden. Damit wird die Grundlage für die verfahrensmäßige Bindungswirkung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellscha...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.4.1 Organschaftlich begründete Mehr- und Minderabführungen

Rz. 166 Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft weicht in der Regel von der durch die Gewinnabführung oder die Verlustübernahme eingetretenen Vermögensmehrung oder Vermögensminderung in der Steuerbilanz des Organträgers ab, sodass sich sog. Mehr- bzw. Minderabführungen ergeben. Um eine spätere Doppel- bzw. Nichterfassung des infolge der Einkommenszu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2 Erweiterte Kompetenzen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 7 Wortgleich wie in § 208 Abs. 1 S. 3 AO modifiziert § 208a Abs. 2 S. 2 AO einige Verfahrenshandlungen der AO für die Vorfeldermittlungen durch das BZSt. So kann insbesondere ein Dritter ohne vorherige Befragung des Beteiligten um Auskunft ersucht werden und Auskünfte können ohne schriftliche Anforderung verlangt werden.[1] Durch den Verweis auf § 200 Abs. 1 S. 1 und 2, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.1 Reichweite der Ermittlungsbefugnisse (Abs. 2 S. 1)

Rz. 6 Mit dem Verweis in § 208a Abs. 2 S. 1 AO auf die Ermittlungsbefugnisse der FÄ und Hauptzollämter kann sich das BZSt der Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung nach der AO bedienen. Anwendbar sind daher namentlich die Vorschriften über den Untersuchungsgrundsatz[1], die Mitwirkungs-[2] und Auskunftspflichten[3] der Beteiligten und anderer Personen sowie die Inanspruch...mehr

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Lamborghini Aventador im Betriebsvermögen: 1-%-Versteuerung wird durch weitere hochwertige Fahrzeuge im Privatvermögen nicht ausgeschlossen

Leitsatz Das FG München entschied, dass die Anwendung der 1-%-Regelung auf Luxusfahrzeuge des Betriebsvermögens nicht mit dem Argument abgewendet werden kann, dass noch weitere hochpreisige Fahrzeuge im Privatvermögen gehalten werden. Sachverhalt Der Kläger war als selbstständiger Prüfsachverständiger tätig und hatte offenbar ein Faible für hochwertige Fahrzeuge: Im Privatver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.2.3 Rücktritt vom Versuch

Rz. 82 § 24 StGB sieht Straffreiheit bei einem freiwilligen Rücktritt vom Versuch vor. Diese Vorschrift ist auch auf versuchte Steuerstraftaten anwendbar und wird durch die Selbstanzeigeregelung des § 371 AO nicht ausgeschlossen.[1] Voraussetzung eines jeden Rücktritts i. S. d. § 24 StGB ist, dass die jeweilige Verhinderungshandlung auf Freiwilligkeit beruht. Dies bedeutet, ...mehr

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Gehaltsverzicht: So können ... / Einführung

Die Angemessenheit des Gehalts eines Gesellschafter-Geschäftsführers steht regelmäßig im Fokus von steuerlichen Außenprüfungen. Sowohl die Höhe des Gehalts als auch die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen müssen einem Fremdvergleich standhalten. In diesem Zusammenhang ist auch das Thema Gehaltsverzicht zu sehen. Kommt die GmbH in eine Krise, kommen auch die Gesellsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Recht des anderen EU-Mitgliedstaats als Voraussetzung der Steuerbefreiung/Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 76 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG ist (wie bei den Befreiungen nach S. 1 Buchstaben c, d und f der Vorschrift) – abgesehen von den beleg- und buchmäßigen Nachweiserfordernissen – von den Voraussetzungen und Beschränkungen abhängig, die im Aufnahmemitgliedstaat gelten.[1] Der Unternehmer hat durch eine von der zuständigen Behörde des Gastmitgliedst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6 Auswertung, Nutzung und Speicherung der Daten (§ 138a Abs. 7 AO)

Rz. 66 Nach § 138a Abs. 7 S. 1 AO leitet das BZSt die Aufgabe die länderbezogenen Berichte, die ihm von den inländischen berichtsverpflichteten Konzerneinheiten übermittelt wurden, an die zuständige inländische Finanzbehörde weiter. Diese können die Berichte zur Risikoeinschätzung nutzen. Nach § 138a Abs. 7 S. 2 AO erfolgt auch die Weiterleitung durch das BZSt an die jeweilig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Aufbewahrungsfrist für alle Rechnungen bei Unternehmern

Rz. 12 Die Aufbewahrungsvorschrift des § 14b Abs. 1 S. 1 bis S. 4 UStG gilt für alle Rechnungen, die der Unternehmer selbst ausgestellt hat, Rechnungen, die ein Dritter im Namen und für Rechnung des leistenden Unternehmers ausgestellt hat, Gutschriften, die der Leistungsempfänger oder ein Dritter für eine von dem Unternehmer erbrachte Leistung ausgestellt hat, Rechnungen, die de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Atypische stille Gesellschaft

Schrifttum: Bitz, Aktuelle Entwicklungen bei der GmbH & Still, GmbHR 1997, 769; Blaurock, Handbuch Stille Gesellschaft, 9. Auflage 2020; Bodden, Die atypisch stille Gesellschaft im Einkommensteuerrecht, KÖSDI 2019, 21282; Bolk, Festschrift für Wolfram Reiss, 2008, Einkünfte des an einer GmbH still beteiligten Gesellschafters, S. 449; Brandenberg, Die atypisch stille Gesellsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sonderzuständigkeit

Stand: EL 125 – ET: 02/2021 > Außenprüfung Rz 11, > Zuständigkeit Rz 1. Ergänzend > Bundeszentralamt für Steuern Rz 2, > IZA.mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 40.1 Bemessung der Lohnsteuer nach besonderen Pauschsteuersätzen (§ 40 Abs. 1 EStG)

Größere Zahl von Fällen (1) 1Eine größere Zahl von Fällen ist ohne weitere Prüfung anzunehmen, wenn gleichzeitig mindestens 20 Arbeitnehmer in die Pauschalbesteuerung einbezogen werden. 2Wird ein Antrag auf Lohnsteuerpauschalierung für weniger als 20 Arbeitnehmer gestellt, kann unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Arbeitgebers und der mit der Pauschalbesteue...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Steuerbefreiung eng mit der Sozialfürsorge verbundener Dienstleistungen im Bereich des Rettungsdienstes

Leitsatz 1. Abrechnungen von Krankentransport- und Rettungsdienstleistungen gegenüber Sozialversicherungsträgern, die ein Rettungsdienst (gemeinnütziger Verein) für den Träger des Rettungsdienstes und die anderen Rettungsdienste übernommen hat, können "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStS...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und teilweise untervermieteten Grundstücks

Leitsatz Eine (partielle) Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt vor, soweit der Erwerber das zunächst vom Veräußerer gepachtete – teilweise eigenbetrieblich genutzte und teilweise untervermietete – Grundstück nach dem Erwerb weiterhin teilweise vermietet. Normenkette § 1 Abs. 1a, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 Abs. 1, § 13b Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 3.1.1 Verlangen einer Übersetzung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 11 Nach § 87 Abs. 2 S. 1 AO kann die Finanzbehörde die Vorlage einer Übersetzung des Dokuments verlangen. Der Behörde ist damit jedoch kein Ermessen zwischen Übersetzungsverlangen und Nichtbeachtung des Schriftstücks eingeräumt. Die Nichtbeachtung widerspräche den allgemeinen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dem Legalitätsprinzip[1] und dem Untersuchungsgr...mehr

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Liquidation/Auflösung der G... / 3 Ablauf der freiwilligen Liquidation der Gesellschaft

Gesellschafterbeschluss fassen: Die Liquidation beginnt mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die Gesellschaft aufzulösen. Dieser Beschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen. Grundsätzlich kann also die Minderheit überstimmt werden. Wer z. B. nur 10 % der Stimmen hat, kann sich grundsätzlich nicht dagegen wehren, dass die Gesellscha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerzerlegung beim Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb (Unbundling)

Leitsatz 1. Findet bei einem integrierten Energieversorgungsunternehmen eine Entflechtung statt, aufgrund derer das Versorgungsnetz an eine andere Gesellschaft verpachtet wird, ist eine Gewerbesteuerzerlegung auf die Netzgemeinden im Hinblick auf die bei dem Energieversorgungsunternehmen verbliebenen Geschäftsbereiche nur dann vorzunehmen, wenn das Energieversorgungsunterneh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 4 Abs. 3 (Steuerliche Nebenleistungen)

Rz. 27 § 1 Abs. 1 AO erfasst nicht unmittelbar die steuerlichen Nebenleistungen. Die in § 3 Abs. 4 AO einzeln aufgezählten steuerlichen Nebenleistungen (insbes. Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder, Kosten sowie Zinsen i. S. d. ZK) sind zwar Abgaben, aber keine Steuern. Abs. 3 sieht wegen des engen Zusammenhangs der steuerlichen Nebenleistungen mit de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.3 Außenprüfung

Rz. 43f In § 203a AO wurde zum 1.1.2017 eine neue Rechtsgrundlage für Außenprüfungen bei mitteilungspflichtigen Stellen i. S. d. § 93c AO eingefügt. § 203a AO ist jedoch nach § 45d Abs. 1 S. 3 EStG nicht anwendbar. Der Gesetzgeber hat die Anwendung der neuen Zulässigkeitsvorschrift für Außenprüfungen bei § 45d EStG bewusst abgelehnt, da auch bisher keine spezielle Möglichke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9 Nicht anwendbare Regelungen bei Haftung, Informationspflicht und Außenprüfung

9.1 Haftung Rz. 43d Ab 1.1.2017 regelt § 72a Abs. 4 AO grundlegend die Haftung Dritter bei Datenübermittlungen i. S. d. § 93c AO an Finanzbehörden. Obwohl die Norm grundsätzlich auch auf das Meldeverfahren anwendbar wäre, erklärt § 45d Abs. 1 S. 3 EStG als Ausnahmevorschrift den § 72a Abs. 4 AO nachvollziehbar für nicht anwendbar. Als Beweggrund für die Ausnahmevorschrift wir...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.2 Informationspflicht

Rz. 43e § 93c Abs. 1 Nr. 3 AO sieht seit 1.1.2017 grundsätzlich vor, dass die mitteilungspflichtige Stelle den Stpfl. darüber zu informieren hat, welche für seine Besteuerung relevanten Daten sie an die Finanzbehörden übermittelt hat oder übermitteln wird. Der Gesetzgeber hat jedoch zu Recht berücksichtigt, dass die auszahlenden Stellen die Stpfl. bereits bei Antragstellung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.1 Haftung

Rz. 43d Ab 1.1.2017 regelt § 72a Abs. 4 AO grundlegend die Haftung Dritter bei Datenübermittlungen i. S. d. § 93c AO an Finanzbehörden. Obwohl die Norm grundsätzlich auch auf das Meldeverfahren anwendbar wäre, erklärt § 45d Abs. 1 S. 3 EStG als Ausnahmevorschrift den § 72a Abs. 4 AO nachvollziehbar für nicht anwendbar. Als Beweggrund für die Ausnahmevorschrift wird angeführt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5 Auswertung der Mitteilungen

Rz. 22 I. d. F. des Gesetzes v. 9.11.1992[1] schrieb § 45d Abs. 2 EStG ausdrücklich vor, dass die übermittelten Daten ausschließlich zur Prüfung der rechtmäßigen Inanspruchnahme des Sparer-Freibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags verwendet werden dürfen. Rz. 23 Um die steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen zu verbessern, wurde diese sehr eingeschränkte Verwendung d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Ansatz von pauschalen Kilometersätzen bei Benutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln i.S.d. BRKG

Leitsatz Der Ansatz der pauschalen Kilometersätze nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG anstelle der tatsächlichen Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG für sonstige berufliche Fahrten kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel i.S. des § 4 Abs. 1 BRKG benutzt. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Sä...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag ab... / 8.3.1 Nachweis des tatsächlichen privaten Nutzungsanteils mit einem Fahrtenbuch

Wirtschaftsgüter sind nur begünstigt, wenn sie im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr vermietet oder ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Davon ist auszugehen, wenn die private Nutzung nicht mehr als 10 % beträgt. Der Unternehmer muss also darlegen können, dass der Umfang der betrieblichen Nutzung mindestens 90 % beträgt. Dabei ist Folgendes ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag ab... / 7.4 Neuregelung der Antragsfrist durch das Jahressteuergesetz 2020 zur Vermeidung von ungewollten Gestaltungen

Grundsätzlich kann ein Investitionsabzugsbetrag unbefristet und bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids geltend gemacht werden. Es ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt am Ende des Gewinnermittlungszeitraums abzustellen, für den der Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht werden soll. Das heißt, dass ein Investitionsabzugsbetrag auch im Rahmen eines Einspruchs beantragt werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.2 Anordnungsinhalt

Rz. 19 Der Ermessensentscheidung der anordnungsbefugten Behörde sind ausweislich der Gesetzesbegründung objektive Entscheidungskriterien zugrunde zu legen. Diese sind – ebenso wie die Anordnung als solche – zu dokumentieren. Dabei sind namentlich Anlass und Grund, sowie der sachliche und zeitliche Umfang der Aufgabenzuweisung darzulegen.[1] Aus der Dokumentation der Ermessen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.8 Außenprüfung

Rz. 52 Die Finanzverwaltung ist nach § 50b S. 1 EStG berechtigt, die den Mitteilungen an das BZSt zugrundeliegenden Verhältnisse nach § 45e EStG von Bedeutung sind oder der Aufklärung bedürfen, bei den am Verfahren Beteiligten zu prüfen. Zudem gelten die Vorschriften über die Außenprüfung nach den §§ 193 bis 203 AO nach § 50b S. 2 EStG sinngemäß.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung: Einkunftserzielung bei entgeltlich bestelltem Nießbrauch

Leitsatz Räumt der Eigentümer einem Dritten ein dingliches oder obligatorisches Nutzungsrecht ein, muss stets geprüft werden, ob und inwieweit der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte den Tatbestand der Einkünfteerzielung erfüllt. Sachverhalt Das Finanzamt stellte bei einer Außenprüfung fest, dass der Kläger aus dem notariell beurkundeten Nießbrauchsvertrag vom 2.10.2008 ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 2 Opportunitäts-/Legalitätsprinzip

Rz. 3 Die steuerlichen Verfahren lassen sich zum einen danach unterteilen, ob ihre Einleitung ein vorheriges Handeln (z. B. Antrag) voraussetzt, dieses nur den nicht zwingend vorgeschriebenen Regelfall darstellt oder die Finanzbehörde von Amts wegen tätig wird. Zum anderen wird danach differenziert, ob das Gesetz die Einleitung des Verwaltungsverfahrens zwingend vorschreibt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Besprechungen – häufiger als gedacht!

Der Arbeitsalltag des Steuerberaters ist geprägt von Besprechungen mit unterschiedlichsten Personen. Denn die steuerliche Expertise ist in vielen Bereichen, nicht nur von Mandanten, gefragt. Häufig werden Besprechungen über die Zeitgebühr nach § 13 StBVV abgerechnet. Mit § 31 StBVV gibt es jedoch eine weitere Regelung, die in einigen Fällen sogar einer Abrechnung nach § 13 St...mehr