Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2.2 Ausschluss der Pauschalierung

Rz. 13 Die Pauschalierung ist nach § 37b Abs. 2 S. 2 EStG ausgeschlossen, sofern bereits andere gesetzliche Bewertungsregelungen gelten, da es in diesen Fällen keiner weiteren Vereinfachungsregel bedarf. Der Ausschluss erfasst die in § 8 Abs. 2 S. 2-5 EStG geregelte Firmenwagenbesteuerung, die amtlichen Sachbezugswerte gem. § 8 Abs. 2 S. 6, 7 EStG, die Zurverfügungstellung eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.6 Einheitliche Wahlrechtsausübung

Rz. 10a Der Stpfl. hat das Wahlrecht (kann), die Pauschalierung in Anspruch zu nehmen oder hierauf zu verzichten. In diesen Fällen müssen die Zuwendungsempfänger die Zuwendung als Betriebseinnahme oder Drittlohn erfassen. Entscheidet sich der Stpfl. für die Pauschalierung, muss er für alle betrieblich veranlassten Sachzuwendungen und Geschenke, die innerhalb eines Wirtschaft...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Geänderte Fakten und Umstände

Tz. 144 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Ändern sich die Fakten und Umstände, die den Ermessensentscheidungen und Schätzungen zugrunde liegen, hat ein Unternehmen diese zu überprüfen (IFRIC 23.13). Kommt es daraufhin zu Änderungen aufgrund der neuen Umstände und Informationen, hat ein Unternehmen die Auswirkungen als Berichtigung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung zu erfasse...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Deductible temporary differences (aktivische Unterschiedsbeträge)

Tz. 70 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Eine aktivische latente Steuerabgrenzung ist grundsätzlich in allen Fällen vorzunehmen, in denen es wahrscheinlich ist, dass steuerliche Gewinne verfügbar sein werden, um die gebildeten aktivischen latenten Steuern in den späteren Perioden ihrer Auflösung steuerlich wirksam nutzen zu können (IAS 12.24). Unter dieser Voraussetzung sind zwei Fä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fernwärmeversorgung kann der erweiterten Gewerbeertragskürzung entgegenstehen.

Leitsatz Versorgt ein grundstücksverwaltendes Unternehmen nicht nur eigene, sondern auch ein fremdes Grundstück mit Fernwärme, schließt dies die erweiterte Gewerbeertragskürzung aus. Sachverhalt Eine GmbH ist Eigentümerin von zwei Grundstücken. Die Grundstücke werden durch eine von der GmbH betriebene Fernwärmestation mit Heizwärme und Warmwasser versorgt. Eine zusätzliche Ve...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung: Detailfragen zum Gesellschafterwechsel bei vermögensverwaltender GbR

Leitsatz 1. Eine GbR ist für die Einkommensteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands verwirklicht, welche den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind. 2. Entsteht einem Gesellschafter einer vermögensverwaltend tätigen GbR Aufwand für den Erwerb seiner Gesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1– 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bindung

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Soweit die Finanzbehörden Auskünfte geben oder wenn sie gar eine bestimmte steuerliche Behandlung eines Sachverhalts zusagen, sind sie idR daran gebunden; zu Einzelheiten > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 32 ff, 56/2ff, 74ff, > Außenprüfung Rz 63, > Haftung für Lohnsteuer Rz 116, siehe zudem Tipke, StuW 1962, 697; Florig, Die Bindung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundeszentralamt für Steuern

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das BZSt ist 2006 aus dem Bundesamt für Finanzen hervorgegangen (vgl das Gesetz vom 22.09.2005, BGBl 2005 I, 2809). Es ist eine Bundesoberbehörde iSv § 4 FVG und als solche eine Finanzbehörde (vgl § 6 Abs 2 AO). Es hat seinen Hauptsitz in 53 225 Bonn, An der Küppe 1 (www.bzst.de). Rz. 2 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die vielfältigen länderübergre...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verzicht auf Steuerfreiheit der Vermietung

Leitsatz Nach § 15 Abs. 4 UStG aufteilbar sind nur gesetzlich geschuldete Vorsteuerbeträge. Normenkette § 15 Abs. 4, § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 9 Abs. 2 UStG, Art. 13 Teil B Buchst. f 6. EG-RL (= EWGRL 388/77) Sachverhalt Die Klägerin betrieb Spielhallen, in denen sie Umsätze mit Geldspielgeräten und Umsätze mit Unterhaltungsspielgeräten ausführte. Die konzessionierte Fläche für ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung abziehbarer Vorsteuer

Leitsatz Eine Schätzung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuer unter Verwendung eines selektiven Personalschlüssels ist nicht als sachgerechte Schätzung anzusehen; es besteht daher kein Vorrang gegenüber einer Schätzung anhand des Verhältnisses der gesamten steuerfreien zu den steuerpflichtigen Umsätzen. Normenkette § 15 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 UStG, Art. 173 Abs. 1 Unterabs....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Rückwirkung des § 43 Abs. 18 KAGG

Leitsatz Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 43 Abs. 18 KAGG, der die Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i.d.F. des sog. Korb II‐­Gesetzes auf alle noch nicht bestandskräftigen Festsetzungen auch des Veranlagungszeitraums 2003 ­anordnet, soweit Veräußerungen im Mai 2003 betroffen sind, infolge Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Bestehen einer Betriebsaufspaltung

Sachverhalt Ein Besitzunternehmen übt eine gewerbliche Tätigkeit aus, welche einer erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegensteht. Für die personelle Verflechtung ist auf die Geschäfte des täglichen Lebens abzustellen. Nach einer Außenprüfung hat das Finanzamt einer GmbH & Co. KG die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG versagt, da diese als Besitzunternehme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die 3-Mio-EUR-Freigrenze

Rn. 95 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo der Zinsaufwendungen über die Zinserträge (Nettozinsaufwand) weniger als 3 Mio EUR pro Wj beträgt. Hervorzuheben ist, dass es sich hierbei um eine Freigrenze u nicht um einen Freibetrag handelt. Das bedeutet, dass die Abzugsbeschränkung der Zinsschranke z...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wärmeabgabe aus Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk

Leitsatz Für die Aufteilung der in die Selbstkosten einzustellenden Aufwendungen bei der unentgeltlichen Wertabgabe ist entgegen anderer Finanzgerichtsrechtsprechung die Marktwertmethode anzuwenden. Sachverhalt Zwischen den Beteiligten ist strittig, in welcher Höhe die Bemessungsgrundlage einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einer Biogasanlage anzusetzen ist und ob der ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.2 Aktuell: Arbeitnehmereinsatz für private Zwecke: Umsatzsteuerfalle durch geschickte Vertragsgestaltung umgehen

Rz. 170 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Vermehrt greift die Finanzverwaltung derzeit i. R. v. Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und auch Lohnsteuer-Außenprüfungen – Letztere allerdings im Rahmen von Kontrollmitteilungen – Fallgestaltungen auf, in denen Arbeitnehmer im Privatbereich ihres Arbeitgebers und damit für außerunternehmerische Zwecke zum Einsatz kom...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XIII Anhang III: Muster / 3 Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH (Mehrpersonen-GmbH)

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteili...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.3.1.1 Gesetzliche Regelungen

Rz. 235 Kontrollrechte der Kommanditisten gegenüber der KG Abgesehen von der notwendigen Zustimmung der Kommanditisten zu Geschäftsführungsmaßnahmen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgehen,[1] beschränken sich die gesetzlichen Kontrollrechte der Kommanditisten auf die in § 166 HGB geregelten Auskunfts- und Einsichtsrechte. Die Komma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Verkehrszivilrecht / VIII. Vergütungsvorschussrechnung

Rz. 63 Muster 1.7: Vergütungsvorschussrechnung Muster 1.7: Vergütungsvorschussrechnung _________________________ Auftraggeber1 _________________________ (Anschrift) Unser Zeichen: _________________________ Bitte immer angeben Verkehrsunfall vom _________________________ _________________________ (Anrede), die Kosten meiner Inanspruchnahme erlaube ich mir vorläufig vorschussweise w...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lieferungen

Leitsatz 1. Steht aufgrund einer Beweiserhebung fest, dass die gelieferten Fahrzeuge zum Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet versendet wurden, kann dies nicht durch die Annahme eines fehlenden Belegnachweises in Abrede gestellt werden. 2. Der sich aus der USt-IdNr. ergebende Nachweis der Unternehmereigenschaft des Abnehmers kann nicht durch die bloße Annahme einer B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Künstlereigenschaft kann durch unabhängiges Gutachten nachgewiesen werden

Kommentar An der Kunst scheiden sich bekanntlich manchmal die Geister - an der Frage, welcher steuerlichen Einkunftsart ein Künstler unterfällt, mitunter auch. Das LfSt Bayern weist darauf hin, dass zur Klärung externe Gutachterausschüsse herangezogen werden können. Einkünfte eines Künstlers Die Frage, ob ein Künstler gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte erzielt, ist nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Einleitung

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 In der Beratungspraxis ist erkennbar, dass sich das Klima in Betriebsprüfungen zunehmend verschärft. Keineswegs selten kommt es im Rahmen der Betriebsprüfung auch zur Einbeziehung der Straf- und Bußgeldstellen (BuStra) des Finanzamtes, weil der Betriebsprüfer der Ansicht ist, es lägen Anhaltspunkte für die Verwirklichung einer Steuerordnungsw...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Selbstanzeige bei grob fahrlässiger Steuerverkürzung

Tz. 84 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Nach § 378 Abs. 3 AO wird eine Geldbuße nicht festgesetzt, wenn der Täter gegenüber der Finanzbehörde die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt. Dieses muss erfolgen, bevor ihm oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt g...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Selbstanzeige bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung

Tz. 79 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Nach § 371 Abs. 1 AO wird wegen Steuerstraftaten nicht bestraft, wer (i) gegenüber der Finanzbehörde (ii) zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart (iii) in vollem Umfang (iv) die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt. Hierbei müssen die Angaben zu allen unverjährten Steue...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 6 Buchführung (§ 6d Abs. 3)

Rz. 28 Bildung und Auflösung der Rücklage müssen sich in der Buchführung verfolgen lassen. Die Vorschrift greift fast wortgleich entsprechende Regelungen in § 6d Abs. 3 Nr. 4 a. F. und § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 5 EStG auf. Eine eigenständige Bedeutung hatte die Vorschrift insofern, als es für die Verfolgbarkeit in der Buchführung nicht Voraussetzung war, dass diese den Grundsätze...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Strafbefreiende Selbstanzeige

Tz. 77 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Ein Rücktritt ist von jeder Straftat im Versuchsstadium möglich. Im Steuerstrafrecht existiert daneben noch die Möglichkeit einer sog. strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 StGB für vorsätzliche Taten nach § 370 AO. Für die leichtfertige (d. h. grob fahrlässige) Steuerverkürzung nach § 378 AO existiert ebenfalls eine Selbstanzeigemöglich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen

Leitsatz 1. Das Verständigungs- und Schlichtungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen hat obligatorischen Charakter, es führt daher bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. 2. Wenn durch ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren endgültig festgestellt ist, dass eines der beteiligten Unternehmen durch Handlungen, die eine Gewinnberic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / Zusammenfassung

Überblick Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel der Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne eines Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Schätzung nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Richtsätzen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / 2 Berechnungsgrößen zur Ermittlung der Richtsätze

2.1 Wirtschaftlicher Umsatz Als wirtschaftlicher Umsatz gilt die Jahresleistung des Betriebs zu Verkaufspreisen ohne Umsatzsteuer abzüglich Preisnachlässe, wie z. B. Skonti und Boni, und Forderungsverluste. Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen auch Einnahmen aus sonstigen branchenüblichen Leistungen, z. B. aus dem Verkauf von Materialabfällen, Bedienungsgelder, Verbrauchsteuern, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze 2018

Zusammenfassung Überblick Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel der Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne eines Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Schätzung nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / 2.4 Betriebsaufwendungen

Bei den Betriebsaufwendungen ist zu unterscheiden nach allgemeinen sachlichen Betriebsaufwendungen, die bei der Ermittlung des Halbreingewinns abgezogen werden und besonderen sachlichen und personellen Aufwendungen, die nach Ermittlung des Halbreingewinns zur Ermittlung des Reingewinns abgezogen werden. Beim Abzug der Aufwendungen ist zu beachten, dass Aufwendungen nur insoweit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / 2.2 Waren- bzw. Materialeinsatz

Der Ansatz des Waren- und Materialeinsatzes erfolgt mit den steuerlichen Anschaffungskosten ohne die abzugsfähige Vorsteuer. Dabei sind Fremdleistungen und Nebenkosten bis zur Einlagerung hinzuzurechnen. Kürzungen erfolgen für unentgeltliche Wertabgaben (ggf. mit den Pauschsätzen), Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG, unentgeltliche Waren- und Materialabgaben an das Personal,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / 1 Richtsätze dienen dem äußeren Betriebsvergleich

Der sog. äußere Betriebsvergleich stellt eine in der Praxis häufig angewandte Möglichkeit der Verprobung dar. Äußerer Betriebsvergleich bedeutet, dass die Ergebnisse des geprüften Betriebs den Ergebnissen vergleichbarer Betriebe gegenübergestellt werden. Neben zahlreichen Vergleichszahlen, die von Berufsverbänden, den Industrie- und Handelskammern oder sonstigen Institutione...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / 2.1 Wirtschaftlicher Umsatz

Als wirtschaftlicher Umsatz gilt die Jahresleistung des Betriebs zu Verkaufspreisen ohne Umsatzsteuer abzüglich Preisnachlässe, wie z. B. Skonti und Boni, und Forderungsverluste. Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen auch Einnahmen aus sonstigen branchenüblichen Leistungen, z. B. aus dem Verkauf von Materialabfällen, Bedienungsgelder, Verbrauchsteuern, die zum Entgelt zählen, z. B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / 2.3 Löhne und Gehälter

Löhne und Gehälter werden mit den Bruttobeträgen einschließlich aller Sachbezüge angesetzt. Nicht zu den Löhnen und Gehältern, sondern zu den allgemeinen sachlichen Betriebsaufwendungen, gehört der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Als Fertigungslöhne gelten Löhne, die in Handwerksbetrieben oder in gemischten Betrieben auf den Fertigungsbereich entfallen. Sie werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / 3 Anwendung der Richtsätze

Die Richtsätze ermöglichen dem Betriebsprüfer, die Kennzahlen des zu prüfenden Betriebs mit denen der Richtsatzsammlung für die entsprechende Branche zu vergleichen. Zu diesem Zweck werden die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung oder der Einnahmen-Überschussrechnung des zu prüfenden Betriebs normalisiert und anschließend den Richtsätzen gegenüber gestellt. Praxis-Beispiel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / 4 Richtsätze für 2018

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsveräußerung: ausgeschlossen bei vollständiger Übertragung der Anteile an einer GmbH; möglich bei Begründung einer Organschaft

Leitsatz 1. Die Inhaberschaft von Anteilen an einer GmbH reicht (im Gegensatz zur Inhaberschaft von Vermögenswerten dieser GmbH) für sich genommen nicht hin, um eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit der Veräußerin fortführen zu können. 2. Anders kann es sein, wenn die bisherige Organträgerin die Anteile an der GmbH an die neue Organträgerin überträgt. Normenkette § 1 Abs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zur Dokumentation der Ausübung des Zuordnungswahlrechts (1)

Leitsatz 1. Steht Art. 168 Buchst. a in Verbindung mit Art. 167 der Richtlinie 2006/112/EG einer nationalen Rechtsprechung entgegen, nach der das Recht auf Vorsteuerabzug in den Fällen, in denen ein Zuordnungswahlrecht beim Leistungsbezug besteht, ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung keine für die Finanzbeh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zur Dokumentation der Ausübung des Zuordnungswahlrechts (2)

Leitsatz 1. Steht Art. 168 Buchst. a in Verbindung mit Art. 167 der Richtlinie 2006/112/EG einer nationalen Rechtsprechung entgegen, nach der das Recht auf Vorsteuerabzug in den Fällen, in denen ein Zuordnungswahlrecht beim Leistungsbezug besteht, ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung keine für die Finanzbeh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.9 Steuerberatungskosten

Rz. 403 Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Rz. 404 Betriebsausgaben und Werbungskoste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.5 Vorlagepflicht/Vorlagefristen

Rz. 96 Nach § 90 Abs. 3 S. 5 AO soll die Finanzbehörde die Vorlage von Aufzeichnungen regelmäßig nur für die Durchführung, d. h. während und zur Vorbereitung einer Außenprüfung [1] verlangen. Das Vorlageverlangen der Finanzbehörde ist eine Ermessensentscheidung, die wie jeder Eingriffsakt mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang stehen muss, aber gesetzlich in de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.5 Rechtsfolgen einer Verletzung der erweiterten Mitwirkungspflicht

Rz. 61 Die zur allgemeinen Mitwirkungspflicht[1] dargestellten Rechtsfolgen (vgl. Rz. 26ff.) gelten entsprechend. § 90 Abs. 2 AO beseitigt nicht den Untersuchungsgrundsatz [2] und die damit verbundenen primären Ermittlungspflichten der Finanzbehörde[3] und führt auch keine subjektive Beweislast ein. Die Finanzbehörde muss vielmehr alle sonstigen Erkenntnismittel ausschöpfen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.4 Stammdokumentation (Master File)

Rz. 88a Überschreitet das Unternehmen, das Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe ist[1], die Umsatzschwelle von 100 Mio EUR jährlich, hat es gem. § 90 Abs. 3 S. 3 AO zusätzlich zum Local File (vgl. Rz. 80ff.) eine Stammdokumentation zu erstellen. Dieser Schwellenwert soll sicherstellen, dass nur Unternehmen von einem gewissen Gewicht im Konzernverbund und einem hiera...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.3.1 Umfang der Mitwirkungspflicht

Rz. 12 § 90 Abs. 1 S. 1 AO beschreibt nur einen allgemeinen Grundsatz, der durch eine Reihe spezieller, auf die jeweilige Verfahrenslage abgestimmter Bestimmungen konkretisiert wird. Eine eigenständige Rechtsgrundlage beinhaltet die Vorschrift wegen ihrer unzureichenden Bestimmtheit nicht. Der Einsatz von Zwangsmitteln[1] setzt regelmäßig einen Verwaltungsakt voraus, der auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.2 Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation (Local File)

Rz. 80 Nach § 90 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO haben Stpfl., die Geschäftsbeziehungen nach § 1 Abs. 4 AStG unterhalten, anhand des vorgegebenen Dokumentationsstandards zu belegen, dass diese Geschäftsbeziehungen so bemessen sind, wie sie zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen unter gleichen oder ähnlichen Umständen vereinbart worden wären.[1] Grundsätzlich dient diese Dokume...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.1 Anlass/Zweck der Vorschrift

Rz. 67 § 90 Abs. 3 AO wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen[1] neu gefasst, um den Empfehlungen der G20/OECD im finalen Bericht zu BEPS-Aktionspunkt 13 hinsichtlich des dreistufigen Verrechnungspreisdokumentationsansatzes zu entsprechen.[2] Damit wurde die Dokumentat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 2.2 Voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Gesellschaften

Voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Personen- und Kapitalgesellschaften können die ihnen von ihren Gesellschaftern für deren im Leistungsaustausch erbrachte Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in voller Höhe als Vorsteuer abziehen. Sie werden somit durch die Steuerbarkeit dieser Leistungen nicht weiter belastet. Voll zum Vorsteuerab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3.3 Übergangsregelungen bei Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung und von Verwaltungsanweisungen

Rz. 107 Ein besonders wichtiger Unterfall von Treu und Glauben liegt vor, wenn die Dispositionen des Stpfl. durch Gesetzesänderung, Feststellung der Verfassungswidrigkeit begünstigender Vorschriften, eine Änderung von Verwaltungsanweisungen oder eine Änderung der Rspr. beeinträchtigt werden. Dann kann es der Grundsatz des Vertrauensschutzes erforderlich machen, durch Übergan...mehr