Als wirtschaftlicher Umsatz gilt die Jahresleistung des Betriebs zu Verkaufspreisen ohne Umsatzsteuer abzüglich Preisnachlässe, wie z. B. Skonti und Boni, und Forderungsverluste. Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen auch

  • Einnahmen aus sonstigen branchenüblichen Leistungen, z. B. aus dem Verkauf von Materialabfällen,
  • Bedienungsgelder,
  • Verbrauchsteuern, die zum Entgelt zählen, z. B. Biersteuer.

Nicht zum wirtschaftlichen Umsatz gehören

  • Erträge aus gewillkürtem Betriebsvermögen,
  • Einnahmen aus Hilfsgeschäften,
  • Einnahmen aus in Vorjahren ausgebuchten Kundenforderungen,
  • Einnahmen aus nicht branchenüblichen Leistungen, z. B. aus ehrenamtlicher oder gutachterlicher Tätigkeit, aus Lotto- und Totoannahme,
  • unentgeltliche Wertabgaben,
  • Lieferungen und sonstige Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG,
  • Leistungen an das Personal,
  • Leistungen für eigenbetriebliche Zwecke.
 
Praxis-Beispiel

Wirtschaftlicher Umsatz

 
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist folgende Erträge aus: EUR
Umsatzerlöse 300.000
Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen 5.000
Erlöse aus Schrottabfällen 3.000
Eigenverbrauch Material 1.000
Aktivierte Eigenleistungen   8.000
Summe der Erträge 317.000
Der wirtschaftliche Umsatz setzt sich zusammen aus:  
Umsatzerlöse 300.000
Erlöse aus Schrottabfällen   3.000
Wirtschaftlicher Umsatz 303.000

Eine Besonderheit für die Ermittlung des wirtschaftlichen Umsatzes gilt bei Fertigungsbetrieben für die fertigen und teilfertigen Erzeugnisse. Diese gehen nur mit Herstellungskosten in die Bilanz ein. Im Verhältnis zum Lohn- und Materialeinsatz fehlt es hier am anteiligen Gewinnausweis. Zur Ermittlung des wirtschaftlichen Umsatzes werden sie mit Verkaufspreisen angesetzt.

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