Als wirtschaftlicher Umsatz gilt die Jahresleistung des Betriebs zu Verkaufspreisen ohne Umsatzsteuer abzüglich Preisnachlässe, wie z. B. Skonti und Boni, und Forderungsverluste. Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen auch
- Einnahmen aus sonstigen branchenüblichen Leistungen, z. B. aus dem Verkauf von Materialabfällen,
- Bedienungsgelder,
- Verbrauchsteuern, die zum Entgelt zählen, z. B. Biersteuer.
Nicht zum wirtschaftlichen Umsatz gehören
- Erträge aus gewillkürtem Betriebsvermögen,
- Einnahmen aus Hilfsgeschäften,
- Einnahmen aus in Vorjahren ausgebuchten Kundenforderungen,
- Einnahmen aus nicht branchenüblichen Leistungen, z. B. aus ehrenamtlicher oder gutachterlicher Tätigkeit, aus Lotto- und Totoannahme,
- unentgeltliche Wertabgaben,
- Lieferungen und sonstige Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG,
- Leistungen an das Personal,
- Leistungen für eigenbetriebliche Zwecke.
Wirtschaftlicher Umsatz
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist folgende Erträge aus: | EUR |
---|---|
Umsatzerlöse | 300.000 |
Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 5.000 |
Erlöse aus Schrottabfällen | 3.000 |
Eigenverbrauch Material | 1.000 |
Aktivierte Eigenleistungen | 8.000 |
Summe der Erträge | 317.000 |
Der wirtschaftliche Umsatz setzt sich zusammen aus: | |
Umsatzerlöse | 300.000 |
Erlöse aus Schrottabfällen | 3.000 |
Wirtschaftlicher Umsatz | 303.000 |
Eine Besonderheit für die Ermittlung des wirtschaftlichen Umsatzes gilt bei Fertigungsbetrieben für die fertigen und teilfertigen Erzeugnisse. Diese gehen nur mit Herstellungskosten in die Bilanz ein. Im Verhältnis zum Lohn- und Materialeinsatz fehlt es hier am anteiligen Gewinnausweis. Zur Ermittlung des wirtschaftlichen Umsatzes werden sie mit Verkaufspreisen angesetzt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen