Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Berichtigung des Steuerbetrags

Rz. 56 Ebenso wie § 14c Abs. 1 UStG spricht § 14c Abs. 2 UStG die Berichtigung von Rechnungen mit unberechtigtem Steuerausweis nicht an. Geregelt ist nur die Berichtigung des gem. § 14c Abs. 2 S. 1 und 2 UStG geschuldeten Steuerbetrags. Dies bedeutet aber nicht, dass die Berichtigung derartiger Rechnungen nicht zulässig wäre. Sie ist sogar unerlässlich, um die Gefährdungslag...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 65 ff und > Außenprüfung Rz 64.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinbarungen mit dem Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das FA muss – besonders im Rahmen einer > Außenprüfung – den für die Besteuerung bedeutsamen Sachverhalt von Amts wegen ermitteln (§ 88 AO; > Ermittlungspflicht des Finanzamts). Sind Einzelheiten in erheblichem Umfang aufzuklären, soll der Aufwand für die Ermittlungen aber in einem vernünftigen und sachgemäßen Verhältnis zu dem erwarteten ste...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich steuerfrei

Rz. 35 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Freibetrag von 110 EUR gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a Satz 4 EStG). Bei mehr als zwei Betriebsveranstaltungen können die zwei Veranstaltungen, für die der Freibetrag gelten soll, vom ArbG ausgewählt werden (Wahlrecht; BMF vom 14.10.2015 Tz 4 Buchst c, BStBl 2015 I, 832, > Rz 3). Die Ausübun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Nachforderung zu Unrecht nicht einbehaltener Lohnsteuer

Rz. 215 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Hat der ArbG die LSt unzutreffend einbehalten, hat das FA mehrere Möglichkeiten, die zu wenig erhobene LSt nachzuerheben. Solange keine Veranlagung durchgeführt worden ist, kann es die LSt vom ArbN nach § 38 Abs 4 EStG, § 39 Abs 5 und 7 EStG, § 39a Abs 5 EStG, § 41c Abs 4 EStG und § 42d Abs 3 Satz 4 Nr 1 EStG nachfordern (> Nachforderung vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches – Abgrenzung § 46 von § 25 EStG

Rz. 28 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu einer Veranlagung des ArbN kommt es, wenn er nach § 46 EStG entweder von Amts wegen oder auf Antrag zu veranlagen ist. Grundvoraussetzung ist in beiden Fällen, dass das > Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist (§ 46 Abs 2 Satz 1 EStG) und einer d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Bindung an Entscheidungen in anderen Verfahren

Rz. 210 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das Veranlagungsverfahren ist vom LSt-Abzugsverfahren einschließlich des LSt-Ermäßigungsverfahrens unabhängig. Die LSt ist eine besondere Erhebungsform der ESt und hat, sofern es die auf die Lohneinkünfte entfallende ESt nicht abgilt (§ 46 Abs 4 Satz 1 EStG) – also in Veranlagungsfällen –, Vorauszahlungscharakter (BFH 169, 202 = BStBl 1993 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betriebsstätten-Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Betriebsstätten-FA ist dasjenige FA, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte des ArbG (§ 41 Abs 2 EStG; > Betriebsstätte Rz 15 ff) befindet (§ 41a Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG). Rz. 2 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Ihm gegenüber hat der > Arbeitgeber folgende lohnsteuerliche Pflichten zu erfüllen:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbG hat beim Abzug der KiSt vom > Arbeitslohn nur mit dem FA, nicht mit den Kirchenbehörden zu tun. Er ist zur Entrichtung der Kirchenlohnsteuer verpflichtet. Auf die Festsetzung und Erhebung der KiSt sind auch beim Steuerabzug die Vorschriften des EStG entsprechend anzuwenden (§ 51a Abs 1 Satz 1 EStG iVm den KiStG der Länder). Die ents...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG

Rz. 13 Nicht selten beantragen die betroffenen Unternehmer eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde unabhängig von der Vergleichbarkeit der Einrichtungen nur dann bei der zuständigen Landeskulturbehörde, wenn für sie die Steuerbefreiung günstiger ist als die Möglichkeit, bei Steuerpflicht ihrer Leistungen die Vorsteuer aus den Vorbezügen angerechnet zu bekommen. Auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BGBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Abg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den Herstellungskosten unterjährig ausgeschiedenen Umlaufvermögens gehören

Leitsatz 1. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen, soweit sie in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens einzubeziehen sind. 2. Insoweit reicht es aus, dass die Miet- und Pachtzinsen als Herstellungskosten akt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz Der Steuerpflichtige muss auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG seine Betriebseinnahmen und -ausgaben so festhalten, dass die Finanzbehörde diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen kann. Sachverhalt Der Kläger hat einen täglich geöffneten Kebab-Imbiss betrieben. Er führte eine offene Ladenkasse und ermittelte die Umsätze nach vereinnahmten En...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ablaufhemmung nach beiderseitigen Erledigungserklärungen

Leitsatz Übereinstimmende Erledigungserklärungen führen im Zusammenhang mit der Zusage einer Bescheidänderung noch nicht zu einer unanfechtbaren Entscheidung über den Rechtsbehelf. Normenkette § 129, § 171 Abs. 3a AO Sachverhalt Mit Bescheid vom 9.11.2009 setzte das FA die Umsatzsteuer 2006 aufgrund einer Außenprüfung auf 81.963,50 EUR fest. Hiergegen legte der Kläger Einspruc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Organschaft

Leitsatz Bei einer Organschaft bezieht der Organträger die Eingangsleistung, so dass es für § 13b Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 UStG auf die Außenumsätze des Organkreises ankommt. Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 13b UStG Sachverhalt Der Kläger, ein Einzelunternehmer, war Mehrheitsgesellschafter der X-GmbH (GmbH). Die GmbH erbrachte Bauleistungen an Schwestergesellschaften ...mehr

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Rechnungen: Richtiger Umgan... / Zusammenfassung

Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt im Allgemeinen voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt.[1] Im Rahmen von Betriebsprüfungen bzw. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden fehlerhafte Rechnungen regelmäßig beanstandet und führen dann nicht selten zum Verlust des Vorsteuerabzugs für den Prüfungszeitraum. Es besteht dann zwar gru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungen: Richtiger Umgan... / 2.2 Zusammenfassende Handlungsempfehlungen für (Eingangs-)Rechnungen

Sämtliche Eingangsrechnungen sind sofort und penibel daraufhin zu überprüfen, ob sie die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthalten.[1] Vor dem Hintergrund der befristeten Umsatzsteuersenkung in der Zeit vom 1.7.2020 – 31.12.2020 (bzw. bis 30.6.2021 im "Gastronomiebreich") gilt dies insbesondere auch für die Angabe des Steuersatzes und des Steuerbetrages. Sofern Rechnungs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach der Tonnage: Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft

Leitsatz Bei einer Ein-Schiff-Gesellschaft sind die nach Veräußerung des Schiffes auf Liquidation ihres Geschäftsbetriebs gerichteten Maßnahmen jedenfalls dann als Hilfsgeschäfte i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG zu qualifizieren, wenn der Liquidationsbeschluss im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung des Schiffes gefasst und während der Liquidationsphase keine an...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 7g EStG: Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw

Leitsatz Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines PKW, für den er den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen. Normenkette § 7g (EStG VZ 2014) EStG i.d.F. des AmtshilfeR...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.1 Fälligkeit der Verbindlichkeiten

Rz. 5 Fälligkeit wird zivilrechtlich als der Zeitpunkt bezeichnet, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann.[1] Zur Problematik der (insolvenzrechtlichen) Fälligkeit der bestehenden Verbindlichkeiten sind u. a. die Ausführungen des BGH im Beschluss vom 19.7.2007[2] zu berücksichtigen: "Im allgemeinen Zivilrecht wird mit ‚Fälligkeit‘ derjenige Zeitpunkt bezeichnet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.4 Maßgeblichkeit des niedrigeren Handelsbilanzansatzes bei Rückstellungen für das Steuerrecht

Seit der BilMoG-Reform argumentiert die Finanzverwaltung dass der Handelsbilanzwert für die Bewertung einer Rückstellung in der Steuerbilanz dann maßgeblich ist, wenn die steuerliche Rückstellungsbewertung zu einem höheren Wert führt. Durch die EStÄR 2012 ist die Auffassung der Finanzverwaltung zur Bewertung von Rückstellungen wie folgt in die Einkommensteuerrichtlinien aufge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Nutzungsverhältnisse

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH geht es um den Vorsteuerabzug eines erfolglosen Unternehmers. Der BFH fragte den EuGH, ob ein Steuerpflichtiger, der einen Investitionsgegenstand im Hinblick auf eine steuerpflichtige Verwendung mit Recht auf Vorsteuerabzug herstellt (hier: Errichtung eines Gebäudes zum Betrieb einer Cafeteria), den Vorsteuerabzug nach A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3 Praxishinweise für die Steuerberatung bei der Rückstellungsbildung

Um die Schätzgrundlage für die Berechnung der Rückstellungen zu berechnen, sollten sich Steuerberaterinnen/Steuerberater eng an die bei der Mandantschaft getroffenen Verträgen halten. Hilfreich kann eine Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten oder – wenn vorhanden – dem Justitiariat sein, um das Gewährleistungsrisiko der Mandantschaft besser einschätzen zu können. Je genauer die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beitrittsaufforderung an BMF: Verfahrensrechtliche Umsetzung des § 6b EStG bei mitunternehmerbezogener Übertragung

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Es wird gebeten, dazu Stellung zu nehmen, in welcher Weise bei Übertragung eines Veräußerungsgewinns nach § 6b EStG auf anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Personengesellschaft, an der der Veräußerer mitunternehmerisch beteiligt ist, nach den Vorgaben der AO die Entscheidung darüber getroffen wer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückgabegewinn bei Anteilen an Immobilienfonds im Betriebsvermögen

Leitsatz Die von § 2 Abs. 1 InvStG 2004 nicht erfasste Ausschüttung eines sog. Liquiditätsüberhangs ("negativ thesaurierte Erträge") führt im Rahmen der betrieblichen Bewertung der Immobilienfonds-Anteile des Ausschüttungsempfängers nicht zu einer Minderung der Anschaffungskosten; vielmehr ist ein passiver Ausgleichsposten zu bilden, der im Zeitpunkt der Rückgabe/Veräußerung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance für den Vertrieb... / 3.7.2 Beschaffung von Bestechungsmitteln

Problem: Wer nicht zu Lasten der eigenen Privattasche bestechen will, muss im Unternehmen Gelder oder geldwerte Dienstleistungen schaffen, die im Detail der Rechnungswesen- und Verwendungskontrolle entzogen sind und so für verdeckte Bestechungszahlungen verwendet werden können. Damit solche Zahlungen nicht auffallen, müssen sie über die im Unternehmen ordnungsgemäß vorgesehe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Arbeiten im Zusammenhang mit Kontrollmitteilungen abrechnen?

Frage: Wie können Tätigkeiten aufgrund erhaltener Kontrollmitteilungen nach StBVV abgerechnet werden? Konkret geht es um den Nachweis der Versteuerung/Erfassung von Betriebseinnahmen durch Vorlage des Jahreskontos des Debitors. Antwort: Eine unmittelbar passende Vorschrift enthält die StBVV nicht, sodass nur eine sinngemäße bzw. analoge Anwendung der Vorschriften (§ 2 StBVV ) ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern im Einzelab... / 8 Anhangangaben

Rz. 90 Den Umfang der Pflichtangaben zu latenten Steuern regelt § 285 Nr. 29, 30 HGB. Zum Berichtsumfang gehören die folgenden Angaben: Differenzengrundlage, steuerliche Verlustvorträge, verwendeter Steuersatz, latente Steuersalden von Steuerschulden am Ende des Geschäftsjahres, Veränderungen der Salden. Rz. 91 Die Erläuterung, auf welchen Differenzen die bilanzierten latenten Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 1.1 Begriff der Zuschreibung – Inhalt, Umfang und wichtige Abgrenzungen

Rz. 1 Der Begriff der Zuschreibung wird im Gesetz zwar an verschiedenen Stellen genannt, jedoch erlaubt die Verwendung durch den Gesetzgeber keine Rückschlüsse auf Inhalt und Umfang des Zuschreibungsbegriffs: In § 284 Abs. 3 Satz 2 HGB heißt es – in Verbindung mit der Aufstellung des so genannten Anlagespiegels[1] –, dass neben anderen Sachverhalten "Zuschreibungen des Gesch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.3 Wegfall der Abschreibungsgründe bei Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB sowie § 253 Abs. 4 HGB in späteren Geschäftsjahren

Rz. 25 Die zentrale Voraussetzung für die Anwendung von § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB ist der zwischenzeitliche Wegfall der Gründe, die für die früher vorgenommene Abschreibung maßgebend waren. Bestehen die Gründe auch weiterhin, ist nach der hier vertretenen Auffassung keine Möglichkeit zur Wertaufholung gegeben, selbst wenn die Vornahme der Abschreibung als Wahlrecht ausgestalte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen

Leitsatz Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die tatsächlichen Voraussetzungen einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO trägt grundsätzlich das Finanzamt. Hingegen trägt der Steuerpflichtige die Beweislast dafür, dass dem für die Veranlagung des Steuerpflichtigen zuständigen Sachbearbeiter ausnahmsweise auch nicht aktenkundige Tatsachen dienstlich bekannt waren...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

(1) 1Für die Lohnsteuer-Außenprüfung gelten die §§ 193 bis 207 AO. 2Die §§ 5 bis 12, 20 bis 24, 29 und 30 Betriebsprüfungsordnung [1] sind mit Ausnahme des § 5 Absatz 4 Satz 2 sinngemäß anzuwenden. (2) 1Der Lohnsteuer-Außenprüfung unterliegen sowohl private als auch öffentlichrechtliche Arbeitgeber. 2Prüfungen eines öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers durch die zuständige Aufs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Lohnsteuer-Nachs... / 6. Übergang zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Geben die bei der Lohnsteuer-Nachschau getroffenen Feststellungen hierzu Anlass, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung (§ 196 AO) zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung nach § 42f EStG übergegangen werden (§ 42g Absatz 4 Satz 1 EStG). Auf den Übergang zur Außenprüfung ist schriftlich hinzuweisen (§ 42g Absatz 4 Satz 2 EStG). Die allgemeinen Grundsä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Anrufungsauskunft, Haftung, Außenprüfung (§§ 15 Abs 3–5 VermBG)

Rz. 150 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Auf Anfrage des Arbeitgebers hat das > Betriebsstätten-Finanzamt Auskunft über die Anwendung der Vorschriften über die Gewährung der Sparzulagen im einzelnen Fall zu erteilen (§ 15 Abs 4 VermBG). Die Auskunft ist ein > Verwaltungsakt. Die Auskunft stellt klar, wie das FA den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 10.2 – Betriebsprüfungsordnung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 vom 15. März 2000 (BStBl I, 368) – zuletzt geändert durch allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 20. Juli 2011, BStBl 2011 I, 710. - Auszug - Nach Artikel 108 Abs. 7 des Grundgesetzes wird mit Zustimmung des Bundesrates folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen: I. Allgemeine Vorschriften § 1 – Anwendungsbereich der Betriebsprüfungsordnung (1) Die...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 42f EStG

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 (1) Für die Außenprüfung der Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der Lohnsteuer ist das Betriebsstättenfinanzamt zuständig. (2) 1Für die Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers bei der Außenprüfung gilt § 200 der Abgabenordnung. 2 [1] Darüber hinaus haben die Arbeitnehmer des Arbeitgebers dem mit der Prüfung Beauftragten jede gewünschte Auskunft übe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nachforderung durch Veranlagung zur Einkommensteuer (§§ 25, 46 EStG)

Rz. 49 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Eine Korrektur des LSt-Abzugs ist stets zulässig, wenn der ArbN zur ESt veranlagt wird (§§ 25, 46 EStG). Bei der Veranlagung ermittelt das FA die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, ohne an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen gebunden zu sein, die für den Steuerabzug ergangen sind (im Einzelnen > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Einwendungen des Arbeitnehmers

Rz. 43 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Der ArbN kann gegen die Nachforderung einwenden, die Steuerschuld bestehe nicht oder wegen Ablauf der Festsetzungsfrist nicht mehr (> Rz 39) oder nicht in der vom FA angenommenen Höhe. Er kann dazu alle Ermäßigungsgründe, die bis dahin unberücksichtigt geblieben sind, geltend machen. Der Grundsatz, dass der Nachforderungsbescheid von der mat...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 42g EStG

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 (1) 1Die Lohnsteuer-Nachschau dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. 2Sie ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte. (2) 1Eine Lohnsteuer-Nachschau findet während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten statt. 2Dazu können die mit der Nachschau Beauftragte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Lohnsteuer-Nachs... / 1. Allgemeines

Rz. 2 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Lohnsteuer-Nachschau ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung möglicher steuererheblicher Sachverhalte. Steuererheblich sind Sachverhalte, die eine Lohnsteuerpflicht begründen oder zu einer Änderung der Höhe der Lohnsteuer oder der Zuschlagsteuern führen können. Das für die Lohnsteuer-Nachschau zuständige Finanzamt kann das Fi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Brutto-Einzelberechnung mit Übernahme der Steuer

Rz. 7 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Will ein ArbG die Nachsteuern aufgrund einer > Außenprüfung nicht auf den ArbN als den Steuerschuldner abwälzen, sondern selbst übernehmen, so handelt es sich bei der Übernahmeerklärung idR nicht um eine Nettolohnvereinbarung. Die Nachsteuern sind vielmehr zusätzlicher Arbeitslohn (> Rz 4) des Kalenderjahres, in dem der ArbG sie an das FA abf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Nachforderung im Pauschalierungswege

Rz. 60 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Stellt der ArbG (zB durch innerbetriebliche Kontrolle) oder das FA (zB bei einer > Außenprüfung oder einer > Lohnsteuer-Nachschau) fest, dass in einer größeren Zahl von Fällen LSt und weitere Steuerabzüge nachzuerheben sind, weil der LSt-Abzug nicht vorschriftsmäßig vorgenommen worden und die Steuerabzüge insoweit nicht angemeldet worden sin...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nachprüfung des Steuerabzugs

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 > Außenprüfung, > Lohnsteuer-Nachschau, > Anh 2 Lohnsteuer-Nachschau .mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (BG...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Nachforderung während des laufenden Kalenderjahres

Rz. 37 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Bei Nachforderungen für das laufende Kalenderjahr legt das FA seiner Nachforderung nur die LSt zugrunde, die auf Lohnzahlungszeiträume entfällt, auf die sich die Änderungen beziehen (zeitraumbezogene Nachforderung). Bei beschränkt steuerpflichtigen ArbN ist die LSt ohnehin stets nur bezogen auf einen einzelnen > Lohnzahlungszeitraum zu ermit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Anrufungsauskunft / 5. Bindungswirkung und gerichtliche Überprüfung

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Erteilung und die Aufhebung (Rücknahme und Widerruf) einer Anrufungsauskunft stellt nicht nur eine Wissenserklärung (unverbindliche Rechtsauskunft) des Betriebsstättenfinanzamts dar, sondern ist ein feststellender, aber nicht vollziehbarer Verwaltungsakt im Sinne des § 118 Satz 1 AO, mit dem sich das Finanzamt selbst bindet. Der Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Lohnsteuer-Nachs... / 10. Rechtsbehelf

Rz. 22 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Gegen schlichtes Verwaltungshandeln (z. B. Betreten von Grundstücken und Räume zur Durchführung einer Lohnsteuer-Nachschau) ist kein Einspruch gegeben. Im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau ergangene Verwaltungsakte (vgl. Rz. 21) können gemäß § 347 AO mit Einspruch angefochten werden. Der Amtsträger ist berechtigt und verpflichtet, den Einspruch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Netto-Einzelberechnung

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Erklärt der ArbG bei einer > Außenprüfung von vornherein, dass er den ArbN von jeglicher Steuernachforderung freistellen, also sämtliche bei der Nachversteuerung anfallenden Steuerabzugsbeträge übernehmen will, und ist diese Erklärung auch dem ArbN gegenüber verbindlich (> Nettolohn Rz 3), so kann für die Übernahme der Steuerabzugsbeträge vo...mehr