Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / III. Vermeidung von Sperrzeit und Steuernachteilen – Grund für die Beendigung

Rz. 95 Die Beendigung des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses durch eine Aufhebungsvereinbarung ist nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit stets ein sperrzeitrelevanter Lösungssachverhalt (vgl. zur Zusage einer Ausgleichzahlung für Sperrzeit durch den Arbeitgeber, ArbG Düsseldorf v. 26.10.2018 – 14 Ca 3722/18, juris, mit Anm. Bartelmeß, ArbR 2019, 155). Entscheid... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Gutschrift und Rechnungsstellung durch Dritte

Tz. 257 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden im Vorfeld mit dem Leistenden entsprechende Vereinbarungen (schriftlich oder mündlich – ohne Bedingung an eine besondere Form –) getroffen, kann ein Unternehmer, für dessen Unternehmen der Leistende eine Leistung erbracht hat oder eine juristische Person, bei der es sich um einen Nichtunternehmer handelt, über die entsprechende Leist... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Unternehmer

Tz. 9 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Rechtsfähige, wie auch nicht rechtsfähige Verbände/Vereine/Stiftungen, steuerbegünstigte wie auch nicht steuerbegünstigte Verbände/Vereine/Stiftungen sind Unternehmer, wenn sie die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) genannten Voraussetzungen erfüllen. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist ein Verband/Verein dann Unternehmer, wenn er eine ... mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Gleichklang oder Dreiklang des Arbeitnehmerbegriffs?

Rz. 1057 Übergreifend für das Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht ist für alle drei Rechtsgebiete der gemeinsame Ansatzpunkt zur Abgrenzung des Arbeitnehmers vom (selbstständigen) Freien Mitarbeiter die Anknüpfung an der Arbeitnehmereigenschaft, d.h. die persönliche Abhängigkeit. Trotz des Fehlens einer einheitlichen und rechtsübergreifenden Legaldefinitio... mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Antragsberechtigung, Zuständigkeit, Form und Umfang der Prüfung

Rz. 913 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" v. 20.12.1999 ist erstmals ein (freiwilliges/optionales) Anfrageverfahren zur Statusklärung in § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV eingeführt worden (sog. optionales Anfrageverfahren). Rz. 914 Mit Wirkung zum 1.4.2022 hat der Gesetzgeber mit der Reform des Statusfeststellungsverfahrens zum Erwerbsstatusverfahren § 7a SGB IV n.F... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.4 Verzicht auf § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG

Tz. 93 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden Grundstücke, Gebäude oder Grundstücksteile an andere Unternehmer vermietet oder verpachtet, kann auf die Anwendung der Befreiungsvorschrift nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) verzichtet werden (sog. Option zur Umsatzsteuerpflicht). § 9 UStG (Anhang 5) regelt den Verzicht auf die Steuerbefreiung. Danach kann der Verein einen Ums... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Verwaltung der Realsteuern durch Landesfinanzbehörden (Abs. 2)

Rz. 7 § 22 Abs. 2 AO regelt den Fall, dass in einem Land zwar Gemeinden bestehen, diesen die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern aber nicht übertragen wurde. Obwohl es sich dabei ausgehend von Art. 108 Abs. 2 GG um den gesetzlichen Normalfall handelt, hat die Regelung zzt. nur für Bremen (mit den Gemeinden Bremen und Bremerhaven) Bedeutung. Bremen hat den Gemeinden die ... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 4 Höhe der Tantieme

Ob eine Gewinntantieme der Höhe nach angemessen ist, richtet sich nach den Verhältnissen und den Einschätzungen der Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses der Tantiemevereinbarung. Maßgebend ist, wie die Parteien zu diesem Zeitpunkt die Gewinnentwicklung der Kapitalgesellschaft vorausgesehen haben und ob die Höhe der Tantieme auf der Grundlage dieser Erwartungen angemessen w... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.4 Gefahr der Verfolgung

Rz. 22 Es muss aus der Erfüllung der Pflicht die Gefahr der Verfolgung erwachsen oder verstärkt werden.[1] Nicht erforderlich ist, dass ein Straf- oder Bußgeldverfahren bereits eingeleitet worden ist[2], es muss jedoch die straf- oder bußgeldrechtliche Verfolgbarkeit der Tat gegeben sein.[3] Die Verfolgungsgefahr besteht bereits in der Möglichkeit der Einleitung oder Durchfü... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.7.1 Umfang der Belehrungspflicht

Rz. 30 Nach § 393 Abs. 1 S. 4 AO ist der Stpfl. "hierüber" zu belehren. Der Inhalt der Belehrungspflicht erstreckt sich auf die Gesamtregelung des § 393 Abs. 1 AO . Der Stpfl. ist also zu belehren über die Selbstständigkeit der Verfahren, den Fortbestand der steuerlichen Pflichten, das Verbot der Zwangsmittelanwendung, auch wie er das Verbot geltend zu machen hat.[1] Der Hinweis,... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.2 Offenbaren durch den Steuerpflichtigen

Rz. 42 Durch das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 AO wird nur der mitwirkende Stpfl. gegen die Strafverfolgung geschützt, der die Tatsachen und Beweismittel der Finanzbehörde offenbart hat.[1] Offenbarungen des Bevollmächtigten[2] sind dem vertretenen Stpfl. zuzurechnen.[3] Entscheidend ist nur, dass der Bevollmächtigte unmittelbar auf Veranlassung des Stpfl. handelt.[4] H... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2 Gestaltung der Mitwirkungspflichten

Rz. 6 Der gravierende Unterschied zwischen dem Besteuerungsverfahren und dem Steuerstrafverfahren liegt in der Gestaltung der Mitwirkungspflichten. Im Besteuerungsverfahren gelten die Regelungen des 1. bis 7. Teils der AO. Hier besteht im Interesse einer möglichst vollständigen und gleichmäßigen Besteuerung[1] für den Beteiligten, z. T. auch für Dritte, grundsätzlich eine umf... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 18 AO regelt nur die örtliche Zuständigkeit für gesonderte Feststellungen nach § 180 AO. Gegenstand dieser Feststellungen sind die Einheitswerte und die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes [1], die einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen, wenn an den Einkünften mehrere P... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Regelung durch das FVG

Rz. 7 Das zur Ausführung von Art. 108 GG erlassene FVG regelt den Aufbau der Bundes- und der Landesfinanzverwaltung und unterscheidet dabei zwischen obersten Behörden, Oberbehörden, Mittelbehörden und örtlichen Behörden. Oberste Behörden sind das Bundesministerium der Finanzen[1] bzw. die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde[2], in der Regel das jeweilige... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4 Regelungen außerhalb des FVG

Rz. 10 Da die Tätigkeit der Finanzbehörden nach Art. 20 Abs. 3 GG dem Gesetzesvorbehalt unterliegt, können auch die in § 16 AO genannten anderweitigen Bestimmungen der sachlichen Zuständigkeit nur durch Gesetz erfolgen.[1] Unter Gesetz ist nach § 4 AO jede Rechtsnorm, also auch eine Rechtsverordnung, zu verstehen.[2] Regelungen zur sachlichen Zuständigkeit finden sich sowohl ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4.1 Zuständigkeit für Teilabschlussbescheide (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 17 Abs. 1 Nr. 5 regelt die Zuständigkeit für Teilabschlussbescheide nach § 180 Abs. 1a AO. Beide Vorschriften wurden durch G. v. 22.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2023 in das Gesetz eingefügt. Nach § 180 Abs. 1a S. 1 AO können einzelne im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt werden, sol... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 10 Maßgeblich für die Zuständigkeit sind im Fall der Steuerfestsetzung nicht die Verhältnisse des Besteuerungszeitraums, sondern die Verhältnisse im Zeitpunkt der Veranlagung.[1] Anders kann es sich nur in den Fällen des Abs. 4 verhalten, wenn die zuständigkeitsbegründende Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgeübt oder verwertet wird. In diesen Fällen kommt es au... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1 Allgemeines

Rz. 7 Aus Gründen der Verwaltungsökonomie sieht § 26 S. 2 AO die Möglichkeit der Fortführung eines bereits begonnenen Verwaltungsverfahrens durch die bisher zuständige Finanzbehörde vor, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient und die nunmehr zuständige Finanzbehörde zustimmt. Auf diese Weise sol... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.3 Einfache und zweckmäßige Durchführung des Verfahrens

Rz. 9 Die Voraussetzung, dass die Fortführung durch die bisher zuständige Finanzbehörde der Vereinfachung des Verfahrens dient und damit zweckmäßig ist, ist regelmäßig erfüllt, wenn ein Verfahren über das Anfangsstadium hinaus gelangt ist und die Fortführung durch die neu zuständig gewordene Finanzbehörde einen erheblichen Einarbeitungsaufwand erfordern oder eine bedeutende ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.2 Abweichende Vereinbarung der Zuständigkeit

Rz. 7 Da die Zuständigkeitsbestimmung nach Maßgabe der Erstbefassung zu Zufallsergebnissen führen kann, die weder der Verwaltungsökonomie dienen noch den Interessen der Beteiligten entsprechen, sieht § 25 S. 1 AO die Möglichkeit vor, dass sich die zuständigen Finanzbehörden auf eine andere zuständige Finanzbehörde einigen. Die entsprechende Vereinbarung muss von allen an sic... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die sich aus § 21 AO ergebende Zuständigkeit beschränkt sich nicht auf die Zuständigkeit für steuerpflichtige Umsätze[1], sondern bezieht sich auf alle umsatzsteuerrechtlich relevanten Vorgänge.[2] Nach dem Grundsatz der Gesamtzuständigkeit umfasst sie grundsätzlich alle Verwaltungstätigkeiten der Finanzbehörde, die sich aus dem Besteuerungsverfahren ergeben, d. h. Fes... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.3 Folgen der Kenntniserlangung

Rz. 6 Vom Augenblick der Kenntniserlangung einer der beiden Finanzbehörden an erlischt die örtliche Zuständigkeit der bisher zuständigen Finanzbehörde. Soweit keine Verfahrensfortführung nach § 26 S. 2 AO in Betracht kommt, darf diese grds. nicht mehr tätig werden und hat die Akten an die zuständig gewordene Finanzbehörde abzugeben.[1] Diese tritt in dem Stadium in die Verwal... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 6 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die örtliche Zuständigkeit

Rz. 13 Ein von einer örtlich unzuständigen Behörde erlassener Verwaltungsakt ist rechtswidrig, aber nicht nichtig.[1] Allein wegen der Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit kann der Stpfl. seine Aufhebung nur dann verlangen, wenn in der Sache eine andere Entscheidung hätte getroffen werden können.[2] Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Behörde – w... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 20a AO bezieht sich nur auf den Fall, dass die Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen als solche steuerpflichtig sind. Keine Anwendung findet sie daher auf Personengesellschaften, deren Einkünfte den daran beteiligten Personen zugerechnet werden. Dies gilt – entgegen einer in der Literatur verbreiteten Auffassung[1] – auch für den Fall, dass eine ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5 Folgen eines Verstoßes gegen die sachliche Zuständigkeit

Rz. 12 Ein unter Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit ergangener Verwaltungsakt ist rechtswidrig und aufgrund eines rechtzeitigen Rechtsbehelfs des Betroffenen aufzuheben. Die Vorschrift des § 127 AO, wonach die Aufhebung eines Verwaltungsakts nicht allein deshalb beansprucht werden kann, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die ört... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 10 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Tätigwerdens der Behörde.[1] Bei zeitraumbezogenen Steuern kommt es nicht auf die Verhältnisse des Veranlagungs- oder Feststellungszeitraums an, sondern auf die bei Erteilung des Steuer- oder Feststellungsbescheids.[2] Auch die Zuständigkeit für die Aufhebung oder Änderung vo... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Verbandsmäßige Zuständigkeit

Rz. 5 Als gesetzlich nicht geregelter Sonderfall der sachlichen Zuständigkeit wird vielfach die verbandsmäßige Zuständigkeit genannt.[1] Diese soll die Verwaltungshoheit der Behörden auf das Gebiet des steuerberechtigten "Verbandes" begrenzen, dem die jeweilige Behörde angehört.[2] Aus dem bundesstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ziehen die Verfechter der verb... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 11 Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

Rz. 1 Diese Vorschrift setzt Art. 11 der Amtshilferichtlinie um. Wie § 10 EUAHiG die Anwesenheit und Teilnahme ausländischer Bediensteter an den Ermittlungen deutscher Finanzbehörden geregelt hat, sieht § 11 EUAHiG die Anwesenheit deutscher Bediensteter in anderen Mitgliedstaaten vor. Auch dieses setzt seit dem 1.1.2023 keine Vereinbarung zwischen dem deutschen zentralen Ver... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 4 Wirkung der Zuständigkeitsvereinbarung

Rz. 10 Zuständigkeitsvereinbarungen nach § 27 AO beziehen sich grundsätzlich auf das gesamte Besteuerungsverfahren einschließlich Außenprüfungen nach § 195 AO.[1] Sie können aber auch auf bestimmte Verfahrensabschnitte beschränkt werden.[2] Die Zuständigkeitsvereinbarung kann auch noch im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren getroffen werden.[3] Im Einvernehmen der betei... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3.4 Vermutete Gewinnverlagerung (Nr. 4)

Rz. 9 Liegen Gründe für die Vermutung vor, dass zwischen verbundenen Unternehmen durch künstliche Gewinnverlagerungen eine Steuerersparnis eintritt, ist der andere Mitgliedstaat spontan über die Gründe zu informieren. Die Informationen kann die Finanzbehörde z. B. im Rahmen der Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 3 AO i. V. m. der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-V... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.2 Begriff der "Übertragung" der Beteiligung

Rz. 27 Die Beteiligung am gezeichneten Kapital, die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte müssen "übertragen" werden. Sie müssen also (dinglich) von dem bisherigen Inhaber auf eine andere Person übergehen. Erfasst wird nur der derivative Erwerb. Allerdings weitet S. 3 die Regelung auf den Erwerb durch Kapitalerhöhungen, also auf den nicht derivativen Erwerb, aus.[... mehr

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Passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Zahlungen bei zeitraumbezogenen Leistungen

Leitsatz 1. Eine Schätzung der "bestimmten Zeit" als Tatbestandsvoraussetzung für eine passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Einnahmen ist zulässig, wenn sie auf "allgemeingültigen Maßstäben" beruht. Daran fehlt es, wenn die angewendeten Maßstäbe auf einer Gestaltungsentscheidung des Steuerpflichtigen beruhen, die geändert werden könnte. 2. Eine Passivierung erhaltener Zahlu... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.4 Betriebsvermögenszuführung

Rz. 211 Als dritte Möglichkeit, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen sicherzustellen, sieht Nr. 3 eine Betriebsvermögenszuführung vor. Danach werden die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten, wenn der Körperschaft wesentliches Betriebsvermögen zugeführt wird. Systematisch ist hier eine gewisse Widersprüchlichkeit festzustellen. Wenn der Körperschaft in der Kr... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.1 Finanzbehörde

Rz. 2 Zu beteiligen ist die nach §§ 387–390 AO sachlich und örtlich zuständige Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO , die das Ermittlungsverfahren selbstständig durchgeführt und abgeschlossen hat.[1] Hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren geführt, so ist zu beteiligen die "sonst zuständige" Finanzbehörde i. S. v. § 402 Abs. 1 AO, die Trägerin der im staatsanwaltschaftlich... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Umsätze für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 97 Die Anwendung von § 9 UStG setzt nicht nur die Unternehmereigenschaft des Leistenden (Rz. 21ff.) und des Leistungsempfängers (Rz. 77ff.) voraus. Die in § 9 UStG erwähnten Umsätze müssen außerdem für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Mit dieser Voraussetzung wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hergestellt, denn auch der V... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 5 Ermessensentscheidung; Begründungspflicht

Rz. 48 Eine Ermessensentscheidung ergeht durch Verwaltungsakt und ist, wenn er schriftlich erteilt wird oder ein schriftlich bestätigter Verwaltungsakt ist, grundsätzlich zu begründen.[1] An die Begründung einer Ermessensentscheidung sind grundsätzlich besondere Ansprüche zu stellen, weil der Adressat die Entscheidung verstehen und in die Lage versetzt werden soll, die Erfol... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.3 Verbindliche Zusagen und Auskünfte; tatsächliche Verständigung

Rz. 44 Für verbindliche Zusagen und Auskünfte ergab sich die Bindungswirkung nach der früheren BFH-Rspr.[1] aus dem Grundsatz von Treu und Glauben; diese Grundsätze haben aufgrund der nunmehr in § 89 Abs. 2 AO getroffenen Regelung weitgehend an Bedeutung verloren.[2] Vor dem Hintergrund dieser Regelung wird ein Stpfl. grundsätzlich auf eine Bindung der Finanzbehörde außerhal... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.1 Treu und Glauben

Rz. 30 Der Grundsatz von Treu und Glauben, für das Zivilrecht in § 242 BGB geregelt, ist unstr. auch im Steuerrecht zu beachten und dient der Wahrung des Vertrauensschutzes in einem konkreten Steuerrechtsverhältnis. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist zwar über das Vertrauensschutzprinzip im Rechtsstaatsprinzip verankert. Er ist jedoch kein den Gesetzen vorrangiges Recht[... mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 3 Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder abgelehnten Richters, Nr. 2

Rz. 12 Zur Ausschließung von Gerichtspersonen oder Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit vgl. § 51 FGO. Ausgeschlossene oder mit Erfolg abgelehnte Richter dürfen an der Entscheidung nicht mitwirken.[1] Wurde hiergegen verstoßen, ist das angefochtene Urteil ohne Prüfung der materiell-rechtlichen Rechtslage auf Rüge aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen.[2]... mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.1 Überblick über die gesetzlichen Regelungen

Rz. 66 Einführung von Aufzeichnungspflichten in Deutschland. Der BFH hat in seinem Grundsatzurteil vom 17.10.2001 [1] sowie dem dazu ergangenen Beschluss vom 10.5.2001[2] ausführlich zu Dokumentations- und Mitwirkungspflichten bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise Stellung bezogen.[3] Der BFH kam zu dem Ergebnis, dass nach damals gültigem Recht außerhalb der Buch... mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.4 Sanktionen bei der Verletzung der Mitwirkungspflichten

Rz. 94 Verletzung der Dokumentationspflichten. Kommt der Steuerpflichtige seinen Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO nicht nach, indem er die nach § 90 Abs. 3 AO bzw. der GAufzV vorgeschriebenen Aufzeichnungen über einen Geschäftsvorfall nicht vorlegt, die von ihm über einen Geschäftsvorfall vorgelegten Aufzeichnungen im Wesentlichen unverwertbar sind oder Aufzeichnungen z... mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.3.1 Stammdokumentation (Master File)

Rz. 79 Tatbestandsvoraussetzungen. Gemäß § 90 Abs. 3 Satz 3 AO hat ein Steuerpflichtiger einen Überblick über die Art der weltweiten Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe und über die von ihr angewandte Systematik der Verrechnungspreisbestimmung zu erstellen (Stammdokumentation). Tatbestandsvoraussetzungen für diese erweiterten Aufzeichnungspflichten unbeschränkt Steuerp... mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.2.2 Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode (TNMM)

Rz. 42 Anwendung der TNMM. Die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode[1] vergleicht Nettomargen, die ein Konzernunternehmen aus einem Geschäft mit einem verbundenen Unternehmen erwirtschaftet hat, mit solchen Margen, die das Konzernunternehmen bei vergleichbaren Geschäften mit fremden Dritten erzielt bzw. die von unabhängigen Unternehmen bei vergleichbaren Geschäften er... mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.3.2 Landesbezogene, unternehmensspezifische Dokumentation (Local File)

Rz. 83 Begriff der Verrechnungspreisdokumentation. Der Begriff der Verrechnungspreisdokumentation wird weder im Gesetz noch in der GAufzV verwendet oder definiert. Vielmehr wird hier von "Aufzeichnungen" gesprochen, welche der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit seiner Verrechnungspreisermittlung zu erstellen, aufzubewahren und ggf. den Finanzbehörden vorzulegen hat.[1] In ... mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 3.5 Verbindliche Zusage aufgrund einer Außenprüfung

Der Steuerpflichtige kann im Anschluss an eine Betriebsprüfung eine verbindliche Zusage beantragen, wie ein geprüfter und im Prüfungsbericht erläuterter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird.[1] Da § 204 AO die Erteilung einer verbindlichen Zusage nur im Zusammenhang mit einer bereits durchgeführten Außenprüfung regelt, muss ein zeitlicher Zusammenhang zwische... mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 9.1 Betriebsprüfung

Im Rahmen der Außenprüfung muss das Finanzamt nach § 199 AO die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zur Steuerpflicht und deren Bemessung umfassend (zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen) prüfen. Erfahrungsgemäß finden Betriebsprüfungen einige Jahre nach Ablauf des maßgeblichen Kalenderjahres statt, sodass trotz ordnungsgemäßer Aufbewahrung der Unterlagen man... mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 9.2 Steuerstrafverfahren

Die tatsächliche Verständigung ist auch im Steuerstrafrecht möglich.[1] Eine gescheiterte Verständigung im Strafverfahren kann von vornherein weder Bindungswirkung noch Vertrauensschutz begründen.[2] Der Vorsitzende teilt in der Hauptverhandlung allen Beteiligten gem. § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StGB stattgefunden haben, wenn deren Geg... mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 2 Anwendungsbereich der tatsächlichen Verständigung

Der Untersuchungsgrundsatz bestimmt, dass die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat. Sie bestimmt auch die Art und den Umfang der Ermittlungen. Die Finanzbehörde ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge des Steuerpflichtigen nicht gebunden. Der Umfang der Ermittlungspflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Finanzamt und der ... mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 3.3 Unverbindliche Mitteilung

Oft teilt das Finanzamt dem Steuerpflichtigen seine (derzeitige) Rechtsauffassung mit. Dies ist kein Fall der tatsächlichen Verständigung und bindet das Finanzamt insoweit nicht. Selbstverständlich kann der zuständige Sachbearbeiter seine Meinung jederzeit ändern und anpassen. Praxis-Beispiel Diskussion über Art der Einkünfte ist unverbindlich Im Rahmen einer Außenprüfung teil... mehr