Die unangekündigte Umsatzsteuer-Nachschau ist weder eine Außenprüfung noch eine Steuerfahndungsprüfung. Dennoch hat der Betroffene die Möglichkeit, sich gegen den unangekündigten Besuch eines Finanzbeamten mit einem Einspruch zu wehren.

Die Auswertung der Feststellungen, die bei einer Umsatzsteuer-Nachschau getroffen wurden, ist auch für andere Steuerarten, z. B. die Einkommensteuer (auch die anderer Personen), zulässig.

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