Dr. Carl Ulrich Hildesheim
Rn. 1
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Der § 37b EStG wurde mit dem JStG 2007 (vom 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878), welches am 27.11.2006 vom Bundesrat verabschiedet wurde (und am 18.12.2006 im BGBl erschienen ist), in das EStG aufgenommen. Die Pauschalierungsmöglichkeit besteht bzw bestand für Zuwendungen und Geschenke, die der Begünstigte nach dem 31.12.2006 empfängt.
Die damalige Neuregelung zur Pauschalierung der ESt auf Sachzuwendungen erfolgte vor dem Hintergrund der im Vorfeld der Fußball-WM ergangenen BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten (BMF vom 22.08.2005, BStBl I 2005, 845; BMF vom 30.03.2006, BStBl I 2006, 307). In diesen Erlassen wurden Grundsätze zur vereinfachten Aufteilung der geleisteten Aufwendungen in Geschenke, Werbung und Bewirtung sowie deren steuerliche Behandlung festgelegt.
Neben dem eigentlichen VIP-Logen-Erlass erließ das BMF einen weiteren Erlass zu ähnlich gelagerten Fällen (BMF vom 11.07.2006, BStBl 2006, 447). Vor diesem Hintergrund erfolgte eine gesetzliche Normierung zur pauschalen Abgeltung der ESt des Empfängers.
Rn. 2
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Die Einführung einer alllg Pauschalierungsregelung sollte ausweislich der damaligen Gesetzesbegründung (BT-Drucks 16/2712 vom 25.09.2006, 55) der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und der Rechtssicherheit dienen und damit die Verwaltungsgrundsätze für einzelne Sachverhalte wie VIP-Logen auf gesetzlicher Basis einführen. Die Vorschrift ist eine weitere Sonderregelung zur Pauschalierung der ESt, nachdem Pauschalsteuern iRd LSt bereits ein verbreiteter Bestandteil des Besteuerungsverfahrens sind. Die bestehenden Pauschalbesteuerungen im EStG zB bei Aufsichtsräten und beschränkt StPfl werden darüber hinaus aufrechterhalten.
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