Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 41 [Autor/Stand] Ein Verstoß gegen die strafprozessualen Belehrungspflichten gem. § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a StPO kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen[2]. Bei Verstößen gegen andere Belehrungspflichten, die in ihrem Gewicht dahinter zurückbleiben (z.B. keine qualifizierte Belehrung darüber, dass frühere Aussagen mangels ordnungsgemäßer Belehrung unverwertbar sin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 535 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO i.V.m. § 154 Abs. 1 AO stellen Verstöße gegen die Kontenwahrheitspflicht eine Ordnungswidrigkeit dar. Unter Bußgeldandrohung verboten ist die Kontenerrichtung, die Veranlassung von Buchungen, die Wertsachenverwahrung oder -verpfändung und die Verschaffung eines Schließfaches unter falschem oder erdichtetem Namen. Rz. 536 [Autor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Mangelhafter Schutz eines elektronischen Aufzeichnungssystems (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AO)

a) Allgemeines Rz. 210 [Autor/Stand] § 146a Abs. 1 Satz 2 AO sieht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen i.S.d. KassenSichV das Vorhandensein einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulationen vor. Jener Schutz wird durch § 146a Abs. 1 Satz 3 und 4 AO weiter konkretisiert. Gemäß § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AO handelt ordnungswidrig, wer ent...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Person des Verdächtigen

Rz. 8 [Autor/Stand] Nicht jede Person, die in einem frühen Stadium der Ermittlungen tatverdächtig erscheint, ist sogleich auch Beschuldigter. Neben dem Tatverdacht müssen Tatsachen auf die naheliegende Möglichkeit schließen lassen, dass der Betroffene als Täter oder Teilnehmer gehandelt hat[2]. Grundsätzlich gilt als Beschuldigter derjenige Tatverdächtige, gegen den die Straf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nichtverwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO)

a) Allgemeines Rz. 179 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016[2] wurde § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO neu in das Gesetz aufgenommen. Danach handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 146a Abs. 1 Satz 1 AO ein dort genanntes technisches Aufzeichnungssystem nicht oder nicht richtig verwendet und dadurch die Verkürz...mehr

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Umfang der Gewerbesteuerbefreiung für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeeinrichtungen

Leitsatz 1. Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG erfasst nur die Gewinne, die aus dem Betrieb der jeweiligen Einrichtung selbst erzielt werden. Übt der Träger der Einrichtung daneben Tätigkeiten aus, die nicht vom Zweck der Steuerprivilegierung gedeckt sind, unterfällt der daraus erzielte Gewinn der Gewerbesteuer. 2. Die Annahme einer nicht von de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Nichtverbuchen

Rz. 145 [Autor/Stand] Das Nichtverbuchen von Geschäftsvorfällen oder Betriebsvorgängen ist ein echter Unterlassungstatbestand. Die Handlung kann sowohl in dem völligen Unterlassen der vorgeschriebenen Buchführung als auch in dem Unterlassen einzelner Eintragungen in den Geschäftsbüchern bzw. Eingaben in entsprechende elektronische Datenerfassungsprogramme bestehen. Rz. 146 [A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung

Rz. 6 [Autor/Stand] Das Besteuerungsverfahren beginnt i.d.R. mit der Zusendung entsprechender Steuererklärungsvordrucke, wenn die weitere Sachverhaltsklärung nicht auf einfachere Weise möglich ist.[2] Das Erbschaft-/Schenkungsteuerfinanzamt kann (muss aber nicht) hierzu jeden Beteiligten ohne Rücksicht auf seine persönliche Steuerpflicht auffordern, eine Steuererklärung binn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 240 [Autor/Stand] Nach § 146a Abs. 1 Satz 5 AO ist es verboten, innerhalb des Geltungsbereichs der AO solche elektronischen Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 1 Abs. 2 KassenSichV, Software für diese elektronischen Aufzeichnungssysteme und zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen, die den in den in § 146a Abs. 1 Satz 1–3 AO beschriebenen Anforderungen nicht entspre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Kö, DStR 1998, 274; Weiand, Das Schr des BMF v 09.07.1997 zur ertrstlichen Behandlung des Sponsoring, BB 1998, 344; Fidorra, Überschussbeteiligung als stpfl Einnahme einer gemeinnützigen Kö, DB 1999, 559; Krome, Ertrstliche Behandlung des Sponsoring – Hinw für die Praxis, DB 1999, 2030; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauhoff, Verlust der Gemeinnützigke...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Zuwiderhandlungen gegen Auflagen der besonderen Steueraufsicht (§ 379 Abs. 3 AO)

Rz. 640 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Auflage (§ 120 Abs. 2 Nr. 4 AO), die einem Verwaltungsakt (VA) für Zwecke der besonderen Steueraufsicht (§§ 209–217 AO) beigefügt worden ist, zuwiderhandelt. Als Täter kommt nur der Adressat der Auflage in Betracht. Rz. 641 [Autor/Stand] Den Begriff der Auflage definiert §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klähn, Aktuelle Fragen aus der Praxis der Außenprüfung – Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Arzneimittelabgabe von Krankenhausapotheken, StBP 2006, 197. Tz. 216 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zum Begriff des Krankenhauses s § 2 Nr 1 Krankenhausfinanzierungsges idF v 10.04.1991 (BGBl I 1991, 887). Danach sind Krankenhäuser Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Steuerliche Rechtsfolgen

Rz. 54 [Autor/Stand] Die steuerrechtlichen Befugnisse der FinB bestehen gem. § 393 Abs. 1 Satz 1 AO unabhängig vom Strafverfahren fort. Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hindert nach überw. Ansicht[2] vor allem nicht weitere Ermittlungen durch die Außenprüfung (s. zur Gegenansicht Nachw. in Rz. 12). Dem Prüfer kann jedoch eine steuerstrafrechtliche Beurteilung allenfa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 30 [Autor/Stand] Mit § 379 AO werden verschiedene Verstöße gegen steuerrechtliche (insb. betreffend die Mitwirkung im Besteuerungsverfahren, §§ 117c, 138 ff., §§ 140 ff. AO) und außersteuerrechtliche Pflichten mit Bußgeld bedroht, weil der staatliche Steueranspruch schon hierdurch gefährdet ist, allerdings nicht in einer derart konkreten Weise, wie sie insb. mit der Erst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anzeigepflicht (Abs. 1 und 2)

Rz. 5 [Autor/Stand] Allein das zuständige Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt besitzt die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz über die Steuerpflicht eines Erwerbsvorgangs.[2] Deshalb besteht – außerhalb des Anwendungsbereichs des § 30 Abs. 3 ErbStG und, blendet man Abs. 5 aus (s. Rz. 30 ff.), selbstverständlich nicht vor dem Steuerentstehungszeitpunkt[3] – die Anzeigepf...mehr

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Zur Abgrenzung von Alt- und Neuzusagen bei Direktversicherungen zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung

Leitsatz 1. Der Zeitpunkt, zu dem eine Versorgungszusage erstmalig erteilt wurde, bestimmt sich nach der zu einem Rechtsanspruch führenden arbeitsrechtlichen bzw. betriebsrentenrechtlichen Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers (Anschluss an BMF-Schreiben vom 24.07.2013, BStBl I 2013, 1022, Rz. 350). 2. Hat der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers mehrere Direktversicher...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Auf einen falschen oder erdichteten Namen

Rz. 586 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Kontenwahrheit nach § 154 Abs. 1 AO wird verletzt, wenn durch die unrichtige Namensbezeichnung der wahre Verfügungsberechtigte des Kontos oder des Schließfachs nicht ermittelt werden kann[2]. Rz. 587 [Autor/Stand] Erdichtet ist ein Name, der dem Träger nicht zusteht und mit dem auch nicht an eine bestimmte Personenidentität angeknüpft wir...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 379 Steuergefährdung

Schrifttum: Akmann/Reder, Geldwäscheprävention in Kreditinstituten nach Umsetzung der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie, WM 2009, 158, 200; Bach, Die Wahrheit hinter § 379 I S. 1 Nr. 2 AO, JA 2007, 534; Bärsch/Engelen/Färber, Neue Dokumentations-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten für deutsche Konzerngesellschaften zur Erhöhung der Steuertransparenz, Der Konzern 2016, 338; Baum...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gesetzliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Rz. 118 [Autor/Stand] Der objektive Tatbestand des § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO setzt die unterlassene oder unkorrekte Verbuchung von buchführungs- oder aufzeichnungspflichtigen geschäftlichen Vorgängen (s. Rz. 116 f.) voraus. Die in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden konkreten Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten sind nach der Art der Gewinnermittlung abzugrenze...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 4 [Autor/Stand] Die FinB ist nach dem sog. Legalitätsprinzip (s. dazu § 385 Rz. 62, 123 ff.) zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens verpflichtet, sobald sie Kenntnis vom Verdacht einer Steuerstraftat erhält (§ 386 Abs. 1, § 399 Abs. 1, § 385 Abs. 1 AO i.V.m. § 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO)[2]. Dies kann etwa durch Anzeigen (vgl. § 158 Abs. 1, § 160 Abs. 1 StPO) oder v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Beratungskosten nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens

Schrifttum: Alvermann, Der Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten, SAM 2012, 134; von Briel/Ehlscheid, Steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Steuerstrafverfahren, BB 1999, 2539; Depping, Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben – zur steuerlichen Gestaltung von Honorarvereinbarungen, DStR 1994, 1487; Derlien/Schencking, Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 385 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO i.V.m. § 138a AO i.d.F. des Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes[2] (s. Rz. 13) werden Verstöße gegen Übermittlungs- und Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Erstellung und Übermittlung sog. länderbezogener Berichte geahndet. Ordnungswidrig handelt hiernach derjenige, der vorsätzlich oder leichtfertig einer Berichts- bzw. Mit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Unzureichende Übermittlung des länderbezogenen Berichts (§ 138a Abs. 1, 3, 4 AO)

Rz. 407 [Autor/Stand] Zunächst ist für die primär Berichtspflichtigen (s. Rz. 401) mit Geldbuße bedroht die fehlende, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Übermittlung des länderbezogenen Berichts und damit ein Verstoß gegen die Regelungen in § 138a Abs. 1, 3 oder 4 AO. Soweit die Person, die zur Erstellung und Übermittlung des Berichts verpflichtet ist, nach den abges...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafrechtliches Vorgehen wegen einer Steuerstraftat

Rz. 19 [Autor/Stand] Ermittlungshandlungen werden erst dann zu Maßnahmen i.S.d. § 397 Abs. 1 AO, wenn sie objektiv erkennbar darauf abzielen, gegen jemanden wegen eines Steuervergehens strafrechtlich vorzugehen. Ob der betreffende Amtsträger in subjektiver Hinsicht einem strafrechtlichen Verdacht nachgeht oder nicht, ist unerheblich[2]. Darauf kann es – speziell in den probl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Bedeutung und Folgen

Rz. 38 [Autor/Stand] Die Einleitung eines Strafverfahrens ist dem Beschuldigten spätestens mitzuteilen, wenn er aufgefordert wird, Auskünfte zu geben oder Unterlagen vorzulegen, die mit der Straftat zusammenhängen, auf die der Verdacht sich erstreckt (§ 397 Abs. 3 AO). Da die aus sich heraus erkennbar strafprozessualen Maßnahmen bereits konkludent die "Mitteilung" der Einleit...mehr

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Aspekte der steuerlichen Ge... / a) Bewirtung außerhalb des Bewirtungsbetriebs (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG)

Eigenbeleg: Findet die Bewirtung außerhalb eines Bewirtungsbetriebes statt – z.B. in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen – genügt ein Eigenbeleg des Steuerpflichtigen, der allerdings den Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG entsprechen muss[18]. Dokumentierte Angaben: Demnach müssen hinreichend dokumentiert sein: geschäftlicher Anlass Ort Tag Teilnehmer sow...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.1 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern

Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die als Aufwand gebuchten Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern zu erhöhen. Diese Steuern sind zwar nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbare Aufwendungen, dennoch ist die Buchung dieser Beträge als handelsrechtlicher Aufwand richtig.[1] Die Korrektur erfolgt erst bei der Einkommensermittlung, indem der gesamte Aufwandsbe...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 2 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Zunehmend werden in der Handelsbilanz Positionen ausgewiesen, die nach dem Steuerrecht nicht aktivierbar oder passivierbar sind. Gleiches gilt für steuerlich vorgeschriebene Wertansätze, die vom handelsrechtlich zulässigen bzw. zwingenden Ansatz abweichen. Besonders durch die Änderungen des BilMoG ist es in der Praxis nahezu unmöglich, eine Bilanz zu erstellen, die dem Hande...mehr

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Aspekte der steuerlichen Ge... / c) Anforderungen an die Rechnung

Es muss aus der Rechnung der Name des Bewirtenden hervorgehen – es sei denn, es handelt sich um Kleinbeträge i.S.d. UStDV. Gleichzeitig ist klar, dass auch die in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG enthaltenen Informationen (Ort und Tag der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen) aus der Rechnung hervorgehen müssen. Beachten Sie: Eigenbelege sind insoweit ausgeschlossen[21]...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.2 Nebenleistungen zu nicht abziehbaren Steuern

Eine Hinzurechnung bei der Ermittlung des Einkommens erfolgt auch für steuerliche Nebenleistungen zu Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern. Dies sind insbesondere: Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder sowie Zinsen nach § 233a AO (sog. Vollverzinsung), Stundungszinsen, Aussetzungszinsen oder Hinterziehungszinsen, soweit diese jeweils für nicht abziehbar...mehr

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Jansen, SGB IV § 95a Ausfül... / 2.3 Online-Datenspeicher

Rz. 5 Die Digitalisierung im Arbeitgebermelde- und -beitragsverfahren schreitet zunehmend voran. Insbesondere kleinere Betriebe sind den Anforderungen noch nicht gewachsen, vollelektronisch im Dialog erreichbar zu sein, alle Daten/Bescheinigungen, einschließlich der Entgeltdaten elektronisch vorzuhalten und für den Abruf bereit zu stellen. Daher wird vorrangig für Kleinstarb...mehr

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Änderung eines Steuerbescheids wegen neuer Tatsachen

Leitsatz Ist aus der mit der Steuererklärung eingereichten Gewinnermittlung nicht erkennbar, ob die private PKW- und Telefonnutzung erklärt wurde, kann bei erst nachträglichem Bekanntwerden dieser Tatsachen eine Änderungsmöglichkeit des ESt-Bescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO erfolgen. Sachverhalt Die Klägerin erzielte in den Jahren 2015 und 2016 gewerbliche Einkünfte und er...mehr

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Organschaftliche Mehr- bzw.... / 4 Ausgleichsposten beim Organträger

Um die Einmalbesteuerung auch bilanztechnisch zu erreichen, erfolgt beim Organträger die Bildung eines aktiven oder passiven Ausgleichspostens[1] in der Steuerbilanz, sog. Ausgleichspostenmethode.[2] Diese Ausgleichspostenmethode gilt allerdings nur noch für in organschaftlicher Zeit verursachte Minder- bzw. Mehrabführungen, die vor dem 1.1.2022 erfolgen.[3] Für Minder- bzw. ...mehr

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Praxisfall: Einspruchstheme... / II. Beispiel

Der Arbeitgeber AG hat nach Ansicht der Betriebsprüfung die Lohnsteuer (LSt) des ehemaligen Arbeitnehmers AN (Ex-Vorstandsmitglied) für den Monat August 2019 nicht in zutreffender Höhe angemeldet. Der Prüfer entscheidet sich, auf eine Kontrollmitteilung an das Veranlagungs-FA des AN zu verzichten und stattdessen einen Haftungsbescheid wegen der LSt gegen den AG zu erlassen. ...mehr

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Organschaftliche Mehr- bzw.... / 3.1 Vororganschaftliche Mehr-/Minderabführungen

Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen gelten kraft Gesetz als Gewinnausschüttung der Organgesellschaft an den Organträger zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft. Damit unterliegt die Mehrabführung auch dem Kapitalertragsteuerabzug; [1] die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht mit Feststellung der Handelsbilanz, spätestens 8 Monate nach Ablauf...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.4 Gewinnabführungsvertrag

Weitere Voraussetzung für eine Organschaft ist ein Gewinnabführungsvertrag (GAV). Darin verpflichtet sich die Organgesellschaft ihren gesamten Gewinn an den Organträger abzuführen. Da dessen Wirkung auch die Übernahme von Verlusten der Organgesellschaft durch den Organträger umfasst,[1] wird oftmals auch von einem Ergebnisabführungsvertrag (EAV) gesprochen. Voraussetzungen Dam...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.4 Verfahren

Rz. 13 Der Gesetzgeber schreibt kein bestimmtes Buchführungsverfahren vor. Heute hat die EDV-Buchführung ältere Buchführungsverfahren wie Übertragungsbuchführung, amerikanische Journalbuchführung, Belegbuchführung [1] und Durchschreibebuchführung gänzlich verdrängt. Rz. 14 Die zunehmend papierlosen Buchführungswerke haben auch eine Zugriffsmöglichkeit seitens der Finanzverwalt...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.5 Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Rz. 49 Nach § 239 Abs. 4 Satz 1 HGB sowie § 146 Abs. 5 AO ist explizit die EDV-Buchführung als Buchführungsform erwähnt und zulässig. Wie bereits erwähnt, hat diese Buchführungsform in den letzten Jahrzehnten ältere manuelle Buchführungsverfahren gänzlich verdrängt. Grundsätzlich gelten für die DV-gestützte Buchführung dieselben Grundsätze wie für die manuelle Buchführung. M...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.2.2 Datenzugriff der Lohnsteuer-Außenprüfung auf Finanzbuchhaltung

Rz. 15 Das FG Münster[1] hatte die Frage zu entscheiden, ob ein Steuerpflichtiger anlässlich einer Lohnsteuer-Außenprüfung verpflichtet ist, neben der Lohnbuchhaltung die gesamte Finanzbuchhaltung in Form eines Datenträgers für Zwecke des Datenzugriffs zur Verfügung zu stellen. Nach Ansicht des FG Münster gehören zu den steuerrelevanten Daten einer Lohnsteuer-Außenprüfung ni...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.1 Ablauf einer Außenprüfung bei Datenträgerüberlassung

Rz. 67 Wenn ein Prüfer den Auftrag erhält, einen bestimmten Betrieb zu prüfen, wird er sich im Rahmen der Prüfungsvorbereitung auch mit der Frage befassen, ob er sämtliche oder bestimmte Prüfungszeiträume, etwa das Jahr 01 einer Prüfung, welche die Jahre 01 bis 03 umfasst, oder einzelne Prüfungsfelder, z. B. Verprobungen im Umsatz- und Vorsteuerbereich sowie von Bargeschäfte...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.1 Gesetzliche Grundlagen der digitalen Betriebsprüfung

Rz. 1 Die Vorschriften der AO zur Durchführung einer Außenprüfung folgten in der Vergangenheit der traditionellen Vorstellung, dass eine Buchführung papiergestützt erstellt wird. Dieses gesetzgeberische Konzept hatte mit der Wirklichkeit jedoch seit Jahrzehnten nichts mehr gemein. In der Realität hatte die EDV-gestützte Buchführung schon seit langem Einzug in die Unternehmen...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 8 Nützliche Links für die Digitale Betriebsprüfung

Bitkom, Leitfaden zum elektronischen Datenzugriff der Finanzverwaltung Version 3.0 Stand: Dezember 2006 pdf-Datei unter http://elektronische-steuerpruefung.de/checklist/bitkom_leitfaden.pdf?m=1428998583; GDPdU-Portal "elektronische Steuerprüfung": http://www.elektronische-steuerpruefung.de; GDPdU – Deutsche SAP-Anwendergruppe e. V. DSAG: www.dsag.de; GDPdU-Information von Audic...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.2 Ausübung der Rechte durch die Finanzverwaltung

Rz. 4 Von diesen 3 Möglichkeiten des Datenzugriffs kann die Finanzverwaltung grundsätzlich sowohl alternativ als auch kumulativ Gebrauch machen. Die Entscheidung hinsichtlich des "Ob" der Wahrnehmung der Rechte aus § 147 AO sowie die Auswahlentscheidung hat der Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu treffen. Ein ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.3 Mitwirkungspflichten des Unternehmers

Rz. 6 Bei der Führung von Büchern und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern sowie der Aufbewahrung von Datenträgern ist nach § 146 Abs. 5 Sätze 2,3 AO und § 147 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz AO erforderlich, dass die Daten "jederzeit verfügbar" sind und "unverzüglich lesbar gemacht" werden können. Dies bedeutet, dass grundsätzlich zu Beginn einer Außenpr...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.1 Erstqualifizierung der Daten

Rz. 8 Der Steuerpflichtige hat die betroffenen DV-Systeme im Unternehmen zu identifizieren, anhand derer betriebliche Abläufe abgebildet werden. Die darin enthaltenen Daten sind nach Maßgabe der außersteuerlichen und steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu qualifizieren (Erstqualifizierung) und für den Datenzugriff in geeigneter Weise vorzuhalten. Die außers...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.1.1 Der Einsatz des Z1-Zugriffs im Allgemeinen

Rz. 50 Nach § 147 Abs. 6 Satz 1 AO hat die Finanzbehörde das Recht, selbst unmittelbar auf das DV-System dergestalt zuzugreifen, dass sie in Form des Nur-Lesezugriffs Einsicht in die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten nimmt und die vom Steuerpflichtigen oder von einem beauftragten Dritten eingesetzte Hard- und Software einschließlich der jeweiligen Meta-, Stam...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1 Digitale Betriebsprüfung

1.1 Gesetzliche Grundlagen der digitalen Betriebsprüfung Rz. 1 Die Vorschriften der AO zur Durchführung einer Außenprüfung folgten in der Vergangenheit der traditionellen Vorstellung, dass eine Buchführung papiergestützt erstellt wird. Dieses gesetzgeberische Konzept hatte mit der Wirklichkeit jedoch seit Jahrzehnten nichts mehr gemein. In der Realität hatte die EDV-gestützte...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.5.2 Einsatz des IDEA-Zusatzprogramms AIS TaxAudit

Rz. 92 Die Firma Audicon hat einige regelmäßig wiederkehrende Prüfungsfelder identifiziert und in der Software AIS TaxAudit umgesetzt. AIS TaxAudit stellt eine Erweiterung zu IDEA dar, die Schritt für Schritt durch die einzelnen Phasen einer digitalen Prüfung führt. Im Rahmen dieses Programms werden die einzelnen Arbeitsschritte visualisiert und können so auch weniger erfahr...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.3.1 Anwendung von Standardroutinen des IDEA-Prüferwerkzeugkastens

Rz. 80 Mit dem Einsatz der Prüfsoftware IDEA im Rahmen der Datenträgerüberlassung nach § 147 Abs. 6 AO werden keine anderen Prüfungsziele verfolgt als mit einer herkömmlichen Betriebs-, Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Außenprüfung. Was aber bei einer traditionellen Außenprüfung nur anhand von Stichproben überprüft und mühsam in den umfangreichen Buchführungsunterlagen gesucht ...mehr