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Die Digitalisierung im Arbeitgebermelde- und -beitragsverfahren schreitet zunehmend voran. Insbesondere kleinere Betriebe sind den Anforderungen noch nicht gewachsen, vollelektronisch im Dialog erreichbar zu sein, alle Daten/Bescheinigungen, einschließlich der Entgeltdaten elektronisch vorzuhalten und für den Abruf bereit zu stellen. Daher wird vorrangig für Kleinstarbeitgeber (bis max. 10 Arbeitnehmer) ein Angebot geschaffen, diese Daten in einem eigenen Datenspeicher vorhalten zu können, damit sie z. B. bei der Betriebsprüfung dort abgerufen werden können, nachdem der Arbeitgeber einen solchen Zugriff gegenüber der abrufenden Stelle eröffnet hat. Vorgesehen ist ein Angebot durch die Sozialversicherungsträger – vergleichbar mit der elektronischen Ausfüllhilfe. Damit soll zum einen Akzeptanz für elektronische Lösungen, zum anderen eine Verbesserung der Datenlage geschaffen werden, die heutzutage häufig aus nicht sortierten und unvollständigen Papierstücken besteht und zu erheblichem Nachfragebedarf in der Prüfung führt. Die dazu notwendigen Techniken und Sicherheitsbestimmungen sind in der Praxis vorhanden und haben sich bewährt (BR-Drs. 2/20 S. 84).

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