Rz. 19

Seit Inkrafttreten des § 32c AO sind in einer Vielzahl von Fällen Rechtstreitigkeiten über Auskunftsanträge geführt worden. Eine Übersicht zu ausgewählten – abgeschlossenen oder noch anhängigen – Verfahren gibt die nachfolgende Zusammenstellung wieder.

 
  Gericht / Az. Streitgegenstand
Verfahren vor dem BFH
Abgeschlossene Verfahren

BFH v.16.6.2020, II B 65/19;

vorgehend FG Mecklenburg-Vorpommern – 3 K 91/19

Rechtsweg bei Auskunftsansprüchen des Insolvenzverwalters gegenüber dem FA; Antrag eines Insolvenzverwalters auf Auskunft zu gegen den Insolvenzschuldner eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen, dem Insolvenzschuldner gewährten Billigkeitsmaßnahmen sowie vom Insolvenzschuldner geleisteten und vom FA im Wege der Zwangsvollstreckung beigebrachten Zahlungen.

Verfahrensausgang: Für Rechtsstreitigkeiten, die auf ein Informationsfreiheitsgesetz gestützte Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters über Bewegungen auf den Steuerkonten des Insolvenzschuldners betreffen, ist nicht der Finanzrechtsweg, sondern der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
 

BFH v. 7.4.2020, II B 82/19;

vorgehend FG Baden-Württemberg – 10 K 1493/19

Klage gegen Ablehnung der Auskunftserteilung im Steuerstrafverfahren und Nichtanwendung der DSGVO; Finanzrechtswegzuweisung

Verfahrensausgang:

1. Die DSGVO ist auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden nicht anwendbar.

2. Für Ansprüche nach dem BDSG ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

3. Die Steuerstraf- und Bußgeldsachen und damit auch die sich darauf beziehende Tätigkeit der Steuerfahndung von der Einleitung bis zur Einstellung eines solchen Verfahrens gehören grundsätzlich nicht zu den Abgabenangelegenheiten i. S. des § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO.
Anhängige Verfahren    
 

BFH, Az. II R 15/20

vorgehend Niedersächsisches FG v. 28.1.2020, 12 K 213/19, EFG 2020, 665
Streitgegenständliche Rechtsfrage: Begründet Art. 15 Abs. 1 Halbs. 2, Abs. 2 DSGVO einen Anspruch auf Akteneinsicht in Einkommensteuerakten? Grundsätzliche Anwendbarkeit der DSGVO im Steuerverfahren; Das FG Köln hatte die Ablehnung eines Akteneinsichtsrechts mit der Begründung abgelehnt, dass der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO auf dem Gebiet der ESt nicht eröffnet sei.
 

BFH, Az. II R 43/19;

vorgehend FG Köln – 2 K 312/19
Streitgegenständliche Rechtsfrage: Hat die Klägerin einen Informationsanspruch der über sie bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) gespeicherten Daten und ggf. einen Anspruch auf Korrektur dieser Daten nach Art. 14 DSGVO i. V. m. § 32c Abs. 1 Nr. 1, § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a AO?
Verfahren vor dem BVerwG
Abgeschlossene Verfahren    
 

BVerwG v. 18.11.2019, 10 B 20.19 und 10 B 21.19;

vorgehend OVG NRW, 15 E 323/19

Beschwerdeverfahren zur Rechtswegzuweisung bei Streitigkeiten über von einem Insolvenzverwalter auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützte Auskunftsanträge.

Für Rechtsstreitigkeiten, die auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützte Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters über Bewegungen auf den Steuerkonten des Insolvenzschuldners betreffen, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
 

BVerwG v. 16.9.2020, 6 C 10.19;

vorgehend OVG Lüneburg, 11 LC 121/17

Auskunftsanspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber dem FA bzgl. personenbezogener Daten des Insolvenzschuldners: Handelt es sich bei dem Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO um ein höchstpersönliches und damit nicht zur Insolvenzmasse gehörendes Recht?

Verfahrensausgang:

1. Statthafte Klageart für einen gegen eine Behörde gerichteten Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO ist die Verpflichtungsklage.

2. Der Insolvenzverwalter ist hinsichtlich der Steuerdaten des Insolvenzschuldners nicht "betroffene Person" i. S. d. Art. 4 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1 DSGVO.

3. Der Auskunftsanspruch des Insolvenzschuldners aus Art. 15 DSGVO geht nicht gem. § 80 Abs. 1 InsO in die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters über.
Anhängige Verfahren    
 

BVerwG v. 4.7.2019, 7 C 31.17; 10 C 4.20;

vorgehend OVG NRW v. 14.9.2017, 15 A 29/17;

Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH – C-620/19

Antrag eines Insolvenzverwalters gegenüber einer Finanzbehörde auf Erteilung steuerlicher Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (Herausgabe der Jahressteuerkontoauszüge der Insolvenzschuldnerin einer GmbH als juristische Person): Frage, ob die Regelung des Art. 23 Abs. 1 Buchst. e DSGVO eine Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO zur Abwehr von zivilrechtlichen Insolvenzanfechtungsansprüchen gegen die Finanzbehörde erlaubt.

Vorabentscheidungsersuchen des BVerwG (v. 4.7.2019, 7 C 31.17) an den EuGH zu folgenden Rechtsfragen, ob:

- Art. 23 Abs. 1 Buchst. j DSGVO auch dem Schutz der Interessen von Finanzbehörden dient,

- falls dies zu bejahen ist – die Formulierung "Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche" auch die Verteidigung der Finanzbehörde gegen zivilrechtliche Ansprüche erfasst und ob diese bereits geltend gemacht sein müssen, und

- die Regelung des Art. 23 Abs. 1 Buchst. e DSGVO zum Schutz eines wichtigen finanziellen Interesses ei...

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