Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert darüber, welche Besonderheiten es bei der Kassenführung in der bargeldintensiven Gastronomiebranche gibt, z. B. wie sich die Betriebsprüfung in diesem Bereich gewandelt hat, weshalb die offene Ladenkasse noch genutzt werden kann oder was hinsichtlich von Bewirtungsbelegen beachtet werden muss. Außerdem wird auf die Einzelaufzeichnungspflic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 5.2 Testessen, Testkäufe und verdeckte Beobachtungen

Testkäufe bzw. Testessen und verdeckte Beobachtungen sind Teil der Kassen-Nachschau. Soweit sich Kassen in öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen befinden, sind auch verdeckte Beobachtungen von Kassen ohne Vorlage des Dienstausweises zulässig.[1] Heimliche Beobachtungen sind jedoch umstritten, weil sich diese nicht nur auf Verdachtsfälle beschränken müssen und der Steuerpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Überstunden / 3 Beitragsrechtliche Behandlung von angesammelten Überstunden

Vergütungen für Überstunden werden häufig von den Arbeitgebern auch nicht im nächsten oder übernächsten Entgeltabrechnungszeitraum abgerechnet, sondern über mehrere Monate angespart und erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem Betrag kumuliert ausgezahlt. Diese angesammelten Arbeitsentgelte können aus Vereinfachungsgründen grundsätzlich beitragsrechtlich wie einmalig gezahl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 1.4 Verstärkte Prüfungen unter verschärften Bedingungen

Die Umsetzung der damals neuen, strengeren Vorgaben des Gesetzgebers erfolgte zeitnah. Im Zuständigkeitsbereich der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen wurden 2018, einer Pressemitteilung[1] zufolge, verstärkt Betriebsprüfungen im Gastronomiebereich durchgeführt – mit unglaublichen Ergebnissen! Allein bis Ende November 2018 ergaben diese ein steuerliches Mehrergebnis von r...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 1.1 Die Gastronomie und ihr schlechter Ruf

Neben dem Einzelhandel zählt nicht zuletzt die Gastronomie zu den klassischen bargeldintensiven Branchen. Gut 179.000 Gastronomiebetriebe erwirtschaften jedes Jahr rund 77 Mrd. EUR. Das meiste davon bar. Während Gasthäuser und Restaurants nach Angaben der Zeitschrift "GastroSpiegel" 61 % Bargeld vereinnahmen, liegt der Anteil bei Schnellrestaurants und Imbissstuben sogar imm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.1 Allgemeines zum Verzögerungsgeld

Rz. 45 Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde zusammen mit der Möglichkeit, die elektronische Buchführung in das EU-Ausland und weitere Länder zu verlagern (vgl. Rz. 35ff.), auch eine neue Sanktionsmöglichkeit für die Finanzverwaltung geschaffen. Diese wird als Verzögerungsgeld bezeichnet.[1] Die Rechtsgrundlage findet sich nunmehr in § 146 Abs. 2c AO. Trotz der Stellung in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Fristende

Rz. 48 Das Fristende tritt mit Ablauf des zu berechnenden Kalenderjahrs (s. Rz. 45) ein. Allerdings ergibt sich aus § 147 Abs. 3 S. 5 AO eine Ablaufhemmung insoweit, als die Aufbewahrungsfrist für die Geschäftsunterlagen nicht vor Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist nach § 169 AO für die in dem betreffenden Kj. angefallenen Steuern enden kann.[1] Hierdurch wird sichergestellt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.5 Datenzugriff

Rz. 37 Die Finanzbehörde hat, wenn Unterlagen i. S. v. § 147 Abs. 1 AO mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, gem. § 147 Abs. 6 AO das Recht, die Buchführung des Stpfl. durch Datenzugriff zu prüfen.[1] Diese Prüfungsmethode ist mit der Einführung neben die Möglichkeit der herkömmlichen Prüfung getreten und heute nahezu als der Normalfall anzusehen.[2]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.4 Wertung der Rechtslage

Rz. 52 Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des Verzögerungsgelds quasi als Annex zur Möglichkeit des Transfers der elektronischen Buchführung einen schweren systematischen Fehlgriff getan. Eindeutig besser wäre die Regelung im Rahmen der §§ 193ff. AO aufgehoben gewesen. Die Bandbreite des Verzögerungsgelds ist als unangemessen groß anzusehen, sodass eine Beschränkung einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.4 Gestellung der Hilfsmittel und Ausdruck

Rz. 34 Für die Lesbarmachung hat nach § 147 Abs. 5 Hs. 1 AO der Aufbewahrungspflichtige auf seine Kosten die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Aufbewahrungspflichtige hat bei der üblichen DV-gestützten Buchführung die erforderlichen Darstellungsprogramme und Maschinenzeiten, erforderliches Personal, Bildschirme und Lesegeräte bereitzustellen.[1] Der Vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Buchführungssystem und Buchführungsform

Rz. 28 Der Buchführungspflichtige hat die freie Wahl hinsichtlich des gewählten Buchführungssystems.[1] Allerdings muss es sich zumindest um eine kaufmännische Buchführung also um die "einfache" oder "doppelte" Buchführung, handeln, die eine Gewinnermittlung zulässt. Die "kameralistische" Buchführung, die im Wesentlichen nur einen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben darstel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.2 Voraussetzung des Verzögerungsgelds

Rz. 47 Gemäß § 146 Abs. 2c AO konnte ein Verzögerungsgeld außer in den oben genannten Fällen (vgl. Rz. 43), die im Zusammenhang mit dem Transfer der elektronischen Buchführung in das Ausland stehen, in folgenden Fällen festgesetzt werden: Ein Stpfl. kommt seiner Pflicht zur Einräumung des Datenzugriffs nach § 147 Abs. 6 AO innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach. Ein Stp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6 Verlust aufbewahrungspflichtiger Unterlagen

Rz. 54 Die Buchführung oder Aufzeichnung ist selbst bei unverschuldetem Verlust der Geschäftsunterlagen nicht ordnungsgemäß.[1] Somit kann insbesondere eine Schätzung nach § 162 AO in Betracht kommen. Allerdings kann im Einzelfall aus Billigkeitsgründen geboten sein, das Fehlen der Unterlagen und damit die Ordnungswidrigkeit der Buchführung nach § 163 Abs. 1 AO unberücksicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.3 Folgen eines Verstoßes gegen § 146 Abs. 2b

Rz. 43 Kommt der Stpfl. der Aufforderung zur Rückverlagerung seiner elektronischen Buchführung innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist nach Bekanntgabe des Widerrufs und der Rückverlagerungsanordnung durch die zuständige Finanzbehörde nicht nach oder hat er seine elektronische Buchführung ohne Bewilligung der zuständigen Finanzbehörde ins Ausland verlagert, ist ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.3 Rechtsfolgen

Rz. 49 Sofern die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verzögerungsgelds gegeben sind, besteht für die Finanzbehörde dahin gehend zunächst ein Entschließungsermessen, ob sie ein Verzögerungsgeld festsetzt oder nicht. Der Gesetzgeber hat also ausdrücklich Abstand davon genommen, eine Pflicht zur Festsetzung zu schaffen.[1] Eine Vorprägung des Entschließungsermessens i. S...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.5.2 Vereinbarungen müssen dem Fremdvergleich standhalten

Im Hinblick darauf, dass bei Betriebsprüfungen Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft werden, sollte das Gesellschafterdarlehen so ausgestaltet sein, wie es auch zwischen fremden Dritten vereinbart würde. Der Darlehensvertrag muss also die üblichen Konditionen zu Zinsen, dem Zeitpunkt der Rückzahlung, Sicherheiten und zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.2 Buchung und Bewertung eines Darlehens

Erhaltene Darlehen sind mit dem Erfüllungsbetrag zu passivieren.[1] Erfüllungsbetrag ist der Betrag, den der Schuldner aufwenden muss, um die Verbindlichkeit zu begleichen. Das ist bei Geldleistungsverpflichtungen regelmäßig der Rückzahlungsbetrag. Für die Folgebewertung von Verbindlichkeiten gilt das Höchstwertprinzip. Nicht ausdrücklich im Gesetz geklärt ist, wie zu verfahre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 5 Verlust oder Erlass eines Darlehens

Eine Bank wird dem Unternehmer die Verbindlichkeit üblicherweise nicht erlassen. Anders ist das bei Darlehen, die Unternehmer an Dritte gewähren: Kann der Dritte die Zinsen nicht mehr bezahlen, haben Unternehmer insoweit keine Betriebseinnahmen mehr. Bleiben jedoch auch die Tilgungsleistungen dauerhaft aus, erleiden Unternehmer einen Darlehensverlust. Damit das Finanzamt den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 7. Schätzung/Außenprüfung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannu... / 4. Die Beteiligung der Steuerberaterkammer als Aufsichtsbehörde

Bei Steuerberatern ist – ebenso wie etwa bei Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern – die Beteiligung der Aufsichtsbehörde (§§ 50 ff. GwG) vorab zu erwähnen. Es ist dies die jeweils örtlich zuständige Steuerberaterkammer (§§ 50 Nr. 7, 51 Abs. 1 GwG). Die Steuerberaterkammer trifft nach § 51 Abs. 8 GwG gegenüber ihren Mitgliedern Informationspflichten[6], bei denen die Belehr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.15 Befreiungsmöglichkeit bei der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung entfällt

Zum 1.1.2023 wurde die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) mit dem 7. SGB IV-Änderungsgesetz verpflichtend eingeführt[1] Seit dem 1.1.2025 sind auch die Daten aus der Finanzbuchhaltung verpflichtend elektronisch zu übermitteln. Auf Antrag können Arbeitgeber für Zeiträume bis zum 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung über die euBP verzichten. Der Antrag w...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.1 Künstler und Publizisten

Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmen (z. B. Verlage, Galerien, Theater und Orchester) haben aus den Entgelten, die sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten.[1] Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt ab 2026 4,9 %.[2] Die Erfüllung der Melde-...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.8 Sanktionierung von Verstößen aus der Verletzung von Dokumentationsvorschriften – § 162 Abs. 4 und § 379 AO

Es handelt sich um Folgeänderungen aus den Vorgaben der EU-Transparenz-RL und dem BEPS-Projekt der OECD. Deutschland muss Verstöße gegen die gesetzlichen Dokumentationspflichten entsprechend sanktionieren. Grundsätze Es gelten nachfolgende allgemeine Sanktionen, wobei hierbei folgende Grundsätze zu beachten sind: Der Zuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung gemäß § 3 Abs. 4 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3 Erweiterung der Dokumentationsverpflichten ab 2025 – Pflicht zur Erstellung einer Transaktionsmatrix

Der notwendige Inhalt des Localfiles wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)[1] mit Wirkung zum 1.1.2025 um eine Übersicht über die Geschäftsvorfälle (Transaktionsmatrix) erweitert (§ 90 Abs. 3 S. 2 AO). Diese soll detaillierte Auskünfte über die grenzüberschreitenden Geschäftsvorfälle des Unternehmens liefern. Ziel ist es, das Identifizieren von Prüfungss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.1 Stammdokumentation

Die Stammdokumentation soll eine erste Einschätzung steuerlicher Risiken ermöglichen, die hinsichtlich der Bestimmung von Verrechnungspreisen in einem Konzern bestehen, sowie anderer Risiken hinsichtlich Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzungen. Die enthaltenen Informationen sind als solche (allein) nicht dazu geeignet, die Unangemessenheit von Verrechnungspreisen nachzuwe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.5 Höhe des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld beträgt gemäß § 105 SGB III 67 % für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden – die also selbst mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3–5 EStG haben oder deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspar...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
VGA: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw

Leitsatz Die durch die Besonderheiten des Ansatzes eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils veranlasste Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach der Anscheinsbeweis lediglich dafür streitet, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird, nicht aber dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen aus dem vom Arbeitgeber vorgehaltenen Fuhrpark privat zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 21.04.2010 ‐ VI R 46/08BStBl II 2010, 84806.10.2011 ‐ VI R 56/10BStBl II 2012, 362mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.6.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TV-L. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß§ 24 Abs. 2 TV-L und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 Abs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ergebnisse der steuerlichen... / Ergebnisse der Betriebsprüfungen

Insgesamt erzielten die Betriebsprüfungen ein steuerliches Mehrergebnis von rund 10,9 Mrd. EUR. Den größten Anteil hatten die Gewerbesteuer mit 28,4 % (3,1 Mrd. EUR) und die Körperschaftsteuer mit 27,5 % (3,0 Mrd. EUR). Auf die Einkommensteuer entfielen 22 %, auf die Umsatzsteuer 12,8 % und auf sonstige Steuern 8,3 %. Der Großteil des Mehrergebnisses stammt aus der Prüfung v...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024

Zusammenfassung Im Jahr 2024 waren in den steuerlichen Betriebsprüfungen der Länder bundesweit 12.359 Prüfer im Einsatz. Ziel der Prüfungen ist es, die Besteuerungsgrundlagen von Betrieben zu prüfen und die korrekte Steuerfestsetzung sicherzustellen. Herstellungskosten und Anschaffungskosten Von den insgesamt rund 8,83 Millionen in den Finanzämtern erfassten Betrieben wurden 14...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ergebnisse der steuerlichen... / Zusammenfassung

Im Jahr 2024 waren in den steuerlichen Betriebsprüfungen der Länder bundesweit 12.359 Prüfer im Einsatz. Ziel der Prüfungen ist es, die Besteuerungsgrundlagen von Betrieben zu prüfen und die korrekte Steuerfestsetzung sicherzustellen.mehr

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Ergebnisse der steuerlichen... / Herstellungskosten und Anschaffungskosten

Von den insgesamt rund 8,83 Millionen in den Finanzämtern erfassten Betrieben wurden 140.764 geprüft – das entspricht einer durchschnittlichen Prüfungsquote von 1,6 %. Bei Großunternehmen lag die Quote bei 29,6 %, bei Mittelbetrieben bei 18,5 %, bei Kleinbetrieben bei 2,7 % und bei Kleinstbetrieben bei 0,7 %. Zusätzlich wurden 6.214 Prüfungen in besonderen Fällen durchgeführt, z....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mindestlohnanspruch – Auch ... / Hintergrund

Ein Arbeitnehmer war bei der Klägerin in Teilzeit beschäftigt und erhielt ein Bruttogehalt von 280 Euro für 28 Stunden im Monat. Nach den vertraglichen Vereinbarungen sollte das jeweilige Gehalt durch die Überlassung eines Firmenwagens (auch) zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Der Wert der privaten Nutzung wurde nach der sogenannten Ein-Prozent-Regel berechne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5 Verstärkte Bestandskraft aufgrund einer Außenprüfung, Abs. 2

5.1 Allgemeines Rz. 238 § 173 Abs. 2 AO enthält eine Änderungssperre, die durch eine Außenprüfung ausgelöst wird. Damit tritt aufgrund der Außenprüfung eine verstärkte Bestandskraft ein.[1] Folge dieser verstärkten Bestandskraft ist, dass der Steuerbescheid nur noch unter bestimmten, erschwerten Umständen geändert werden kann (vgl. Rz. 243). Abs. 2 unterstreicht damit die bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3 Tatbestand der Änderungssperre

Rz. 243 Die Änderungssperre knüpft nach § 173 Abs. 2 AO an die Außenprüfung an. Der Änderungssperre unterliegen Steuerbescheide, die aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind. Hat die Außenprüfung nicht zum Erlass von Steuerbescheiden geführt, sind also die vor der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide unverändert geblieben, knüpft die Änderungssperre an die Mitteilung nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.5 Ausdehnung auf die Abzugsteuern

Rz. 269 Problematisch ist die Anwendung des § 173 Abs. 2 AO auf Abzugsteuern. Die Abführung der LSt durch den Arbeitgeber im LSt-Abzugsverfahren führt bei diesem weder zu einer Steuer- noch zu einer Haftungsschuld, sondern zu einer Einbehaltungs- und Abführungsschuld, die im Gesetz nicht geregelt ist .[1] § 193 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AO erlaubt in diesen Fällen eine Außenprüfu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich der Änderungssperre

Rz. 239 Die verstärkte Bestandskraft greift unabhängig davon ein, ob die durch sie verhinderte Änderung der Steuerfestsetzung zugunsten des Stpfl. oder zu seinen Lasten wirken würde. Abs. 2 soll also nicht nur den Stpfl. vor Steuernachforderungen nach Abschluss einer Außenprüfung schützen, sondern soll Rechtsfrieden nach allen Seiten herstellen. Der Rechtsfrieden würde auch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.1 Umfang der Änderungssperre

Rz. 253 Als Rechtsfolge bestimmt § 173 Abs. 2 AO, dass die Steuerbescheide nach Eintritt der Änderungssperre nur noch unter bestimmten, erschwerten Voraussetzungen geändert werden können. Die Rechtsfolge besteht also in dem Eintritt der verstärkten Bestandskraft der Steuerfestsetzungen (Änderungssperre). Die verstärkte Bestandskraft tritt ein, "soweit" die Änderungsbescheide...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.1 Allgemeines

Rz. 238 § 173 Abs. 2 AO enthält eine Änderungssperre, die durch eine Außenprüfung ausgelöst wird. Damit tritt aufgrund der Außenprüfung eine verstärkte Bestandskraft ein.[1] Folge dieser verstärkten Bestandskraft ist, dass der Steuerbescheid nur noch unter bestimmten, erschwerten Umständen geändert werden kann (vgl. Rz. 243). Abs. 2 unterstreicht damit die besondere Bedeutun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2 Maßgebliche Dienststelle

Rz. 118 Die Tatsache oder das Beweismittel dürfen der organisationsmäßig für die Veranlagung berufenen Dienststelle der zuständigen Finanzbehörde zum maßgebenden Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sein.[1] Maßgebliche Dienststelle ist die für den Steuerfall organisationsmäßig zuständige Stelle. Ergeben sich die Tatsachen aus der von dieser Dienststelle geführten Akten, sind sie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.2 Durchbrechung der Änderungssperre

Rz. 258 Die durch die Außenprüfung verstärkte Bestandskraft kann nach § 173 Abs. 2 AO nur durchbrochen werden, wenn das Verhalten des Stpfl. oder eines Dritten den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, § 370 AO, oder den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit einer leichtfertigen Steuerverkürzung, § 378 AO, erfüllte. Die Durchbrechung der verstärkten Bestandskraft nach § 173 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5 Ausdehnung des Vertrauensschutzes

Rz. 70 Die Regelung des Vertrauensschutzes in § 176 AO ist nicht ausreichend (vgl. Rz. 9). Nicht erfasst werden z. B. die Fälle, bei denen bei einer späteren Außenprüfung neue Tatsachen festgestellt werden, deren steuerliche Behandlung infolge einer Änderung der Rspr. jetzt für den Stpfl. ungünstiger ist als zzt. der ursprünglichen Steuerfestsetzung. Es wäre nicht gerechtfer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Tatbestand

Rz. 18 Hinsichtlich anderer Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern können Bescheide nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO aufgehoben und geändert werden, wenn und soweit der Stpfl. zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird. Erfasst werden alle Steuerbescheide sowie Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Aufhebung oder Änderung des Verwalt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.6 Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 128 Ist danach eine Steuerfestsetzung unrichtig, weil ein Sachverhalt in ihr, nicht in einer zweiten Steuerfestsetzung hätte berücksichtigt werden müssen, kann die Bestandskraft dieser ersten Steuerfestsetzung durchbrochen werden, jedoch nur bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist für die zweite Steuerfestsetzung. Rz. 129 Nicht ausdrücklich geregelt ist der Fall, dass die Fe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4 Rechtsfolgen der Änderungssperre

5.4.1 Umfang der Änderungssperre Rz. 253 Als Rechtsfolge bestimmt § 173 Abs. 2 AO, dass die Steuerbescheide nach Eintritt der Änderungssperre nur noch unter bestimmten, erschwerten Voraussetzungen geändert werden können. Die Rechtsfolge besteht also in dem Eintritt der verstärkten Bestandskraft der Steuerfestsetzungen (Änderungssperre). Die verstärkte Bestandskraft tritt ein,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.2 Zeitpunkt der abschließenden sachlichen Entscheidung

Rz. 98 Der entscheidende Zeitpunkt für die Frage, ob eine Tatsache bekannt ist, ist der der abschließenden Zeichnung der Veranlagung oder des Eingabewertbogens durch den für die Entscheidung zuständigen Beamten. Dies ist der Zeitpunkt, in dem die Willensbildung des Beamten abgeschlossen ist.[1] Nicht maßgebend ist der Zeitpunkt der Absendung des Steuerbescheids, da zwischen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Tatbestand

Rz. 11 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO eröffnet die Möglichkeit, einen Folgebescheid an den für ihn maßgebenden Grundlagenbescheid anzupassen. Gleichzeitig begründet § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO auch die Pflicht der Finanzbehörde, den Folgebescheid an einen erlassenen, geänderten oder aufgehobenen Grundlagenbescheid anzupassen. Der Finanzbehörde steht insoweit kein Ermessensspielra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung, Abs. 2 S. 2

Rz. 162 Durch Gesetz v. 9.12.2004[1] ist Abs. 2 durch einen neuen S. 2 ergänzt worden. Danach gilt die nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung nicht als rückwirkendes Ereignis. Die Gesetzesänderung ist mit BFH v. 6.3.2003, XI R 13/02, BStBl II 2003, 554, BFH/NV 2003, 959 begründet, wonach es sich bei der Spendenbescheinigung nach § 48 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Umfang der Folgeänderung

Rz. 32 Der Umfang der Folgeänderung bestimmt sich nach dem bindenden Inhalt Grundlagenbescheid; es erfolgt keine Gesamtaufrollung (vgl. den Ausdruck "soweit" in Nr. 1).[1] Die Finanzbehörde ist zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit berechtigt und verpflichtet, als die Bindungswirkung des Folgebescheids reicht. Daher wird die Bestandskraft des Folgebescheids nur insowe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.4 Verstärkte formelle Bestandskraft

Rz. 17 Verstärkte formelle Bestandskraft bedeutet, dass der Steuerbescheid in besonderem Maß gegen Änderungen geschützt wird, eine Änderung aber nicht ausgeschlossen, sondern bei Vorliegen besonders enger und gewichtiger Änderungstatbestände möglich ist. Verstärkte Bestandskraft kommt nur bei Steuerbescheiden und gleichgestellten Bescheiden vor, nicht bei sonstigen Verwaltun...mehr