Wurden in 2013 die letzten Aufzeichnungen für das Jahr 2012 gemacht und der Jahresabschluss erstellt, so können die 2012er Unterlagen ab dem 1.1.2024 vernichtet werden. Denn unter Berücksichtigung der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist beginnt die Frist mit Ablauf des Kalenderjahrs 2013 und endet mit Ablauf des Kalenderjahrs 2023. Ab dem 1.1.2024 können alle Unterlagen für das Jahr 2012 vernichtet werden.

 
Achtung

Aussetzung der Aufbewahrungsfrist

Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist gilt aber nur unter der Voraussetzung, dass alle Steuerbescheide bestandskräftig sind, bzw. keine Außenprüfung oder kein Rechtsbehelfsverfahren und Steuerstrafverfahren mehr anhängig sind.

 
Praxis-Tipp

Unterlagen im Zweifel länger aufbewahren

Für die Frage, wie lange Unterlagen aufzubewahren sind, dient folgende Orientierung: Dienten die Unterlagen als Buchungsgrundlage, gilt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist, ansonsten die von 6 Jahren.

Im Zweifel sollten die Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden. So liegt man immer auf der richtigen Seite.

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