Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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§ 32 Personengesellschaften / B. Checkliste: Gesellschaftsgründung (für alle Gesellschaftsformen verwendbar)

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / I. Typischer Sachverhalt eines Formwechsels einer GmbH in eine Personengesellschaft

Rz. 47 Die Gesellschafter der X GmbH beabsichtigen, diese in die Rechtsform einer GmbH & Co. KG unter der Firma "Y GmbH & Co. KG" formwechselnd umzuwandeln. Sie wollen dabei einerseits die Vorteile einer haftungsbeschränkenden Rechtsform erhalten wissen, andererseits aber die steuerlichen Nachteile einer GmbH für die Zukunft vermeiden. In den vergangenen Jahren sind im Rahme...mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 37 Der zuständige Rentenversicherungsträger verlangt von der Antragstellerin, der X GmbH & Co. KG, aufgrund einer Betriebsprüfung gem. § 28p SGB IV i.V.m. BeitragsverfahrensVO Beitragsnachzahlungen i.H.v. 51.713,25 EUR. Herr U.K. habe die Tätigkeit als Geschäftsführer der X GmbH & Co. KG als Fremdgeschäftsführer ausgeübt. Dabei ist Herr U.K. Geschäftsführer der X GmbH & ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Bindung

Rz. 94 Soweit im Rahmen einer Betriebsprüfung eine tatsächliche Verständigung in zulässiger und wirksamer Weise getroffen wurde, ist die Finanzbehörde daran bereits vor Erlass der darauf beruhenden Steuerbescheide gebunden.[121] Die Bindungswirkung tritt allerdings nur zwischen der jeweils handelnden Finanzbehörde und den unmittelbar beteiligten Steuerpflichtigen ein. Eine E...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Änderung von Steuerbescheiden mit Zustimmung oder auf Antrag, § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO

Rz. 21 Das Finanzamt kann einen endgültigen Bescheid mit Zustimmung oder auf Antrag des Steuerpflichtigen zu dessen Gunsten als auch zu dessen Ungunsten aufheben oder ändern, soweit der Steuerpflichtige vor Ablauf der Einspruchsfrist einen Antrag gestellt bzw. seine Zustimmung erteilt hat.[38] Werden in einem auslegungsbedürftigen Schreiben genau bestimmte Änderungen beantra...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft

Rz. 44 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.4: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft § 1 Grundlagen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: A Offset-Team KG. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Druckerei, die Beteiligung an Druckereien und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. (3) Sitz der Gesells...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Gewinnermittlung

Grundsätze zur Wahl der Gewinnermittlungsart: Mit Urteil vom 27.11.2024 illustriert der BFH die wesentlichen Grundsätze zur Wahl der Gewinnermittlungsart.[1] Er stellt klar, dass die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (BV-Vergleich) der gesetzessystematische Regelfall ist. Nur unter den in § 4 Abs. 3 S. 1 EStG genannten Voraussetzungen ist eine Gewinnermittlun...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.1.2 Einleitung durch Einzugsstelle und Betriebsprüfung

Ein Anfrageverfahren bei der Clearingstelle ist darüber hinaus nicht möglich, wenn bereits durch eine Einzugsstelle ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wurde. Für eine solche Einleitung reicht die Übersendung des Fragebogens seitens der Einzugsstelle bereits aus. Ebenso ist ein optionales Statusfeststellungsverfahren nicht möglich, wenn dies Gegenstand einer Betriebs...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 1 Formen des Statusfeststellungsverfahrens

Derzeit existieren folgende Verfahren zur Festlegung des versicherungsrechtlichen Status: Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner, Abkömmlinge sowie geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV. Optionales Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Prognoseentscheidung. Gruppenfeststellung. Statusfes...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.3 Entscheidungshilfe zum optionalen Statusfeststellungsverfahren

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Beitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.2 Vorgehen bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis

Bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis kann daher nur zur Beantragung eines zeitnahen Statusfeststellungsverfahrens geraten werden. Aufgrund der behördlichen Struktur der Clearingstelle und dem Standort bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist hier nicht immer die Möglichkeit einer individuellen Beratung gegeben. Einen direkteren Zugang zu Informationen und ggf. eine Be...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.4 Gruppenfeststellung

Liegt für ein Auftragsverhältnis eine Statusentscheidung vor, kann der Auftraggeber eine Gruppenentscheidung beantragen.[1] Die Gruppenfeststellung hat eine Wirkung von 2 Jahren. Wird innerhalb dieser 2 Jahre durch die Clearingstelle, im Rahmen einer Betriebsprüfung oder durch eine Krankenkasse eine Beschäftigung festgestellt, so tritt Versicherungspflicht in dieser Beschäfti...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 2 Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund führt das obligatorische (verbindliche) Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner oder Abkömmlinge (Kind, Enkel) des Arbeitgebers sowie für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder eine UG durch. Mit der Kennzeichnung der einzelnen Personengruppen in der Anmeldung wird bei der Clearingstelle ein Ver...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.1 Annahme der Selbstständigkeit

Ein großer Nachteil des obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens ist, dass unter Umständen gar keine Meldung zur Sozialversicherung erfolgt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der vermeintliche Arbeitgeber/Auftraggeber davon überzeugt ist, dass der Geschäftsführer oder Ehegatte selbstständig tätig ist. Ohne Anmeldung wird in der Regel auch kein obligatorisches Statu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.3 Folgen der Verjährungsvorschriften

Beitragsnachforderung In beiden dargestellten Fällen greifen zusätzlich die Verjährungsvorschriften des SGB IV. So können bei einer Beitragsnachforderung im Rahmen der Betriebsprüfung – ohne dass ein Verschulden der unterlassenden Beitragszahlung geprüft wird – für die letzten 4 Kalenderjahre die Beiträge nachgefordert werden. Praxis-Beispiel Beitragsnachforderung für die letz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 5.3 Beitragsnachforderung bei fehlendem Statuskennzeichen

Wurde es in der Vergangenheit bei der Meldung versäumt, das Statuskennzeichen anzugeben oder sind die Vertragsparteien fälschlicherweise von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen, so werden diese Fälle eventuell erst bei einer späteren Betriebsprüfung aufgegriffen. Hierbei können dann erhebliche Beitragsnachforderungen für den Arbeitgeber fällig werden. Es sollte bei g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.12 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil I der Jahressteuererklärung [1] sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorlagepflicht von E-Mails als Geschäftspapiere bei der Außenprüfung

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Unternehmen im Rahmen einer Außenprüfung grundsätzlich verpflichtet sind, E-Mails mit steuerlichem Bezug vorzulegen. Ein generelles Verlangen nach einem vollständigen E-Mail-Gesamtjournal ist jedoch unzulässig. Hintergrund Im zugrunde liegenden Fall war eine GmbH Teil einer Konzerngruppe. Während einer steuerlichen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorlagepflicht von E-Mails ... / Hintergrund

Im zugrunde liegenden Fall war eine GmbH Teil einer Konzerngruppe. Während einer steuerlichen Außenprüfung forderte das Finanzamt die Vorlage aller empfangenen und versendeten Handelsbriefe sowie weiterer steuerlich relevanter Unterlagen. Dies umfasste auch E-Mails und elektronische Faxe. Die Daten sollten auf einem elektronisch auswertbaren Datenträger bereitgestellt werden...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorlagepflicht von E-Mails ... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Unternehmen im Rahmen einer Außenprüfung grundsätzlich verpflichtet sind, E-Mails mit steuerlichem Bezug vorzulegen. Ein generelles Verlangen nach einem vollständigen E-Mail-Gesamtjournal ist jedoch unzulässig.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorlagepflicht von E-Mails ... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Auffassung der Vorinstanzen: Unternehmen müssen im Rahmen einer Außenprüfung E-Mails mit steuerlichem Bezug vorlegen. Dies ergibt sich aus § 147 Abs. 6 Abgabenordnung (AO). Nach dieser Vorschrift sind Handels- und Geschäftsbriefe – dazu zählen auch E-Mails – geordnet aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Das gilt sowohl für empfangene als auch fü...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Besteuerung der laufenden Einnahmen aus einer Mitarbeiterbeteiligung

Leitsatz 1. Ein Fall von geringer Bedeutung im Sinne des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung kann offensichtlich vorliegen, wenn das Finanzamt in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt, dass es im Streitfall eine atypisch stille Beteiligung ausschließe und ein Feststellungsverfahren unter den gegebenen Umständen nicht für erforderlich halte. 2. Laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverh...§ 20 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzesmehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
SV-Meldeportal / 2 Funktionen für Arbeitgeber

Das SV-Meldeportal ist kein Ersatz für ein professionelles Entgeltabrechnungsprogramm, sondern ein reines Melde- bzw. Datenaustauschmodul. Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben werden nicht durchgeführt. Sowohl Arbeitsentgelte als auch Sozialversicherungs- und Steueranteile können nicht errechnet werden. Dafür bietet die Anwendung neben dem Datenaustausch mit...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Weihnachtsgeschenke an Mita... / Geschenke an Geschäftspartner

Geschenke an Geschäftsfreunde sind bis zu 50 EUR pro Jahr und Person als Betriebsausgaben abziehbar. Werden mehrere Geschenke an dieselbe Person gemacht, zählt der Gesamtwert. Wichtig: Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag nicht mehr abziehbar. Grundsätzlich müsste der Empfänger das Geschenk als Betriebseinnahme versteuern. Unternehmen können dies aber überneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
SV-Meldeportal / 3 Anwendungsfälle

In der Praxis gibt es verschiedene Anwendungsfälle, bei denen das SV-Meldeportal zur Erstellung und Entgegennahme von Meldungen genutzt werden kann. Entgeltabrechnung ohne Meldemodul Das SV-Meldeportal kann von Arbeitgebern genutzt werden, die ein Entgeltabrechnungsprogramm ohne Meldemodul einsetzen. Die Berechnungen zur Ermittlung der Arbeitsentgelte sowie der Sozialversicher...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzuschätzung wegen formeller Buchführungsmängel bei Betrieb von Geldspielgeräten

Leitsatz Nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO ist insbesondere zu schätzen, wenn die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen der Besteuerung nicht nach § 158 AO zugrunde gelegt werden können, sie also nicht den Vorschriften der §§ 140-148 AO entsprechen. Sachverhalt Der Kläger betrieb Geldspielgeräte in 2 Spielhallen und ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Er nutzte eine alte Kassensoftware ohne elektronische Datenspeicherung, führte Kassenberichte, bewahrte die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / bb) Voraussetzung = Saldo in ausreichender Höhe

Positiver Saldo: Voraussetzung für die Auszahlung des entsprechenden Betrags an den Belasteten wäre, dass sich aus der Veranlagung des Steuerzahlers ein positiver Saldo mindestens in Höhe des Auszahlungsbetrags ergibt. Sollte bei Rückwirkung vorliegen: Ein positiver Saldo dürfte normalerweise vorliegen, wenn die Erstattung rückwirkend erfolgt (d.h. für Zeiträume, die bereits ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / 2. Erstattung geringer Beträge

Schwellenwerte: Zunächst ist hierbei an die Fälle zu denken, in denen es um die Erstattung von Steuern an den Steuerzahler geht, die unter bestimmten Schwellenwerten liegen. Viel Aufwand, wenig Ertrag: Hier könnte die oben dargestellte Abstimmung unter den Finanzbehörden den Gesichtspunkten der Verwaltungseffektivität und -effizienz widersprechen, wenn der Prüfungsaufwand in ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Durchlaufende Posten / 5 Durchlaufende Posten: Zahlungsvorgänge richtig erfassen, Abbildung in Bilanz und EÜR

Bei Barzahlungen sind die Ein- und Ausgänge ins Kassenbuch einzutragen. Der Vorgang muss auch dann aufgezeichnet werden, wenn kein Kassenbuch geführt werden sollte. Es sollte ein Eigenbeleg erstellt werden. Wenn die Zahlungen über das Bankkonto abgewickelt werden, ist eine Zuordnung zwingend erforderlich. Es ist sowohl der Zufluss als auch der Abfluss über das Konto "Durchlau...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 3 Vorlage von Urkunden

Die Finanzbehörde kann von den Beteiligten und anderen Personen die Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und anderen Urkunden zur Einsicht und Prüfung verlangen. Dabei ist anzugeben, ob die Urkunden für die Besteuerung des zur Vorlage Aufgeforderten oder für die Besteuerung anderer Personen benötigt werden. Die Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftsp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Zweifel an wirksamer Beauftragung eines anderen Finanzamts zur Außenprüfung

Wird eine Betriebsprüfung nicht vom zuständigen Finanzamt, sondern im Wege der Beauftragung gem. § 195 S. 2 AO von einem anderen Finanzamt durchgeführt, setzt die Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung voraus, dass die Beauftragung eindeutig nach Inhalt, Umfang und Beteiligung des beauftragenden Finanzamts aus den Akten nachvollziehbar dokumentiert ist. Bloße Rücksendungen ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Betriebsprüfung

a) Vorlage- und Auskunftsersuchen ohne Androhung von Zwangsmitteln Handelt es sich bei einer Prüfungsanfrage im Rahmen einer Außenprüfung um einen Verwaltungsakt, wenn in der Prüfungsanfrage zwar keine Zwangsmittel festgesetzt werden, die Finanzbehörde im Falle der Nichtbeantwortung jedoch eskalierende Verwaltungsmaßnahmen – wie z.B. Auskunftsersuchen bei Dritten – ankündigt?...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Vorlage- und Auskunftsersuchen ohne Androhung von Zwangsmitteln

Handelt es sich bei einer Prüfungsanfrage im Rahmen einer Außenprüfung um einen Verwaltungsakt, wenn in der Prüfungsanfrage zwar keine Zwangsmittel festgesetzt werden, die Finanzbehörde im Falle der Nichtbeantwortung jedoch eskalierende Verwaltungsmaßnahmen – wie z.B. Auskunftsersuchen bei Dritten – ankündigt? Das FG entschied: Kein Verwaltungsakt: Ein nicht mit der Androhung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Keine Verpflichtung des Betriebsstätten-FA zur sog. Schattenveranlagung bei fehlerhafter Einbehaltung der LSt für beschränkt Steuerpflichtige

X war als (Fremd-)Geschäftsführer und Y als Arbeitnehmer für die A-GmbH tätig. X und Y hatten ihren ausschließlichen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden. Die jeweilige LSt wurde nach Steuerklasse I einbehalten und abgeführt. Die LSt-Außenprüfung stellte fest, dass die A-GmbH als Arbeitgeberin den Steuerabzug für X und Y nicht in richtiger Höhe vorgenomme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO: Anscheinsbeweis und nachträglich bekannt gewordene Tatsachen

Streitig ist, ob Steuerbescheide einer GmbH & Co. KG hinsichtlich gewinnerhöhender Nutzungsentnahmen wegen privater Pkw-Nutzung im Rahmen einer BP gem. § 173 AO geändert werden durften. Das FG entschied: Anscheinsbeweis: Die Feststellung einer Tatsache unter Zuhilfenahme des Anscheinsbeweises ist eine rechtliche Schlussfolgerung. Eine auf diese Weise festgestellte Tatsache is...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rangrücktritt in Handels- u... / Zusammenfassung

Überblick Der Rangrücktritt ist ein bewährtes Instrument der Sanierungspraxis. Er hat das Ziel, den Eintritt einer insolvenzrechtlichen Überschuldung zu vermeiden oder – falls diese schon eingetreten ist – sie zu beseitigen. Bei dem Rangrücktritt handelt es sich um einen Vertrag, in dem der Gläubiger – i. d. R. ein Gesellschafter – gegenüber dem Schuldner (der Gesellschaft) ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Verbindliche Zusage nach Lohnsteuer-Außenprüfung (§§ 204–207 AO)

Rz. 65 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auskünfte des FA zu Rechtsfragen sind grundsätzlich unverbindlich. Dem Stpfl wird mitgeteilt, wie künftig nach derzeitiger Auffassung zu entscheiden sein wird (vgl H/H/Sp/Schallmoser, vor §§ 204–207 AO Rz 3). Neben der lohnsteuerlichen Anrufungsauskunft nach § 42e EStG (> Rz 5 ff) und der allgemeinen verbindlichen Auskunft (§ 89 Abs 2 AO; > ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Auskunftsrecht der Finanzverwaltung

Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Auskunftspflicht des Stpfl im Besteuerungsverfahren gegenüber dem FA ergibt sich grundsätzlich aus § 90 AO, wonach die am Verfahren zur Festsetzung einer Steuer Beteiligten zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts insbesondere dadurch verpflichtet sind, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Auskunftsrechte des Arbeitgebers

Rz. 8 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der ArbG ist verpflichtet, für den Fiskus die LSt einzubehalten und abzuführen. Vgl dazu insbesondere > Arbeitgeber und > Steuerabzugsverfahren. Um dieser Verpflichtung ordnungsgemäß nachkommen zu können, hat der ArbN dem ArbG bei Eintritt in das Dienstverhältnis zum Zweck des Abrufs der elektronischen > Lohnsteuerabzugsmerkmale seine > Ident...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das Steuerrecht wird vom Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung beherrscht. Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (dazu auch > Steuerschuldner) entstehen erst, nachdem der Tatbestand verwirklicht worden ist, an den die einzelnen Steuergesetze die Leistungspflicht knüpfen (§ 38 AO). Folglich entscheidet das FA grundsätzlich erst...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Berufsgeheimnisse

Rz. 25 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zum Schutz von Berufsgeheimnissen bestimmt § 102 AO, dass die folgenden Personen eine Auskunft verweigern können: Geistliche (> Rz 26), Abgeordnete (> Rz 27), Verteidiger (> Rz 28), Anwälte, Notare und Steuerberater (> Rz 29), Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Hebammen (> Rz 30) sowie Mitarbeiter der Presse (> Rz 32). Hierbei handelt es sich ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Aufzeichnungspflichten

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Aufzeichnungspflichten für den Bereich der > Lohnsteuer ergeben sich im Wesentlichen aus § 41 EStG iVm § 4 LStDV zum > Lohnkonto . Zu Aufzeichnungserleichterungen vgl § 4 Abs 3 LStDV, > R 41.1 LStR, > Lohnkonto Rz 27, > Rabatte Rz 69. Aufzeichnungen sind auch in elektronischer Form auf Datenträgern zulässig, wenn das dabei angewendete Verf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Prüfung

Rz. 19 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das FA ermittelt im Rahmen einer > Außenprüfung, ob mit den Zuwendungen, die der ArbN erhält, wirklich nur Auslagen ersetzt werden. Der ArbN und der ArbG haben das FA dabei im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen (§§ 90, 93 AO). Soweit die Beteiligten nicht zB anhand repräsentativer Erhebungen dartun, dass einer Zuwendung wirklich Ausgaben ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufgaben des Insolvenzverwalters

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit dem Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Verfahrens wird das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse; legaldefiniert in § 35 Abs 1 InsO) einschließlich etwaiger Ansprüche auf Erstattung von Steuern beschlagnahmt. Steuerfestsetzungsverfa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. Korrektur der Anrufungsauskunft

Rz. 48 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Korrekturregelungen der AO zur Änderung/Aufhebung/Widerruf gelten grundsätzlich auch für die als feststellenden > Verwaltungsakt ausgestaltete Anrufungsauskunft (BFH 230, 500 = BStBl 2011 II, 233; ausgenommen sind die für ‚sonstige’ VA nicht anwendbaren §§ 172ff AO). Der BFH hält es überdies für geboten, dem FA – über die einschränkenden...mehr