Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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Betriebsprüfung / 4.2 Raum oder Arbeitsplatz zur Durchführung der Prüfung

Der Arbeitgeber oder die für die Entgeltabrechnung beauftragte Stelle muss einen geeigneten Raum oder Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung stellen.[1] Die dem Arbeitgeber im Rahmen von Betriebsprüfungen entstehenden Kosten werden nicht ersetzt. Dies gilt auch im Hinblick auf einen eventuellen Verdienstausfall. Praxis-Tipp Gemeinsame Prüfun...mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / Zusammenfassung

Überblick Die Beitragsansprüche der Sozialversicherung entstehen neben den Ansprüchen aus gezahlten Entgelten, auch aus Arbeitsentgelten, die vom Arbeitgeber aufgrund von Arbeits- und Tarifverträgen oder gesetzlicher Regelungen geschuldet werden. Die Prüfung dieser Entgeltansprüche gehört zum Prüfauftrag der Rentenversicherungsträger. Sie erstreckt sich auch auf die Einhaltu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers (§ 42 Abs 2 S 1 EStG

Rn. 33 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 2 S 1 EStG, der für die Mitwirkungspflichten des ArbG auf § 200 AO verweist, hat nur deklaratorischen Charakter, da der ArbG gem § 33 Abs 1 AO StPfl iSd § 200 AO ist, so dass § 200 AO ohnehin auf ihn anwendbar ist, Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 20 (11/2023); Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42f EStG Rz 20 (11/2024). Der ArbG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mitwirkungspflichten potenzieller Arbeitnehmer (§ 42f Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 42f Abs 2 S 3 EStG sind auch diejenigen Personen nach § 42f Abs 2 S 2 EStG auskunfts- und vorlagepflichtig, bei denen streitig ist, ob sie ArbN des ArbG sind oder waren. Es handelt sich dabei um Personen, die im Zeitpunkt der LSt-Außenprüfung beim ArbG beschäftigt sind, deren ArbN-Eigenschaft im Prüfungszeitraum jedoch zwischen LSt-Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuständigkeit des Betriebsstättenfinanzamts des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG (§ 42f Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 3 S 1 EStG bestimmt – abweichend von der in § 42f Abs 1 EStG enthaltenen Zuständigkeitsregelung – in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG das Betriebsstätten-FA des Dritten und nicht das des ArbG als das für die LSt-Außenprüfung zuständige FA. § 38 Abs 3a EStG regelt die Fälle, in denen ein Dritter anstelle des ArbG dessen Pflichten zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.5 Anwendungsfälle des § 14 Abs 3 KStG

Tz. 990 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispiel 1 (Drohverlustrückstellung): Beginn der Organschaft am 01.01.02. Für das Wj 01 bildet die TG in ihrer H-Bil eine Drohverlustrückstellung, die in der St-Bil nicht angesetzt werden darf. Im zweiten organschaftlichen Jahr wird die Drohverlustrückstellung in der H-Bil gewinnerhöhend aufgelöst. Das stliche Mehreinkommen des Jahres 01 ist...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 10.3 Eintragung in der Lohnsteuer-Anmeldung

Die pauschale Einkommensteuer gilt als Lohnsteuer und wird im Rahmen des Lohnsteuer-Anmeldungsverfahrens erfasst. Sie ist von dem die Sachzuwendung gewährenden Steuerpflichtigen in der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte anzumelden und abzuführen. Die Lohnsteuer-Anmeldungen sehen dafür eine gesonderte Eintragungspflicht vor; die pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG ist i...mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / 1 Prüfung des Mindestlohns

1.1 Prüfung der Entgeltunterlagen Da die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen[1], werden die Entgeltunterlagen im Rahmen der Betriebsprüfungen auch unter dem Aspekt der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns (2026: 13,90 EUR) geprüft. Wurden Mindestlohnvorschriften ni...mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / 2 Zuständigkeiten

Für die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig.mehr

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Betriebsprüfung / 6 Entgeltunterlagen – Vorzulegende Unterlagen

6.1 Anforderungen an die vorzulegenden Entgeltunterlagen Bei einer Betriebsprüfung muss gewährleistet werden, dass jederzeit ohne zeitlichen Verzug ein Zugriff auf die Daten möglich ist. Ebenfalls muss jede Form der Abrechnung und der vorgenommenen Beurteilung während einer Betriebsprüfung innerhalb angemessener Zeit prüfbar sein. Dies muss sowohl durch die Prüfbarkeit einzeln...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 4 Abwicklung der Prüfung

Geprüft werden die Personen an ihrem Arbeitsplatz und die Geschäftsunterlagen beim Arbeitgeber. Das Hauptzollamt kann verlangen, dass Geschäftsunterlagen auch beim Amt vorgelegt und Auskünfte dort erteilt werden. Die Prüfung läuft in der Regel wie folgt ab: Ein oder mehrere Prüfer betreten die Geschäftsräume, Werkstätten, Baustellen oder im Hotel- und Gastgewerbe das Lokal, d...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 3.3 Generalklausel

Ferner besteht die Abgabepflicht für Unternehmer, die Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt werden sollen. Werden in einem Kalenderjahr nicht mehr als 3 Veranstaltungen durchgeführt, in denen künstlerische oder publizistis...mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / Sozialversicherung

1 Prüfung des Mindestlohns 1.1 Prüfung der Entgeltunterlagen Da die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen[1], werden die Entgeltunterlagen im Rahmen der Betriebsprüfungen auch unter dem Aspekt der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns (2026: 13,90 EUR) geprüft. Wurden ...mehr

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Betriebsprüfung / Sozialversicherung

1 Zeitabstände Betriebsprüfungen sind so durchzuführen, dass den beteiligten Versicherungsträgern keine Beitragsausfälle entstehen.[1] Die Rentenversicherungsträger führen mindestens alle 4 Jahre eine Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern in alleiniger Verantwortung durch.[2] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnschätzung

Rn. 172 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 LuF, die zur Buchführung verpflichtet sind, aber keine ordnungsmäßigen Bücher führen, sind gem § 162 AO zu schätzen (Schätzungslandwirte). Bei einer Schätzung sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für ein solches Verfahren von Bedeutung sein können. Unschärfen, die jeder Schätzung anhaften, können im Allg vernachlässigt werden. Soweit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die verschiedenen Arten der Gewinnermittlung

Rn. 2 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Gewinne aus LuF werden nunmehr wie folgt ermittelt: Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 EStG , wenn der LuF buchführungspflichtig ist (§§ 140, 141 AO) und tatsächlich Bücher führt; ob Buchführungspflicht besteht, ist nach den Grenzen des § 141 AO zu ermitteln. Eine Verpflichtung nach § 140 AO kann sich aus der Eintragung ein...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.2.1 Zuwendungshöhe nach tatsächlichen Teilnehmern

Es ist nach Verwaltungsauffassung auf die tatsächlichen Teilnehmer der Betriebsveranstaltung abzustellen.[1] Zur Bemessungsgrundlage zählen auch die Kosten, die durch kurzfristige Nichtteilnahme von Arbeitnehmern entstehen. Obgleich die teilnehmenden Arbeitnehmer insoweit nicht bereichert sind, rechnen derartige Kosten zu den Gesamtaufwendungen der Betriebsveranstaltung. Der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zu Leistungsgesetzen und zur Kirchensteuer

Rn. 15 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gem § 51a Abs 1 EStG, § 1 Abs 2 SolZG sind die Vorschriften des EStG auf die Erhebung des SolZ entsprechend anzuwenden, dies gilt auch für die Anwendung des § 42f EStG. Gem § 15 Abs 5 des 5. VermBG kann das FA beim ArbG eine Außenprüfung durchführen, die der Feststellung dient, ob der ArbG seine Pflichten nach dem 5. VermBG und der VermBDV er...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.8 Erkennbarkeit der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze durch den Arbeitgeber

Stellt sich nachträglich heraus, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt die zulässige Arbeitsentgeltgrenze überschritten hat und der Arbeitgeber dies bei der Jahresvorausbetrachtung hätte erkennen müssen, ist rückwirkend von keiner geringfügig entlohnten Beschäftigung auszugehen. In diesen Fällen ist das Versicherungsverhältnis mit Wirkung für die Vergangenheit umzustellen. Die...mehr

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Aufbewahrungspflicht / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber hat sowohl im Arbeits- als auch im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bestimmte Unterlagen und Daten für eine bestimmte Zeit aufzubewahren, um in dieser Zeit einen Zugriff darauf sicherzustellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Im Arbeitsrecht gibt es in § 16 Abs. 2 ArbZG eine gesetzliche Pflicht, die über die werktägliche Arbe...mehr

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Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 1 Lohnkonten

Sachverhalt Der Arbeitgeber muss in jedem Jahr für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto führen. Dazu ist er nach § 41 EStG verpflichtet. Wie lange müssen die Lohnkonten des Jahres 2026 aufbewahrt werden? Ergebnis Die Lohnkonten sowie alle mit der Abrechnung relevanten Belege und Bescheinigungen müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. Die 6-jährige-Aufbewahrungsfrist gilt bei Lohnunterla...mehr

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Betriebsprüfung / 6.2 Pflicht zur Führung elektronischer Entgeltunterlagen

Seit dem 1.1.2022 sind bestimmte begleitende und erläuternde Unterlagen zum Entgelt nur noch in elektronischer Form aufzubewahren.[1] Arbeitgeber können bei dem für die Prüfung zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen, dass für Zeiträume bis zum 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung der gespeicherten Daten verzichtet wird.[2] 6.2.1 Welche Unterlagen müssen el...mehr

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Betriebsprüfung / 10 Summenbeitragsbescheid

Hat der Arbeitgeber seine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten verletzt und können daher die Versicherungspflicht, die Beitragspflicht oder die Beitragshöhe nicht festgestellt werden, kann der Rentenversicherungsträger Beitragsnachforderungen anhand eines Summenbeitragsbescheids, ggf. ohne namentliche Benennung, geltend machen.[1]mehr

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Betriebsprüfung / 4.1 Ankündigung spätestens 14 Tage vor der Prüfung

Die Prüfung erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Ankündigung, sie soll möglichst einen Monat und muss spätestens 14 Tage vor der Prüfung angekündigt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann von diesen Terminvorgaben abgewichen werden.[1] Bei Vorliegen besonderer Gründe wie z. B. Betriebsaufgabe, Insolvenz oder bei Verdacht auf Schwarzarbeit/illegale Beschäftigung oder B...mehr

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Betriebsprüfung / 6.2.2 In welcher Form sind die elektronischen Entgeltunterlagen zu führen?

Die Art und der Umfang der Speicherung der Datensätze und das Weitere zum Verfahren für die Entgeltunterlagen nach § 8 BVV und für die Beitragsabrechnung nach § 9 BVV werden bundeseinheitlich in Gemeinsamen Grundsätzen bestimmt. Gegenstand der Gemeinsamen Grundsätze ist Form und Übermittlung der Unterlagen, die nach § 8 Abs. 2 BVV zu den Entgeltunterlagen zu nehmen sind. Demna...mehr

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Betriebsprüfung / 6.2.1 Welche Unterlagen müssen elektronisch geführt werden?

Insbesondere sind folgende Unterlagen in elektronischer Form zu den Entgeltunterlagen zu nehmen: Nachweise einer Versicherungsfreiheit oder die nötigen Unterlagen zu einer Befreiung von der Versicherungspflicht[1]; Erklärungen von kurzfristig Beschäftigten zu weiteren kurzfristigen Beschäftigungen im Kalenderjahr oder bei geringfügig entlohnten Beschäftigten Auskünfte zu weite...mehr

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Betriebsprüfung / 6.2.3 Unterlagen mit Unterschriftserfordernis

Werden vom Arbeitgeber schriftliche Entgeltunterlagen mit Unterschriftserfordernis in elektronischer Form überführt, hat er diese mit einer fortgeschrittenen Signatur zu versehen. Eine zusätzliche Aufbewahrung von Entgeltunterlagen in körperlicher Form ist dann nicht mehr notwendig.[1]mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.2.4 Besteuerungswahlrecht bei mehr als 2 Betriebsfeiern

Unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge kann der Arbeitgeber die für ihn steuerlich günstigste Lösung wählen und die Betriebsveranstaltung mit den niedrigsten Kosten als dritte und damit lohnsteuerpflichtige auswählen. Die Entscheidungsformel, "so wird ab der dritten Veranstaltung Arbeitslohn zugewendet", legt ausschließlich eine zahlenmäßige Begrenzung fest und nicht etwa...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.12 Steuerfreier Arbeitslohn

Im Lohnkonto müssen sämtliche steuerfreien Bezüge des Arbeitnehmers getrennt von der laufenden Entgeltzahlung notiert werden. Beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Einzelfälle: Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und andere steuerfreie Auslösungen, auch anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, Umzugskostenentschädigungen, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur fre...mehr

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Vermögensbeteiligung / 2.2 Einzubeziehende Arbeitnehmer

Voraussetzung für die Steuerbefreiung bis 2.000 EUR ist, dass die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Hierzu zählen auch Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis ruht, z. B. während der Mutterschutzfristen oder der E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.2 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 886 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute nicht amtl veröffentlichten Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachorganschaftliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf...mehr

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Lohnsteuerabzug / 1.1 Lohnsteuerabzug als Arbeitgeberpflicht

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Besonderheit der Lohnsteuer ist, dass der Arbeitgeber sie bei jeder Lohnzahlung für Rechnung des Arbeitnehmers vom Arbeitslohn einbehält[1], dem Betriebsstättenfinanzamt anmeldet und an dieses abführt. Der Arbeitnehmer hat keine rechtliche Möglichkeit, die ungekürzte Zahl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Beginn der Buchführungspflicht

Rn. 167 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für den Beginn der Buchführungspflicht sind zwei Tatbestandsvoraussetzungen erforderlich: zum einen ist Voraussetzung, dass das FA eine Feststellung trifft, wonach eine der in § 141 Abs 1 AO genannten Grenzen überschritten ist, und zum anderen, dass der LuF auf die bestehende Verpflichtung hingewiesen worden ist. Sind beide Voraussetzungen kum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.6 Berichtigungspflicht erst nach Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 522 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Weitere Voraussetzung für die Anwendung der in § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4, 5 KStG geregelten Durchführungsfiktion ist nach Buchst c des S 4, dass ein von der Fin-Verw (richtig müsste es "von dem zuständigen FA" heißen, s Jesse, FR 2013, 681, 685) beanstandeter Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.3 Ergänzende gesetzliche Neuregelungen

Tz. 1008 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mit der Einfügung des § 14 Abs 3 KStG durch das EURLUmsG ging die Änderung weiterer Regelungen im KStG und EStG einher: Nach dem ebenfalls durch das EURLUmsG eingefügten § 37 Abs 2 S 2 KStG gilt der S 1 dieser Vorschrift für Mehrabführungen iSd § 14 Abs 3 KStG entspr. Kraft dieser ausdr ges Regelung können organschaftliche Mehrabführungen m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.9 Sonderprobleme bei zwischenzeitlicher Beendigung der Organschaft

Tz. 538 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme wirft die Regelung in Fällen auf, in denen die von der stlichen Außenprüfung beanstandete Organschaft im Zeitpunkt der Außenprüfung nicht mehr besteht, denn dann ist fraglich, wie die vom Ges geforderte nachträgliche Bilanzierung und Abführung bewerkstelligt werden können. Nach Auff von Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.1 Grundsätzliches

Tz. 1270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Besteuerung des lfd Einkommens einer OG sind AP nicht relevant (s Tz 1173 ff). AP sind einkommensneutral zu bilden (s Urt des BFH v 29.10.2008, BFH/NV 2009, 790 und s R 14.8 Abs 3 KStR 2022), jedoch einkommenswirksam aufzulösen (s R 14.8 Abs 4 S 2 KStR 2022). UE wirkt sich die Bildung organschaftlicher AP in der St-Bil stets auf den...mehr

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Betriebsprüfung / 5.1 Schwerpunkte des Umfangs und des Prüfungsinhalts

Geprüft werden insbesondere versicherungsrechtliche Beurteilungen, insbesondere der Beschäftigungsverhältnisse (Versicherungspflicht/-freiheit), Beurteilungen des Arbeitsentgelts für die Beitragsberechnung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung und der Unterlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Berechnungen und zeitliche Z...mehr

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Betriebsprüfung / 3 Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers

Die Rentenversicherungsträger stimmen sich untereinander darüber ab, welche Arbeitgeber sie prüfen, um Mehrfachprüfungen auszuschließen.[1] Die Zuständigkeit innerhalb der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird nach der jedem Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit vergebenen Betriebsnummer bestimmt. Maßgebend ist die jeweilige Endziffer der Betriebsnummer (BBNR).mehr

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Unzutreffender Lohnsteuerab... / 1 Anzeigepflicht des Arbeitgebers

Eine Verpflichtung, den Lohnsteuerabzug rückwirkend zu ändern oder dem Finanzamt Anzeige zu erstatten, kann für den Arbeitgeber entstehen, wenn der Arbeitgeber nachträglich erkennt, dass er bisher den Lohnsteuerabzug falsch durchgeführt hat oder Gesetzesänderungen rückwirkend in Kraft getreten sind. Hat der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten und ändert er nachträglich ...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.5 Anrechnung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers

Die arbeitgeberbezogene Auslegung des 110-EUR-Freibetrags ermöglicht es, finanziell aufwendige Betriebsfeiern steuerfrei zu gestalten. Zuzahlungen der Belegschaft sind auf den im Rahmen einer Betriebsfeier zufließenden geldwerten Vorteil anzurechnen. Steuerlich zulässig ist es, anlässlich einer Betriebsveranstaltung eine Vereinbarung zu treffen, dass die Belegschaft einen Ei...mehr

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Dienstwagen / 3 Gesetzlicher Vorrang der 1-%-Regelung

Der gesetzliche Vorrang der 1-%-Regelung ist im Lohnsteuerverfahren dann von Bedeutung, wenn sich z. B. im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung herausstellt, dass die gewählte Einzelnachweismethode rückwirkend versagt werden muss, weil die Aufzeichnungen des Fahrtenbuchs nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurden. 1-%-Regelung bei Nichtanerkennung des Fahrtenbuchs Eine Korrektur d...mehr

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Lohnkonto / Zusammenfassung

Begriff Eine wesentliche Grundlage für die Lohnsteuererhebung und die Lohnsteuer-Außenprüfung ist das Lohnkonto. Es weist die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Merkmale eines Arbeitnehmers, die in bar oder als Sachbezug gezahlten Löhne (Bezüge) sowie die Höhe der einbehaltenen Steuerbeträge aus. Deshalb ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, am Ort der Betriebsstä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.10 Rechtliche Qualität der Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 540 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) werfen die Frage auf, ob eine Beanstandung der Fin-Verw iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst c KStG für eine nachfolgende stliche Außenprüfung bindend ist. UE besteht mangels einer verfahrensrechtlichen Grundlagen-/Folgebescheid-Situation eine solche Bindungswirkung nicht, allenfalls nach dem Grundsatz ...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.2 Trennung einzubehaltende und pauschale Lohnsteuer

Zu beachten ist die Trennung zwischen den im Regelverfahren (nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen) erhobenen Beträgen (Kennziffer 42) und der pauschal erhobenen Lohnsteuer (Kennziffer 41). Darüber hinaus wird die Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG getrennt angemeldet (Kennziffer 44). Durch den getrennten Ausweis besteht für die Finanzverwaltun...mehr

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Lohnkonto / 4.3 Aufzeichnungen außerhalb des Lohnkontos

Wurde – ohne Zustimmung des Finanzamts – auf Aufzeichnungen verzichtet, ist diese Zustimmung zu gegebener Zeit nachträglich zu beantragen, z. B. im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Aufzeichnungen außerhalb des Lohnkontos erfolgen und der Außenprüfer diese Verfahrensweise im Rahmen der Prüfung festgestellt und nicht beanstandet hat.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.3 Nachträglicher Ausgleich von später festgestellten Wenigergewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 890 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es handelt sich hier um den umgekehrten Fall der Ausführungen in Tz 886 ff. Nach Beendigung des GAV werden durch eine Außenprüfung bei der OG Wenigergewinne für die organschaftliche Zeit festgestellt, die der frühere OT ausgleicht. Weil der OT, wie oben ausgeführt (s Tz 886 ff), (nur) Anspruch auf den materiell richtigen Gewinn hat, muss hi...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1 Aufzeichnungspflicht

Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto führen.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer beschränkt oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Der Begriff "Lohnkonto" ist irreführend: Darunter ist nicht das buchhalterische Konto "Löhne" zu verstehen, sondern mit diesem Begriff werden vielmehr insgesamt die Aufzeichnungs...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 6.1 Voraussetzungen für den permanenten Jahresausgleich

Bei der Lohnsteuererhebung kann die Finanzverwaltung allgemein oder auf Antrag des Arbeitgebers beim Betriebsstättenfinanzamt zulassen, dass die Lohnsteuer nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ermittelt wird (permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich).[1] Mit dem permanenten Jahresausgleich wird erreicht, dass insbesondere bei (monatlich) schwankenden Arbeitslöhnen stets...mehr

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Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 1.2 Religionszugehörigkeitsschlüssel

Welche steuererhebenden Religionsgemeinschaften in der Praxis hauptsächlich vorkommen, für die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn Kirchensteuer einzubehalten hat, und insbesondere mit welchen Abkürzungen diese bei Abruf der ELStAM ausgewiesen werden, sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:mehr