Abgabepflichtigen Verwertern, die ihre Melde-, Auskunfts-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen, drohen neben den üblichen Beitreibungsverfahren (Mahnung und Vollstreckung) weitere Maßnahmen der Künstlersozialkasse. Dazu gehören – ebenso wie bei anderen Einzugsstellen der Sozialversicherung -

  • Erhebung von Säumniszuschlägen
  • Auferlegung von Barauslagen (z. B. bei Vereitelung einer Betriebsprüfung) und
  • Festsetzung von Bußgeld.

In bestimmten Fällen kann im Einzelfall ein Bußgeld in Höhe bis zu 50.000 EUR erhoben werden.

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