Abgabepflichtigen Verwertern, die ihre Melde-, Auskunfts-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen, drohen neben den üblichen Beitreibungsverfahren (Mahnung und Vollstreckung) weitere Maßnahmen der Künstlersozialkasse. Dazu gehören – ebenso wie bei anderen Einzugsstellen der Sozialversicherung -
- Erhebung von Säumniszuschlägen
- Auferlegung von Barauslagen (z. B. bei Vereitelung einer Betriebsprüfung) und
- Festsetzung von Bußgeld.
In bestimmten Fällen kann im Einzelfall ein Bußgeld in Höhe bis zu 50.000 EUR erhoben werden.
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