Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen.

Rn 30 Solange keine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ergangen ist, sind die Bezüge insgesamt unpfändbar (St/J/Würdinger § 850b Rz 2). Sind sie dennoch gepfändet, werden sie zwar verstrickt, aber es wird kein Pfändungspfandrecht begründet (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Kessal-Wulf/Lorenz/Els § 850b Rz 7; aA Wieczorek/Schütze/Lüke § 850b Rz 13). Als Konsequenz tritt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirkungen des Vorbehaltsurteils.

Rn 12 Das Vorbehaltsurteil teilt den Rechtsstreit in zwei Teile. In Betreff der Aufrechnung bleibt der Rechtsstreit in derselben Instanz anhängig, Abs 4 S 1, sog Nachverfahren. Das Vorbehaltsurteil hat die Wirkung eines selbstständigen Endurteils, Abs 3, es wird aber nicht materiell rkr. §§ 707, 719 gelten für die Vollstreckung entspr, ebenso § 715 (RGZ 47, 364, 365 f: Rückg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Einwilligung.

Rn 22 Einer Einwilligung bedarf es nicht, wenn deren Verweigerung sich als rechtsmissbräuchlich erweist. Hiervon ist auszugehen beim Wechsel vom Urkunden- ins allgemeine Verfahren in der Berufungsinstanz, weil der Kl hier die Aufrechnung bislang über § 598 blockiert hat und er nunmehr das anstehende Nachverfahren vermeidet, so dass eine Aufrechnung überhaupt nicht möglich wä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verbotsgrundsatz, Abs 1.

Rn 2 § 901 bestimmt die allgemeinen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Aufrechnungs- und Verrechnungsverbots. Bei einem negativen Saldo des Zahlungskontos darf das Kreditinstitut ab dem Umwandlungsverlangen nicht mit seinen Forderungen gg Forderungen des Kontoinhabers aufrechnen oder einen zugunsten des Kontoinhabers bestehenden Saldo mit einem zugunsten des Kreditinstitut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Rn 19 Werden mehrere Forderungen hintereinander zur Aufrechnung gestellt, so müssen die Voraussetzungen des § 533 für alle Aufrechnungsforderungen vorliegen (BGH NJW 00, 143). 1. Allgemeine. Rn 20 Anders als für Klageänderung und Widerklage bedarf es für die wirksame neue Aufrechnung einer eigenen wirksamen (Anschluss-)Berufung nicht, da es sich hier lediglich um ein Angriffs-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsmittelstreitwert.

Rn 13 Scheitert eine Primäraufrechnung, fehlt es an einer eigenständigen Beschwer, weil der Streit der Parteien trotz der Anknüpfung an zwei verschiedene Forderungen wirtschaftlich nur über einen Betrag geht, der die Klageforderung nicht übersteigt (BGH NJW-RR 95, 508 [BGH 01.02.1995 - XII ZR 218/94]; 99, 1736); Gleiches gilt, wenn der Kl sich gg eine Klageabweisung wendet. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Regelungsgehalt des Abs 2.

Rn 2 Eine Ausn von diesem Grundsatz gilt nach § 322 II für die vom Bekl zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung. Da die Aufrechnung im Gegensatz zur Widerklage prozessual nur eine Einwendung darstellt, keine Rechtshängigkeit der Gegenforderung begründet und damit keinen geltend gemachten Anspruch iSd § 322 I darstellt, würde diese nicht von der Rechtskraft erfasst. Durch di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Klageabweisung.

aa) Nichtbestehen der Klageforderung. Rn 69 Das Gericht hat sich mit der Gegenforderung nur dann zu befassen, wenn diese entscheidungserheblich ist. Ist die Klage abzuweisen, weil die Klage unzulässig ist oder die Klageforderung nicht besteht, ergeht keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die nur hilfsweise geltend gemachte Gegenforderung. Eine gleichwohl gemachte Aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Hinweise für die Praxis.

Rn 29 Der Kl wird die Klage zur Vermeidung von Kostennachteilen für erledigt erklären, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung unstr, anderweitig rkr festgestellt worden ist, oder der Kl die Gegenforderung zugesteht. Widerspricht der Beklagte der Erledigung, weil er das Klagebegehren von Anfang an für unbegründet erachtet hat und folgerichtig die Aufrechnung nur hilfswe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Wirkung.

Rn 52 Verspätetes, zurückgewiesenes Vorbringen führt nicht dazu, dass keine Sachprüfung stattfindet, nur bleibt bei dieser das Vorbringen unbeachtet: Die Zurückweisung bewirkt, dass die Sachprüfung so vorzunehmen ist, als hätte die Partei das verspätete Vorbringen nicht vorgetragen (BGH NJW-RR 96, 961). Wird nur durch verspäteten Vortrag erheblich bestritten, bleibt der Vort...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Gestaltungsrechte.

Rn 49 Bei der Ausübung von Gestaltungsrechten wie Aufrechnung, Anfechtung, Rücktritt, Kündigung kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem erstmals die objektive Möglichkeit der Ausübung des Gestaltungsrechts bestanden hat (BGHZ 24, 97, 98; 225, 44 Rz 13). Dies gilt nach Ansicht des BGH auch für das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen nach §§ 495 I, 355 I u II BGB aF (BGHZ 225...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Sachdienlichkeit.

Rn 23 Für diese ist maßgeblich, ob eine Zulassung den Streitstoff iRd anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einen weiteren Prozess vermeidet (BGH NJW 77, 49 [BGH 04.10.1976 - VIII ZR 139/75]). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Aufrechnung schon erstinstanzlich hätte erklärt werden können. Entscheidend ist vielmehr ein tatsächlicher (nicht rechtlicher: BGH NJW 66, 1029) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verjährungsunterbrechung.

Rn 28 Die Geltendmachung der Aufrechnung des Anspruchs im Prozess führt gem § 204 I Nr 5 BGB zur Hemmung der Verjährung, die gem § 204 II 1 BGB sechs Monate nach der rkr Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des Verfahrens endet, in dem der Aufrechnungseinwand erhoben wurde. Der Hemmungstatbestand greift ein, wenn der Aufrechnungseinwand erfolglos bleibt (etwa bei der n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht, so kann, wenn nur die Verhandlung über die Forderung zur Entscheidung reif ist, diese unter Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung ergehen. (2) Enthält das Urteil keinen Vorbehalt, so kann die Ergänzung des Urteils nach Vorschrift des § 321 beantragt werden. (3) Das Urteil, das unter Vorbehalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Endentscheidungsreife über die Klageforderung.

Rn 8 Die Klageforderung muss, unbeschadet der Aufrechnung, zur Verurteilung des Beklagten entscheidungsreif sein. Die Endentscheidungsreife bemisst sich nach denselben Grundsätzen wie bei § 300. Besteht nur hinsichtlich des Grundes der Klageforderung Entscheidungsreife, kann ein ›Vorbehaltsgrundurteil‹ ergehen (BGH LM § 304 Nr 6; St/J/Althammer Rz 16). Betrifft die Gegenford...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unzulässiger Rechtsweg.

Rn 20 Die Rechtskraftwirkung des § 322 II verhindert regelmäßig, dass das Gericht über eine zur Aufrechnung gestellte rechtswegfremde Forderung entscheiden darf. Der Aufrechnungseinwand ist nur dann zu prüfen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung anderweitig rkr festgestellt oder unbestritten ist. Eine weitergehende Entscheidungskompetenz lässt sich insb nicht aus § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Klagestattgabe.

aa) Unzulässigkeit der Aufrechnung. Rn 71 Wird der Klage stattgegeben, so ergeht keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über das Bestehen der Gegenforderung, wenn die Aufrechnung aus materiell-rechtlichen Gründen, etwa wegen eines Aufrechnungsausschlusses (BGH NJW 97, 743 [BGH 05.12.1996 - IX ZR 67/96], NJW 01, 3616), unzulässig ist. Gleiches gilt, wenn die Aufrechnung aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorbehaltsurteil.

Rn 11 Das Vorbehaltsurteil begründet kraft Natur der Sache eine Modifikation des Aufhebungs- und des Abweichungsverbots; die Bindung umfasst die Zulässigkeit und die Begründetheit der Klage (abgesehen von der Aufrechnung); sie soll aber auch die Zulässigkeit der Aufrechnung erfassen, jedenfalls soweit das Gericht im Urt die Zulässigkeit der Aufrechnung bejaht hat (so BGH NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtskraft.

Rn 35 Die materielle Rechtskraft wirkt nur zwischen den Prozessparteien. Sie erstreckt sich weder auf die festgestellten noch auf die versagten Einwendungen gg die titulierte Forderung, da nicht die vorgetragene Einwendung Streitgegenstand ist. Mit einer der Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Entscheidung wird die Vollstreckbarkeit des titulierten Anspruchs beseitigt; d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung des Gerichts.

a) Klageabweisung. aa) Nichtbestehen der Klageforderung. Rn 69 Das Gericht hat sich mit der Gegenforderung nur dann zu befassen, wenn diese entscheidungserheblich ist. Ist die Klage abzuweisen, weil die Klage unzulässig ist oder die Klageforderung nicht besteht, ergeht keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die nur hilfsweise geltend gemachte Gegenforderung. Eine gleic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Modifikationen des Verbots, Abs 2.

Rn 8 § 901 Abs 2 trifft besondere Regelungen für das Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot für ein gepfändetes Zahlungskonto. S 1 verlagert den Zeitpunkt vor, ab dem das Verbot besteht. S 2 lässt das Verbot entfallen, wenn der Schuldner kein Umwandlungsverlangen stellt. Rn 9 Das Verbot der Aufrechnung und Verrechnung aus § 901 I besteht für ein Zahlungskonto, auf das sich eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schiedseinrede.

Rn 22 Haben die Parteien die zur Aufrechnung gestellte Forderung durch Schiedsvereinbarung den staatlichen Gerichten entzogen, so ist die Schiedsvereinbarung im Regelfall dahingehend auszulegen, dass die Parteien zugleich die Aufrechnung mit Gegenforderungen aus diesem Rechtsverhältnis vor einem anderen Gericht als dem Schiedsgericht ausschließen wollten (BGHZ 60, 90; 38, 25...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 § 901 regelt, inwieweit für das Kreditinstitut ein Verbot von Aufrechnung und Verrechnung besteht. Eine vergleichbare Regelung existierte im alten Recht nicht. Die bisherige Verbotsbestimmung in § 850k VI erfasste lediglich manche Gutschriften und dies auch nur für einen begrenzten Zeitraum. Die Neuregelung betrifft Zahlungskonten, die einen negativen Saldo aufweisen, u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Einwilligung oder Sachdienlichkeit.

Rn 21 Für die nach § 533 Nr 1 erforderlichen Voraussetzungen gelten Rn 11–12 entspr, jedoch mit nachfolgenden Besonderheiten. Für den Fall gestaffelter Aufrechnungen müssen Einwilligung oder Sachdienlichkeit für jede Gegenforderung bejaht werden (BGH NJW 00, 143, 144). Stets sachdienlich ist die Aufrechnung mit einer bereits rkr festgestellten Forderung (Brandbg Urt v 25.10....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine.

Rn 20 Anders als für Klageänderung und Widerklage bedarf es für die wirksame neue Aufrechnung einer eigenen wirksamen (Anschluss-)Berufung nicht, da es sich hier lediglich um ein Angriffs- und Verteidigungsmittel handelt (oben Rn 1). Erforderlich sind indes diejenigen Voraussetzungen, die auch eine erstinstanzliche Aufrechnung in materieller und prozessualer Hinsicht erfülle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 26 Wird die Aufrechnung als unzulässig zurückgewiesen, so erfolgt keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die Aufrechnungsforderung (BGH NJW 84, 128, 129 [BGH 13.04.1983 - VIII ZR 320/80]), so dass diese zum Gegenstand eines nachfolgenden Verfahrens gemacht werden kann (allerdings nicht zur Begründung einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767: BGH NJW 94, 2769 [BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Durch die Kostenausgleichung im Falle einer Kostenquotelung wird die Durchführung mehrerer Festsetzungsverfahren und durch die Nichtschaffung mehrerer Titel auch die Durchführung wechselseitiger Zwangsvollstreckungsverfahren vermieden. Es handelt sich nicht um eine Aufrechnung, sondern um die Ermittlung des nach Saldierung verbleibenden Erstattungsanspruchs im Wege eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Streitige Hilfsaufrechnung.

Rn 25 Verteidigt sich der Beklagte hilfsweise mit einer Aufrechnung und bestreitet der Kl die Aufrechnungsforderung, so wirkt die Aufrechnung streitwerterhöhend, soweit darüber eine der Rechtskraft fähige Entscheidung ergeht (§ 45 III GKG). Wird die Klage mangels Bestehens der Klageforderung abgewiesen, erhöht sich der Wert nicht; der Kl hat die Kosten des Verfahrens (Wert de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Urteile sind der Rechtskraft nur insoweit fähig, als über den durch die Klage oder durch die Widerklage erhobenen Anspruch entschieden ist. (2) Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht, so ist die Entscheidung, dass die Gegenforderung nicht besteht, bis zur Höhe des Betrages, für den die Aufrechnung geltend gemacht worden ist, der Rechtskraft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Streitgegenstand nicht von Schiedsvereinbarung erfasst (§ 1059 II 1c).

Rn 43 Aufzuheben ist auch ein Schiedsspruch, dessen Streitgegenstand trotz weiter Auslegung (s BGH SchiedsVZ 07, 215 [BGH 31.05.2007 - III ZR 22/06] Rz 16) nicht von der Schiedsvereinbarung erfasst ist und damit in die Zuständigkeit der staatlichen Gerichte fällt. Mindestens tw ist ein Schiedsspruch aufzuheben, wenn das Schiedsgericht eine nicht schiedsbefangene Gegenforderu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff und Arten.

Rn 50 Unter den Prozesshandlungen der Parteien werden alle Handlungen von Prozessparteien, Nebenintervenienten und Prozessbevollmächtigten zusammengefasst, deren Hauptwirkung unabhängig von der Regelung iE auf prozessualem Gebiet liegt, sog funktioneller Prozesshandlungsbegriff (grdl Baumgärtel, Wesen und Begriff der Prozesshandlung einer Partei im Zivilprozess 1957). Dabei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Nichtbestehen der Gegenforderung.

Rn 72 Gibt das Gericht der Klage statt, weil es die Klageforderung bejaht und die Gegenforderung als zulässig, aber unbegründet ansieht, so wird damit rkr über das Bestehen der Klageforderung und nach § 322 II über das Nichtbestehen der Gegenforderung des Bekl in Höhe der Klageforderung entschieden. Der Bekl ist in diesem Fall in Höhe der Klageforderung und in Höhe des Betra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Instanzenzug.

Rn 12 Der GeS ist unter Beachtung des sachlichen Gehalts der Entscheidung für jede Instanz getrennt festzusetzen (BGH JurBüro 79, 41; 79, 358; RPfleger 87, 37; KG JurBüro 81, 1232; Celle JurBüro 87, 1053; München JurBüro 90, 1337; Stuttg NJW-RR 05, 507). Hat also die untere Instanz über die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung eine der Rechtskraft fähige (nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlass des Vorbehaltsurteils nach Ermessen des Gerichts.

Rn 9 Der Erlass des Vorbehaltsurteils steht im Ermessen des Gerichts (›kann‹). Eine Antragspflicht oder ein Antragsrecht der Parteien kennt das Gesetz nicht. Eine Parteivereinbarung über einen Ausschluss des Vorbehaltsurteils soll unzulässig sein (BGH LM § 355 HGB Nr 12; Zö/Feskorn Rz 6a), das ist bedenkenswert, aber wohl eher Ausdruck überholter öffentlich-rechtlicher Denkm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt des Vorbehaltsurteils.

Rn 11 Die einzige Besonderheit des Vorbehaltsurteils ggü einem Endurteil iSd § 300 besteht darin, die Entscheidung über die Aufrechnung vorzubehalten. Bei der Abfassung des Tenors ist in dem Vorbehalt die Gegenforderung präzise zu bezeichnen (zB ›Die Entscheidung über die Aufrechnung des Beklagten wegen einer Forderung iHv X aus dem Ereignis Y bleibt vorbehalten.‹ oder – näh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 25 Die Entscheidung über den Aufrechnungseinwand wird iRd Prüfung der Klageforderung getroffen: Die begründete Aufrechnung führt zum Erlöschen der Klageforderung; das (Teil-)unterliegen ist bei der Kostenquote zu gewichten (zur Kostenquote: § 92 Rn 15, 23 ff). a) Prüfungsreihenfolge. Rn 26 Aufgrund der Rechtskraftwirkung des § 322 II darf das Gericht die Berechtigung der Kl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Im Falle einer Abtretung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (s hierzu BGH NJW 88, 3204, 3205 [BGH 21.04.1988 - IX ZR 191/87]) kann dem Zedenten der Einwand fehlender Aktivlegitimation nur dann entgegengehalten werden, wenn die Abtretung zwischen den Parteien unstr und für das Gericht offenkundig oder durch öffentliche Urkunden nachgewiesen ist. IÜ bleibt nur d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 7 Die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung bleibt trotz der Wirkungen des § 322 II ZPO für die Zuständigkeit außer Betracht, da sie nur Verteidigungsmittel ist (ganz hM, KG MDR 99, 439 [KG Berlin 13.08.1998 - 28 AR 63/98]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtswegfremde Gegenforderung.

Rn 73 Die Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung ist nach hM trotz § 17 II GVG nur dann möglich, wenn diese unstr oder rechts- bzw bestandskräftig festgestellt ist. Bei einer bestrittenen Gegenforderung muss das Gericht das Verfahren nach § 148 aussetzen und die Entscheidung des anderen Gerichtszweiges abwarten (BVerwG NJW 99, 160 [BVerwG 07.10.1998 - BVerwG 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Allgemeine Verfahrensvorschriften.

Rn 4 Die allgemeinen Verfahrensvorschriften sind durchweg auch im Urkundenprozess anwendbar. Wegen Unvereinbarkeit mit dem Zweck des Urkundenprozesses, dem Kl schnell einen vollstreckbaren Titel zu verschaffen, gilt dies allerdings regelmäßig nicht für die Aussetzung des Verfahrens nach § 148, außer bei Aufrechnung mit einer Forderung, mit der auch in einem anderen Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Umfang.

Rn 11 Der Umfang der Werterhöhung ist wegen § 322 II auf die Klageforderung begrenzt (Ddorf RPfleger 94, 129). Wird eine Gegenforderung nur zum Teil hilfsweise aufgerechnet, gilt § 45 III GKG nur für diesen Teil (Köln JurBüro 94, 495). Bei Hilfsaufrechnung mit mehreren Gegenforderungen ist für jeden Anspruch, der Gegenstand einer verneinenden oder das Erlöschen herbeiführende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beispiele.

Rn 18 Das Anerkenntnisurteil (§ 307) beschwert den Beklagten grds nicht; hat er sein Anerkenntnis unter einem Vorbehalt abgegeben und verurteilt das Gericht ihn vorbehaltlos, ist er jedoch in Höhe des Werts des nicht berücksichtigten Vorbehalts beschwert (Schlesw MDR 05, 350). Hat das Gericht die Klage durch Prozessurteil abgewiesen und will der Beklagte mit der Berufung ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung, sonstige Rechtsbehelfe.

Rn 5 Verfahrensrügen gg einzelne Vollstreckungsmaßnahmen scheiden aus. Zulässige Rechtsbehelfe sind in derartigen Fällen die Erinnerung nach § 766 bzw die sofortige Beschwerde nach § 793. Treffen Einwendungen nach § 767 I mit solchen nach § 766 zusammen, sind beide Rechtsbehelfe nebeneinander statthaft (BGH NJW 92, 2159, 2160 [BGH 07.05.1992 - IX ZR 175/91]). Ist der Titel a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Tatsachengrundlage.

Rn 25 Die Aufrechnung kann nur auf solche Tatsachen gestützt werden, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung nach § 529 ohnehin zugrunde zu legen hat. Insoweit kann auf Rn 14 verwiesen werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Hauptaufrechnung.

Rn 9 Eine Hauptaufrechnung ist nicht streitwertrelevant, selbst wenn eine Vollstreckungsgegenklage ausschl mit einer Aufrechnung begründet wird (Köln FamRZ 92, 1461); das gilt auch für die Anwaltsgebühren (Hambg JurBüro 09, 645; s.a. Rn 10 aE); für den Streitwert bei der Vollstreckungsgegenklage ist alleine das Klageziel maßgeblich, wobei unabhängig vom Umfang der Gegenforde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sonstige Titel.

Rn 43 Entspr anzuwenden ist § 767 II auf ausl Urt. Präkludiert sind Einwendungen, die entweder schon im Verfahren vor dem ausl Gericht oder im Verfahren der Vollstreckbarerklärung hätten geltend gemacht werden können (BGHZ 84, 17, 22; 89, 116, 124; vgl hierzu auch 180, 88, 93). Auf Europäische Vollstreckungstitel findet § 767 II ebenfalls Anwendung; dies gilt gem § 1086 II –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Fehlende internationale Zuständigkeit.

Rn 19 Wäre das Gericht für den Aktivprozess über die zur Aufrechnung gestellte Forderung international nicht zuständig, so ist der Aufrechnungseinwand jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn die Forderung unbestritten, zugestanden oder rechtskräftig festgestellt ist. Auch bei rügeloser Einlassung ist eine Entscheidung möglich. Schließlich ist die internationale Zuständigkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Materielle Einwendungen.

Rn 4 Eine Aufrechnung ist grds auch im Verfahren nach § 106 ausgeschlossen. Etwas anders gilt, wenn die Aufrechnungslage unstr ist. Möglich ist die Aufrechnung – etwa mit der titulierten Hauptforderung – aber erst wenn beide Parteien ihren Festsetzungsantrag eingereicht haben, da dann die Gegenforderung bestimmbar ist (München NJW-RR 00, 524 [BayObLG 15.09.1999 - 3 Z BR 221/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht kann anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist. 2Die Entscheidung ergeht durch Beschluss und ist zu begründen. (2) Das Gleiche gilt, wenn der Beklagte eine Widerklage erhoben hat und der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materiell-rechtliche Konsequenzen.

Rn 37 Wegen des generellen Gleichlaufs von Pfändbarkeit und Abtretbarkeit ist nach § 400 BGB eine rechtsgeschäftliche Abtretung unpfändbarer Forderungen grds unzulässig. Für den gesetzlichen Forderungsübergang gilt diese Regelung gem § 412 BGB entspr. Nach dem Schutzzweck der Regelung steht eine unpfändbare Forderung der Abtretung dann nicht entgegen, wenn der Zessionar dem ...mehr