Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ § 245 BGB 3 Zahlung eines Preises § 312 BGB 5 Zahlungsanweisung § 780 BGB 3 Zahlungsaufschub Tatbestand § 506 BGB 4 Zahlungsauftrag § 675f BGB 27 Ablehnung § 675o BGB 1 Ausführungspflicht § 675o BGB 6 Entgelt § 675y BGB 18 Haftungsausschluss § 675y BGB 15 Nicht erfolgte Ausführung § 675y BGB 1 Regressansprüche § 676a BGB 2 Sonstige Ansprüche § 675z BGB 1 Terminaufträ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 7 Eine Quittung oder ein Empfangsbekenntnis ist, unabhängig von der Form, jedes Dokument, welches den Empfang der Leistung bestätigt. Deshalb besteht kein Anspruch über den tatsächlichen Leistungsempfang hinaus (BGH NJW-RR 10, 1135 [BGH 29.10.2009 - I ZR 168/06]). Der Begriff der Quittung entspricht weitgehend dem des Empfangsbekenntnisses in § 309 Nr 12b (Kobl NJW 95, 33...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 9 Der Vorschussanspruch ist auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet, den der Besteller nur zur Nachbesserung verwenden darf (Ausn: der Hauptunternehmer kann den vom Subunternehmer gezahlten Vorschuss zu einer die Nachbesserungskosten nicht übersteigenden Vergleichsregelung mit dem Bauherrn einsetzen – Grüneberg/Retzlaff § 637 Rz 10). Neben dem Recht des Bestellers zur Se...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verhältnis zu anderen Vorschriften.

Rn 2 Verletzungen von Vertragspflichten des Maklers können sich auf den Vergütungsanspruch auch nach allg Regeln über Schadensersatzansprüche (§ 652 Rn 70) auswirken, die darauf gerichtet sind, den Auftraggeber vom Vergütungsanspruch zu befreien (§ 249 I). Darüber hinaus sind bei Vertragsverletzungen eigenständige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers denkbar (§ 280 I), ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer mit Zustimmung des Gläubigers.

Rn 3 Gem § 415 kann die Schuldübernahme auch zwischen Schuldner u Übernehmer vereinbart werden. Ihre Wirksamkeit hängt dann von der Genehmigung des Gläubigers ab. Nach der herrschenden Verfügungstheorie liegt in dem Vertrag neben einer Verpflichtungserklärung des Übernehmers zugleich eine Verfügung von Nichtberechtigten iSd § 185. Rn 4 Die Genehmigung setzt nach § 415 I 2 die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt, Bedeutung (analoge Anwendung), Abdingbarkeit und Verzicht.

Rn 1 Die Regelung in § 770 ergänzt § 768 (s § 768 Rn 11) und gibt dem Bürgen – auch dem selbstschuldnerischen, Prot II 471 – ggü dem Gläubiger Leistungsverweigerungsrechte (verzögerliche Einreden). I 1 stellt auf das nur dem Hauptschuldner zustehende (RGZ 59, 207, 210; 122, 146, 147) Gestaltungsrecht der Anfechtung ab und ist Ausdruck der Akzessorietät (s Vor § 765 Rn 10). D...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 16. BMF, Schr. v. 2.6.2025 — IV B 5-S 1348/00008/004/159 — DOK COO.7005.100.2.12103929 (Folgen des EuGH-Urteils vom 26.2.2019, Wächtler — C-581/17 unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 6.9.2023 — I R 35/20, BStBl. II 2025, 436), BStBl. I 2025, 1448

Rz. 16 [Autor/Stand] Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist § 6 AStG in seiner bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe a des Gesetzes vom 21.12.2023, BGBl. I Nr. 397 (im Folgenden: AStG a.F.), auf Wegzüge in die Schweiz wie folgt anzuwenden: A. Unbefristete und zinslose Stundung im Hinblick auf dem FZA-S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 21 Nach der Rspr des BGH sind einem Bankangestellten, der einen disparischen Scheck mit einem Scheckbetrag von mindestens 5.000 DM hereinnimmt, die in den Kontounterlagen verfügbaren Informationen über den Arbeitgeber des Einreichers zuzurechnen (BGHZ 135, 202, 208). Bei der Entgegennahme der Zahlung des Drittschuldners einer gepfändeten Forderung durch die Bank ist diese...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1160 BGB – Geltendmachung der Briefhypothek.

Gesetzestext (1) Der Geltendmachung der Hypothek kann, sofern nicht die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen ist, widersprochen werden, wenn der Gläubiger nicht den Brief vorlegt; ist der Gläubiger nicht im Grundbuch eingetragen, so sind auch die im § 1155 bezeichneten Urkunden vorzulegen. (2) Eine dem Eigentümer gegenüber erfolgte Kündigung oder Mahnung ist unwirks...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB L

Ladendieb § 251 BGB 16; § 781 BGB 7 Lampen § 1361a BGB 6 Landgut § 2048 BGB 23; § 2049 BGB 3 Landpachtvertrag Pachtsache § 585b BGB 1 Landtagsabgeordnete § 39 VersAusglG 12 ff. Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung § 1376 BGB 25 Landwirtschaft § 585 BGB 2 Produkte § 2 ProdHaftG 1; § 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück § 998 BGB 1 Lasten § 995 BGB 2 außerordentliche ~ § 995 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonstige Ausschlüsse des Erfüllungsanspruchs.

Rn 33 Außer § 275 kennt das Gesetz eine ganze Reihe weiterer Fälle, in denen der Erfüllungsanspruch ausgeschlossen ist. Dies gilt zum einen für die Fälle des Erlöschens und der Beendigung von Schuldverhältnissen. Erlischt der Anspruch des Gläubigers etwa durch Erfüllung, Aufrechnung, Hinterlegung oder Selbsthilfeverkauf oder finden Erlass, Konfusion, Novation oder Aufhebungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1584 BGB – Rangverhältnisse mehrerer Unterhaltsverpflichteter.

Gesetzestext 1Der unterhaltspflichtige geschiedene Ehegatte haftet vor den Verwandten des Berechtigten. 2Soweit jedoch der Verpflichtete nicht leistungsfähig ist, haften die Verwandten vor dem geschiedenen Ehegatten. 3 § 1607 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Rn 1 Nach § 1584 S 1 haftet der unterhaltspflichtige geschiedene Ehegatte vor den Verwandten des Unterhaltsgläubigers (V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bedingungsfeindliche Rechtsgeschäfte.

Rn 15 Da die Beifügung von Bedingungen zu einem Rechtsgeschäft eine wesentliche Komponente der vertraglichen Gestaltungsfreiheit ist, sind Rechtsgeschäfte grds bedingungsfreundlich. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtserwerb ins Grundbuch einzutragen ist (Zweibr NJW-RR 08, 1395 [OLG Zweibrücken 01.02.2008 - 3 W 3/08] für bedingtes Sondernutzungsrecht). Gesetzlich von der Bed...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verletzung eigener Pflichten.

Rn 46 Verletzt der Inhaber einer Rechtsposition eigene Pflichten, ergeben sich die Konsequenzen dieses Fehlverhaltens regelmäßig aus den geschriebenen Regeln des allg und des besonderen Schuldrechts, also insb § 254 (s BGH VersR 06, 847, 850) sowie den §§ 293 ff, 273 f, 320 ff und §§ 314, 323 ff, 280 ff (s Schmidt-Kessel Gläubigerfehlverhalten § 22); die Schuldrechtsmodernis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorausabtretungsklausel.

Rn 21 Die klassische Form der Verlängerung gewährt die Ermächtigung zur Weiterveräußerung auf Grundlage einer Vorausabtretung der dadurch erworbenen Forderung des Käufers gg seinen Abnehmer (s BGHZ 27, 306, 308f). Die Vereinbarung kann unter Kaufleuten auch durch AGB erfolgen (BGHZ 98, 303, 307f). Rn 22 (1) Die Ermächtigung deckt allein Weiterveräußerungen iRd ordnungsmäßigen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfügungen.

Rn 5 Verfügungen sind Rechtsgeschäfte, die bestehende Rechte aufheben, belasten und/oder inhaltlich verändern. Hierzu gehören insb die Kündigung einer Forderung und ihre Einziehung (Ddorf NJWE-FER 97, 87); die Kündigung eines Pachtvertrages (BGH ZEV 06, 358 [BGH 28.04.2006 - LwZR 10/05]); der Rücktritt (RGZ 151, 304); die Anfechtung nach § 119; die Anerkennung und der Verzic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2025, Unangemessenes... / I. Sachverhalt

Der Kläger ist ein auf öffentliches und privates Baurecht spezialisierter Rechtsanwalt. Er übernahm die Beratung und Vertretung des Beklagten und seiner Ehefrau in mehreren Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Neubau eines Einfamilienhauses. Am 1.3.2011 schlossen die Parteien eine Vergütungsvereinbarung, wonach sich der Beklagte und seine Ehefrau zur Zahlung eines na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 4 Der Selbsthilfeverkauf ist rechtmäßig, wenn er den Voraussetzungen des § 383 entspricht. Werden diese verletzt, so bleibt der Selbsthilfeverkauf im Falle der Verletzung bloßer Ordnungsvorschriften, etwa einer Versteigerung an einem anderen als dem Leistungsort, rechtmäßig. Der Schuldner ist aber schadensersatzpflichtig (RGZ 96, 116; 110, 268) und trägt die Beweislast, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2213 BGB – Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Nachlass.

Gesetzestext (1) 1Ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, kann sowohl gegen den Erben als gegen den Testamentsvollstrecker gerichtlich geltend gemacht werden. 2Steht dem Testamentsvollstrecker nicht die Verwaltung des Nachlasses zu, so ist die Geltendmachung nur gegen den Erben zulässig. 3Ein Pflichtteilsanspruch kann, auch wenn dem Testamentsvollstrecker die Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Für zwei aufeinander folgende Termine.

Rn 19 Wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts genügt ein einmaliger Mietrückstand auch dann nicht, wenn der Mieter erklärt, er könne künftig nicht mehr zahlen (aA Ddorf NJW-RR 91, 1353). Bei Wohnraumiete ist nach § 569 III Nr 1 ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete erheblich, bei Mietverhältnissen über andere Räume gilt dies erst Recht (BGH NJW 15, 2417: im Ausnahmefa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gemeinschaftlichkeit.

Rn 8 Gemeinschaftlichkeit (soweit nicht wegen der ohnehin durch Mehrheit zulässigen ordnungsgemäßen Verwaltung entbehrlich) bedeutet, dass jedes Verfügungsgeschäft vom rechtsgeschäftlich geäußerten Willen eines jeden Miterben als gesamthänderische Maßnahme getragen sein muss (MüKo/Gergen § 2040 Rz 14). Wegen § 2033 II ist eine Aufteilung der Verfügung über einen Nachlassgege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Zahlungsmodalitäten (Abs 3).

Rn 20 § 20 I 1 gibt der ausgleichsberechtigten Person einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine Geldrente. Wegen der Zahlungsmodalitäten dieser Rente verweist III auf Vorschriften des nachehelichen Unterhaltsrechts. Gem § 1585 I 2 BGB ist die Rente monatlich im Voraus zu entrichten. Das gilt angesichts des eindeutigen Wortlauts des Gesetzes und der Gesetzesmaterialien auch d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Maßgaben nach den Hinterlegungsgesetzen der Länder.

Rn 25 Die verfahrensrechtliche und justizverwaltungsrechtliche Seite der Hinterlegung ist in den Hinterlegungsgesetzen der Länder geregelt. (Überblick Klein MDR 16, 1181). Während das BGB die materiellen Hinterlegungsvoraussetzungen regelt, bestimmen sie über tatsächliche Substantiierungserfordernisse (BayObLG 28.10.20 – 1 VA 81/20). Zweck des hiernach begründeten öffentlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Vertragsstatuts (Abs 1 und Abs 2).

Rn 5 Art 12 I nennt – wie schon Art 10 EVÜ und ex Art 32 I EGBGB – Regelbeispiele (s Rauscher/Freitag Art 12 Rz 6; MüKoIPR/Kleinschmidt Art 12 Rz 3) für die Reichweite des von ROM I berufenen Rechts, deren Anwendungsbereich nicht immer scharf zu trennen ist. Soweit die Parteien keine vorrangigen anderen Festlegungen (Vertragsfreiheit) getroffen haben – zB Ausschluss des CISG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht.

Rn 1 Für alle seit dem 17.12.09 abgeschlossenen Verträge gilt vor deutschen staatlichen Gerichten die unionsrechtliche VO (EG) Nr 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (ROM I) (ABl 2008 L 177/6, geändert durch Berichtigung v 24.11.09 ABl 2009 L 309/87), Art 28 ROM I. ROM I ist ua Teil des Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherhe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 174 betrifft einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen wie die Kündigung, den Rücktritt, die Anfechtung, die Aufrechnung und den Widerruf und wird analog auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen wie die Mahnung, die Abmahnung und die Fristsetzung angewandt (BGH MMR 21, 477 [BGH 21.01.2021 - I ZR 17/18] Rz 24; NJW 01, 289, 290 [BGH 17.10.2000 - X ZR 97/99]; Staud/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dauernde Einrede.

Rn 3 § 813 I 1 stellt ausdrücklich klar, dass die Geltendmachung des gleichwohl erfüllten Anspruchs durch eine dauernde (peremptorische) Einrede ausgeschlossen gewesen sein muss. Es darf sich also nicht nur um eine vorübergehende (dilatorische) Einrede (etwa aus § 320) handeln (BGH NJW 82, 1587f [BGH 22.04.1981 - VIII ZR 103/80]). Gemeint sind iÜ nur dauerhaft rechtshemmende...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nachlassansprüche.

Rn 3 Erfasst werden alle schuldrechtlichen, dinglichen (BGH NJW 54, 1523), erbrechtlichen (zB Auskunftsanspruch Ddorf FamRZ 15, 163) und öffentlich-rechtlichen Nachlassansprüche (zB Pflegegeld BSG SozR 4–1500 § 75 Nr 18), nicht aber die Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Testamentsanfechtung, der Anspruch auf Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder der Anspruch gg den T...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Leistung erfüllungshalber.

Rn 5 Die Leistung erfüllungshalber ist im Gesetz nicht geregelt. Ihre Zulässigkeit kann aber von den Parteien im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit zu jedem Zeitpunkt, bei Vertragsschluss oder nachträglich, vereinbart werden. Diese Vereinbarung bewirkt, dass der Schuldner befugt ist, dem Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung anzudienen und der Gläubiger verpflichtet ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick und Normstruktur.

Rn 1 Die Zivilrechtsordnung kennt unterschiedliche Tatbestände des Erlöschens des Schuldverhältnisses. Grundtatbestand hierfür ist die in § 362 geregelte Erfüllung. Diese Vorschrift enthält die grundl Anordnung, dass das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung bewirkt wird. Neben der Erfüllung kennt das BGB die erfüllungsähnlichen Fälle der Leistung an Erfül...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nichterfüllung, Leistungsstörungen, Nebenpflichtverletzungen, Schadensbemessung (Abs 1 lit c).

Rn 32 Das Vertragsstatut bestimmt die Folgen einer Vertragsverletzung (BGHZ 153, 244, 248), ist aber – arg ›insb‹ in I (iE ebenso ex Art 32 I Nr 3 EGBGB u Art 10 I lit c EVÜ) – auch auf die Voraussetzungen anzuwenden (soweit man das Vertragsstatut nicht bereits insoweit nach Art 12 I lit b – Art 10 I lit b EVÜ heranzieht); s BGH NJW-RR 06, 1694, 1695: zB den Verschuldensmaßs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 5 Der Herausgabeanspruch ist auf die Verschaffung der rechtlichen und tatsächlichen Positionen an dem jeweiligen Gegenstand gerichtet. Eigentum ist zu übertragen, Forderungen und andere Rechte sind abzutreten und Besitz ist zu überlassen. Der Anspruch ist regelmäßig bei Beendigung des Auftrags fällig. Abw Zeitpunkte können sich aus konkreten Vereinbarungen bzw den Umständ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsfolgen – Allgemeines.

Rn 3 Der ergebnislose Ablauf der Nacherfüllungsfrist stellt eine wichtige zeitliche Zäsur dar. Der Unternehmer kann die Nacherfüllung nicht mehr erzwingen, der Besteller kann sie unbeschadet der Geltendmachung etwaiger bereits entstandener Verzögerungsschäden (§§ 280 I, II, 286) aber noch gestatten (s § 634 Rn 3 – BGH BauR 03, 693; BauR 04, 501) und va zunächst auch weiterhi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Abgrenzung.

Rn 6 Andere Rechte und Rechtsstellungen, die nicht Anspruch sind, verjähren grds nicht. Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten einseitig die Befugnis geben, ein Recht zu begründen, aufzuheben oder zu ändern, bspw Kündigung, Anfechtung, Widerruf, Aufrechnung und Anfechtung unterliegen nicht der Verjährung. IdR bestehen Ausschlussfristen. Im Extremfall kommt Verwirkung in Bet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 18 § 569 III Nr 2 fingiert, dass die durch die wirksam erklärte fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs (§ 543 II 1 Nr 3) bewirkte Beendigung des Mietverhältnisses rückwirkend ›als nicht eingetreten‹ gilt (BGH NJW 18, 3517 [BGH 19.09.2018 - VIII ZR 231/17] Rz 24), wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten (Schonfrist) nach Eintritt der Rechtshängigke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Form des Anerkenntnisses.

Rn 4 Das G nennt als Formen möglicher Anerkenntnishandlungen Abschlagszahlung (BGH 27.1.15 – VI ZR 87/14 Rz 8), Zinszahlung und Sicherheitsleistung. Auch das konstitutive oder deklaratorische Schuldanerkenntnis (s § 781 Rn 3, 9) sind erfasst. Das Anerkenntnis kann unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls auch allein durch schlüssiges Verhalten erfolgen (BGH NJW 12, 218...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Gewinnaufschlag

Rz. 795 [Autor/Stand] Unternehmens- und branchenübliche Gewinnaufschläge. Neben der Ermittlung der Kostenbasis liegt das zentrale Problem der Kostenaufschlagsmethode in der Bestimmung eines angemessenen Gewinnaufschlags. Es besteht jedoch weder dem Grunde nach noch der Höhe nach Einigkeit darüber, nach welchen Grundsätzen die Angemessenheit des Gewinnaufschlags zu beurteilen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Lizenzierung des Firmennamens und Markenüberlassung

Rz. 2628 [Autor/Stand] Recht auf Führen des Firmennamens. Die Finanzverwaltung lehnt die Zahlung eines Entgelts für das Recht, einen Firmennamen zu führen, ab. So heißt es in Tz. 3.55 der VWG VP 2023: "Die bloße Nutzung eines Unternehmenskennzeichens innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe ohne die Überlassung von Markenrechten oder anderen immateriellen Werten is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Familiengericht überträgt für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei dem Versorgungsträger, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht (interne Teilung). (2) 1Sofern nach der internen Teilung durch das Familiengericht für beide Ehegatten Anrechte gleicher Ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Arten von Lizenzgebühren

Rz. 2626 [Autor/Stand] Arten von Lizenzgebühren. Werden Nutzungsrechte an immateriellen Werten durch einen Lizenzvertrag eingeräumt, so hat der Lizenznehmer dem Lizenzgeber hierfür eine Lizenzgebühr zu entrichten. Die Lizenzgebühr kann dabei unterschiedlich ausgestaltet werden. Am häufigsten bemisst sich die Lizenzgebühr in Abhängigkeit vom erzielten Umsatz des Lizenznehmers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Relevante Kostenarten

Rz. 771 [Autor/Stand] Allgemeines. Grundvoraussetzung für die Anerkennung eines betrieblichen Kostenrechnungssystems ist die Existenz einer Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Rz. 772 [Autor/Stand] Kostenartenrechnung. Unter der Kostenartenrechnung[3] versteht man den Teilbereich der Kostenrechnung, der zur mengenmäßigen Erfassung, Abgrenzung und Bewertung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage § 1361b BGB 4 Garantie Vor §§ 145 ff BGB 3 AGB § 305c BGB 19; § 307 BGB 35; § 309 BGB 12, 15, 32 des Hauptmieters § 540 BGB 16 Verbrauchsgüterkauf § 479 BGB 1 Zusicherungshaftung § 276 BGB 31 Garantie des Verkäufers § 443 BGB 8 Beschaffenheit § 443 BGB 14 Haltbarkeit § 443 BGB 17 selbstständige~ § 443 BGB 10 unselbstständige~ § 443 BGB 11 Verjährung § 443 BGB 10 Garantiehaftung §...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) — Auszug —, BStBl. I 2023, Sondernr. 1

Rz. 12 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis — Auszugmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insb ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 242...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Fiktiver Erwerb zum gemeinen Wert (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1)

Rz. 559 [Autor/Stand] Im Fall des Satzes 1. Die Aufstockung der Anschaffungskosten (dazu Rz. 559.6) gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 kommt unabhängig von dem im Einzelfall verwirklichten Tatbestand i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 in Betracht ("Im Fall des Satzes 1"). Bei Verwirklichung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht) ist der wei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Nachweis der Besteuerung im anderen Staat

Rz. 2897 [Autor/Stand] Verhältnis zwischen ausländischer Besteuerung und Abkommensrecht. Zur Anwendung der Escape-Klausel des § 1 Abs. 5 Satz 8 ist durch den Stpfl. nachzuweisen, dass der andere Staat sein Besteuerungsrecht dem DBA entsprechend ausübt. Die Escape-Klausel beschränkt den deutschen Besteuerungsanspruch dabei grundsätzlich nur, "soweit" die Ausübung der Besteuer...mehr