Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einziehungsrecht des Pfandgläubigers.

Rn 5 Der Pfandgläubiger kann erst nach Pfandreife (§ 1228 II), die er zu beweisen hat (RGZ 78, 26, 34), die verpfändete Forderung selbst einziehen oder einziehen lassen (hM, BGH NJW-RR 10, 924 Rz 16, NJW 20, 994 Rz 40; NJW-RR 2021, 987 Rn. 11; dazu Smid DZWIR 11, 1, 10 f; Hamm VersR 12, 975, 980). § 166 II InsO gilt nicht (Dresd WM 07, 31, 33); nur wenn die gesicherte Forder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Vorteilsausgleich und Palettenbetrachtung

Rz. 219 [Autor/Stand] Vor- und Nachteile aus Lieferungs- und Leistungspaketen. Vom "echten" Vorteilsausgleich zu unterscheiden ist die Saldierung von Vor- und Nachteilen aus Lieferungs- und Leistungspaketen bzw. einzelnen Teilleistungen. Hierbei wird im Rahmen einer Angemessenheitsbeurteilung nicht isoliert auf den einzelnen Produktpreis oder die einzelne Dienstleistung abge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Anwendung des § 1 bei Teilwertabschreibungen auf Forderungen aus Gesellschafterdarlehen

Rz. 180 [Autor/Stand] Problemkreis. Bis einschließlich 2007 war die Korrektur von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen.[2] Um das für Eigenkapital geltende Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG zu umgehen, wurden im Rahmen der konzerninternen Finanzierung vermehrt Darlehen anstelle von Eigenkapital ausgereich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Reform durch das AbzStEntModG 2021

Rz. 1109 [Autor/Stand] Neuregelung des Tatbestands der Funktionsverlagerung. Mit dem AbzStEntModG vom 2.6.2021[2] wurden die Verrechnungspreisregeln in § 1 umfangreich überarbeitet und neu strukturiert (vgl. dazu Rz. 14.2). Dies führte dazu, dass sich die Regelungen zur Funktionsverlagerung, die seit dem UntStRefG 2008 in § 1 Abs. 3 Sätze 9, 10 verortet waren, nun mit folgen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Zinssatz unter Zugrundelegung des Ratings der Unternehmensgruppe

„...oder 2. soweit der seitens des Steuerpflichtigen zu entrichtende Zinssatz für eine grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehung mit einer ihm nahestehenden Person den Zinssatz übersteigt, zu dem sich das Unternehmen unter Zugrundelegung des Ratings für die Unternehmensgruppe gegenüber fremden Dritten finanzieren könnte. ...” Rz. 2739 [Autor/Stand] Wirkung des § 1 Abs. 3d Sa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Einkünfte iSd § 21 I EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte iSd § 21 I EStG an andere zur Nutzung gg Entgelt überlässt. Einkünfte sind die Einnahmen abzgl der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für Nießbrauch und Wohnrecht sowie für andere ähnliche Nutzungsrechte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundsatz: Anwendung einer kostenorientierten Verrechnungspreismethode (Abs. 1)

(1) 1 Die Mitwirkung einer Bau- und Montagebetriebsstätte an der Erfüllung des vom Bau- und Montageunternehmen abgeschlossenen Bau- und Montagevertrags gilt widerlegbar als anzunehmende schuldrechtliche Beziehung, die als Dienstleistung der Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen anzusehen ist. 2 Der Verrechnungspreis für die Dienstleistung ist ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 332 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen, die es der Bundesagentur für Arbeit ermöglichen, zur Befriedigung von Erstattungsansprüchen gegen den Leistungsempfänger auf dessen Ansprüche gegen Dritte zuzugreifen. Dazu kann die jeweilige Agentur für Arbeit einen Forderungsübergang von Ansprüchen des Erstattungspflichtigen auf sich bewirken. Damit verfolgt der Gesetzgeber den Zweck...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.2 Berechnung der Steuerermäßigung

Die Tarifprogression wird bei der Besteuerung von außerordentlichen Einkünften im Wege der Fünftelregelung abgeschwächt.[1] Danach ist in einem 1. Schritt zur Steuerberechnung für das Kalenderjahr, in dem die außerordentlichen Einkünfte zugeflossen sind, die Einkommensteuerschuld zu ermitteln, die sich ergibt, wenn in das zu versteuernde Einkommen die außerordentlichen Einkü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geldstrafen / 2 Lohnabzug einer Vertragsstrafe

Wird der Arbeitslohn durch eine vom Arbeitgeber verhängte Vertragsstrafe im Wege der Aufrechnung gemindert, ist der Strafbetrag bei der Beitragsbemessung nicht abzugsfähig. In einem solchen Fall gilt der volle Entgeltbetrag als zugeflossen. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind aus dem vollen Entgelt zu berechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Trinkgeld / 4 Abgrenzung zum Bedienungsgeld

Trinkgelder sind abzugrenzen vom sog. Bedienungsgeld. Beim Bedienungsgeld wird ein bestimmter Betrag von vornherein auf den vom Dritten zu zahlenden Preis für die erbrachte Leistung aufgeschlagen. In diesen Fällen vereinnahmt der Arbeitnehmer den Betrag für den Arbeitgeber, hat diesem gegenüber jedoch einen schuldrechtlichen Anspruch auf Auszahlung. Werden Bedienungsgelder al...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.5.3 Stellen, die für die Abrechnung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig sind (Nr. 3)

Rz. 27 Hier hat der Gesetzgeber insbesondere Regress- und Kostenerstattungsansprüche im Rahmen von Abrechnungsprüfungen etwa im Kassenarzt-, Krankenhaus- oder Apothekenrecht (vgl. §§ 106 bis 106d, 113 oder 131a) bzw. die Möglichkeit zur Aufrechnung in ständigen Leistungsbeziehungen im Blick (vgl. BT-Drs. 19/6337 S. 135).mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss: Wiederkehrende L... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es sich bei den nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschlossenen Vorschüssen um wiederkehrende Leistungen i. S. v. § 258 ZPO handelt. Wiederkehrende Leistungen Wiederkehrende Leistungen i. S. v. § 258 ZPO sind einseitige Verpflichtungen, die sich in ihrer Gesamtheit als Folge ein und desselben Rechtsverhältnisses ergeben, so dass eine ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss: Wiederkehrende L... / 4 Die Entscheidung

Das AG bejaht die Frage! Werde Hausgeld – wie hier – auf der "Grundlage eines Einzelwirtschaftsplans" als monatliche Zahlung geschuldet, so handele es sich um eine wiederkehrende Leistung i. S. d. § 258 ZPO. Dem stehe nicht entgegen, dass der Wirtschaftsplan grundsätzlich nur für ein Jahr gelte, denn der "Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans" für das Folgejahr sei nach dem...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / Zusammenfassung

Begriff Eine Sperrzeit bewirkt im Fall eines versicherungswidrigen Verhaltens für ihre Dauer ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Wesensmerkmal einer Risikoversicherung wie der Arbeitslosenversicherung ist, dass den Versicherungsnehmer eine Schadensminderungspflicht trifft. Wer selbst für den Eintritt des Versicherungsfalls oder dessen Fortdauer verantwortlich ist, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / 13. Verlusttopf beim KapESt-Abzug (§ 43a Abs. 3 S. 2-6 und S. 8 EStG)

Des Weiteren haben sich auch Änderungen hinsichtlich des für den KapESt-Abzug nach § 43a Abs. 3 S. 2-6 und S. 8 EStG relevanten Verlusttopfs ergeben. Im Einzelnen betrifft dies: Verlustverrechnung und Quellensteuer bei NV-Fällen: Die Neufassung im 2025er BMF-Schreiben verdichtet die früher in zwei Rz. getrennt geregelten Vorgaben zur Verlustverrechnung in NV-Fällen auf eine e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.2 Tantiemen

Die Vereinbarung von Tantiemen ist häufig das Kernstück der Gehaltsverhandlungen bzw. -vereinbarung. Der Geschäftsführer erhält z. B. eine gesonderte Vergütung für das Erreichen von Zielvereinbarungen. Auch die Vereinbarung von Tantiemen muss im angemessenen Rahmen bleiben, weil ansonsten auch hier eine vGA angenommen werden kann. Hinsichtlich der Höhe von Festvergütung und T...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 2: Fallbeispiel zum ... /   Erläuterungen zur Position "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung"

Der Buchwert zum 01.01.20X1 beläuft sich auf 140 TEUR. Die historischen Anschaffungskosten der zum 01.01.20X1 vorhandenen Vermögensgegenstände belaufen sich auf 215 TEUR, darunter ein bereits voll abgeschriebener Pkw mit 15 TEUR. Vereinfachend wird unterstellt, dass alle Vermögensgegenstände mit 10 % p. a. abgeschrieben werden. Geschäftsvorfälle in 20X1mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 143 Rahmen... / 2.4 Ende der Rahmenfrist bei dem Verlängerungstatbestand Übergangsgeld

Rz. 10 Weder die Regelrahmenfrist noch die verkürzte Rahmenfrist verlängern sich effektiv, wenn eine Zeit nach Abs. 3 zu berücksichtigen ist, die nicht in die Rahmenfrist eingerechnet wird. Ist ein solcher Sachverhalt gegeben, verlängert sich die Rahmenfrist um die Zeit des Verlängerungstatbestandes. Nach Maßgabe des Abs. 3 Satz 2 endet die Rahmenfrist spätestens 5 Jahre nac...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 29.7.2020 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Übergangsgebührnissen vereinbart, denen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestimmt hat. Diese Vereinbarung betrifft nach ihrer Nr. 2 ehemalige (nunmehr: "frühere") Soldaten auf Zeit, die Übergangsgebührnisse na...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 13 – Buchwert zum Bilanzstichtag

Rz. 33 Der Restbuchwert zum Bilanzstichtag ergibt sich aus der Aufrechnung der Spalten 6 und 12.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 14 – Buchwert zum Bilanzstichtag des Vorjahres

Rz. 34 Der Restbuchwert zum Bilanzstichtag des Vorjahres ergibt sich rechnerisch aus der Aufrechnung der Spalten 1 und 7. Rz. 35 Ist der Buchwert des Vorjahres mit dem Buchwert zum Bilanzstichtag nicht vergleichbar, so ist dies im Anhang anzugeben und zu erläutern. Wird der Vorjahresbetrag angepasst, so ist auch dies im Anhang anzugeben und zu erläutern (§ 265 Abs. 2 HGB).mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / a) Kostenrechnung

Rz. 20 In Abhängigkeit von Geschäftsumfang und Betriebsgröße entspricht es den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung, eine Kostenrechnung durchzuführen. Diese hat die Aufgabe, das in der Buchführung erfasste Zahlenmaterial für Zwecke der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit sowie der Bewertung von Eigenleistungen im Jahresabschluss (insbesondere Verwaltungs- und Architekten...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 5

Rz. 1 Unfertige Leistungen Unter dieser Position sind Posten aus der betrieblichen Leistungserstellung zu erfassen, die nicht zu Aktiva B I 1 bis 4 gehören, jedoch andererseits aus Gründen der fehlenden Abrechnung noch nicht den Forderungen zuzurechnen sind. Der Zugang (Aktivierung) und der Abgang (nach Erbringung und Abrechnung) dieser Leistungen sind über GuV 2 (Bestandsver...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 13

Rz. 1 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen Es handelt sich um Aufwendungen für die Nutzung von zur Verfügung gestelltem Fremdkapital, und zwar ohne Rücksicht auf die Ausnutzung eines etwa bestehenden Rechtes auf Einbeziehung in die Herstellungskosten. Soweit von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, ist der Gegenposten zu Aktivierungen im Umlaufverm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 11

Rz. 1 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen Zinserträge im Sinne dieser Position sind:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva E 6

Rz. 1 Passive latente Steuern Passive latente Steuern sind als gesonderter Posten auf der Passivseite auszuweisen. Eine Verrechnung mit aktiven latenten Steuern ist zulässig.[1] Rz. 2 Kleine Unternehmen sind nach § 274a Nr. 4 HGB von der Anwendung des § 274 HGB befreit. Mittelgroße und große Unternehmen haben über den Ausweis hinaus Angaben im Anhang zu machen (§ 285 Nr. 29 und ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.3 Bestehende Problemfelder und sonstige Regelungen

Rz. 28 Problemfelder der Sonderregelung für Zweckgesellschaften können ggf. aus der Überschneidung von Rechtsvorschriften resultieren. So wurde durch das BilMoG auch erstmalig allgemein das wirtschaftliche Eigentum mittels § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB kodifiziert. Auf diese Weise hätte die bilanzielle Berücksichtigung von Zweckgesellschaften bereits ausreichend geregelt sein müss...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... / 3. Anhang

Rz. 1 Vorbemerkungen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV-Rechnung eine Einheit bildet. Der Anhang ist – zusammen mit der Bilanz und GuV- Rechnung – in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Profit-Center-Rechnung – Pr... / 2 Praxisfall: Einfache Profit-Center-Rechnung

Für das Beispiel wurde ein Kurierdienst gewählt, der über vier Fahrzeuge und eine Zentrale verfügt. Die genutzten Profit-Center wurden "Fahrzeug 1" bis "Fahrzeug 4" genannt. Die verbleibenden Profit-Center-Mappen haben die Bezeichnung "Name PC (PC = Profit Center)" . Jeder Leiter (hier: Fahrer) kann selbst Aufträge akquirieren, erhält aber den größten Teil der Order über di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietminderung – Begriff, Hö... / 2.3.1 Minderung in gleichbleibender Höhe

Im Mietvertrag ist die Wohnfläche mit 100 qm ausgewiesen. Als Entgelt ist eine monatliche Grundmiete von 1.500 EUR vereinbart. Außerdem hat der Mieter eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung von 300 EUR zu leisten. Tatsächlich beträgt die wirkliche Wohnfläche nur 85 qm. Dies entspricht einer Abweichung von 15 %. Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Miete daher um 15 %...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.3.4 Verrechnung einer Zuwendung als Aufwand

Rz. 56 Eine unmittelbare aufwandswirksame Verrechnung einer Zuwendung ist nur dann möglich, wenn sie nicht die Voraussetzungen eines immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens, eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens, einer geleisteten Anzahlung, eines sonstigen Vermögensgegenstands oder nachträglicher Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfüllt. Es muss sich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.3.1 Grundsatz der planmäßigen und periodengerechten erfolgswirksamen Verrechnung

Rz. 69 Analog zur handelsrechtlichen Vorgehensweise gibt das IASB einer erfolgswirksamen Erfassung der Zuwendungen gegenüber einer erfolgsneutralen Verrechnung den Vorzug.[1] Es gilt jedoch – analog zum deutschen Handelsrecht – zu berücksichtigen, dass Zuwendungen, welche die Erfassungskriterien des IAS 20.7 erfüllen, nur in Ausnahmefällen[2] unmittelbar als Ertrag zu realis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.2 Darstellung der IDW-Stellungnahme HFA 1/1984

Rz. 14 Mit seiner im Oktober 1984 erlassenen und 1990 überarbeiteten Stellungnahme zur Bilanzierung öffentlicher Zuwendungen lehnt sich das IDW inhaltlich an den unten näher erläuterten IAS 20 an. Gegenstand der Stellungnahme ist die Bilanzierung von verlorenen und bedingt rückzahlbaren Zuwendungen der öffentlichen Hand beim Zuwendungsempfänger. Im Überblick trifft der HFA d...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung, Gesam... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufkauf von gebrauchten Gegenständen einer Hausauflösung

Hans Groß handelt mit gebrauchten Gegenständen, die er bei Haushaltsauflösungen oder ähnlichen Anlässen aufkauft. Aus einem Nachlass hat er eine Vielzahl von Gegenständen für einen Gesamtpreis von 4.000 EUR gekauft. In diesem Nachlass sind ein antiker Schrank (Schätzpreis 1.400 EUR) und ein antiker Schreibtisch (Schätzpreis 1.600 EUR) enthalten. Auf den gesamten Rest entfalle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.2.1 Vorbemerkung

Rz. 41 Wie oben bereits erwähnt, beruhen private Zuwendungen im Gegensatz zu öffentlichen Zuwendungen regelmäßig auf einem ökonomischen Austauschverhältnis und begründen daher eine Gegenleistungsverpflichtung des Zuwendungsnehmers. Ihre bilanzielle Abbildung im Jahresabschluss des Zuwendungsempfängers unterscheidet sich folglich auch von der öffentlicher Zuwendungen. Die erf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.3.3 Zuwendungen für nicht abnutzbare Vermögenswerte

Rz. 71 Zuwendungen, die für nicht abnutzbare Vermögenswerte, wie bspw. Grund und Boden, gewährt werden, können nach dem Grundsatz der planmäßigen und erfolgswirksamen Verrechnung grundsätzlich frühestens mit der Veräußerung des geförderten Vermögenswerts respektive Liquidation des Unternehmens erfolgswirksam vereinnahmt werden, weil es in den der Anschaffung bzw. Herstellung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4.3 Erfolgsbezogene Zuwendungen

Rz. 78 Der bilanzielle Ausweis erfolgsbezogener Zuwendungen, die künftige Aufwendungen eines Unternehmens kompensieren sollen, ist in IAS 20 nicht explizit geregelt. Da es sich bei "grants related to income" um solche Zuwendungen handelt, die sich nicht auf einen Vermögenswert beziehen, ist eine Verrechnung mit einem Vermögenswert gerade nicht möglich. Folglich verbleibt für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.2 Brutto- oder Nettoprinzip

Rz. 18 Das Bruttoprinzip beinhaltet die Forderung, sämtliche Aufwands- und Ertragspositionen gesondert, also ohne Saldierung, auszuweisen. Es ist in dem für alle Kaufleute geltenden Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB verankert[1] und wird für Kapitalgesellschaften mit dem Wort "gesondert" in § 275 Abs. 1 Satz 2 HGB nochmals hervorgehoben. Der Bruttoausweis, insbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.7 Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Pos. 24 GKV, 23 UKV)

Rz. 212 Das Bilanzergebnis ergibt sich als Saldogröße zwischen dem Jahresergebnis und den Posten der Ergebnisverwendung. Dieser Betrag muss mit dem nach § 268 Abs. 1 Sätze 2 f. HGB – im Regelfall – in der Bilanz ausgewiesenen "Bilanzgewinn/-verlust" übereinstimmen.[1] Rz. 212a Nach § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag oder dem rechnerisc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 11 GKV, 10 UKV)

Rz. 155 Dem Grunde nach handelt es sich hier um einen Sammelposten für Zinsen und ähnliche Erträge, die weder unter Position Nr. 9 oder Nr. 10 GKV bzw. Position Nr. 8 oder Nr. 9 UKV erfasst werden und für die auch kein Sonderausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB in Betracht kommt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: (Verzugs-)Zinsen aus Forderungen aus Lieferungen/Leistun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Materialaufwand (Positionen 5a und 5b nur GKV)

Rz. 83 In der GuV-Rechnung kommt diese Position nur beim Gesamtkostenverfahren vor; beim Umsatzkostenverfahren geht der Materialaufwand in die entsprechenden Funktionskosten (Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten oder sonstige betriebliche Aufwendungen bei nicht möglicher Zuordnung zu einem ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 13 GKV, 12 UKV)

Rz. 167 Dem Grunde nach fällt unter diese Position der gesamte Aufwand für Fremdkapital, unabhängig davon, ob es sich um einmalige oder laufende Kapitalentgelte handelt.[1] Dementsprechend sind alle Entgelte für die Überlassung von Kapital, das gegen Gläubigerrechte erlangt wurde, hierunter auszuweisen.[2] Folglich zählen hierzu: Zinsen für aufgenommene Darlehen aller Art, Zin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Der Ausweis muss am Bilanzstichtag nicht fortbestehen, wenn die Vora...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.4 Allgemeine Verwaltungskosten (Pos. 5 UKV)

Rz. 138 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Verwaltungskosten, die nicht anderen Bereichen zuzuordnen sind. Zu den hier auszuweisenden allgemeinen Verwaltungskosten zählen insbesondere Ausgaben für die Geschäftsführung und die Unternehmensorgane, einschließlich Aufsichtsrat oder einen unternehmensexternen Unternehmensbeirat,[1], das externe Rechnungswesen, das Rechenzentrum,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Pos. 2 nur GKV)

Rz. 57 Wenn die GuV-Rechnung dem Prinzip der Produktionserfolgsrechnung (GKV) folgt und demnach in den Aufwendungen alle dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Ausgaben zu erfassen sind, müssen neben den Umsatzerlösen auch die Bestandserhöhungen (z. B. durch Lagerproduktion) bzw. Bestandsminderungen (z. B. durch Lagerabbau) an unfertigen und fertigen Erzeugnissen in die Erträge bz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.7 Bruchteile bei der Berechnung der Urlaubsdauer

Die Behandlung von Bruchteilen eines Urlaubstags bei der Berechnung der Urlaubsdauer ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD. Hiernach wird jede Bruchzahl, die kleiner als 0,5 ist, abgerundet und jede Bruchzahl, die gleich oder größer 0,5 ist, aufgerundet. Hierbei wird nicht etwa eine 3. Stelle hinter dem Komma zuvor auf 2 Stellen gerundet, sondern die Rundung erfolgt nur ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 2.3 Darstellung als Brutto- oder Nettorechnung

Rz. 10 Die Bilanz ist eine Bruttorechnung. Alle in § 266 HGB genannten Posten sind in der angeführten Reihenfolge gesondert auszuweisen. Grundsätzlich dürfen nach § 246 Abs. 2 HGB Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite verrechnet werden (Saldierungsverbot). Eine Ausnahme vom Bruttoprinzip erfolgt über § 265 Abs. 7 HGB, wonach die mit arabischen Zahlen versehen...mehr