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Anlage 2: Fallbeispiel zum Anlagenspiegel /   Erläuterungen zur Position "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung"

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  1. Der Buchwert zum 01.01.20X1 beläuft sich auf 140 TEUR. Die historischen Anschaffungskosten der zum 01.01.20X1 vorhandenen Vermögensgegenstände belaufen sich auf 215 TEUR, darunter ein bereits voll abgeschriebener Pkw mit 15 TEUR. Vereinfachend wird unterstellt, dass alle Vermögensgegenstände mit 10 % p. a. abgeschrieben werden.
  2. Geschäftsvorfälle in 20X1

    a) Zugang von 10 TEUR Schrankwand
    b) Abgang des bereits voll abgeschriebenen Pkw aus Ziff. 1
    c)

    Berechnung der kumulierten Abschreibungen 20X1

     
    Stand 1.1. 75 TEUR
    Laufendes Jahr
    (10 % von 200)
    20 TEUR
    Auf Zugänge
    (10 % von 10)
    1 TEUR
    Auf Abgänge ./. 15 TEUR
      81 TEUR
  3. Geschäftsvorfälle in 20X2

    a)

    Zugang von GWG im Gesamtwert von 5 TEUR. Für die Behandlung der GWG ergeben sich drei Methoden:

    aa)

    Ausweis im Anlagenspiegel, wobei – aus Vereinfachungsgründen – in gleicher Höhe ein Abgang unterstellt wird, sodass die Spalte "Abschreibungen" unberührt bleibt. Diese Methode hat den Vorteil, dass im Zeitpunkt des späteren tatsächlichen Ausscheidens der GWG die historischen Anschaffungskosten nicht mehr aus Spalte 1 und Spalte 7 eliminiert werden müssen (Erfassungsproblem).

    Nach dieser Methode wurden die GWG im Fallbeispiel behandelt. In der GuV-Rechnung sind die GWG unter Position 7a "Abschreibungen" auszuweisen. Ebenso fallen sie unter die Angabepflicht der Abschreibungen des Geschäftsjahres.

    bb) Erfassung im Anlagenspiegel und Direktabschreibung mit der Folge, dass zum Zeitpunkt des Ausscheidens die historischen Anschaffungskosten aus Spalte 1 und die kumulierten Abschreibungen aus Spalte 7 eliminiert werden müssen.
    cc) Erfassung im Anlagenspiegel unter Verrechnung anteiliger Jahresabschreibungen über die Nutzungsdauer mit der Folge, dass zum Zeitpunkt des Ausscheidens die historischen Anschaffungskosten aus Spalte 1 und die kumulierten ...

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