Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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§ 16 Vertragstypen / 1. Gleichklang oder Dreiklang des Arbeitnehmerbegriffs?

Rz. 1057 Übergreifend für das Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht ist für alle drei Rechtsgebiete der gemeinsame Ansatzpunkt zur Abgrenzung des Arbeitnehmers vom (selbstständigen) Freien Mitarbeiter die Anknüpfung an der Arbeitnehmereigenschaft, d.h. die persönliche Abhängigkeit. Trotz des Fehlens einer einheitlichen und rechtsübergreifenden Legaldefinitio...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Umfang und Inhalt der Rechtseinräumung

Rz. 1061 Im Arbeits- und Dienstverhältnis sollte nicht nur die Pflicht der Einräumung von Nutzungsrechten vereinbart, sondern es sollten insb. auch die Reichweite der Nutzungseinräumung (Umfang des Nutzungsrechts) und die einzelnen Nutzungsrechte (Inhalt des Nutzungsrechts) geregelt werden. Rz. 1062 Das UrhG regelt die Einräumung von Nutzungsrechten in § 31 UrhG, der auch im ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Kündigungsmöglichkeiten in der Insolvenz

Rz. 1199 Um notwendige Kündigungen im Insolvenzverfahren jedoch zu beschleunigen, sieht § 113 Abs. 1 InsO eine gesetzliche Kündigungsfrist für das Dienstverhältnis vor. Diese Regelung geht als lex specialis anderen Kündigungsfristenregelungen vor. Dies gilt insb. für Fristenregelungen sowie Unkündbarkeitsvereinbarungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsve...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 6. Gutscheine und Geldkarten

Rz. 339 Gutscheine und Geldkarten, die in Anerkennung der Leistung an Arbeitnehmer oder zum Zweck der Arbeitnehmerbindung eingesetzt werden, sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen, wie (gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10a) ZAG) Closed-Loop-Karten (z.B. auf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / i) Unzulässige Einschränkungen der Entschließungsfreiheit des Aufsichtsrats zur Vertragsverlängerung – hohe Abfindung, Überbrückungsgeld, Angemessenheit – Doppelprüfung

Rz. 668 Alle Vertragskonstellationen, die aus wirtschaftlichen Gründen Druck auf den Aufsichtsrat ausüben können, den Vorstand erneut zu bestellen, sind im Zweifel unwirksam. Diesen Zwang will § 84 Abs. 1 AktG gerade ausschließen. Eine Vertragsklausel, nach der das Dienstverhältnis des Vorstands einer AG im Fall der Beendigung der Organstellung als Arbeitsverhältnis zu gleic...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 1055 Das Urheberrecht ist nach § 29 Abs. 1 UrhG grundsätzlich nicht rechtsgeschäftlich übertragbar. Das Urheberrecht an einem im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geschaffenen Werkes geht auch nicht automatisch auf den Arbeitgeber oder Dienstherrn über. Rz. 1056 Stattdessen kann der Urheber Nutzungsrechte nach § 31 ff. UrhG einräumen. Der Arbeitgeber bzw. Die...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Folgen des "Entdeckens" von Scheinselbstständigkeit

Rz. 971 Im Sozialversicherungsrecht zeigen sich die Folgen einer Scheinselbstständigkeit besonders drastisch. Es geht um hohe Nachforderungen und Säumniszuschläge. Denn die unrichtige Behandlung von Arbeitnehmern als freie Mitarbeiter führt dazu, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, d.h. weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pfl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Belegschaftsrecht

Rz. 1 Die Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob sie sich durch Betriebsräte vertreten lassen wollen. Schon ein einziger Arbeitnehmer kann – ggf. mithilfe einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft – die Durchführung der Wahl des Betriebsrats erreichen. Bei den Bestimmungen über die Betriebsratswahl, die sich im BetrVG und der (zuletzt im Jahr 2021 neu erlassenen) Wahlord...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Meldeanlässe

Rz. 1154 Die DEÜV übernimmt im Wesentlichen die Meldeanlässe der 2. DEVO. Die DEÜV unterscheidet zwischen Anmeldung, Sofortmeldung, Abmeldung, Meldung bei Eintritt eines Insolvenzereignisses, Unterbrechungsmeldung, Jahresmeldung, Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt, Meldung von Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen, Meldung von Arbeitsentgelten bei Meh...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Insolvenzrechtliche Einordnung der Verbesserungsvorschläge

Rz. 773 Im Unterschied zur alten Rechtslage erfahren Vergütungsansprüche aus der Verwertung technischer Verbesserungsvorschläge, und zwar sowohl solche qualifizierter Art wie in § 20 Abs. 1 ArbnErfG (also solche, die dem Arbeitgeber eine monopol- bzw. schutzrechtsähnliche Vorzugsstellung verschaffen) wie auch einfache technische Verbesserungsvorschläge i.S.d. betrieblichen V...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 126 Für einen Arbeitnehmer, auf dessen Arbeitsverhältnis der allgemeine Kündigungsschutz anwendbar ist, der sich also darauf berufen kann, die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt und der in einem Betrieb beschäftigt ist, in dem ein Betriebsrat besteht, kann sich ein Weiterbeschäftigungsanspruch auf betriebsverfassungsrechtlicher Grundlage ergeben. Liegen diese "Rahmenb...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 936 Der Arbeitnehmer kann verpflichtet sein, eine bestimmte Nebentätigkeit zu unterlassen. Aus der verfassungsrechtlichen Garantie der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ist der Arbeitnehmer aber grds. berechtigt, also auch ohne besondere Erlaubnis durch den Arbeitgeber, eine andere Tätigkeit als die im Arbeitsverhältnis geschuldete aufzunehmen. Eine Nebentätigkeit ist d...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Zeitspanne zwischen Abmahnung und Kündigung

Rz. 51 Der Kündigungssachverhalt muss sich in den Fällen des Erfordernisses einer vorherigen Abmahnung als Wiederholung der bereits abgemahnten Pflichtverletzung darstellen und die Schlussfolgerung rechtfertigen, der Arbeitnehmer habe sich die Abmahnung nicht zur Warnung dienen lassen. Problematisch ist hier, ob und wann die Rüge- und Warnfunktion der Abmahnung durch Zeitabl...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Dauer des Kündigungsschutzes

Rz. 1029 Der besondere Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Elternzeit verlangt worden ist, sofern dies nicht mehr als acht Wochen vor Beginn der Elternzeit geschehen ist. Im Fall des § 18 Abs. 2 Nr. 2 BEEG ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem Elternzeit hätte verlangt werden können. Ein Einverständnis des Arbeitgebers ist nicht no...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Negative Gesundheitsprognose

Rz. 188 Ist es dem Arbeitnehmer dauerhaft unmöglich, seine geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, wird hierdurch das Arbeitsverhältnis auf Dauer erheblich gestört. Eine negative Prognose hinsichtlich künftiger Krankheitszeiten ist daher nach der Rspr. des BAG nicht mehr erforderlich (BAG v. 21.2.1985 – 2 AZR 72/84, Rzk I 5 g Nr. 10). Dies folgt aus dem allgemeinen Gedanke...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Versorgungsanwartschaften

Rz. 271 Neben den bereits fälligen Versorgungsleistungen sind auch unverfallbare Versorgungsanwartschaften i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers gesichert, und zwar unabhängig davon, ob der Versorgungsberechtigte im Zeitpunkt der Insolvenz bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden war oder erst infolge der Insolvenz sein Arbeitsverhältnis beend...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Rückzahlungsklausel

Rz. 1846 Zunehmend beteiligen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer an den indirekten Weiterbildungskosten. Kursgebühren werden z.T. vom Arbeitnehmer übernommen oder aber die Weiterbildungsmaßnahme findet in der Freizeit des Arbeitnehmers statt. Häufig wird eine Rückzahlungsklausel vereinbart, wonach der Arbeitnehmer die Kosten erstatten muss, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigt. ...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / I. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 25 Gem. § 324 UmwG gilt das Widerspruchsrecht aus § 613a Abs. 6 BGB auch für die Fälle der Umwandlung. Wird ein solches ausgeübt, so entfaltet dies dieselben Rechtsfolgen wie beim Betriebsübergang. Allerdings ist die Ausübung des Widerspruchsrechtes in Umwandlungsfällen nur begrenzt möglich, da der Widerspruch ohne Verbleiben eines Restbetriebs ins Leere geht (MüKo-BGB/M...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Änderungs- und Entstellungsverbot

Rz. 1096 Nach § 14 UrhG hat der Urheber das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. Die Vorschrift ist in engem Zusammenhang mit § 39 UrhG zu sehen. Dieser bestimmt, dass der Inhaber eines Nutzungsrechtes das Werk, dessen Titel oder ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Mitteilungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 1041 Nach § 78a Abs. 1 BetrVG ist der Arbeitgeber, der einen Auszubildenden, der Mitglied einer Betriebsvertretung ist, nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen will, verpflichtet, dies dem Auszubildenden spätestens drei Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses schriftlich mitzuteilen. Konkrete Rechtsfolgen sind allein mit der Unterlassung der Mitteilung oder ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Einbezug sämtlicher/einzelner Tarifverträge einer Branche

Rz. 68 Der Arbeitsvertrag kann sämtliche Tarifverträge einer Branche oder nur einzelne Tarifwerke einbeziehen. Rz. 69 Muster 17.1: Einbeziehung von Tarifverträgen in den Arbeitsvertrag Muster 17.1: Einbeziehung von Tarifverträgen in den Arbeitsvertrag Auf das Arbeitsverhältnis finden die Tarifverträge der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfal...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Einfühlungsverhältnis

Rz. 138 Einfühlungsverhältnis Beim Einfühlungsverhältnis übernimmt der potenzielle Arbeitnehmer keine Arbeitspflicht und unterliegt auch nicht dem Direktions- und Weisungsrecht des potenziellen Arbeitgebers, sondern nur dessen Hausrecht. Den Partnern eines zukünftigen Arbeitsvertrages soll Gelegenheit gegeben werden, sich am Tätigkeitsort kennenzulernen. Der potenzielle Arbei...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Betriebliche Übung

Rz. 60 Vertragliche Ansprüche individualrechtlicher Natur liegen auch dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer zur Begründung seines Versorgungsanspruches auf eine betriebliche Übung berufen kann. Hierbei handelt es sich nach allgemeiner Ansicht in Rspr. (BAG v. 16.9.1986 – GS 1/82, BB 1987, 265 = DB 1987, 383 = NZA 1987, 168) und Literatur (Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, Anh. § ...mehr

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§ 51 Aussperrung / C. Durchführung der Aussperrung

Rz. 7 Vor einer Aussperrungsmaßnahme ist ein Beschluss des Arbeitgeberverbandes erforderlich. Dieser besteht in einer eindeutigen Erklärung, die deutlich erkennen lassen muss, dass der Beschl. v. Arbeitgeberverband stammt und welche Arbeitnehmergruppen er treffen soll. Dabei ist vor allem die Unterscheidung zu wahren, ob der Arbeitgeber aussperren, stilllegen oder Maßnahmen ...mehr

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§ 32 Abwicklung / 9. Urlaubsbescheinigung

Rz. 12 Der alte Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen (§ 6 Abs. 2 BUrlG). Dieser Anspruch entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird auch zu diesem Zeitpunkt gleichzeitig fällig, ohne dass es eines Antrages des...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / III. Persönliche Abhängigkeit zum Crowdsourcer/Auftraggeber

Rz. 8 Die Tätigkeit des überwiegenden Teils der Crowdworker ist nicht durch feste Vorgaben hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsweise sowie ebenso wenig durch eine Eingliederung in eine Betriebsorganisation oder den Betriebsablauf des jeweiligen Auftraggebers gekennzeichnet (HWK/Henssler, TVG, § 12a Rn 22). Hieraus lässt sich aber keine generelle Ablehnung der Arb...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / II. Arbeitgeberseitiger Verzicht nach § 75a HGB

Rz. 90 Eine weitere Möglichkeit für den Arbeitgeber, sich von der Wettbewerbsvereinbarung zu befreien, besteht darin, dass er einseitig auf das Wettbewerbsverbot verzichtet (§ 75a HGB). Dieser Verzicht kann nur schriftlich und vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ggü. dem Arbeitnehmer erklärt werden. Dann ist der Arbeitnehmer sofort nach Vertragsende frei. Der Arbeitgeber...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Pensionszusagen

Rz. 752 Inhalt einer Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei einer Kapitalgesellschaft kann grds. jede Art von Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sein. In einem Einzelunternehmen oder einer freiberuflichen Praxis kommt jedoch nur die Gewährung von Alters-, Invaliden- und Waisenversorgung in Betracht. Eine Zusage auf Gewährung von W...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Verfügungs- und Verwendungsfreiheit

Rz. 1770 Die Voraussetzung der tatsächlichen Durchführung erfordert, dass der Arbeitnehmer-Ehegatte über sein Gehalt uneingeschränkt verfügen kann. Das Gehalt muss also ersichtlich in den alleinigen Einkommens- und Vermögensbereich des Arbeitnehmer-Ehegatten gelangen, und zwar ohne jeglichen Vorbehalt hinsichtlich seiner Verwendung. Rz. 1771 Ist das Gehalt erst einmal in die ...mehr

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§ 32 Abwicklung / A. Allgemeines

Rz. 1 Zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses anlässlich seiner Beendigung gehört als Pflicht des Arbeitnehmers die Herausgabe der Arbeitsgeräte, -mittel, -unterlagen und Schlüssel zu Geräten, Maschinen, Räumen und als Pflicht des Arbeitgebers die Ausstellung und Aushändigung der Arbeitspapiere und des Arbeitszeugnisses. Mit anderen Worten, die Personalakte des Arbeitnehmers...mehr

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§ 32 Abwicklung / cc) Erwähnung von Betriebsratstätigkeiten

Rz. 102 Unterbrechungen durch Betriebsratstätigkeit sind im Zeugnis bei der Dauer der Beschäftigung grds. nicht aufzuführen, (vgl. BAG v. 10.5.2005 – 9 AZR 261/04 m.w.N.). Soweit Betriebsratsmitglieder nicht nach § 38 BetrVG freigestellt sind, wird ja die vertraglich geschuldete Arbeit neben der Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben weiterhin ausgeführt (LAG Ha...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / II. Beschäftigungsklage

Rz. 167 Die Feststellungs- und Lohnzahlungsklage kann gem. § 260 ZPO auch mit der Klage auf tatsächliche Beschäftigung verbunden werden. Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung kann nur für die Zukunft verlangt werden, denn Arbeitsleistung für die Vergangenheit ist nicht mehr nachholbar. Zu unterscheiden ist zwischenmehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Kündigung vor Dienstantritt

Rz. 16 Für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Beginn der Tätigkeit bestehen in der Insolvenz keine Besonderheiten. Sofern nicht vertraglich das Recht zur Kündigung vor Dienstantritt ausdrücklich ausgeschlossen wurde, können sowohl Insolvenzverwalter als auch Arbeitnehmer bereits vor Arbeitsaufnahme kündigen (vgl. BAG v. 23.2.2017 – 6 AZR 665/15, NZA 2017, 995; BAG v...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / cc) Einbeziehung von (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnern in eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung

Rz. 528 Das BAG hat sich mit seiner Entscheidung v. 14.1.2009 – 3 AZR 20/07, NZA 2009, 490–495 = BB 2009, 954–959 = DB 2009, 15451548) – obwohl es im konkreten Fall im Ergebnis einen Anspruch des Klägers verneint hat – vor dem Hintergrund der Maruko-Entscheidung des EuGH (v. 1.4.2008, BetrAV 2008, 305) gegen die bisherige Rspr. (vgl. u.a. BAG v. 26.10.2006, AP BGB § 611 Kirc...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Darlehensvereinbarungen

Rz. 1777 Darlehensvereinbarungen zwischen den Vertragsparteien eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses stehen grds. nicht der Anerkennung dieses Arbeitsverhältnisses entgegen. Sind die wechselseitigen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag tatsächlich durchgeführt und damit erfüllt worden, so ist eine Darlehensvereinbarung bzgl. des gezahlten Gehaltes nicht zu beanstanden. Die ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 22. Außerdienstliches Verhalten

Rz. 329 Das außerdienstliche Verhalten ist grds. kündigungsrechtlich irrelevant, da zwischen dienstlichem und privatem Lebensbereich des Arbeitnehmers zu trennen ist. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis durch das außerdienstliche Verhalten konkret berührt wird, da in einem solchen Fall der Arbeitnehmer gegen seine allgemeine Pflicht zur Rücksichtnahme ...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / a) Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen

Rz. 163 Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 BDSG benennen öffentliche Stellen einen Datenschutzbeauftragten. Dies gilt gem. § 5 Abs. 2 S. 2 BDSG auch für öffentliche Stellen nach § 2 Abs. 5 BDSG, die am Wettbewerb teilnehmen. Für mehrere öffentliche Stellen kann gem. § 5 Abs. 2 BDSG unter Berücksichtigung ihrer Organisationsstruktur und ihrer Größe ein gemeinsamer Datenschutzbeauftragter be...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Einzelvertraglicher Kündigungsausschluss

Rz. 13 § 113 S. 1 InsO ordnet die Unbeachtlichkeit eines einzelvertraglich vereinbarten Ausschlusses des Rechts zur ordentlichen Kündigung an. Sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Arbeitnehmer können danach trotz einer entgegenstehenden vertraglichen Abbedingung des Kündigungsrechts in der Insolvenz ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist bemisst sich nach den jeweils...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Erlöschen der Mitgliedschaft

Rz. 352 Weitere Fälle des Endes der "Amtszeit" sind die Niederlegung des Betriebsratsamtes (§ 24 Nr. 2 BetrVG), eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die ggü. dem Betriebsratsvorsitzenden oder in der Betriebsratssitzung formfrei erklärt werden kann. Sie ist unwiderruflich und unanfechtbar. Gibt es keine weiteren Betriebsratsmitglieder mehr, erfolgt die Niederlegung gegen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Rechtswirkungen

Rz. 1526 Nach § 77 Abs. 4 BetrVG gelten Betriebsvereinbarungen unmittelbar und zwingend. Dies bedeutet, sie gestalten die Rechtslage unmittelbar selbst, gelten als Normen, brauchen nicht mehr durch Anweisungen des Arbeitgebers umgesetzt zu werden. Sie wirken automatisch auf jedes im Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung bestehende Arbeitsverhältnis ein. Diesem betriebsver...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Abfindung bei Arbeitgeberwechsel innerhalb der EU

Rz. 166 Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie zum 1.1.2018 durch das entsprechende Umsetzungsgesetz vom 21.12.2015 (BGBl I, 2553) sieht § 3 BetrAVG für Abfindungen ab dem 1.1.2018 unabhängig von ihrer Höhe vor, dass die Abfindung grundsätzlich immer nur mit Zustimmung des Versorgungsberechtigten erfolgen darf, wenn der ausgeschiedene Mitarbeiter ein ...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / II. Vertragsverhältnisse

Rz. 7 Das Vertragskonstrukt zwischen den drei Akteuren (plattformbetreibendes Unternehmen, Crowd-sourcer und Crowdworker) bzw. teilweise sogar vier oder mehr Akteuren kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Zu unterscheiden ist zunächst zwischen der vorgeschalteten Nutzungs-/oder Rahmenvereinbarung zwischen der Plattform und den Crowdsourcern (Plattform <-> Crowdsourcer...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / III. Betriebsübergang

Rz. 58 Sofern das Altersteilzeitarbeitsverhältnis lediglich mit (durchgängig) reduzierter Arbeitszeit durchgeführt wird, gelten für einen Betriebsübergang die allgemeinen Regeln. Erfolgt der Betriebsübergang während der "Arbeitsphase" im sog. Blockmodell, geht das Arbeitsverhältnis nach § 613a BGB auf den Erwerber über (BAG v. 19.10.2004 – 9 AZR 647/03, DB 2005, 779). Umstri...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / kk) Gleichbehandlung und Rente

Rz. 884 Eine tarifliche Regelung, die Frauen, die mit Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, um gesetzliche Rente in Anspruch zu nehmen, einen Anspruch auf Übergangsgeld gibt, Männern aber erst dann, wenn sie mit Vollendung des 65. Lebensjahres ausscheiden, verstößt jedenfalls insoweit gegen Art. 119 EG-Vertrag und Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 GG, wi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeines

Rz. 1661 Volontär ist, wer für ein bestimmtes Fachgebiet und für einen gewissen Zeitraum, ohne dass dies von einem vorgeschriebenen Ausbildungs- oder Prüfungsplan gefordert wird, bei einem Arbeitgeber tätig wird, um einen Einblick in dieses Fachgebiet zu erhalten oder darin ausgebildet zu werden und ohne hiermit eine abgeschlossene Fachausbildung in einem anerkannten Ausbild...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Lebenswandel

Rz. 332 Ein lockerer oder unsittlicher Lebenswandel stellt grds. keinen Kündigungsgrund dar (LAG Hamm v. 14.1.1998 – 3 Sa 1087/97, NZA 1999, 546; LAG Baden-Württemberg v. 3.4.1967 – 4 Sa 13/67, BB 1967, 757). Intime Beziehungen zwischen volljährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigen den Arbeitgeber auch dann nicht zur Kündigung, wenn es sich hierbei um die Aufnah...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2 Sachliche Zuständigkeit

Zu unterscheiden ist zwischen dem Urteilsverfahren für Klagen in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und dem Beschlussverfahren in Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsangelegenheiten. Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ergibt sich für das Urteilsverfahren in individual-arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nach § 2 ArbGG. Für das Beschlussverfahren in bestimmten kollektiv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Befristete Einstellung von Ersatzkräften

Rz. 601 Die in § 21 BEEG getroffenen arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für die befristete Einstellung von Ersatzkräften reichen über den Geltungsbereich des BEEG hinaus. Sie erfassen nach § 21 Abs. 1 BEEG befristete Arbeitsverträge zur Vertretung anderer Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen für Zeitenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kündigung / c) Besonderheiten bei der Änderungskündigung

Rz. 157 Bei einer Änderungskündigung ist zu differenzieren: Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos an, wird der Arbeitsvertrag geändert und es kommt in diesem Fall zu keiner Kündigungsschutzklage. Eine dennoch eingereichte Kündigungsschutzklage wäre ohne Erfolgsaussicht. Der Arbeitgeber könnte gem. § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BetrVG beantragen, dass das ArbG ih...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.12 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 2a und b ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer festgestellten oder festgesetzten Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung oder für einen technischen Verbesserungsvorschlag nach § 20 des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen zum Gegenstand haben (§ 2 Abs. 2a ArbGG) bzw. die als Urheberrechtsstreitsach...mehr