Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.2.1 Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

Zwar binden die Grundrechte gem. Art. 1 Abs. 3 GG nur Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) als unmittelbar geltendes Recht. Nur Art. 9 Abs. 3 GG (Koalitionsfreiheit) und Art. 33 GG (Zugang zu öffentlichen Ämtern) weichen von diesem System ab und gelten für das Arbeitsrecht unmittelbar. Nach der Lehre der mittelbaren Drit...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.2.2 Die wichtigsten Grundrechte der Arbeitnehmer

Art. 1 Abs. 1 GG (Würde des Menschen) Der Begriff "Würde" geht davon aus, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und auf die Umwelt einzuwirken. Die "Menschenwürde" lässt sich am ehesten vom Verletzungsvorgang her bestimmen: Der Mensch darf keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bl...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 1 Einführung

Im Arbeitsrecht ist eine Fülle unterschiedlichster Vorschriften zu beachten, die von verschiedenen Institutionen geschaffen wurden (z. B. Bundestag, Landtag, EU, Tarifpartnern, Betriebspartnern, Vertragspartnern) und inhaltlich häufig gar nicht aufeinander abgestimmt sind. Damit man aber überhaupt erkennen kann, welche der sich u. U. widersprechenden Regelungen im Einzelfall...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.8 Betriebliche Übung/Gesamtzusagen/Einheitsregelungen

In der Grafik über die Rangordnung der Rechtsgrundlagen[1] ist zwischen der Rubrik "Arbeitsvertrag" und den hier besprochenen Rechtsgrundlagen nur eine unterbrochene Trennungslinie. Dies liegt daran, dass betriebliche Übung, Gesamtzusagen und Einheitszusagen auch vertragliche Ansprüche sind, die aber den Arbeitnehmer als Teil der Belegschaft betreffen. Damit ist hier auch ei...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3 Arten der Rechtsquellen und ihre Rangordnung

Als Grundsatz gilt bei mehreren rechtlichen Regelungen das Ordnungsprinzip, was bedeutet, dass die höherrangige Vorschrift die niederrangige verdrängt. 3.1 EG (EU)-Verordnungen/allgemeine Regeln des Völkerrechts Art. 117 EG-Vertrag verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer gemeinsamen Sozialpolitik. Gehandelt wird in der EU gem. Art. 189 durch Verordnungen, Richtlinien und Ent...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.4 Rechtsverordnungen

Rechtsverordnungen werden nicht vom Gesetzgeber erlassen, sondern vom zuständigen Minister aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung. Meist geht es um Arbeitssicherheit (z. B. GefahrstoffVO). Die Rechtsverordnungen sind den oben genannten Vorschriften untergeordnet, dürfen also nicht dagegen verstoßen.mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6 Betriebs-/Dienstvereinbarungen (BV/DV)

3.6.1 Zustandekommen Betriebs- und Dienstvereinbarungen sind schriftliche Verträge zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat/Personalrat. § 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG spricht zwar etwas eigentümlich davon, dass Betriebsvereinbarungen gemeinsam zu beschließen seien, dennoch handelt es sich hier, wie bei einem Tarifvertrag, um einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der dur...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.7 Arbeitsvertrag

3.7.1 Grundsätzliches Die auf die Betriebsvereinbarungen folgenden Rechtsquellen sind die Arbeitsverträge. Denn gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG gehen (kollektivrechtlich geltende) Tarifverträge und gem. § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG Betriebsvereinbarungen vor, es sei denn, einzelne arbeitsvertragliche Bestimmungen sind für den Arbeitnehmer günstiger (vgl. beim Tarifvertrag § 4 Abs. 3 ...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.4 Grenzen der Regelungsbefugnis

Die Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung steht in der Grafik (siehe Punkt 2) unter EU-Recht, Grundgesetz, formellen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Tarifverträgen. Sie darf damit gegen solche Regelungen nicht verstoßen, sonst ist sie als Ganzes oder in einzelnen Teilen unwirksam. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie eine günstigere oder ungünstigere Regelung als die überg...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.8.3 Arbeitsrechtliche Gesamtzusagen und betriebliche Einheitsregelungen

Eine Gesamtzusage ist eine einzige Willenserklärung, die sich an die gesamte Belegschaft oder an bestimmte Arbeitnehmergruppen richtet. Der Arbeitgeber erklärt sein Angebot in allgemeiner Form, z. B. auf einer Betriebsversammlung, durch Aushang am schwarzen Brett oder mit Rundschreiben. Die wohl herrschende Meinung nimmt hier an, dass dadurch jedem einzelnen Arbeitnehmer ein...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.3 Formelle Gesetze

Formelle Gesetze kommen zustande im förmlichen Gesetzgebungsverfahren durch den Gesetzgeber Bundestag (Art. 77 Abs. 1 GG) bzw. Landtag. Dabei bricht Bundesrecht Landesrecht (Art. 31 GG). Es gibt formelle Gesetze privaten Rechts, die je nach Geltungsbereich für bestimmte Berufsgruppen oder nach bestimmter Schutzbedürftigkeit geschaffen wurden. Praxis-Beispiel §§ 105ff. GewO für...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.2 Beschluss der Mitarbeitervertretung

Der Abschluss einer wirksamen BV/DV setzt auf Seiten der Mitarbeitervertretung einen entsprechenden Beschluss voraus, weil der Betriebsrat/Personalrat nur so seinen Willen bilden kann (§ 33 BetrVG; im öffentlichen Dienst: vgl. § 39 BPersVG). Dennoch kann gegenüber dem Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats/Personalrats auch einmal durch schlüssiges Verhalten ausnahmsweis...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.7.2 Günstigkeitsprinzip

Das Günstigkeitsprinzip ist die Ausnahme des als Grundsatz geltenden Ordnungsprinzips: Die dem Arbeitnehmer günstigere einzelvertragliche Regelung geht den höher stehenden Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen vor. Das ergibt sich für das Verhältnis Arbeitsvertrag/Tarifvertrag aus § 4 Abs. 3 TVG. Für das Verhältnis Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung ist eine gesetzliche...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.9 Direktionsrecht/Weisungsrecht des Arbeitgebers

Als letzte Rechtsquelle ist das Direktionsrecht zu beachten. Das Direktions- oder Weisungsrecht gestattet es dem Arbeitgeber, gegenüber dem Arbeitnehmer verhaltenslenkende Anordnungen zu treffen, die sich auf die Tätigkeit selbst oder damit zusammenhängende Verhaltensweisen beziehen. Hiernach kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nach Art, Ort und Zeit näher bestimmen. Wie...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.1 EG (EU)-Verordnungen/allgemeine Regeln des Völkerrechts

Art. 117 EG-Vertrag verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer gemeinsamen Sozialpolitik. Gehandelt wird in der EU gem. Art. 189 durch Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen. Dabei gelten die EG-VO als internationales Gesetzesrecht unmittelbar ohne förmliche Umwandlung in innerstaatliches Recht (Transformation) in jedem Mitgliedstaat (§ 189 Abs. 2 EG-Vertrag).[1] Diese ...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.5 Tarifverträge

Tarifverträge sind schriftliche (§ 1 Abs. 2 TVG) Verträge zwischen einem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft zur Regelung von Rechten und Pflichten der Vertragsschließenden, also der Tarifvertragsparteien (schuldrechtlicher Teil: § 1 Abs. 1, 1. Fall TVG) und zur Regelung von Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (normativer Teil: § ...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.1 Zustandekommen

Betriebs- und Dienstvereinbarungen sind schriftliche Verträge zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat/Personalrat. § 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG spricht zwar etwas eigentümlich davon, dass Betriebsvereinbarungen gemeinsam zu beschließen seien, dennoch handelt es sich hier, wie bei einem Tarifvertrag, um einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der durch übereinstimmende ...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.5 Inhalt und Rechtswirkungen; Günstigkeitsprinzip

Ebenso wie der TV enthält die Betriebs-/Dienstvereinbarung Rechtsnormen, die unmittelbar und zwingend gelten (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG). Diese Vorschrift ist auch bei der Dienstvereinbarung entsprechend anzuwenden. Das bedeutet: Unmittelbare Wirkung Regelt eine Betriebs-/Dienstvereinbarung den Inhalt der einzelnen Arbeitsverhältnisse, werden diese entsprechend umgestaltet bzw....mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.3 Regelungsmaterie

Mit Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden echte Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung vertraglich geregelt. Diese sind vor allem in § 87 BetrVG, §§ 78 BPersVG geregelt.. Einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers sind hier, jedenfalls zulasten der Arbeitnehmer unwirksam. Das BAG spricht hier von der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung.[1] Im öffentlichen Dienst ist die...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.7.3 Folgen fehlerhafter Verträge

Ein Vertrag, der insgesamt gegen höherrangiges Recht verstößt, ist unwirksam (§ 134 BGB: Ordnungsprinzip). Verstoßen nur einzelne Bestimmungen gegen höherrangiges Recht, ist grds. davon auszugehen, dass der Arbeitsvertrag im Übrigen gilt (vgl. § 139 BGB). An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt dann die gesetzliche oder tarifliche Bestimmung. Praxis-Beispiel Herr X hat mit...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.8.1 Grundsätzliches/kollektives Günstigkeitsprinzip

Ist für den Arbeitnehmer erkennbar, dass er nur als Teil der Belegschaft betroffen ist, dass also für ihn keine Sonderregelung gelten soll, kann er auch beim Günstigkeitsvergleich nur als Teil der Belegschaft berücksichtigt werden. Praxis-Beispiel Früher galt in der Firma A eine betriebliche Übung, wonach die Arbeitnehmer zu Weihnachten jeweils 500 EUR erhalten haben. Insgesa...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.8.2 Betriebliche Übung

Eine betriebliche Übung entsteht aus einem fortgesetzten, die Arbeitnehmer begünstigenden Verhalten des Arbeitgebers, das bei den begünstigten Arbeitnehmern unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (§ 242 BGB) den verständlichen Eindruck vermittelt, der Arbeitgeber wolle sich durch diese günstigere und vorbehaltlose Verhaltensweise oder Leistung auch in Zukunft an ein der...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.7.1 Grundsätzliches

Die auf die Betriebsvereinbarungen folgenden Rechtsquellen sind die Arbeitsverträge. Denn gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG gehen (kollektivrechtlich geltende) Tarifverträge und gem. § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG Betriebsvereinbarungen vor, es sei denn, einzelne arbeitsvertragliche Bestimmungen sind für den Arbeitnehmer günstiger (vgl. beim Tarifvertrag § 4 Abs. 3 TVG Günstigkeitsprinz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugend- und Auszubildendenv... / Zusammenfassung

Begriff Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten) in einem Betrieb oder einer Behörde. Sie arbeitet eng mit dem Betriebsrat bzw. der Personalvertretung zusammen und wirkt auf die Berücksichtigung der Belange der Jugendlichen unter 1...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 10 Gesetzliche Aufzeichnungspflichten

In der Praxis der Vertrauensarbeitszeit kommt der Einhaltung der werktäglichen Höchstarbeitszeit sowie der Erfüllung der arbeitszeitgesetzlichen Aufzeichnungspflicht besondere Bedeutung zu. Der Arbeitgeber muss deshalb im Rahmen seiner Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes dafür sorgen, dass Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit die arbeitszeitgesetzlichen...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 1 Gesetze, Vorschriften und Entscheidungen

Das europäische Arbeitsrecht ist keine eigenständige Rechtsmaterie. Ähnlich wie das deutsche Arbeitsrecht einen – wenn auch stark verselbstständigten und öffentlich-rechtlich beeinflussten – Teil des deutschen Zivilrechts darstellt, gehört auch das europäische Arbeitsrecht der umfassenderen Rechtsmaterie des Europarechts an. Es unterliegt dessen Regeln und lässt sich in sein...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht

Zusammenfassung Überblick Das europäische Arbeitsrecht ist seit Längerem im Blickfeld des nationalen arbeitsrechtlichen Interesses. Seit Jahren zeigen spektakuläre Fälle immer wieder, dass den europarechtlichen Vorgaben auch im Bereich des Arbeitsrechts eine erhebliche Bedeutung zukommt. Erinnert sei an dieser Stelle nur an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (Eu...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / Zusammenfassung

Überblick Das europäische Arbeitsrecht ist seit Längerem im Blickfeld des nationalen arbeitsrechtlichen Interesses. Seit Jahren zeigen spektakuläre Fälle immer wieder, dass den europarechtlichen Vorgaben auch im Bereich des Arbeitsrechts eine erhebliche Bedeutung zukommt. Erinnert sei an dieser Stelle nur an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Entlass...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3 Diskriminierungsverbote

Das Verbot von Diskriminierungen ist ein wesentliches Anliegen des Europarechts. Dabei geht der EuGH von einem (ungeschriebenen) allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich des Arbeitsrechts aus, der allerdings durch Primär- und Sekundärrecht konkretisiert werden muss. 3.1 Allgemein Für dieses konkretisierende Recht folgt der europäische Normgeber einer speziellen Regelu...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.4 Umsetzung in das deutsche Recht

Die 3 dargestellten Antidiskriminierungsrichtlinien und die Richtlinie 2004/113/EG sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14.8.2006[1] in deutsches Recht umgesetzt worden. Das AGG regelt in seinem ersten Teil die Diskriminierungsverbote für das Arbeitsrecht und zählt diese in § 1 AGG auf.[2] In §§ 19 ff. AGG stellt das Gesetz teilweise über europarechtli...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 1.5.1 Grundsatz: Rechtsschutz vor nationalen Gerichten

Ist nicht ausnahmsweise der direkte Klageweg zum Gericht der Europäischen Union (EuG)[1] eröffnet, muss gegen die Verletzung des EU-Rechts zunächst vor dem nationalen Richter vorgegangen werden. Klageart und Zulässigkeitsvoraussetzungen richten sich in diesem Fall nach nationalem Recht. Das nationale Gericht prüft von Amts wegen[2], ob unmittelbar anwendbare europarechtliche...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 1.5 Rechtsschutz im Unionsrecht

Der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes gehört zu den wesentlichen Prinzipien des Europarechts. Dies hat der EuGH in seiner Rechtsprechung mehrfach bestätigt.[1] Für den Einzelnen resultiert daraus ein Anspruch auf richterliche Prüfung jeder Maßnahme, die in seine unionsrechtlich verliehenen Rechte eingreift. 1.5.1 Grundsatz: Rechtsschutz vor nationalen Gerichten Ist nicht aus...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 5 Umstrukturierung und Insolvenz von Unternehmen

Das Europarecht schützt die Arbeitnehmer bereits seit den 70er-Jahren vor den sozialen Folgen von Unternehmensumstrukturierungen. Bis heute sind die 3 insoweit zentralen Richtlinien zu Massenentlassungen, Betriebsübergängen und Arbeitgeberinsolvenz in der Praxis von enormer Bedeutung. 5.1 Massenentlassungen Die Richtlinie 98/59/EG vom 20.7.1998[1] enthält Mindestvorschriften z...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 1.3 Wirkung des EG-Rechts im nationalen Rahmen

Die Wirkung des europäischen Rechts in der nationalen Rechtsordnung ergibt sich aus juristisch sehr unterschiedlichen Prinzipien: 1.3.1 Unmittelbare Anwendbarkeit Infographic Primärrecht Viele europarechtliche Regelungen enthalten nur innerhalb der Union geltende Kompetenzvorschriften oder Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten. EU-Rechtsnormen finden aber auch unmittelbar in den ...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.5 Schutz besonderer Personengruppen

4.5.1 Kinder und Jugendliche Der Schutz von Kindern und von jugendlichen Arbeitnehmern ist Gegenstand der Richtlinie 94/33/EG vom 22.6.1994[1], deren Vorgaben in Deutschland durch Gesetz vom 1.7.1997 in das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) [2] integriert worden sind. Inhaltlich schreibt die Richtlinie 94/33/EG unter anderem ein grundsätzliches Verbot der Kinderarbeit vor. ...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 2.2 Schutzgehalt

Art. 45 AEUV soll die Mobilität der Arbeitnehmer in der EU fördern und zielt daher darauf ab, den Unionsbürgern die grenzüberschreitende Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme zu erleichtern. Zu diesem Zweck enthält Art. 45 AEUV verschiedene Schutzgebote. 2.2.1 Recht auf Einreise und Aufenthalt gemäß Art. 45 Abs. 3 AEUV Art. 45 Abs. 3 AEUV gewährt als unmittelbar anwendbares Recht d...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4 Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen

Das Europarecht hat auch über die allgemeinen Prinzipien, insbesondere die Diskriminierungsverbote, hinaus gezielt Aspekte des Arbeitsverhältnisses – durch Richtlinien – geregelt. Die wesentlichen arbeitsrechtlichen Richtlinien[1] haben bereits weitreichenden Einfluss auf die Gestaltung des deutschen individual- und kollektivrechtlichen Arbeitsrechts gehabt und werden – in d...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 1.5.2 Vorabentscheidungsverfahren

Das in Art. 267 AEUV vorgesehene Vorabentscheidungsverfahren stellt eine besondere Form der Kooperation zwischen den nationalen Gerichten und dem EuGH dar. Die Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens hat das nationale Gericht immer dann zu prüfen, wenn sich Fragen der Auslegung des EU-Vertrags oder des AEU-Vertrags bzw. der Auslegung oder Gültigkeit sekundärrechtlicher Vor...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.7 Wechselwirkung und Vorrang des Europarechts gegenüber deutschem Recht – Beispiel Urlaubsrecht

Das europäische Recht hat einen erheblichen Einfluss auf das in Deutschland geltende Arbeitsrecht. Die Einwirkung erfolgt insbesondere über die europä­ischen Richtlinien, die materielle Mindeststandards für die deutsche Gesetzgebung setzen, und über deren Interpretation durch den EuGH, die für die deutschen Gerichte verbindlich ist. Dieser Einfluss zeigt sich oft auch erst l...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.3 Gleichbehandlungsrichtlinien

In Gleichbehandlungsrichtlinien, von denen hier die 3 wichtigsten dargestellt werden, hat die EU das Diskriminierungsverbot für wesentliche Teile des Arbeitslebens geregelt. Die Richtlinie 2006/54/EG vom 5.7.2006[1] verbietet die Diskriminierung wegen des Geschlechts über das Entgelt hinaus. Durch die Richtlinie 2000/43/EG vom 29.6.2000 ist die Diskriminierung wegen der Rass...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.4.3 Rechtsfolgen und sonstige Pflichten des Arbeitgebers

Die Rechtsfolgen für verbotene Diskriminierungen sind in § 7 AGG und § 15 AGG geregelt. Nach § 7 Abs. 2 AGG sind Vereinbarungen nichtig, die gegen ein Benachteiligungsverbot des AGG verstoßen. Bei Einzelverträgen kann es eventuell zu einer ergänzenden Vertragsauslegung kommen, aber möglicherweise zu einer Gleichbehandlung "nach oben".[1] Jedenfalls für Betriebsvereinbarungen...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.4 Verbot der Diskriminierung wegen des Alters – Richtlinie 2000/78/EG

Die Richtlinie 2000/78/EG untersagt auch jede unmittelbare und mittelbare Ungleichbehandlung aufgrund des Lebensalters in Beschäftigung und Beruf durch Normen mit unionsrechtlichem Bezug.[1] Schutzgehalt Dieses Verbot erfasst nicht nur eine Schlechterstellung älterer Arbeitnehmer, sondern auch eine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer. Dies ist für viele Arbeitsbedingunge...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 1.1 Begriff des "Europarechts"

Schon der Begriff "Europarecht" oder "europäisches Unionsrecht" ist präzisierungsbedürftig, da er in der Praxis in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet wird. Zu unterscheiden ist zwischen dem Europarecht in einem weiteren und in einem engeren Sinne. In einem weiteren Sinne wird das Europarecht verstanden als die Summe aller Rechtsregeln, die für die Europäische Union (E...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.2 Verbot der Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft – Richtlinie 2000/43/EG

Die Richtlinie 2000/43/EG verbietet jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen der Rasse oder ethnischen Herkunft. Die Richtlinie enthält keine Definition ihres Schutzbereichs, nach ihrem Art. 3 Abs. 2 ist aber jedenfalls die Staatsangehörigkeit wegen des insoweit vorrangigen Art. 18 AEUV nicht erfasst. Bereits die (pauschale) öffentliche Äußerung eines Arbeitgeb...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.2.4 Ungleichbehandlung

Eine unzulässige Ungleichbehandlung kann nur zwischen vergleichbaren Personen vorliegen. Deshalb ist ein Vergleich zwischen Arbeitnehmern unzulässig, deren Entgelte durch verschiedene "Quellen" festgesetzt wurden.[1] Nach der Rechtsprechung des EuGH ist Art. 157 AEUV nicht nur auf unmittelbare, sondern auch auf mittelbare Diskriminierungen anwendbar.[2] So liegt eine mittelb...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.2.1 Unmittelbare Wirkung

Art. 157 AEUV ist nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH unmittelbar anwendbar.[1] Die Regel kann auch zwischen Privaten geltend gemacht werden. Verboten sind daher nicht nur staatliche Vorschriften und Maßnahmen, die zu ungleichem Entgelt für gleiche Arbeit führen, sondern auch diskriminierende Vereinbarungen in Tarif- und Individualverträgen.[2] Der Arbeitnehmerbegriff...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 1.3.2 Vorrang des Unionsrechts

Die EU ist darauf angewiesen, dass ihre Rechtsvorschriften überall in der Union gleichermaßen angewendet werden. Die einheitliche Anwendung wird dadurch gewährleistet, dass die Regeln des Unionsrechts im Konfliktfall jeder Vorschrift des nationalen Rechts, auch dem Verfassungsrecht, vorgehen (Vorrang des Unionsrechts). Die wichtigste Konsequenz des Vorrangprinzips ist, dass ...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.5.1 Kinder und Jugendliche

Der Schutz von Kindern und von jugendlichen Arbeitnehmern ist Gegenstand der Richtlinie 94/33/EG vom 22.6.1994[1], deren Vorgaben in Deutschland durch Gesetz vom 1.7.1997 in das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) [2] integriert worden sind. Inhaltlich schreibt die Richtlinie 94/33/EG unter anderem ein grundsätzliches Verbot der Kinderarbeit vor. Unter Kinderarbeit wird die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 3.1 Allgemein

Für dieses konkretisierende Recht folgt der europäische Normgeber einer speziellen Regelungstechnik: Die Anwendbarkeit einzelner Differenzierungskriterien wird durch Primärrecht und durch Richtlinien ausgeschlossen (sog. Anknüpfungsverbote). So untersagt Art. 18 AEUV die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, während Art. 157 Abs. 1 AEUV die Entgeltdiskriminierung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 3.1.2 Beweislast

Eine mittelbare Diskriminierung könnte ein Anspruchsteller vor Gericht selten in vollem Umfang nach den allgemeinen Beweislastregeln beweisen. Um die Diskriminierungsverbote effektiv zu machen, hat der EuGH deshalb früh eine Erleichterung nationaler Beweislastregeln gefordert.[1] Im Anschluss an diese Rechtsprechung sieht das Europarecht nun Beweiserleichterungen vor[2]: Dan...mehr