Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Bereits im September 2022 wurde das Infektionsschutzgesetz bzgl. Urlaub und Absonderung angepasst. Seit dem 1.10.22 gilt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung und die Corona-Sonderregelungen in Bezug auf das Kinder-, Kranken- und Betreuungsgeld wurden verlängert. Die Bundesregierung hat einen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / Arbeitsrecht

1 Begriffsmerkmale einer Gewerkschaft Auch wenn in zahlreichen verschiedenen Gesetzen Rechte und Pflichten von Gewerkschaften geregelt sind, z. B. im TVG, BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetzen, MitbestG, ArbGG oder SGG, ist nach BAG von einem gesetzesübergreifend einheitlichen Gewerkschaftsbegriff auszugehen, der das Erfordernis der Tariffähigkeit mit einschließt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / Arbeitsrecht

1 Anzeigepflichten Nach § 17 KSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Agentur für Arbeit schriftlich Anzeige zu erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen in Betrieben mit in der Regel 21–59 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer, 60–499 Arbeitnehmern 10 % oder mehr als 25 Arbeitnehmer, mindestens 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmer entlässt. Mit dem Ausdruck "i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 5 Tarifautonomie der Gewerkschaften

Unter den von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten koalitionsspezifischen Betätigungen kommt der Tarifautonomie die mit Abstand größte Bedeutung zu. Dies zeigt bereits die große Zahl von Verbands- und Haustarifverträgen (Firmentarifverträgen). Die vom Koalitionsgrundrecht umfasste Freiheit zur kollektivvertraglichen Gestaltung beschränkt sich weder auf die Regelung von Arbeitsbeding...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Schulungsinhalt

Rz. 50 Der Anspruch in Abs. 6 besteht für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Voraussetzung ist also stets, dass eine Schulung Kenntnisse vermittelt, die sich auf die Aufgaben des Betriebsrats und deren Durchführung im Betrieb beziehen. Hinweis Maßgebend ist, ob die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 7 Entscheidung der Agentur für Arbeit

Wird der Arbeitgeber durch eine Entscheidung der Agentur für Arbeit in seinen Rechten beeinträchtigt, kann er versuchen, durch Vortrag neuer Tatsachen eine Änderung der Entscheidung herbeizuführen oder gemäß § 51 SGG gegen die Bundesagentur für Arbeit Klage vor dem Sozialgericht erheben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 2 Schutz der Koalitionsfreiheit

Das Recht, Gewerkschaften zu bilden, ist ebenso wie das Recht, zum Beitritt zu einer Gewerkschaft, verfassungsrechtlich geschützt (positive Koalitionsfreiheit).[1] Jede Behinderung dieser Koalitionsfreiheit durch Drohung, Versprechen oder sonstige Mittel ist rechtswidrig. Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 4 Vertretungsrecht vor Arbeitsgerichten

Vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht können Vertreter von Gewerkschaften Gewerkschaftsmitglieder vertreten, wenn das Gewerkschaftsmitglied einen arbeitsrechtlichen Streit als Arbeitnehmer führt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / Zusammenfassung

Begriff Eine Gewerkschaft ist eine auf freiwilliger Basis errichtete privatrechtliche Vereinigung von Arbeitnehmern, die als satzungsgemäße Aufgabe den Zweck der Wahrnehmung und Förderung jedenfalls auch der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder verfolgt, die gegnerfrei, in ihrer Willensbildung strukturell unabhängig von Einflüssen Dritter und auf überbetrieblicher Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitgeber, der in einem Zeitraum von 30 Kalendertagen eine größere Anzahl von Arbeitnehmern entlassen will, muss dies vorher bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Anzeigepflicht ist abhängig von der Betriebsgröße und der Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die Vorschriften zur Massenentlassung sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 9 Massenentlassung und Kurzarbeit

§ 19 KSchG ermöglicht eine besondere Form der Kurzarbeit: Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage, bei Massenentlassungen die zu entlassenden Arbeitnehmer innerhalb der ein- oder zweimonatigen Sperrfrist voll zu beschäftigten, so kann die Bundesagentur für Arbeit zulassen, dass der Arbeitgeber für die Zwischenzeit Kurzarbeit einführt. Der Arbeitgeber ist im Fall der Kurzarbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 8 Betriebsrats- und Gewerkschaftstätigkeit

Nach § 74 Abs. 3 BetrVG sind Arbeitnehmer, die im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes Aufgaben (z. B. als Betriebsrat, Wahlvorstand, Mitglied der Einigungsstelle) übernehmen, hierdurch – unbeschadet der sich aus ihrem Amt ergebenden Pflichten – nicht gehindert, als Gewerkschaftsmitglieder für ihre Gewerkschaft auch im Betrieb tätig zu sein. Eine Mitteilungspflicht des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 7 Klagerecht bei Tarifbruch

Die Gewerkschaften können einen Unterlassungsanspruch gegen tarifwidrige Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden gerichtlich durchsetzen. Die Regelungen des Tarifvertrags gehen auch der sog. Regelungsabrede (d. h. Übernahme von formlos zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbarten Regelungen in Einzelarbeitsverträgen) vor.[1] Die Gewerkschaften haben außerdem gegenübe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.2 Geeignete Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Rz. 78 Die Themen der Schulungs- und Bildungsveranstaltungen müssen einen Bezug zur Betriebsratstätigkeit im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts aufweisen (BAG, Beschluss v. 11.8.1993, 7 ABR 52/92 [1]). Aufgabe einer Schulung nach Abs. 7 ist daher nicht, den Rückstand der Betriebsräte im Allgemeinwissen abzubauen, sodass eine Beziehung zur Betriebsratstätigkeit fehlen kann (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 9 Keine Wahl gewerkschaftlicher Vertrauensleute im Betrieb

Gewerkschaftliche Vertrauensleute sollen die Gewerkschaftsmitglieder in den Betrieben betreuen, neue Mitglieder werben und den gewerkschaftlichen Zielen in den Betrieben Gehör verschaffen. Ihre Arbeit ist von der Koalitionsfreiheit garantiert und damit verfassungsmäßig geschützt.[1] Die nach wie vor vielfach zitierte Entscheidung des BAG vom 8.12.1978,[2] wonach Gewerkschafte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 2 Ermittlung des Schwellenwerts

Die Anzeigepflicht gilt nur für die Entlassung von Arbeitnehmern. Arbeitnehmer sind alle Personen, die im Rahmen eines abhängigen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses für einen anderen nach dessen Weisung Leistung erbringen. Erfasst sind demnach alle Arbeitnehmer, auch geringfügig Beschäftigte, Auszubildende sonstige zu ihrer Ausbildung Tätige (z. B. Umschüler) und Volontäre. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 6 Rechtswirkungen der Anzeige

Die Anzeige setzt eine einmonatige Sperrfrist in Lauf. Vorher werden die Entlassungen nur mit besonderer Zustimmung der Agentur für Arbeit wirksam.[1] Die Agentur für Arbeit kann die Frist bis zu 2 Monaten verlängern. Die Zustimmung der Agentur für Arbeit kann auch rückwirkend zum Tag der Antragstellung erteilt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 8 Ausnahmebetriebe

Der Massenentlassungsschutz gilt nicht für Saison- und Kampagnebetriebe, wenn die Entlassungen durch die Eigenart des Betriebs bedingt sind.[1] Saisonbetriebe sind alle Betriebe, die regelmäßig in einer bestimmten Jahreszeit aus witterungsabhängigen (Skilifte usw.) oder anderen Gründen (z. B. Weihnachten) verstärkt arbeiten. Kampagnebetriebe sind solche, die regelmäßig nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 1 Anzeigepflichten

Nach § 17 KSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Agentur für Arbeit schriftlich Anzeige zu erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen in Betrieben mit in der Regel 21–59 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer, 60–499 Arbeitnehmern 10 % oder mehr als 25 Arbeitnehmer, mindestens 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmer entlässt. Mit dem Ausdruck "in der Regel" wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 3 Beteiligung des Betriebsrats

Beabsichtigt der Arbeitgeber, nach § 17 Abs. 1 KSchG anzeigepflichtige Entlassungen vorzunehmen, so hat er dem Betriebsrat gemäß § 17 Abs. 2 KSchG rechtzeitig die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und ihn schriftlich insbesondere zu unterrichten über die Gründe für die geplanten Entlassungen, die Zahl und die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer, die Zahl und d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 1 Begriffsmerkmale einer Gewerkschaft

Auch wenn in zahlreichen verschiedenen Gesetzen Rechte und Pflichten von Gewerkschaften geregelt sind, z. B. im TVG, BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetzen, MitbestG, ArbGG oder SGG, ist nach BAG von einem gesetzesübergreifend einheitlichen Gewerkschaftsbegriff auszugehen, der das Erfordernis der Tariffähigkeit mit einschließt.[1] So wie z. B. § 10 Satz 1 Halbsat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 4 Zeitpunkt und Inhalt der Anzeige

Nach der Rechtsprechung des EuGH dürfen im Rahmen einer nach § 17 KSchG anzeigepflichtigen Massenentlassung Kündigungen erst dann ausgesprochen werden, wenn vorher die Massenentlassungsanzeige erstattet und das nach § 17 Abs. 2 KSchG vorgesehene Unterrichtungs- und Beratungsverfahren mit dem Betriebsrat durchgeführt wurde.[1] Die Anzeige bei der Agentur für Arbeit muss recht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 5 Unterlassene oder fehlerhafte Anzeigen

Hinweis Mögliche Änderung der BAG-Rechtsprechung Am 14.12.2023 hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts die Absicht mitgeteilt, seine bisherige Rechtsprechung in dieser Hinsicht aufgeben zu wollen. Danach könnten Kündigungen zukünftig trotz unterbliebener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige wirksam sein. Die betreffenden Verfahren wurden zunächst ausgesetzt und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 6 Verteilung von gewerkschaftlichem Werbematerial im Betrieb

Nach Aufgabe der Kernbereichstheorie [1] ist eine Abwägung nur mit entgegenstehenden Grundrechten zu treffen. Zulässig ist daher die Verteilung von Informationsmaterial [2] und von Gewerkschaftszeitungen an alle Mitarbeiter, auch per E-Mail [3] an deren dienstliche Adressen,[4] sowie das Aushängen von Plakaten. Insbesondere kann die Verteilung auch während der Arbeitszeit statt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 3 Zutrittsrecht

Verfassungsrechtlicher Anknüpfungspunkt für die gewerkschaftliche Betätigung im Allgemeinen und das betriebliche Zugangsrecht im Besonderen ist Art. 9 Abs. 3 GG. Koalitionen – und damit auch Gewerkschaften – werden umfassend in ihrem Bestand, ihrer inneren Ordnung und ihrer koalitionsspezifischen Betätigung geschützt.[1] Es obliegt der Gewerkschaft zu wählen, mit welchen Mit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Aufzeichnungspflicht (Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1)

Rz. 6 Der Arbeitgeber ist nach dem Wortlaut des § 16 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 ArbZG verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit der einzelnen Arbeitnehmer aufzuzeichnen, also nur jene Arbeitszeit, die über 8 Stunden hinausgeht. Nach Sinn und Zweck der Regelung (vgl. oben Rz. 2) ist eine nur geringfügige Überschreitung an...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitsrecht

Zusammenfassung Überblick Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [1] ist in Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien am 18.8.2006 in Kraft getreten. Erklärtes Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ide...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 2 Die gesetzlichen Regelungen des AGG im Einzelnen

2.1 Ziel und Aufbau des Gesetzes Ziel des Gesetzes ist nach § 1 AGG, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität in Beschäftigung und Beruf zu verhindern oder zu beseitigen. Mit dem Katalog der in § 1 AGG genannten Benachteiligungsgründe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 9 Unabdingbarkeit

Die im AGG enthaltenen Schutzvorschriften sind zwingend. Von ihnen kann weder im Arbeitsvertrag noch in kollektiven Vereinbarungen (Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen) zu Ungunsten der Beschäftigten abgewichen werden.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 2.4 Die 8 gesetzlich geschützten Merkmale

Die folgenden Merkmale bzw. Gründe sind nach § 1 AGG vor Diskriminierung geschützt. 2.4.1 Merkmal "Rasse" Das Merkmal "Rasse" ist von der Antirassismus-Richtlinie 2000/43/EG vorgegeben. Dieser auch in Artikel 13 EG-Vertrag erwähnte Begriff ist europarechtlich in einem umfassenden Sinne zu verstehen und soll einen möglichst lückenlosen Schutz vor ethnisch motivierter Benachteil...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 4 Organisationspflichten des Arbeitgebers

4.1 Stellenausschreibung Jede Stellenausschreibung [1] ist grundsätzlich geschlechtsneutral abzufassen. Arbeitgeber dürfen einen Arbeitsplatz öffentlich oder innerhalb des Betriebs nicht nur für Männer oder für Frauen ausschreiben, sofern nicht das Geschlecht aufgrund besonderer Umstände eine wesentliche und entscheidende Anforderung darstellt. Darüber hinaus darf ein Arbeitspl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 4.4 Notwendige Maßnahmen

4.4.1 Allgemeine Schutzpflichten – Schulung/Präventionsmaßnahmen Die Generalklausel des § 12 Abs. 1 AGG verpflichtet den Arbeitgeber, konkrete geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligungen durch Arbeitskollegen oder Dritte, wie etwa Kunden, zu treffen.[1] Was "erforderlich" ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen, nicht nach der subjekt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 2.3.4 Sexuelle Belästigung

In Erweiterung des Begriffs der Belästigung liegt eine sexuelle Belästigung bei einem "unerwünschten" Verhalten vor, das (zusätzlich) sexuell bestimmt sein muss. Zum sexuell bestimmten Verhalten gehören unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, unerwünschte sexuell bestimmte körperliche Berührungen, unerwünschte Bemerkungen sexuellen Inhalts, sowie unerwünsc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 8 Die Rolle der Antidiskriminierungsverbände

8.1 Begriff Antidiskriminierungsverbände sind Personenzusammenschlüsse, die nicht gewerbsmäßig und nicht nur vorübergehend entsprechend ihrer Satzung die besonderen Interessen von benachteiligten Personen oder Personengruppen nach Maßgabe von § 1 AGG wahrnehmen.[1] Praxis-Beispiel Antidiskriminierungsverbände Vereine, die sich spezifisch für Rechte von Frauen einsetzen. Vereine,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 5 Rechte der Beschäftigten

5.1 Beschwerderecht Betroffene Beschäftigte haben das Recht, sich wegen einer eingetretenen Benachteiligung bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren.[1] Die Beschwerde ist (vom Arbeitgeber) zu prüfen und das Ergebnis der oder dem Beschwerde führenden Beschäftigten mitzuteilen. Eine besondere Form der Mitteilung schreibt das Gesetz nicht vor; um die Mitteilung de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 3.3 Wegen des Alters

3.3.1 Allgemeine Anforderungen Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist über die allgemeine Regelung in § 8 AGG hinaus nach § 10 AGG auch dann zulässig, wenn sie "objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist; das angewandte Mittel muss angemessen und erforderlich sein".[1] Diese Regelungen entsprechen insoweit Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 3 Zulässige unterschiedliche Behandlung (Rechtfertigungsgründe)

3.1 Wegen beruflicher Anforderungen Die gesetzliche Zielsetzung, Benachteiligungen zu verhindern, gilt nicht ausnahmslos. In § 8 AGG ist geregelt, unter welchen allgemeinen Voraussetzungen berufliche Anforderungen eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können. Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines der 8 in § 1 AGG genannten Merkmale ist danach nur zulässig, wenn das Mer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 5.3 Entschädigung und Schadensersatz

5.3.1 Der Entschädigungsanspruch (§ 15 Abs. 2 AGG) Als zentrale Rechtsfolge einer Verletzung des Benachteiligungsverbots sieht das Gesetz in § 15 Abs. 2 AGG einen Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden des Betroffenen vor, also eine Art Schmerzensgeld. Dieser Anspruch ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers.[1] Der aus § 611a BGB a. F. für die Diskr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 8.1 Begriff

Antidiskriminierungsverbände sind Personenzusammenschlüsse, die nicht gewerbsmäßig und nicht nur vorübergehend entsprechend ihrer Satzung die besonderen Interessen von benachteiligten Personen oder Personengruppen nach Maßgabe von § 1 AGG wahrnehmen.[1] Praxis-Beispiel Antidiskriminierungsverbände Vereine, die sich spezifisch für Rechte von Frauen einsetzen. Vereine, die sich f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 2.4.5 Merkmal "Alter"

Der Begriff "Alter" meint Lebensalter, soll also gegen ungerechtfertigte unterschiedliche Behandlungen schützen, die an das konkrete Lebensalter anknüpfen. Es geht damit nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen vor Benachteiligung, wenngleich dies ein Schwerpunkt des Anwendungsbereichs sein soll. Geschützt werden ebenso jüngere Beschäftigte, z. B. ein 20-Jähriger,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / Zusammenfassung

Überblick Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [1] ist in Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien am 18.8.2006 in Kraft getreten. Erklärtes Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 2.3 Formen von Benachteiligungen

Der Gesetzgeber hat die europäischen Vorgaben aus den EG-Richtlinien in § 3 AGG weitgehend wörtlich übernommen. Dabei findet sich der Begriff "Diskriminierung" im Gesetz nicht. Stattdessen werden folgende Formen der Benachteiligung unterschieden: unmittelbare Benachteiligung, mittelbare Benachteiligung, Belästigung und sexuelle Belästigung. 2.3.1 Unmittelbare Benachteiligung Eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 3.3.4 Höchstaltersgrenzen bei der Einstellung

Das Gesetz lässt auch die Festlegung eines Höchstalters für die Einstellung zu.[1] Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass bei älteren Beschäftigten, deren Rentenalter bereits absehbar ist, einer aufwändigen Einarbeitung am Arbeitsplatz auch eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Mindestdauer einer produktiven Arbeitsleistung gegenüberstehen muss.[2] Achtung Statt verallgemein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 2.4.1 Merkmal "Rasse"

Das Merkmal "Rasse" ist von der Antirassismus-Richtlinie 2000/43/EG vorgegeben. Dieser auch in Artikel 13 EG-Vertrag erwähnte Begriff ist europarechtlich in einem umfassenden Sinne zu verstehen und soll einen möglichst lückenlosen Schutz vor ethnisch motivierter Benachteiligung gewährleisten. Die Verwendung des Begriffs der "Rasse" ist nicht unproblematisch. Die Mitgliedstaat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 5.2 Leistungsverweigerungsrecht

Wenn der Arbeitgeber bzw. Dienstvorgesetzte keine ausreichenden Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung ergreift, sind die betroffenen Beschäftigten nach § 14 AGG berechtigt, die Tätigkeit ohne Verlust des Entgeltanspruchs einzustellen, "soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist". Das Risiko der Berechtigung der Einstellung der Arbeit trägt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 5.3.3 Sonderregelung für Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

Der Arbeitgeber ist bei der Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen nur dann zur Entschädigung verpflichtet, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.[1] Der Verschuldensmaßstab wird hier zugunsten des Arbeitgebers angehoben. Grund für die in § 15 Abs. 3 AGG enthaltene Privilegierung ist, dass der Arbeitgeber für die Folgen einer diskriminierenden kollektivrech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 10 Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Entsprechend § 25 Abs. 1 AGG wurde eine Antidiskriminierungsstelle errichtet, die dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zugeordnet ist.[1] Jeder, der der Ansicht ist, wegen eines in § 1 AGG genannten Grunds benachteiligt worden zu sein, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bunds wenden. Nach § 27 Abs. 2 AGG unterstützt die Antidiskriminieru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 8.2 Rechte

Wenn ein Antidiskriminierungsverband mindestens 75 Mitglieder hat oder einen Zusammenschluss mit mindestens 6 anderen Verbänden bildet, ist er befugt, im Rahmen des Satzungszwecks in gerichtlichen Verfahren, in denen eine Vertretung durch Anwälte nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, also z. B. vor dem Arbeitsgericht, als Beistand Benachteiligter in der Verhandlung aufzutrete...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 2.6 Sachlicher Anwendungsbereich

Das AGG gilt nach § 2 Abs. 1 AGG sachlich für alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses, nämlich für den Zugang zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit, d. h. für das Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren, den Zugang zum beruflichen Aufstieg, d. h. für die Beförderung, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, d. h. für individual- und kollektivrechtliche Vereinbarungen und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 2.3.3 Belästigung

Wesentlich für das Vorliegen einer "Belästigung" ist nach § 3 Abs. 3 AGG die Verletzung der Würde der Person durch unerwünschte Verhaltensweisen, insbesondere durch das Schaffen eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds. Die unerwünschte Verhaltensweise muss geeignet sein, die Würde der betreffenden P...mehr