Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.1.3 Grundbegriff: vorheriges Arbeitsverhältnis

Das wesentliche Merkmal eines Arbeitsverhältnisses ist, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Arbeitnehmer ist derjenige, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerähnliche Personen / 4 Verbrauchereigenschaft

Das Bundesarbeitsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass Arbeitnehmer als Verbraucher i. S. v. § 13 BGB anzusehen sind.[1] Wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit dürfte sich diese Entscheidung auch auf den Personenkreis der arbeitnehmerähnlichen Personen erstrecken.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 2.1.2 Nachteile der Einbringung durch Sacheinlage

Im Vergleich zu den Umwandlungen durch Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Ausgliederung) weist die Einbringung eines Unternehmens durch Sacheinlage dagegen folgende Nachteile auf: Die erforderliche Übertragung eines jeden einzelnen Wirtschaftsgutes auf die Kapitalgesellschaft nach den Regeln des BGB ist zeitaufwendig und kann aufgrund der Masse der Übertragungen leicht zu Fehlern ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.3.3 Höhe der Zulage

Der Tarifvertrag lässt es zu, dass ein bis zu 2 Stufen höheres Entgelt "ganz oder teilweise" vorweg gewährt werden kann. Damit kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten maximal den Differenzbetrag zwischen seiner aktuellen Stufe bis zur übernächsten Stufe in vollem Umfang gewähren. Zulässig ist die Gewährung jedes beliebigen Betrags bis zum Maximalbetrag. Bei Beschäftigten mit e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerähnliche Personen / 2 Arbeitsgerichtsbarkeit und anwendbare Vorschriften

Für arbeitnehmerähnliche Personen findet keine generelle Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften statt. Allerdings erstrecken einige gesetzliche Normen den Anwendungsbereich einzelner arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften auch auf arbeitnehmerähnliche Personen: Arbeitnehmerähnliche Personen unterstehen nach § 5 Abs. 1 ArbGG der Arbeitsgerichtsbarkeit. Für die Bestimmung des...mehr

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Arbeitnehmerähnliche Personen / 3 Nicht anwendbare Vorschriften

Bei der Beendigung der vertraglichen Beziehungen finden weder die Kündigungsfristen des § 29 Abs. 4 HAG noch die Regelungen in § 622 Abs. 2 BGB unmittelbare Anwendung.[1] Auch eine analoge Anwendung der Regelungen in § 622 Abs. 1 und 2 BGB sowie in § 29 Abs. 3 und 4 HAG ist bei der Kündigung von Beschäftigungsverhältnissen arbeitnehmerähnlicher Personen weder über Art. 3 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerähnliche Personen / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmerähnliche Personen sind alle Personen, die, ohne Arbeitnehmer zu sein, für andere in wirtschaftlich abhängiger Stellung Arbeit leisten und einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sind, etwa die in Heimarbeit Beschäftigten (Heimarbeit) und Einfirmenvertreter (Handelsvertreter). Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind solche selbstständig Erwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerähnliche Personen / 1 Abgrenzung zum Arbeitnehmer

Die fehlende persönliche Abhängigkeit unterscheidet die arbeitnehmerähnliche Person vom Arbeitnehmer. Dazu normiert der seit dem 1.4.2017 geltende § 611a BGB im Wesentlichen die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Nach der gesetzlichen Definition wird der Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbest...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.1.8 Grundbegriff: Restzeiten

Die Stufenzuordnung erfolgt – mit nachstehender Ausnahme – auf der Grundlage von anerkennungsfähigen Jahren. Die die jeweilige Zahl von Jahren übersteigende Zeit wird als "Restzeit" bezeichnet. Der TV-L enthält keine Zwischenstufen und auch keine Regelungen, ob und inwieweit diese Restzeiten anrechnungsfähig sind. In der Regel ergeben sich bei jeder Stufenzuordnung diese Rest...mehr

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Entgelt / 9.1 Zahltag

Das Entgelt wird grundsätzlich für den Kalendermonat bemessen und ausbezahlt, soweit tarifvertraglich nicht etwas Abweichendes geregelt ist. Zum Entgelt i. S. d. § 24 zählen das Tabellenentgelt gem. § 15 TV-L und die sonstigen Entgeltbestandteile. Der Arbeitgeber hat vor der Auszahlung des Entgelts zu beachten, dass im Fall von Pfändungen nach Zustellung des Pfändungs- und Ü...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.6 Berücksichtigung förderlicher Zeiten bei der Stufenzuordnung (§ 16 Abs. 2 Satz 4)

Zur Deckung des Personalbedarfs (siehe 5.2.1.7) kann der Arbeitgeber bei neueingestellten Beschäftigten Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich (siehe 5.2.1.6) ist. Zu Zeiten, die als einschlägige Berufserfahrung anerkannt wurden, können Zeiten, die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.2.2 Fehlende mittelbare Sanktionen

Rz. 11 Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht des § 7 Abs. 1 TzBfG ist auch nicht mittelbar sanktioniert. Rz. 12 Keine individualrechtliche Sanktion Für den Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtung aus § 7 Abs. 1 TzBfG gibt es keine mittelbare individualrechtliche Sanktion.[1] Daran hat auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [2] nichts geändert. Zwar k...mehr

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Altersfreizeit / Arbeitsrecht

1 Rechtliche Grundlagen und Ausgestaltung Bei älteren Arbeitnehmern sinkt häufig die Belastbarkeit bei zunehmendem Alter. Damit einhergehend besteht ein gesteigertes Erholungsbedürfnis. Dem soll durch die Altersfreizeit Rechnung getragen werden. Eine gesetzliche Grundlage für Altersfreizeit gibt es nicht. Achtung Abgrenzung zur Altersteilzeit Die Altersfreizeit darf nicht mit de...mehr

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Altersfreizeit / 1 Rechtliche Grundlagen und Ausgestaltung

Bei älteren Arbeitnehmern sinkt häufig die Belastbarkeit bei zunehmendem Alter. Damit einhergehend besteht ein gesteigertes Erholungsbedürfnis. Dem soll durch die Altersfreizeit Rechnung getragen werden. Eine gesetzliche Grundlage für Altersfreizeit gibt es nicht. Achtung Abgrenzung zur Altersteilzeit Die Altersfreizeit darf nicht mit der Altersteilzeit verwechselt werden. Die ...mehr

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Altersfreizeit / 2 Gleichbehandlung

Teilzeitbeschäftigte dürfen bei der Gewährung von Altersfreizeit nicht benachteiligt werden. Bereits 2019 hatte das BAG entschieden, dass eine von der konkreten Tätigkeit unabhängige, sich allein am Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit von älteren Arbeitnehmern orientierende Differenzierung bei der Gewährung vergüteter Altersfreizeit nicht durch Unterschiede im Tatsächlichen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.5 Maßnahmen mit Auslandsberührung

Rz. 13 Dem Betriebsrat eines inländischen Betriebs stehen bei personellen Maßnahmen grundsätzlich auch gegenüber im Ausland tätigen Arbeitnehmern die Beteiligungsrechte der §§ 99 ff. BetrVG zu. Erfasst werden solche Mitarbeiter, bei deren Tätigkeit es sich um eine "Ausstrahlung" des Inlandsbetriebs handelt. Erforderlich ist eine Beziehung zum Inlandsbetrieb, die es rechtfert...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirtschaftskrise: Der Steue... / 2.3 Kostenmanagement in der Krise

Für immer mehr Unternehmen ist es inzwischen überlebensnotwendig, finanziellen Spielraum auch durch Kosteneinsparungen zu schaffen. Dabei ist viel Fingerspitzengefühl gefragt, wenn es darum geht, diejenigen Kosten zu identifizieren, die in Zeiten eines Nachfrageeinbruchs unnötig sind. Folgende Inhalte unterstützen Sie dabei, Kostensenkungspotenziale Ihrer Mandanten schnell u...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Grundlagen un... / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das Mutterschutzgesetz gilt nach § 1 Abs. 2 MuSchG zum einen für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hinsichtlich der Art des Arbeitsverhältnisses unterscheidet das Gesetz nicht. Teilzeit (also auch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) oder Vollzeit, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, einfache Tätigkeit oder Führungsposition (leitende Angeste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2025, Regress durch ... / 2 Aus den Gründen:

[3] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, die unter anderem in VersR 2024, 188 veröffentlicht ist, im Wesentlichen ausgeführt: [4] Die Klägerin habe gegen die Beklagte aus nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenem Recht des bei ihr versicherten Geschädigten gemäß § 7 Abs. 1, § 11, § 17 Abs. 2 StVG, § 115 Abs. 1 VVG aus Anlass des Verkehrsunfalls einen A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2025, Fiktive Einkünf... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung betrifft zwei für den Einwand der (teilweisen) Leistungsunfähigkeit bei gesteigerter Unterhaltspflicht gemäß § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB höchst praxisrelevante Fragen. 1. Zum einen geht es um die Zurechnung fiktiver Nebeneinkünfte des Unterhaltsverpflichteten bei Untersagung einer Nebentätigkeit durch den Arbeitgeber. Der BGH verneint mit knapper, auf die Einzelfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstvertrag / Arbeitsrecht

1 Der Begriff des Dienstvertrags Der Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wird als entgeltlicher schuldrechtlicher Vertrag zwischen dem Dienstberechtigten und dem Dienstverpflichteten abgeschlossen. Gegenstand der Leistungsverpflichtung des Dienstverpflichteten im Rahmen eines Dienstvertrags können Dienste jeglicher Art sein; der Dienstberechtigte schuldet die vereinbarte Vergütung....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstvertrag / 3 Umgehung des Arbeitsrechts durch dienstvertragliche Gestaltungen bei Fremdpersonaleinsatz

Problematisch ist insbesondere die Umgehung des Arbeitsvertrags bei Fremdpersonaleinsatz im Unternehmen durch vermeintlich dienstvertragliche Gestaltungen. Ähnlich gelagert sind Vereinbarungen von selbstständigen Vertragstypen wie Werkverträgen, Franchiseverträgen, Auftragsverhältnissen, freien Mitarbeitern oder Einzelpersonen als Subunternehmer. Problematisch sind diese Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstvertrag / Zusammenfassung

Begriff Der Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB ist das allgemeine Vertragsmodell des Arbeitsrechts – konkretisiert wird der Dienstvertrag durch den Arbeitsvertrag als in der Praxis wichtigsten Unterfall des Dienstvertrags in § 611a BGB. Durch die eigenständige Neuregelung des Arbeitsvertrags in § 611a BGB verliert die allgemeine Regelung des Dienstvertrags in § 611 BGB für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstvertrag / 4 Anzuwendende Vorschriften

Die Vorschriften des BGB über den Dienstvertrag[1] gelten für den unabhängigen Dienstvertrag und den Arbeitsvertrag. Der überwiegende Teil der Vorschriften der §§ 611 bis 630 BGB gilt allerdings nur für Arbeitsverträge, einige wenige Regelungen nur für freie Dienstverträge.[2] Auf den Arbeitsvertrag finden ergänzend die speziellen arbeitsrechtlichen Spezialgesetze Anwendung....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstvertrag / 1 Der Begriff des Dienstvertrags

Der Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wird als entgeltlicher schuldrechtlicher Vertrag zwischen dem Dienstberechtigten und dem Dienstverpflichteten abgeschlossen. Gegenstand der Leistungsverpflichtung des Dienstverpflichteten im Rahmen eines Dienstvertrags können Dienste jeglicher Art sein; der Dienstberechtigte schuldet die vereinbarte Vergütung. Praxis-Beispiel Beispiele für Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstvertrag / 2 "Freier" Dienstvertrag und Arbeitsvertrag: Abgrenzung

Der Arbeitsvertrag ist der in der Praxis wichtigste Unterfall des Dienstvertrags [1]; deshalb ist jeder Arbeitsvertrag ein Dienstvertrag i. S. d. § 611 BGB, aber nicht jeder Dienstvertrag ist ein Arbeitsvertrag. Beiden Vertragsarten gemeinsam ist die Verpflichtung zu höchstpersönlicher Tätigkeit (vgl. § 613 BGB). Der entscheidende Unterschied zwischen beiden Verträgen besteht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkvertrag / Arbeitsrecht

1 Einordnung und Anwendungsfälle Durch einen Werkvertrag wird der Auftragnehmer zur Herstellung des versprochenen Werks, der Auftraggeber zur Entrichtung der Vergütung verpflichtet[1], wobei Gegenstand des Werkvertrags die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder ein durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein kann.[2] Ein Werkvertrag ist die zu wählen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkvertrag / 3 Pflichten der Vertragsparteien

Im Gesetz sind die wichtigsten Fragen des Werkvertragsrechts (Gegenstand des Vertrags, Abnahme und Vergütung, Gefahrtragung und Gewährleistung) geregelt. Die meisten gesetzlichen Vorschriften können durch vertragliche Vereinbarungen ergänzt oder abbedungen werden. 3.1 Pflichten des Auftragnehmers Hauptpflicht des Auftragnehmers (also des Werkunternehmers) ist die rechtzeitige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkvertrag / Zusammenfassung

Begriff Ein Werkvertrag hat die Herstellung oder Veränderung einer Sache (z. B. Konstruktion und Bau einer Spezialmaschine) oder einen anderen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg (z. B. Installation oder Wartung einer Anlage) zum Gegenstand. Der Auftragnehmer schuldet in diesem Fall die erfolgreiche Herstellung des vereinbarten Werks, d. h. einen bestim...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkvertrag / 5 Abgrenzung zu anderen Vertragsverhältnissen

5.1 Abgrenzung zum Dienstvertrag und zum Arbeitsvertrag Vom Dienstvertrag i. S. d. § 611 BGB, aber auch vom Arbeitsvertrag i. S. d. § 611a BGB ist der Werkvertrag abzugrenzen. Beim Werkvertrag ist die Herstellung eines materiellen oder immateriellen Werks als Erfolg geschuldet. Dagegen wird beim Dienst- und Arbeitsvertrag die Tätigkeit als solche innerhalb einer bestimmten Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkvertrag / 3.1 Pflichten des Auftragnehmers

Hauptpflicht des Auftragnehmers (also des Werkunternehmers) ist die rechtzeitige und mangelfreie Herstellung des Werks. Zu dieser vertraglichen Hauptpflicht treten ggf. ergänzende Pflichten wie Aufklärungs-, Prüfungs- und Beratungspflichten sowie Obhuts- und Fürsorgepflichten hinzu.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkvertrag / 5.1 Abgrenzung zum Dienstvertrag und zum Arbeitsvertrag

Vom Dienstvertrag i. S. d. § 611 BGB, aber auch vom Arbeitsvertrag i. S. d. § 611a BGB ist der Werkvertrag abzugrenzen. Beim Werkvertrag ist die Herstellung eines materiellen oder immateriellen Werks als Erfolg geschuldet. Dagegen wird beim Dienst- und Arbeitsvertrag die Tätigkeit als solche innerhalb einer bestimmten Zeiteinheit (Arbeitsstunde, Arbeitstag) geschuldet, nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkvertrag / 3.2 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber (Besteller) hat das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen und die vereinbarte Vergütung zu entrichten.[1] Darüber hinaus können den Auftraggeber insbesondere Mitwirkungspflichten treffen. Mitzuwirken hat der Auftraggeber soweit es erforderlich ist, um dem Auftragnehmer die Herstellung des Werks zu ermöglichen. Zudem muss er alles unterlassen, was die Her...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkvertrag / 2 Typische Merkmale des Werkvertrags

Aus den bisherigen Ausführungen lassen sich für den Werkvertrag in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht die folgenden charakteristischen Merkmale ableiten: Vereinbarung und Erstellung eines individualisierbaren und dem Werkunternehmer zurechenbaren Werks; eigenverantwortliche Herstellung durch den Werkunternehmer, wobei das von ihm eingesetzte Personal ausschließlich sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkvertrag / 1 Einordnung und Anwendungsfälle

Durch einen Werkvertrag wird der Auftragnehmer zur Herstellung des versprochenen Werks, der Auftraggeber zur Entrichtung der Vergütung verpflichtet[1], wobei Gegenstand des Werkvertrags die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder ein durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein kann.[2] Ein Werkvertrag ist die zu wählende Vertragsart, wenn der Auftrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkvertrag / 5.2 Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Bei der Abgrenzung eines Werkvertrags zu einer Arbeitnehmerüberlassung ist entscheidend, dass bei einem Werkvertrag ein Ergebnis vom Auftragnehmer geschuldet wird und es allein in dessen Verantwortungsbereich liegt, wie er dieses Ergebnis vertragsgemäß erreicht. Nur er sagt seinen insofern eingesetzten Mitarbeitern daher auch, was sie wann und wie zu tun haben. Achtung Vermei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkvertrag / 4 Praxistipps zum Abschluss von Werkverträgen

Gelegentlich wird der Typ des Werkvertrags systemwidrig und damit fehlerhaft verwendet. Dies geschieht häufig aus Unkenntnis, aber auch bewusst zur Umgehung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Mit dem Fehlgebrauch sind unliebsame Konsequenzen verbunden, wie: Nichtigkeit des Vertrags, Begründung von nicht gewollten Arbeitsverhältnissen mit den überlassenen Arbeitnehmern...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / Arbeitsrecht

1 Begriff und Abgrenzungen Eine gesetzliche Definition für die mobile Arbeit gibt es nicht. Entscheidendes Kriterium ist, dass der Mitarbeiter an wechselnden Orten arbeitet und die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik – also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone) hergestellt wird. Obwohl mobile Arbeit regelmäßig außerhalb des Be...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Versicherungen für den Verein / 6 Rechtsschutzversicherung

Gründe für Streitigkeiten rund um den Verein gibt es viele: Die Anwohner fühlen sich durch den Verein gestört, Mitglieder fühlen sich ungerecht behandelt, der Lieferant hat fehlerhafte Ware geliefert und leugnet dies. Kommt es zu einem Rechtsstreit, kann das teuer werden. Im Streitfall übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten. Auch hier ist zu pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 7 Datenschutz

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Einhaltung und Durchführung des BDSG und der DSGVO durch technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten. Dies gilt unabhängig davon, wo und in welcher Form der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt. Auch bei der mobilen Arbeit muss daher sichergestellt werden, dass die innerbetrieblich geltenden Richtlinien, eventuelle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / Zusammenfassung

Begriff Beim mobilen Arbeiten ist der Mitarbeiter nicht an ein festgelegtes häusliches Büro gebunden. Er erbringt seine Arbeitsleistung mobil an selbstbestimmten, typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs (z. B. beim Kunden vor Ort, während der Zugfahrt ...). Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Komm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 4 Ausstattung und Kosten

Da bei der mobilen Arbeit die Einrichtung eines kompletten Arbeitsplatzes entfällt, sind die Kosten der Arbeitsmittel bei der mobilen Arbeit regelmäßig deutlich günstiger als die komplette Einrichtung eines festen Telearbeitsplatzes/Homeoffice. Für die mobile Arbeit benötigt der Mitarbeiter als Arbeitsmittel meistens nur einen Laptop bzw. ein Smartphone. Grundsätzlich hat der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 2 Rechtsgrundlage

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf mobiles Arbeiten und umgekehrt keine Pflicht zur mobilen Arbeit. Mitarbeiter können also grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber mobil eingesetzt werden. Rechtsgrundlagen für mobiles Arbeiten sind daher generell eine Regelung im Individualarbeitsvertrag, eine gesonderte einvernehmliche Regelung mit dem be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 6 Unfallversicherungsschutz

In Bezug auf die Tätigkeit im Homeoffice hat sich das BSG intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen ein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen kann.[1] Nicht alle Verrichtungen eines Beschäftigten während der Arbeitszeit und auf der Arbeitsstätte sind versichert. Es sind nur solche Wege versichert, bei denen ein sachlicher Zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 1.3 Abgrenzung zu Heimarbeitern

Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitergesetzes (HAG) ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibende...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 8 Mitbestimmung des Betriebsrats

Mobiles Arbeiten hat einen kollektiven Bezug.[1] Ein kollektiver Tatbestand liegt vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die über eine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung hinausgeht und kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt.[2] In Betracht kommen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nrn. 2, 6 und 7 BetrVG, soweit keine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 1.2 Abgrenzung zum Homeoffice

Auch der häufig benutzte Begriff des Homeoffice bezieht sich auf Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Er wird umgangssprachlich als eine Art Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus verwendet. Der Begriff wird oft fälschlicherweise mit der Telearbeit synonym verwendet. Tatsächlich liegt Telearbeit aber nur dann vor, wenn die Vorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 1 Begriff und Abgrenzungen

Eine gesetzliche Definition für die mobile Arbeit gibt es nicht. Entscheidendes Kriterium ist, dass der Mitarbeiter an wechselnden Orten arbeitet und die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik – also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone) hergestellt wird. Obwohl mobile Arbeit regelmäßig außerhalb des Betriebs ausgeübt wird, ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 3 Abschaffung und Widerruf

Die Voraussetzungen, ob und wann die mobile Arbeit beendet werden kann, sollte arbeitsvertraglich geregelt sein. Dabei ist darauf zu achten, die Voraussetzungen, unter denen eine Mobilabrede durch den Arbeitgeber einseitig wieder beendet werden kann, so konkret wie möglich zu beschreiben. Für das Homeoffice wurde bereits entschieden, dass eine vorbehaltlose Widerrufsmöglichk...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 1.1 Abgrenzung zu Telearbeit

Mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) ist im Gegensatz zur Telearbeit nicht gesetzlich definiert. Während die mobile Arbeit grundsätzlich an jedem beliebigen Ort ausgeführt werden kann, ist die Telearbeit an einen festen Arbeitsplatz innerhalb der Privaträume des Arbeitnehmers gebunden. Die Voraussetzungen für einen Telearbeitsplatz ergeben si...mehr